Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
03.05.1966
Berufliche Qualifikation
Theologiestudium
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ingersleben
Wahlkreis
Gotha/ Ilm-Kreis
Ergebnis
5,4%
Landeslistenplatz
1, Thüringen
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(...) Vielen Dank für ihr Schreiben zum Thema Arbeitslosengeld. Ich kann nur wiederholen, dass bei dem Sozialgesetzbuch II ein dringender Reformbedarf besteht. Bestehende eklatante Ungerechtigkeiten müssen behoben werden, um allen Menschen soziale Teilhabe zu ermöglichen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
06.01.2013
Von:

Guten Tag Frau Göring-Eckardt,
ich habe eine einfache Frage, die Antwort darauf ist vermutlich schwierig: warum kann man nicht die Spekulation mit Nahrungsmittel verbieten?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
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01.02.2013
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr ,

Die Antwort ist gar nicht so schwierig: Wir Grünen fordern ein Ende der Spekulation mit Nahrungsmitteln und wir sind überzeugt, dass man die Spekulation effektiv verbieten kann. Denn das Wetten auf die Verteuerung von Nahrungsmitteln ist ethisch hoch problematisch. Agrarrohstoffe dürfen daher nicht länger eine Anlageform wie jede andere sein. Fonds, Banken und andere Investoren gehört die Spekulation an diesen Märkten aus ethischen Gründen untersagt. Hierzu fordern wir unter anderem die möglichst vollständige Übertragung des bilateralen Derivatehandels auf geregelte Handelsplätze, das Verbot für Finanzunternehmen, in physische Rohstoffe zu investieren, strenge Berichtspflichten für Händler, Positionslimits an europäischen Warenterminbörsen, Preislimits bei großen Handelsausschlägen sowie das Verbot von sogenannten ETFs, die direkt oder indirekt in Agrarrohstoffe investieren. Wenn Sie mehr über unsere Pläne erfahren wollen, empfehle ich Ihnen den Antrag der Grünen Bundestagsfraktion "Mit Essen spielt man nicht - Spekulation mit Agrarrohstoffen eindämmen": dip21.bundestag.de

Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.01.2013
Von:

Guten Tag, Frau Göring-Eckardt,
ich würde gerne zwei statt einer Frage stellen.
1). Wer alles wird vor Amtsantritt vereidigt, "zum Wohle des deutschen Volkes..." zu wirken oder in anderer dokumentierter Form verpflichtet
  • Bundespräsident
  • Bundeskanzler/-Kanzlerin
  • Minister
  • Abgeordnete ?

2). Welche gesetzliche Grundlage erlaubt es, dass Beamte (Exek?utive) als Abgeordnete (Legislative) tätig sein können?
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
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11.01.2013
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Antwort auf 1)

Bundespräsident,
Bundeskanzler/-kanzlerin,
und Bundesminister.

Antwort auf 2)
Das Grundgesetz und das Prinzip der Gewaltenverschränkung.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.01.2013
Von:

Wenn Fragen, die gestellt werden nicht beantwortet werden, dann zeugt dies nicht nur von Respektlosigkeit ,fehlenden Wissen oder Wollen, demzufolge Können und die Frage taucht auf, was wir mit solchen Bürgervertretern eigentlich wollen.
Letztendlich sind Politiker die Vertreter der Bürger und sollten als solche handeln.
Langsam erwachen auch die Deutschen und stellen Fragen, die eine Beantwortung voraussetzen.
Nur wenn wir nicht mehr fragen, verlangen wir keine Antwort.
Noch werden Bürgervertreter vom Bürger gewählt.-oder eben auch nicht!
Die Beantwortung der Fragen des und des sind, so fiel mir auf, nicht beantwortet wurden.
Kann man mal den Grund erfahren oder nebelt Atlantikbrücke unter Bürgerausschluß weiter vor sich hin?
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
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31.01.2013
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrte Frau ,

die Fragen aus dem Jahre 2010, auf die sie sich beziehen, wurden seinerzeit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.01.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt!

Wie sehen Sie die Chancen im Bundestagswahlkampf für eine Partei, die das Thema der Trennung von Kirche und Staat aufgreifen würde?

In der Legislaturperiode 2000-2005 glaube ich, hatten die Grünen im Landtag NRW eine Anfrage gestartet, die die Finanzierung von Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft rsp. die Finanzierung kirchlicher Lehrstühle aus Nicht-Kirchensteuermitteln transparent darstellte. Seitdem hat es eine derartige Darstellung nicht mehr gegeben.

Glauben Sie, dass dieses Thema - strikte Trennung von Kirche und Staat - ein Thema ist, das einen Stimmenzuwachs erzeugen würde?

Freundliche Grüße
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
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06.03.2013
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Mail. Die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat ist zweifellos ein gesellschaftlich relevantes Thema. Es wird innerhalb der Grünen Partei seit Jahren, auch kontrovers, diskutiert. Das Meinungsspektrum ist dabei breit und reicht von jenen, die die erreichte Trennung von Kirche und Staat für gut und tragfähig halten bis zu jenen mit laizistischer Überzeugung. Aspekte wie zum Beispiel das kirchliche Arbeitsrecht werden sicher auch im Wahlkampf eine Rolle spielen. Aber im Gegensatz zu den drängenden Fragen, wie wir in dieser Gesellschaft gut zusammen leben können und wie mehr Gerechtigkeit erreicht werden kann, ist nicht zu erwarten, dass die Stellung zum Verhältnis von Kirche und Staat das Potential hat, das Wahlverhalten erheblich zu beeinflussen.

Mit vielen Grüßen,
Büro Katrin Göring-Eckardt
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Frage zum Thema Familie
28.01.2013
Von:

Guten Tag Frau Göring Eckardt.

Was die von den GRÜNEN mitzuverantwortende Hartz4-Gesetzgebung betrifft, geben Sie sich seit geraumer Zeit geläutert.
Sich im ALG2- Bezug befindliche Menschen werden nach wie vor genötigt, "Jobs" mit ...sorry...Schweinelöhnen (<8,50) anzunehmen. Gleichzeitig haben Billigstlöhner keine Möglichkeit, solche "Arbeitsverhältnisse" unsanktioniert zu kündigen.

Frage: Sollten sich Arbeitslose diesen "Angeboten" gegenüber verweigern dürfen, oder setzen Sie und ihre Partei weiterhin auf die derzeitige Unterdrückungskultur ?

Außerdem: "Arbeitslose" Menschen, die Angehörige mit Pflegestufe(PS) 1 betreuen und versorgen, und sie damit vor der Endlagerung im Altenheim schützen, müssen sich nach wie vor auf Arbeitsstellen bewerben, auch wenn diese 100e kM weit entfernt sind. Betroffene ab PS2 und pflegende Angehörige genießen hingegen Schutz, obwohl PS1 doch lediglich bedeutet, dass dem zu Pflegenden beim Anziehen geholfen und der Rücken gewaschen wird.

Frage: Werden Sie, im Falle eines Wahlsieges, Angehörige von Menschen mit PS 1 denen mit PS2 gleichstellen und den alten Menschen damit die Angst vor Abschiebung zu Gunsten von mies zahlenden Logistikern etc. nehmen, oder sehen Sie hier keinen handlungsbedarf ?

MfG M.G
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
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05.02.2013
Katrin Göring-Eckardt
Sehr geehrter Herr ,

wir Grünen werden in einer Regierungsbeteiligung zum einen dafür sorgen, dass künftig keiner mehr Jobs zu Niedrigstlöhnen machen muss, indem wir einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € einführen. Und zum anderen muss sich nach unserer Auffassung auch bei der Betreuung der Arbeitssuchenden durch die Jobcenter grundlegend etwas ändern, Stichwort Sanktionen. Die Zahlung einer sozialen Grundsicherung soll weiterhin an die Bereitschaft geknüpft werden, der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Wir wollen aber statt einer Praxis von Androhung und Bestrafung klare Verabredungen und verbindliche Zusagen im Rahmen der Antragsstellung. Hierfür dürfen künftig weder das physische Existenzminimum noch die Kosten der Unterkunft und Heizung sanktioniert werden. Grundsätzlich streben wir eine Grundsicherung an, die ohne Sanktionen auskommt und die auf Motivation, Hilfe und Anerkennung statt auf Bestrafung setzt.

Zu ihrer 2. Frage:

Ob man als Arbeitsloser einen Job annehmen muss oder nicht, orientiert sich an bestimmten Kriterien, die im § 10 Abs. 1 und 2 SGB II festgelegt sind. Diesen Kriterien zufolge, ist eine Arbeit unzumutbar, wenn sie nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbart werden kann. Bei Pflegestufe I ist dem Pflegenden eine Vollzeittätigkeit zumutbar. Bei Pflegestufe II ist dem Pflegenden nur ein Teilzeittätigkeit mit max. 6 Std. Arbeitzeit pro Tag zumutbar.

Aus dieser Regelung ergibt sich, dass eine Vollzeittätigkeit für den von Ihnen beschriebenen Fall als zumutbar gilt, nicht aber ein Ortswechsel, der sich mit der Pflege nicht in Einklang bringen lässt. Das ist auch gut so, denn pflegende Angehörige leisten eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe, die unsere Anerkennung und Unterstützung verdient. Warum Sie offensichtlich aufgefordert wurden, eine Arbeit anzunehmen, die 100 km von dem Ort entfernt ist, an dem sich die zu pflegende Person befindet, kann ich ohne Kenntnis der Details nicht beurteilen. Es wäre aber sicherlich sinnvoll, noch einmal prüfen zu lassen, ob diese Aufforderung tatsächlich rechtens ist.

Abgesehen vom diesem Sachverhalt werde ich mich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass pflegende Angehörige mehr Unterstützung erhalten. Pflegebedürftige brauchen mehr und andere Leistungen, die sich nicht nur auf körperliche Beeinträchtigungen beziehen, sondern auch auf Einschränkungen bei der Kommunikation, der Gedächtnisleistung oder der sozialen Teilhabe. Dafür brauchen wir einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, für dessen Umsetzung ich mich weiterhin stark mache.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Göring-Eckardt
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