Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katrin Göring-Eckardt
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Theologiestudium
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Thüringen
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(...) Denn natürlich bleibt Radfahren ungeschlagen die schönste und natürlich umweltfreundlichste Art der Fortbewegung. So oft es geht, fahre ich Rad - in Berlin mit dem etwas älteren Modell von Diamant, in Thüringen ein in Nordhausen gebautes Strike Bike. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

Sie finden man darf Herrn Meisner nicht Hassprediger nennen.
( www.presseportal.de )

Warum nennen Sie dann den Ministerpräsidenten von Bayern einen Hassprediger? Und warum meinen Sie das man das darf?

"Wir fordern Frau Merkel auf, den "Hassprediger“ Beckstein für die Dauer der Verhandlungen in verbale Sicherungshaft zu nehmen."
www.goering-eckardt.de

Mit vorzüglicher Hochachtung!


Antwort von Katrin Göring-Eckardt
4Empfehlungen
21.01.2008
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Kölner Kardinal Joachim Meisner steht und stand nicht zum ersten Mal mit inakzeptablen Äußerungen im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Ich halte es für notwendig, einigen von Herrn Meisners vorgetragenen Ansichten in der Sache klar und deutlich entgegenzutreten. Die Bezeichnung "Hassprediger" war und ist jedoch trotz allen Unbehagens mit Herrn Meisner aus meiner Sicht nicht die passende Antwort auf dessen verstaubte Ansichten. Egal, ob es um die Äußerungen des Erzbischofs zu Homosexualität, zur Stellung der Frau oder um Kunst geht: mit rhetorischer Aufrüstung ist dem nicht zu begegnen, ganz im Gegenteil drohen die tatsächlichen Probleme bei Herrn Meisners Weltsicht so unter den Tisch zu fallen.

Kritik sollte eben in der Sache deutlich sein, das habe ich wiederholt klar gemacht. Eine klare Positionierung zu Herrn Meisner würde ich mir im übrigen auch von der katholischen Kirchenführung wünschen.

Sie fragen in Ihrer Mail auch nach Herrn Beckstein. Der ehemalige bayrische Innenminister, der in der Vergangenheit immer wieder mit einer sehr restriktiven Abschiebungspraxis in die Schlagzeilen gekommen war, hatte 2004 im Rahmen der schon Jahre währenden zähen Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz mit einer unglaublichen Entgleisung für Empörung gesorgt. Beckstein forderte den damaligen Bundeskanzler Schröder auf, die Grünen bei diesem Thema auf Linie zu bringen, in seiner Sprache: zu "vergewaltigen". Ein solcher Aufruf ist selbst in der zugespitzten politischen Auseinandersetzung nicht zu akzeptieren. Während damals konservative Politiker auf der einen Seite immer wieder Islamisten, die Gewalt verharmlosen oder sogar dazu aufrufen, als Argument für eine rigide Zuwanderungspolitik anführten, wurde auf der anderen Seite hier eine Sprache gebraucht, die dieses Anliegen konterkarierten. Auf diesen Widerspruch haben Volker Beck und ich damals hingewiesen, als wir sagten, dass der bayrische Innenminister sich an diesem Punkt(!) selbst als "Hassprediger" erweist.

Im Umgang mit den Ansichten des Kölner Erzbischofs halte ich einen solchen Begriff jedoch für nicht lösungsorientiert, es macht eben einen Unterschied, ob man einen Politiker in eindeutig übertragener Weise so bezeichnet oder ob man einen Prediger (der ein Kardinal ja ist) entsprechend betitelt. Meine größte Sorge allerdings war gar nicht der Streit um die Worte, sondern dass der Gebrauch der Worte von der eigentlichen Auseinandersetzung, die mehr als nötig ist, ablenkt. Die Debatte jedenfalls drehte sich nicht mehr um die unsinnigen und unpassenden Äußerungen von Kardinal Meißner, sondern leider nur noch um den Gebrauch des Wortes "Hassprediger".

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

ich habe mich heute (aus purer Langeweile) auf der homepage von Bundnis90/Grüne umgesehen, insbes. in Grundsatzprogramm und Satzung.
Dabei fiel mir das FRAUENSTATUT auf. Wenn ich § 4 dieses Statuts richtig verstehe, kann die Mehrheit der Frauen einer Bundesversammlung per Veto eine Beschlussvorlage von der Tagesordnung nehmen, mit der Folge, dass diese Vorlage der (gesamten) Bundesversammlung überhaupt nicht mehr zur Entscheidung vorgelegt wird. Eine dementsprechende Möglichkeit hat eine Mehrheit der Männer wohl nicht; mir ist zumindest kein entsprechendes Männerstatut aufgefallen.
Als Jura-Student hat sich mir unwillkürlich die Frage aufgedrängt, ob eine solche Regelung mit dem Gebot des Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG, der verlangt, dass die innere Ordnung einer Partei demokratischen Grundsätzen entsprechen muss, vereinbar ist. Unter demokratischen (Wahlrechts-)Grundsätzen versteht man grds. die Allgemeinheit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit von Abstimmungen (zu Art 20 GG). An der GLEICHHEIT hinsichtlich der Teilhabe der männlichen Mitglieder einer Bundesversammlung scheint es unter Einbeziehung des oben erwähnten FRAUENSTATUTS ein wenig zu hapern. Demnach wäre die Frage zu stellen, ob die innere Ordnung der Partei, der Sie angehören, den Vorgaben des GG entspricht.
Mich würde interessieren, wie Sie persönlich zu dieser Frage stehen bzw. wie Ihre Partei dazu steht.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
H.
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
6Empfehlungen
10.12.2007
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse. Ihre Frage berührt ein ganz zentrales Anliegen der Grünen. Frauen mehr Mitspracherechte und -möglichkeiten in Politik und Gesellschaft zu ermöglichen, ist seit der Gründung der Grünen Prämisse unserer Politik. Auf diesem Weg sind wir in den letzten Jahren in einigen Bereichen deutlich vorangekommen. Das wird z.B. beim Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, beim Gewaltschutzgesetz oder an den rot-grünen Maßnahmen in der Familienpolitik deutlich; Maßnahmen, die die Modernisierung unserer Gesellschaft in den vergangenen Jahren begleitet und unterstützt haben. Doch noch immer gibt es deutliche Defizite, denken Sie nur an das verstaubte Frauenbild einiger Konservativer, an das gravierende Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, aber auch an die Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen von Wirtschaft und Hochschule. In der Politik begannen die Grünen mit der Frauenquote aktive Gleichstellungspolitik, die teilweise, wenngleich selten überzeugend, auch von anderen Parteien übernommen wurde. Der Anteil der Frauen im Bundestag hat sich durch entsprechendes Gender Mainstreaming in den letzten Jahrzehnten deutlich erhöht, von einer Balance kann aber noch immer nicht gesprochen werden.

Die "positive Diskriminierung" von Frauen ist (nicht allein bei den Grünen) schon mehrfach Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Dabei wurden die bestehenden Regelungen für rechtmäßig erklärt. Eine entsprechende "positive Diskriminierung" in den Satzungsvorschriften ist grundsätzlich zulässig. Die Satzungsautonomie genießt Verfassungsrang.

Die von Ihnen zitierte Regelung ist übrigens in letzter Zeit sehr selten zur Anwendung gekommen. Sie bezieht sich auf ein sogenanntes suspendierendes Veto. Falls ein Beschluss noch einmal vorgelegt wird, entfällt die Möglichkeit eines solchen Frauen-Vetos.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.12.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

warum beantworten Sie die Frage von Herrn Schmitz aus dem November nicht?

Was ist für Sie ein Hassprediger?
Kann es auchchristliche Hassprediger geben?
Wen darf man Ihres Erachtens als Hassprediger bezeichnen?

Mit freundlichen Grüßen

H-P
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
7Empfehlungen
21.01.2008
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Zu den von Ihnen gestellten Fragen möchte ich Sie gerne auf meine Antwort an Herrn Schmitz aufmerksam machen. Sie fragen darüber hinaus, ob es auch christliche Hassprediger geben kann.

Die Antwort darauf ist – nicht nur mit Blick auf die Vergangenheit – leider "Ja". Es gab und gibt leider Menschen, die sich auf ein vermeintlich christliches Fundament berufen, aber gleichzeitig die christliche Botschaft, die auf der Liebe Gottes gründet, ad absurdum führen.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

zu Ihrer Antwort betr. Hassprediger vom 21.1.08 an Herrn Schmitz:

Haben Sie bei der Begriffsanwendung mit zweierlei Maß gemessen?
Ein unpassendes (im übertragenen Sinne gemeintes) Wort des Herrn Beckstein rechtfertigt nach Ihrer Meinung die Verwendung des Begriffs Hassprediger, während nach Ihrer Auslegung Herr Meisner nur "verstaubte Ansichten" geäußert hat und nicht als Hassprediger zu bezeichnen ist.

Im letzten Absatz Ihrer Antwort haben Sie dann die Katze aus dem Sack gelassen: Kirchenleute (und dazu noch ein Kardinal!) dürfen alles!
Hier drängt sich ein Beispiel auf:
Martin Luther hatte bekanntlich öffentlich zum Mord an Juden und Bauern aufgerufen. War er nach Ihrer Meinung auch kein Hassprediger?
Falls doch:
Wie soll man die Kirchenleute bezeichnen, die diesen Hassprediger verherrlichen?
Was soll man davon halten, daß dieser Hassprediger sogar die Leitfigur der Ev. Kirche ist?
Ist es aus Ihrer Sicht korrekt, daß es in Deutschland "Martin-Luther-Straßen" gibt?

Die Hetzschriften des Martin Luther dürfen nicht durch den Hinweis auf den damaligen Zeitgeist und andere Leistungen verharmlost werden. Zu Ihren Gunsten gehe ich davon aus, daß Sie dies auch nicht beabsichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
4Empfehlungen
02.04.2008
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email.

Ihren Aussagen über Martin Luther, seinen antisemitischen Äußerungen und dem Umgang der evangelischen Kirche damit möchte ich mit Blick auf die Zeit des Nationalsozialismus begegnen.

Während Adolf Hitler in Deutschland an der Macht war, gab es viele berühmte evangelische Widerstandskämpfer die gegen das Naziregime gekämpft haben. So zum Beispiel Dietrich Bonhoeffer (1906-1945), deutscher Theologe und lutherischer Christ oder Corrie ten Boom (1892-1983), Mitglied der holländischen reformierten Kirche, die jüdische Mitbürger in ihrem Haus in Amsterdam versteckte, waren in der Untergrundbewegung gegen Hitler tätig. Diese und viele weitere Protestantinnen und Protestanten haben sich damals auf ihren evangelischen Glauben gestützt und beriefen sich in ihrem Kampf für die Freiheit auf Martin Luther.

Andererseits kann die Rolle der Evangelischen Kirche während der Zeit des Nationalsozialismus keineswegs nur positiv beurteilt werden. Die Schuldfrage wurde und wird intensiv diskutiert und die evangelische Kirche hat diesbezüglich seit 1945 mehrere Erklärungen abgegeben. Unter anderem wurde das Stuttgarter Schuldbekenntnis 1945 veröffentlicht und "Ein Wort zur Judenfrage" von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland 1950 verabschiedet. Jüngst dokumentierte der evangelische Pressedienst anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus 2005 Bilanz und Perspektiven des jüdisch-christlichen Dialogs.

Martin Luthers Wirken und seine Ideen von Freiheit und Individualität haben Kirche, Christentum und Gesellschaft verändert – und zwar positiv. Seinem Anstoß hat die Kirche wesentlich ihre Befreiung von weltlichen Belangen zu verdanken, und die Welt die Befreiung von kirchlicher Bevormundung. Der Grundsatz von Gleichheit und Würde, die unterschiedslos jedem Menschen zukommt, ist tief im christlichen Menschenbild verankert. Er wurde mit reformatorischem Eifer –auch gegen die Kirche- verteidigt und ist letztlich ein Grundpfeiler der Entwicklung hin zu Demokratie und Achtung der Menschenrechte geworden.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Internationales
29.01.2008
Von:

Sehr geehrter Frau Göring-Eckardt,

in der DDR-Zeit war ich bei der Aktion Sühnezeichen . Verinnerlicht hat sich bei mir, daß Deutschland nie wieder Unheil über andere Völker bringen darf. Sie sind auch im Kuratorium der Aktion Sühnezeichen. Ich gehe davon aus, daß man damit auch ein Anliegen verbindet.
Sie haben im März 2007 als Bundestagsabgeordnete für den Tornado-Einsatz in Afghanistan gestimmt. Sie wissen wie ich, daß in diesem ungerechten Krieg vor allem Zivilisten Opfer geworden sind und wahrscheinlich noch werden.
Sie wissen auch, daß Deutschland seinen früher guten Ruf bei den Afghanen verloren hat.

Hat sich der Inhalt von Aktion Sühnezeichen geändert?
Ist ein Bündnisdenken in der Politik heute wichtiger als die Souveränität von Ländern, die wichtige Rohstoffe haben?

Ich verstehe zugegeben diese Politik nicht mehr und schäme mich eine Deutsche zu sein, obwohl ich zu diesem Land gehöre und es nicht verlassen will.

Freundliche Grüße aus Thüringen
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
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30.07.2008
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für ihre Email. Nie wieder darf es dazu kommen, dass Deutschland Unheil über andere Völker bringt. Darin stimme ich mit Ihnen völlig überein und aus dieser Überzeugung heraus engagiere ich mich auch im Kuratorium der Aktion Sühnezeichen.

Kriegerischer Auseinandersetzungen in der Welt nehmen zu. Es sind Konflikte offen ausgebrochen, die zu Zeiten des Kalten Krieges noch unter der Oberfläche brodelten. Der internationale Terrorismus konfrontiert uns mit höchst beunruhigenden Formen der Gewalt.

Für Deutschland stellt sich die Frage, wie angesichts solcher Konflikte agiert werden soll. Wo immer es geht, müssen kriegerische Auseinandersetzungen mit diplomatischen Mitteln verhindert oder eingestellt werden. Der Einsatz von Soldaten ist aber dann notwendig, wenn Kriegsparteien mit zivilen Mitteln nicht zum Frieden zu bewegen sind, wo nur noch mit militärischen Mitteln zu Gunsten Schwächerer eingegriffen und Völkermord verhindert werden kann. Wenn deutsche Soldaten in Krisenregionen zum Einsatz kommen, besteht ihr Auftrag unter dem Mandat der Vereinten Nationen darin, Frieden wieder herzustellen und dauerhaft zu sichern. Ziel ist es immer, Frieden zu schaffen und den Krieg zu beenden.

Auch die Bevölkerung Afghanistans ist auf Hilfe aus Deutschland angewiesen. Deutsche Soldaten in Afghanistan leisten im Rahmen des ISAF-Mandats wertvolle Aufbauarbeit. Das Konzept von regionalen Aufbaugruppen (PRTs), welches unter dem ISAF-Mandat verfolgt wird, gilt als vorbildhaft.

Im vergangenen Jahr hat ein Team der Freien Universität Berlin in Zusammenarbeit mit einer Hilfsorganisation vor Ort die Bevölkerung im Norden Afghanistans befragt, was sie vom Engagement der Bundeswehr und der deutschen Entwicklungshilfe halten. 80% begrüßten deren Anwesenheit und bestätigten, dass die internationale Präsenz zu ihrer Sicherheit beträgt, zwei Drittel der Befragten wiesen den Fortschritt beim Wiederaufbau der Unterstützung durch den Westen zu.

Im Kleinen, oft im Unbemerkten, gibt es viele positive Entwicklungen. Es bleibt unendlich viel zu tun, doch viele Menschen haben endlich wieder Zugang zu Bildung, werfen langsam den erdrückenden Mantel jahrzehntelangen Krieges und fanatischer Terrorherrschaft durch die Taliban ab. Frauen sind wieder Teil der Gesellschaft und nicht länger systematisch von Grundrechten ausgeschlossen. Diese positiven Entwicklungen gilt es trotz oder gerade wegen der vielen Rückschläge zu stärken. Theater- und Frauenprojekte, auch im Süden, sollen fortgesetzt werden können; der weitere Aufbau und die Sicherung von Mädchenschulen, von Universitäten, Bibliotheken, von Hebammenprojekte, die Versorgung mit Wasser und Strom, der Bau von Straßen in heute zum Teil fast völlig abgeschnittenen Gegenden - all das muss weiter gehen. Es muss eine harte Bekämpfung des Drogenhandels geben und den Aufbau von verlässlichen staatlichen Strukturen ohne Korruption und Vetternwirtschaft. Es braucht eine gut ausgebildete Polizei (in einem Land mit hoher Analphabetenrate auch bei genügend Kräften und Mitteln nicht leicht). Es wird eine unabhängige Justiz benötigt, die rechtsstaatlich agiert.

Ein solcher Aufbau ist in Afghanistan in der gegenwärtigen Situation mit zivilen Anstrengungen aber allein nicht zu erreichen. Die Taliban haben sich mit pakistanischer Unterstützung reorganisiert und sorgen für Destabilisierung besonders im Süden und Osten des Landes. Im ganzen Land ist militärischer Schutz und Absicherung des zivilen Aufbaus unverzichtbar. Besonders im Süden und Osten muss Stabilität auch mit militärischen Mittel herbeigeführt werden, um zivilen Helfern ihren Einsatz überhaupt erst zu ermöglichen. Die Tornados, deren Einsatz Sie ansprechen, können durch ihre Aufklärungsfähigkeit einen spezifischen Beitrag für Schutz und Sicherheit leisten.

Allerdings ist es in Afghanistan zu einem Ungleichgewicht im Einsatz ziviler und militärischer Mittel gekommen ist. Auch durch das teilweise kontraproduktive Vorgehen der US-geführten Operation Enduring Freedom (OEF) droht die Situation zu eskalieren. Das muss sich dringend ändern. Ein Strategiewechsel ist notwendig, hin zu einer zivilen Offensive - mit mehr finanziellen Mitteln für den zivilen Aufbau, mit besser strukturierter und koordinierter Hilfe vor Ort, mit mehr Unterstützung der Polizeiausbildung.

Genauso wenig wie mit zivilen Mittel allein, kann allein mit militärischen Mitteln der Frieden gewonnen werden. Jetzt aber die Soldaten abzuziehen würde bedeuten, dass die Taliban wieder die Macht übernehmen und alle mühsam errungenen Erfolge der letzten Jahre zunichte gemacht würden.

Mit vielen Grüßen,
Katrin Göring-Eckardt
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Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt
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