Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katrin Göring-Eckardt
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Theologiestudium
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Thüringen
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(...) Immer wieder wird in wissenschaftlichen Kreisen ein mangelhafter Austausch zwischen den Nationen beklagt. Eine universitäre Partnerschaft eröffnet eine enge Zusammenarbeit bei der Forschung und der Erkenntnisgewinnung. Die Wissenschaft spezialisiert sich immer mehr und ist überaus facettenreich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

zu Ihrer Antwort betr. den Hassprediger Martin Luther vom 2.4.08 und zum Afghanistankrieg:

Wenn ein Hassprediger sich einerseits kirchenpolitische Verdienste erworben, aber andererseits öffentlich zu abscheulichen Verbrechen gegen Bevölkerungsgruppen aufgerufen hatte, ist er ein guter Hassprediger und sogar als Leitfigur der ev. Kirche geeignet. Muß man Ihre Antwort so verstehen?

Ist mit dem von Ihnen erwähnten christlichen Menschenbild Ihre Zustimmung zur Beteiligung Deutschlands am Afghanistankrieg vereinbar? Wird hier der Unterschied zwischen dem christlichen Anspruchsdenken und der Wirklichkeit sichtbar?
Haben Sie deshalb die Frage der Frau Helga Müller vom 29.1.08 nicht beantwortet?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
bisher keineEmpfehlungen
10.11.2008
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrte Frau ,

ich habe in meiner Antwort auf ihre Anfrage versucht deutlich zu machen, dass Martin Luther, seine Theologie und die von ihm angestoßene Reformation Kirche und Gesellschaft nachhaltig beeinflusst und zum Positiven verändert hat. Zugleich bleibt es Aufgabe, besonders der Evangelischen Kirche, inakzeptable Aspekte des Handeln Martin Luthers nicht auszublenden. Die evangelische Kirche hat dazu mehrfach Stellung genommen und verurteilt jede Form von Antisemitismus.

Bezüglich ihrer Frage zum Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan möchte ich Sie auf meine Antwort an Helga Müller vom 30. Juli aufmerksam machen.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Göring- Eckardt,

"Radio Utopie" berichtet soeben u.a. über Ihre Rolle in der transatlantischen "Brücke in den Bundestag", welche vielleicht nicht jedermanns Sache sein wird:
www.radio-utopie.de
Desweiteren wurde im "Stern" berichtet, daß die bekanntermaßen totalitär- neoliberale Scientology- Organisation intern kommuniziert, wichtige Politiker auf ihrer Seite zu haben, welche nur auf ein Signal warteten, sich offen zu der Organisation zu bekennen. Scientology baue eine "Straße in den Bundestag":
www.stern.de

Meine Fragen:

1. Darf nach Ihrer Überzeugung ein Mitglied Ihrer Bundestags- Fraktion zugleich Mitglied von Scientology/ABLE/WISE/OSA sein?

2. Gibt es einen entsprechenden verbindlichen Ehrencodex für die Grünen bzw. für alle Parlamentarier, welcher die "Doppelmitgliedschaft" verbieten würde?

3. Würden Sie einen solchen Ehrenkodex gegebenenfalls für sinnvoll ansehen oder eher hinderlich bezüglich Ihrer persönlichen Vorstellungen von dem, was die Neue Freiheit sei?

4. Wann werden Sie die Fragen von Frau Müller (29.1.08) beantworten?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
bisher keineEmpfehlungen
31.07.2008
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr ,

Scientology verfolgt ein Menschenbild, das zentrale Verfassungswerte wie Menschenwürde oder das Recht auf Gleichbehandlung nicht akzeptiert. Schon aus diesem Grund ist Scientology von den Grünen abzulehnen, die sich besonders für Menschen- und Bürgerrechte engagieren. Ich halte eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen und in der Organisation Scientology für inakzeptabel.

Meiner Beobachtung nach gibt es in der grünen Fraktion einen ungeschriebenen Ehrenkodex. Sollte sich herausstellen, dass eine grüne Abgeordneten oder ein grüner Abgeordneter Mitglied bei Scientology ist, hätte die oder derjenige sehr sicher mit heftigem Diskussionsbedarf der Fraktion zu rechnen. Ziele und Methoden von Scientology werden von uns klar abgelehnt. Wir halten es für wesentlich, immer wieder über die Organisation zu informieren und aufzuklären. Im besten Fall lehnen Parlamentarier mit Wissen über den Hintergrund des Gesprächspartners den Kontakt mit Scientologen ab. Wenn Bürgerinnen und Bürger gut informiert sind, machen sie um die Scientology-Stände auf den Straßen bewusst einen Bogen. Wer Scientology wieder verlassen will braucht besonderen Schutz. Deswegen befürworten die Grünen Hilfsangebote und Unterstützung für Aussteiger.

Mit vielen Grüßen,
Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Integration
21.06.2008
Von:

Hallo, sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
So langsam glaube ich wir leben in einem Irrenhaus, oder was sagen Sie zu diesem Artikel?
In Weimar soll ein jüdischer Staat entstehen!!!!!

suche.welt.de
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
1Empfehlung
11.07.2008
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Bei dem von Ihnen angesprochenen Zeitungsartikel handelt es sich um den Bericht über ein Kunstprojekt in Weimar. Studierende u.a. der Bauhaus-Universität haben versucht, auf künstlerische Weise Aufarbeitung der jüdischen Vergangenheit in der Kulturstadt zu problematisieren und durch Provokation einen Pflock zur kulturellen Verständigung einzuschlagen. Nun kann man sowohl über die Botschaft des Projektes als auch die künstlerische Umsetzung geteilter Meinung sein. Insgesamt ist zu sagen, dass das Projekt im Kern die Diskussion über genau die Frage anfacht, die Sie gestellt haben: Also eine Debatte über die Zukunft der historischen Verantwortung Deutschlands an diesem Punkt. Und diese lohnt es in der Tat mit der nötigen Sensibilität und nicht durch Provokation ungemindert fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Anja Siegesmund
Büro Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.07.2008
Von:
W.

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

die Diskussion um eine mögliche Wahlrechtsreform ist ja nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes neu entbrannt.

Meine Frage dazu lautet, wie Sie respektive Ihre Partei zu einer unumschränkten Einführung des allgemeinen Wahlrechts stehen? Damit meine ich ein Wahlrecht, bei dem alle Bürger eine Stimme haben, die zählt und politisch Gehör findet. Schließlich wird bislang eine große Gruppe (ca. 25 %) des Volkes, von dem laut GG die Staatsgewalt ausgeht, nicht berücksichtigt. Kinder und Jugendliche, die ganz besonders von Entscheidungen der Legislative betroffen sind, haben faktisch keine Stimme, müssen jedoch viele Entscheidungen, die heute getroffen werden, in späteren Jahren "ausbaden". Dies ist meines Erachtens undemokratisch. Wenn Säuglinge Großaktionäre, Kinder und Jugendliche geschäfts- und straffähig sind, warum können sie nicht wahlberechtigt sein?

Vielleicht gibt es ja auch schon Initiativen dazu? Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um dies in die Diskussion einzubringen!

Über eine Stellungnahme Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Mit bestem Gruß,

W.
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
3Empfehlungen
16.07.2008
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Kinder- bzw. Familienwahlrecht. Immer wieder flammt die Debatte über die Einführung eines Kinder- oder Familienwahlrechtes auf. So wegen des Gruppenantrages im Deutschen Bundestag "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" oder anlässlich des von Ihnen erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das Grundmotiv für die Forderung nach einer solchen Wahlrechtsänderung ist nachvollziehbar: Kindern und Familien müssen mehr Gehör finden. Angesichts der Alterung und Schrumpfung unserer Gesellschaft ist es für sie tendenziell schwieriger, die angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen und Belange durchzusetzen. Gleichwohl hat Deutschland in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte auf dem Weg zu einem kinderfreundlichen Land gemacht. Diesen Weg gilt es weiter zu gehen.

Auch wenn eine breite Diskussion über die Lage unserer Kinder und Familien wichtig und notwendig ist, begegnen wir dem Vorschlag eines Kinderwahlrechtes außerordentlich skeptisch. Verfassungsrechtliche, demokratietheoretische und pragmatische Einwände lassen an der Eignung dieses Instrumentes zweifeln.

Das vorgeschlagene Kinderwahlrecht ist verfassungsmäßig höchst problematisch. Es untergräbt das Prinzip der Höchstpersönlichkeit des Wahlrechts. Kern des Kinderwahlrechts ist die Übertragung des Stimmrechts von den Kindern auf die Eltern. Dies ist nicht vergleichbar mit der bestehenden Regelung, bei denen Gebrechliche oder Behinderte eine technische Hilfestellung durch andere Personen bei der Stimmabgabe erhalten können. Auch verstößt der Vorschlag gegen die Gleichheit der Wahl, da Eltern faktisch über mehrere Stimmen verfügen. Ein potenziertes Wahlrecht ist aber mit guten Gründen der Historie überlassen und vom Grundgesetz ausgeschlossen worden.

Wir sehen auch nicht, wie das Kinderwahlrecht garantieren kann, dass die durch die Eltern treuhänderisch wahrgenommenen Stimmen dem Kindeswunsch entsprechen. Was bei einem Kleinkind noch nachvollziehbar ist, wird bei zunehmendem Alter der Kinder und Jugendlichen immer fragwürdiger. Viele Jugendliche haben eine von den Eltern abweichende politische Meinung. Auch wenn Kinder ihre Interessen und eine Wahlabsicht reflektieren und äußern können, bliebe es ihren Eltern überlassen, diesem Wunsch zu entsprechen oder nach eigenen Erwägungen zu wählen.

Ganz praktische Schwierigkeiten ergeben sich hinsichtlich der Frage, welcher Elternteil in Vertretung abstimmen soll. Nicht nur bei gemeinsamem Sorgerecht geschiedener oder getrennt lebender Elternteile ist zusätzlicher Konfliktstoff absehbar. Wie ein Familienwahlrecht in der Einwanderungsgesellschaft funktionieren soll, ist ebenfalls offen. Sollen die eingebürgerten Eltern für die Kinder und Jugendliche anderer Staatsangehörigkeit mitentscheiden dürfen? Dürfen ausländische Eltern an die Wahlurne treten, wenn ihre Kinder deutsche Staatsbürger sind? Es sind auch diese Ungereimtheiten, die uns dem Vorschlag, ein Kinderwahlrecht einzuführen, mit großer Skepsis begegnen lassen.

Manche Befürworter des Kinderwahlrechts bieten für Streitfälle innerhalb der Familie immer wieder den Gang zum Familiengericht oder einer Schiedsstelle an. Dieser Vorschlag wirft nicht nur praktische Probleme auf - der Arbeitsanfall in Familiengerichten oder entsprechenden Stellen dürfte kurz vor Wahlen weder vertretbar noch zu bewältigen sein. Er unterläuft auch das Prinzip der geheimen Stimmabgabe und verletzt so grundlegende Regeln der demokratischen Wahl.

Wir meinen: statt stellvertretendem Wahlrecht für die Eltern müssen die direkten und aktiven Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen gestärkt und ausgebaut werden. Kinder und Jugendliche wollen ihre Interessen möglichst eigenständig vertreten können. Durch vernünftige, altersadäquate Beteiligungsmöglichkeiten lernen sie darüber hinaus frühzeitig demokratische und tolerante Denk- und Verhaltensweisen. Dies ist der Weg, auf dem wir weiter voranschreiten sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Kultur
07.07.2008
Von:
Eck

Guten Tag

Sie sind kulturpolitische Sprecherin der Grünen Partei. Künstler haben im Fall von Nutzungen im öffentlichen (nicht kommerziellen) Bereich, gesetzlich verankert, kein Anrecht auf ein Nutzungsentgeld , die Verwertungsgesellschaften zahlten für hunderte Nutzungen, die ein Künstler im Netz selbst recherchieren und nachweisen musste, ein Vergütungsentgeld 259 Euro/Jahr.

Künstler müssen in Hartz4Verhältnissen, nicht nur in Armut (in Bedarfsgemeinschaften 533 Euro für Essen. Miete, Strom…) sondern auch weitgehend ohne Bürgerrechte wie Datenschutz, Ortsabwesenheit... und in beständiger Angst vor Schikanen leben, auch wenn sie als "verdienstvolle deutsche Künstler" (Zitat Bundespräsidialamt) respektiert arbeiten. Das Recht auf ein schikanefreies, existenzsicherndes Grundeinkommen/Grundgehalt wäre im Kunstbereich kein Almosen, sondern eine PAUSCHALVERGÜTUNG VON UNBEZAHLTEN NUTZUNGEN VON ARBEITSLEISTUNGEN.

Panorama beschrieb Schicksale in Hartz4Verhältnissen: daserste.ndr.de
Andere sind im Drehbuch "Bürgergeld statt Bürgerkrieg" " www.anwaelte-gegen-hartz4.de dokumentiert...

Dieter Althaus/Ministerpräsident Thüringen ließ ausrechnen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger durch Bürokratieabbau finanzierbar ist. Das Geld würde als Einnahme beim Finanzamt verrechnet. Gegenargument der SPD: Angestellte im Öffentlichen Dienst dürfen gesetzlich nicht entlassen werden - Wo sollen wir mit ihnen hin? Millionen Bürger müssen in Hartz4Verhältnissen leben, weil andere mit dem vom Steuerzahler finanzierten Privileg leben, nicht entlassen werden zu dürfen.

Was unternehmen Sie, damit Situationen u.a. für Künstler in Deutschland fairer werden?

Freundliche Grüße Eck
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
1Empfehlung
08.07.2008
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrte Frau Eck,

ich stimme Ihnen zu: Künstlerinnen und Künstler werden gelobt und hofiert, mit Stipendien bedacht und mit Preisen geehrt. Dennoch steht das soziale Kapital und Prestige von Künstlern und Kulturschaffenden oft in krassem Gegensatz zu ihren prekären wirtschaftlichen Verhältnissen.

Diese prekären Arbeits- und Lebensverhältnisse bedrohen die Unabhängigkeit der Kunst. Deshalb setze ich mich für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, die soziale und wirtschaftliche Lage der Künstlerinnen und Künstler zu verbessern. Zum Beispiel durch ein faires Urheberrecht und angemessene Vergütungen, ebenso wie durch eine ausreichende soziale Absicherung und eine funktionierende Künstlersozialkasse (KSK).

Seit ihrer Gründung vor 25 Jahren hat sich die KSK weitgehend bewährt. In Zukunft müssen wir sie jedoch noch besser an die neuen Produktionsbedingungen der Medien- und Kulturbranche anpassen, wo immer mehr Aufgaben von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erledigt werden.

Mit ihrem ständigen Wechsel zwischen befristeten Projektstellen und kreativer Arbeit in der Selbständigkeit bilden Künstlerinnen und Kulturschaffende die Avantgarde flexibler Arbeitsmodelle. Gleichzeitig hat es die Politik lange Zeit versäumt, die sozialen Sicherungssysteme der veränderten Arbeitsrealität anzupassen. Zwar hat sich - bezogen auf alle Beschäftigten - der Anteil der befristet Beschäftigten von 1995 bis 2005 von 7,8 % auf 14,6 % nahezu verdoppelt. Doch immer noch wird dieser Trend von der Arbeitslosenversicherung nicht angemessen berücksichtigt.

Wer derzeit innerhalb von 2 Jahren weniger als 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mit unserem Antrag im Bundestag "Neue Sicherheit für flexible Arbeitsverhältnisse" wollen wir das ändern. Auch wer nur für kurze Zeit in die Versicherung einzahlt, soll demnach einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben. Im Gegenzug wollen wir die Bezugszeiten für das Arbeitslosengeld flexibilisieren.

Auch die Vermittlung durch die Arbeitsagenturen muss an die Bedürfnisse der Künstlerinnen und Künstler angepasst werden. Wer als Kreativer projektorientiert arbeitet, braucht auch Zeit, um neue Jobs einzuwerben und vorzubereiten. Statt die Kulturschaffenden in das enge Korsett der üblichen Vermittlungspraxis zu zwängen, könnte eine befristete Vermittlungspause den notwendigen zeitlichen Freiraum schaffen.

In anderen Fällen sind Künstlerinnen und Künstler allerdings auf eine Vermittlung dringend angewiesen - die Künstlerdienste bei der Bundesagentur für Arbeit leisten hier einen wichtigen Beitrag: Über 50 % der Engagements der betreuten Kunden werden über die Künstlerdienste vermittelt. Deshalb haben wir von Bündnis 90/Die Grünen mit verschiedenen Initiativen im Parlament gegen die Schließungspläne der Bundesregierung und für den Erhalt aller Künstlerdienste bei der Bundesagentur für Arbeit gekämpft. Denn dort sitzen Fachleute, die den Arbeitsalltag und das Berufsfeld der Kulturschaffenden gut kennen. Unser Antrag "Vermittlung in die Selbständigkeit" hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag weitgehend aufgegriffen und damit die besonderen Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Künstler und Künstlerinnen anerkannt. Konkret bedeutet dies, dass Künstlerdienste arbeitssuchende Kreative auf unser Drängen hin auch auf Betätigungsmöglichkeiten als Selbständige hinweisen dürfen - einen Vermittlungsanspruch gibt es jedoch leider noch nicht.

Auch versicherungsrechtlich sitzen Kulturschaffende manchmal zwischen den Stühlen. So gelten beispielsweise kurzeitig beschäftigte Synchronschauspielerinnen und -schauspieler meist nicht als abhängig Beschäftigte - und werden gleichzeitig von der Künstlersozialkasse oft nicht als Mitglieder akzeptiert. All diese Missstände wollen wir beseitigen - damit Künstlerinnen und Künstler in Zukunft nicht mehr über Geld und soziale Sicherheit reden müssen. Sondern sich mit dem beschäftigen können, was sie eigentlich wollen: Kunst und Kultur.

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
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