Katja Kipping (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katja Kipping
Jahrgang
1978
Berufliche Qualifikation
Literaturwissenschaftlerin M.A.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dresden I
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Sachsen
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(...) Ich würde genauso wie Sie dafür plädieren, dass die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens Gegenstand einer breiten demokratischen Debatte und Entscheidungsfindung sein sollte. Derartige Überlegungen gibt es ja auch bei vielen Initiativen, die im Bereich Grundeinkommen aktiv sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.12.2006
Von:

Die "Politikverdrossenheit" hat sicher viele Gründe, insbesondere die geringe Wahlbeteiligung resultiert auch daraus, daß die Auswahl auf die (zufälligen) Direktkandidaten und die Listen weniger Parteien beschränkt ist.

  • Wie stehen Sie zu einer Wahlmöglichkeit, die nicht nur auf die Auswahl der vorgegebenen Listen beschränkt ist, sondern auch eine Wichtung der darauf befindlichen Kandidaten ermöglicht ? Damit hätten nicht mehr nur Parteigremien, sondern der Wähler Einfluß auf die Chancen einzelner Kandidaten.

  • Wie stehen Sie zu mehr direkter Demokratie (Volksentscheid, Volksbegehren) auch auf Bundesebene ?

  • Halten Sie die 5%-Sperrklausel für notwendig ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Katja Kipping
5Empfehlungen
16.05.2007
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen wie folgend beantworten möchte:

Zu 1.: Eine solche Gewichtung innerhalb von Wahlvorschlagslisten auf Landes- oder Bundesebene kann ich nicht befürworten. Und stellt sich nicht regelmäßig eine "bunte Mischung" von mehr als 30 verschiedenen Parteien- und Wählervereinigungen zur Wahl? Ich habe nichts gegen eine umfassende demokratische Entscheidungsfreiheit von Wählern. Faktisch ist aber deren Auswahlfreiheit durch die Monopolstellung von Parteien und Wählervereinigungen bei der Kandidatenaufstellung beschränkt. Aber Sie müssen wissen, dass diese Aufstellung von Wahllisten nicht beliebig erfolgt, sondern ein sehr komplexer und komplizierter Prozess ist, der darauf abzielt, die persönlich und fachlich geeigneten Personen zu benennen. Weiterhin ist in unserer Partei festgeschrieben, dass jeder zweite Listenplatz mit einer Frau zu besetzen ist, auch die regionale Herkunft der Kandidaten gilt es zu beachten. Schon für die vergleichsweise informierte Parteimitgliedschaft stellt das eine enorme Herausforderung dar. Hingegen werden die meisten Wähler die Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Kandidaten kaum beurteilen können. Manche haben vielleicht einmal ein Foto gesehen oder ein paar Sätze gehört, viel mehr wissen sie – wenn überhaupt – nicht über die Wahlbewerber. Und anhand dieser dürftigen Grundlage eine richtige Einschätzung treffen zu können, das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Damit übernehmen Parteien eine große Verantwortung, denn letztlich setzen die Wähler ihr Kreuz hinter den Namen einer Partei und nicht hinter Personen. Aber ich kann interessierte Leute nur immer wieder auffordern, sich in Parteien und Wählervereinigungen zu engagieren und an dieser Stelle auf die Listenzusammensetzung einzuwirken bzw. sich selbst zur Wahl zu stellen.

Auf kommunaler Ebene hingegen sieht die Lage etwas anders aus, da sehe ich die Möglichkeit einer Gewichtung innerhalb der Kandidaten sehr positiv. Für die Wähler ist zudem eine Einschätzung der Kandidaten auf lokaler Ebene viel besser möglich, da man Sie in vielerlei Art und Weise direkt erleben kann, in kleinen Gemeinden kennt man sich sogar häufig persönlich. In meinem Heimatland Sachsen gilt bei Kommunalwahlen ein Verhältniswahlsystem mit offenen Listen, d.h. Sie haben 3 Stimmen, die Sie beliebig auf Bewerber in einer oder in verschiedenen Listen verteilen können und das hat sich nach meiner Einschätzung bewährt.

Zu 2.: Mehr direkte Demokratie auf Bundesebene, vor allem durch Einführung von Volksentscheid und Volksbegehren kann ich ausdrücklich befürworten.

Zu 3.: Eine Abschaffung der 5%-Sperrklausel auf Bundesebene ist durchaus überlegenswert, da sie ja eigentlich dem Demokratieprinzip widerspricht. Zwar sind schon heute Parteien nationaler Minderheiten davon ausgenommen (wie der Südschleswigsche Wählerverband, der Ihnen vielleicht im Zusammenhang mit der letzten Bundestagswahl noch in Erinnerung ist), aber für neu entstehende und kleine Parteien stellt sie ein i.d.R. nicht zu überwindendes Hindernis dar. Natürlich muss man sich dann über die konkrete Ausgestaltung des – dann sehr bunten - parlamentarischen Alltages unterhalten. Auf kommunaler Ebene hingegen wurde die Überflüssigkeit von Sperrklauseln schon erkannt.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Soziales
27.12.2006
Von:

Hallo,

gibt es in ihrer Partei eigentlich Bestrebungen, das Volk der DDR für das ergangene Unrecht seitens des BRD-Regimes wie die Enteignung, Verschacherung und Zerstörung des Volkseigentums der annektierten DDR zu entschädigen?

MsG
AB
Antwort von Katja Kipping
2Empfehlungen
16.10.2007
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

über die von Ihnen angesprochenen Bestrebungen habe ich keine Kenntnis. Sicher empfanden und empfinden manche ehemalige DDR-Bürger die Wiedervereinigung als eine Art "Annexion", faktisch aber erklärte die DDR per Volkskammerbeschluss vom 23. August 1990 ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland gemäß des "alten" Artikels 23 Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kippling,

Mehr als 16 Jahre nach der Wiedervereinigung will die große Koalition Geschädigten des DDR-Regimes sogenannte SED-Opfer-Pensionen zuerkennen.
Dies teilte der Unions-Fraktionsvorsitzende Kauder heute nach der Klausur der Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD in Werder bei Berlin mit.

Wie steht Ihre Partei zu einer solchen Opferpension und einem nun zu erarbeitendem Gesetzentwurf ?

Mit freundlichen Grüen,
R.
Antwort von Katja Kipping
11Empfehlungen
16.05.2007
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

auch die Linkspartei.PDS befürwortet eine solche Opferpension, allerdings halten wir den von Ihnen angesprochenen Vorschlag der Regierungskoalition weder für einen geeigneten Beitrag zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte noch wird die vorgesehene Entschädigung in ihrer geringen Höhe und Begrenzung auf nur einen kleinen Teil der Opfer der Realität gerecht. Vor allem lehnen wir die von der Koalition vorgesehene obligatorische "Bedürftigkeitsprüfung" und Erfordernis einer mindestens sechsmonatigen Haftdauer ab. Die bestehenden Gesetze verfolgen nicht das Ziel einer angemessenen Entschädigung, sondern versuchen lediglich, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Meine Fraktion hat darum einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach jeder politisch Verfolgte pauschal und ohne Bedürftigkeitsprüfung 511 Euro monatliche Opferrente ab dem ersten Hafttag erhalten soll. Die Höhe der Opferrente orientiert sich nicht an den vorhandenen Entschädigungssätzen, weil sie zugleich eine moralische und gesellschaftliche Anerkennung vermitteln soll. Viele der Betroffenen sind infolge ihres politischen Engagements beruflich dauerhaft benachteiligt worden und sind auch heute noch wirtschaftlich schlechter gestellt. Darüber hinaus liegt bei vielen von ihnen eine Mehrfachbetroffenheit durch verschiedene Maßnahmen vor, weshalb bei der Pauschalierung der Opferrente ein entsprechend hoher Betrag angesetzt wird.

Außerdem werden in unserem Gesetzentwurf weitere Verfolgtengruppen, die bisher von den gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen oder durch diese benachteiligt wurden berücksichtigt. Hierzu gehören u. a. deportierte Zivilpersonen (insbesondere Frauen), verfolgte Schülerinnen und Schüler und Betroffene von gezielten nicht strafrechtlichen Maßnahmen, die der politischen Verfolgung dienten ("Zersetzungsmaßnahmen"). Darüber hinaus werden die Voraussetzungen zur Gewährung von Leistungen und für die Rehabilitierung politisch Verfolgter nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Berufsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Häftlingshilfegesetz erleichtert, um vorhandenen Beweisschwierigkeiten und fehlender Antragstellung mangels ausreichender Information der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. In den Verfahren zur Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden liegt die Beweislast bisher bei den Opfern, diese Praxis möchten wir gern ändern.

Sie finden das Dokument im beigefügten Anhang und können seinen Weg mit Hilfe der Drucksachennummer 16/4846 z.B. im Internet verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.04.2007
Von:

Seit heute liegt der Beschluß vor, Telefongespräche, Internetdaten und Mobilfunkgespräche ein halbes Jahr lang von jedem Bürger zu speichern. Ich finde das eine Unverschämtheit, eine grobe Einschneidung meiner Freiheit, Einmischung in meine Privatsphäre, fühle mich kontrolliert und beobachtet.Das alles geschieht unter dem Fähnchen der Terroristen- und Kriminalitätsprophylaxe. Ich bitte Sie, sich dringend dafür einzusetzen,dass dieser Beschluß gekippt wird. Hier wird ein ganzes Volk gedemütigt und vorbeugend des Terrorismus und der Kriminalität angeklagt.Hier wird eine Beweislast umgekehrt, indem behauptet wird, vielleicht bist Du ein Krimineller und Du mußt beweisen, dass das nicht so ist. Das kann nicht in Übereinstimmung des Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention sein. Wie weit ist dieses Land gekommen? Ich bitte Sie, sich für dieses Anliegen einzusetzen und mir eine baldmögliche Antwort zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.04.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,

sicherlich haben Sie bereits von den Plänen des Bundesministers des Inneren, Herrn Dr. Schäuble, gehört. Er versucht, die Angst der Bürger vor einer Terrorgefahr zu schüren und darauf aufbauend die Unschuldsvermutung und damit den Rechtsstaat und wichtige Grundrechte abzuschaffen. Dies würde eine Zeit der staatlichen und justiziellen Willkür einläuten.

Außerdem hat das Kabinett kürzlich die Vorratsdatenspeicherung beschlossen, mit der alle Bürger pauschal verdächtigt werden.

Daher möchte ich Sie fragen, wie Sie gedenken, im Bundestag einerseits zur Vorratsdatenspeicherung und andererseits zu den aktuellen Gesetzesvorhaben Herrn Dr. Schäubles abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Katja Kipping
2Empfehlungen
23.04.2009
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Sie fragen nach dem Abstimmungsverhalten unserer Fraktion DIE LINKE. zur Vorratsdatenspeicherung.

Selbstverständlich lehnen wir die weitere Einschränkung von Grundrechten durch Überwachungs- und Kontrollmechanismen ab. Daher wird es von der Linken auch keine Zustimmung zu solchen Gesetzesentwürfen im Bundestag geben. Auf unserer Internetseite www.linksfraktion.de können Sie bei Interesse vertriefende Informationen und auch unsere Position zur Vorratsdatenspeicherung noch einmal ausführlicher nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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