Katja Kipping (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katja Kipping
Jahrgang
1978
Berufliche Qualifikation
Literaturwissenschaftlerin M.A.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dresden I
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Sachsen
weitere Profile
(...) Grundeinkommenskonzepte verlangen zudem keine höhere Staatsverschuldung. Aus meiner Sicht sind Staatschulden per se auch nichts schlechtes, wenn es darum geht, dringende Ausgaben und Investitionen vorzunehmen. Sie müssen aber natürlich schnell abgebaut werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
17.01.2008
Von:

vor einiger zeit habe ich den entwurf einer anfrage der LINKEN im bundestag zur beseitigung des rentenunterschieds ost-west gesehen.
ich finde es gut und notwendig, dass die LINKE dazu etwas tut, weil keine andere partei in dieser frage etwas macht
gibt es schon einen fortschritt bei IHREM antrag?
danke!!!

, dresden
Antwort von Katja Kipping
6Empfehlungen
04.03.2008
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr Seifert,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Antrag meiner Fraktion "Angleichung des Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert", den ich zu Ihrer Information noch einmal in seiner endgültigen Fassung beilege. Der Hintergrund unserer Initiative ist, dass die Gefahr von Altersarmut im Osten wächst, vor allem durch die hohe Arbeitslosigkeit bzw. geringfügige Beschäftigung. Von Seiten der Rentenversicherung wurde errechnet, dass die durchschnittlichen Rentenerwartungen bei ostdeutschen Männern von 967 auf 820 Euro und bei den Frauen von 785 auf 690 Euro sinken werden. Die Rente mit 67 verschärft diese Situation noch zusätzlich. Um dem zu begegnen, haben wir die Bundesregierung aufgefordert, endlich einen Stufenplan für die Angleichung des Rentenwerts Ost von 23,09 Euro an den aktuellen Rentenwert von 26,27 Euro vorzulegen und umzusetzen. Leider wurde unsere Initiative schon in der Ausschussphase von allen anderen Fraktionen abgelehnt, so auch am 20.02..2008 im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Im Übrigen hat die Fraktion DIE LINKE eine Vielzahl von Anträgen zur Überwindung von Diskriminierungen und Ungerechtigkeiten gegenüber älteren Menschen in den neuen Bundesländern erarbeitet, die Folge der Überführung der Altersversorgung der DDR in das bundesrepublikanische Recht zum 01. Januar 1992 sind. Viele Besonderheiten der DDR fanden damals keine Berücksichtigung. Anwartschaften und Ansprüche wurden teilweise nicht oder nur ungenügend anerkannt.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping

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Frage zum Thema Soziales
08.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping

heute wende ich mich an Sie, da es die Politiker anderer Parteien nicht für nötig halten zu antworten. Ich bin angeblicher (zwangsverordnet vom Staat ) Partner in einer Einstandsgemeinschaft,.
Da es seit 1. April 2007 die gesetzliche Versicherung gibt, bin ich gezwungen krankenversichert zu sein, was ansich nicht schlecht ist, aber wie kann ich, als angeblicher Partner einer Einstandsgemeinschaft, von meinem Wohnpartner verlangen, für mich die Krankenversicherung bzw meinen Lebensunterhalt zu bezahlen? Seit dem 01.April 2007 häufen sich nun die Krankenkassenbeiträge in Höhe von monatlich 125,00 Euro die ich nicht selbst bezahlen kann. Es kam bereits ein Pfändungsbeschluss von der Krankenkasse. Ein Wirtschafts-prüfer, der meine finanzielle und wirtschaftliche Lage geprüft hat, sagte mir, dass ich finanzielle Unterstützung vom Staat erwarten könne. Ein Sozialgericht hat in 3 Klagen nach den Aussagen der Arge entschieden, das ich keine Hilfeleistung bekomme. Eidesstattliche Versicherungen wurden bereits erteilt.
Wie also soll ich meine Krankenversicherungsbeiträge von 125 Euro zahlen, wenn ich nur ein Einkommen von Kindergeld (154) und Unterhalt (gekürzt auf 168) meines Kindes habe? Nennt sich das eine gute Gesundheitspolitik, wenn diese Beiträge nicht bezahlbar sind? Vielleicht können Sie es mir erklären?
Meine Verhandlung vor dem Gericht wegen angeblicher Einstandsgemeinschaft läuft seit April 2006. Die Beweispflicht lag noch bis August 2006 beim Amt
Bisher wurden absolut keine Anstrengungen seitens des Amtes unternommen. Daher bekomme ich auch keinerlei Unterstützung. Meiner Meinung nach gilt das Prinzip* Im Zweifel für den Angeklagten,* denn so komme ich mir vor. Es kann nichts bewiesen werden was nicht vorhanden ist.

Mit freundlichem Gruß

eine alleinerziehende Mutter eines 8 Jahre alten Kindes, welche vom Staat allein gelassen wird
Antwort von Katja Kipping
5Empfehlungen
18.06.2008
Katja Kipping
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wie Sie vielleicht wissen, so lehne ich jegliche Einstandsgemeinschaft ab, die Menschen ökonomisch voneinander abhängig macht. Seit dem Inkrafttreten des so genannten Optimierungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch II im Jahr 2006 haben sich Repression und Überwachung noch verstärkt. Besonders Wohngemeinschaften stehen verstärkt im Fokus und nur allzu schnell werden von Amts wegen nichteheliche Lebensgemeinschaften vermutet. So gelten gleich diejenigen als Bedarfsgemeinschaft, die ein Jahr und länger zusammen lebt. Zudem finde ich die Beweislastumkehr äußerst problematisch, nämlich dass nun Sie als Bürgerin nachweisen müssen, in welchen Verhältnissen Sie mit wem leben oder auch nicht. Solch eine quasi staatlich verordnete gegenseitige finanzielle Inhaftnahme und Durchleuchtung von Menschen, die gemeinschaftlich leben, passt aber nicht ins 21. Jahrhundert.
Ich möchte lieber einen anderen Weg gehen: statt Menschen, die zusammen leben, unter den Generalverdacht einer Bedarfsgemeinschaft zu stellen, muss soziale Sicherheit konsequent vom Individuum aus gedacht werden. Statt Erwerbslose und deren Kinder mit dem Arbeitslosengeld II in Armut und Ausgrenzung zu treiben, bedarf es einer individuellen sozialen Grundsicherung, die ein Leben jenseits der Armut und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Mit dieser individuellen Grundabsicherung ist auch immer die individuell gesicherte Krankenversicherung verbunden; meine Fraktion im Bundestag plädiert daher auch für die Einführung einer solidarischen BürgerInnenversicherung für Jede und Jeden. Falls Sie Interesse haben und unsere diesbezüglichen Vorstellungen genauer kennen lernen möchten, so können Sie diese z.B. auf unserer Internetseite www.linksfraktion.de nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Soziales
12.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,

Herr Dr. Gregor Gysi bat mich, meine nachfolgende Fragen direkt an Sie zu richten, da Sie sich in einer Arbeitsgemeinschaft damit beschäftigen:

Zum bedingungsloses Grundeinkommen habe ich auf meine Fragen weder von der Partei noch auf der Website die-linke.de Antworten bekommen/gefunden; schade :-(

Deshalb heute hier.

1.) Wer ist die Zielgruppe, wer erhält das bGE? Jede/r? Oder "nur" Bedürftige? Nach Prüfung der Bedürftigkeit? Wie soll das alles funktioniern, organisiert und ausgezahlt werden?

2.) Wenn jede/r 600,-- EUR/Monat bekäme (oder wieviel?), dann sind das bei 83 Mio Menschen ja fast 600 Milliarden EUR/Jahr. Wie soll das finanziert werden? (Bitte konkret antworten, da ich es nicht verstehe; danke)


Verbunden mit der Hoffnung/Erwartung aussagekräftiger Antworten sendet Ihnen Grüße

Antwort von Katja Kipping
13Empfehlungen
14.03.2008
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ich vermute, Sie fragen nach der Grundeinkommenskonzeption der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE. Alle Fragen dazu beantworten sich mit der Konzeption, die sie unter www.die-linke-grundeinkommen.de finden. Über die Parteihomepage sind ebenfalls alle Bundesarbeitsgemeinschaften der Partei DIE LINKE. zu finden, auch die BAG Grundeinkommen.

Noch ein Hinweis: Da es sich um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, bGE wie sie schreiben, handelt, gibt es natürlich keine Bedürftigkeitsprüfung. Sonst wäre es ja ein Grundsicherungskonzept und kein Grundeinkommen.

Auf eine Frage, auf die im BAG-Konzept auf genannter Homepage nicht eingegangen wird, möchte ich aus meiner Sicht antworten: Da das Konzept der BAG ein Sozialdividende-Konzept ist, könnte ich mir eine regelmäßige Überweisung des BGE-Betrages am Anfang des Monats auf die Konten der BürgerInnen vorstellen.

Bezüglich anderer Grundeinkommenskonzepte oder grundeinkommensähnlicher Konzepte verweise ich auf die entsprechenden Links, die sie unter www.grundeinkommen.de, der Homepage des überparteilichen Netzwerkes Grundeinkommen, finden.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Soziales
17.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,

bereits am 25.10.2007 wandte ich mich persönlich per Brief an Sie. Leider habe ich bis heute weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erhalten. In meinem Schreiben bat ich Sie um
die Weiterleitung einer Frage an das Arbeits- und Sozialministerium, auf deren Beantwortung ich ebenfalls bis heute vergeblich warte. Bitte nehmen Sie dazu Stellung. Sollte es Ihnen an geeignetem Personal zur Postbewältigung mangeln, stelle ich mich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
D.
Antwort von Katja Kipping
11Empfehlungen
19.02.2008
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Katja Kipping. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass in unserem Bundestagsbüro kein Schreiben von Ihnen vorliegt. Insofern möchte ich Sie bitten, uns Ihr Anliegen direkt per Mail an katja.kipping@bundestag.de zu übersenden - das ist der direkte und schnelle Weg.

Mit freundlichen Grüßen
Bürogemeinschaft Kipping
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Frage zum Thema Arbeit
19.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping

Seit 3 Wochen bin ich Mitglied "Der Linken" in Regensburg.Ich war immer Wähler der SPD, allerdings kein Mitglied.Wie mir natürlich bekannt ist setzen Sie sich für das "Bedingungslose Grundeinkommen" ein.Es hört sich schön an, aber ich glaube dass das in Wirklichkeit nicht finanzierbar ist.Natürlich sind 345 € für Hartz 4 Empfänger viel zu wenig.Dieser Satz gehört nach allen Meinungen um ca.50€ erhöht.Es wäre mir schon viel lieber wenn Sie sich für Menschen wie mich einsetzen würden.Ich(33) bin seit 2 Jahren als Staplerfahrer bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.Mein Nettolohn beträgt ca. 800 €.Davon bezahlt paradoxerweise noch der Steuerzahler die Hälfte.Obwohl ich einen Facharbeiterbrief als Elektroinstallateur besitze.Wenn ich Miete und Nebenkosten abziehe, bleiben 380 € für den Rest.Sowas wie Urlaub kenne ich gar nicht.Wäre es Ihrer Meinung nach möglich, Zeitarbeitsunternehmen zu verbieten?Was wären die Folgen dabei?Ich und meine Kollegen denken uns immer, dass die Unternehmen am 1. Arbeitsmarkt dann die Leiharbeiter trotzdem einstellen müssten.Wer soll die ganze Arbeit sonst machen, wenn in bestimmten Unternehmen ja 40 % Leiharbeiter beschäftigt sind?Seien wir uns ehrlich.Ein Mindestlohn auch in der Höhe von 8,44 würde mir nicht sehr viel weiter helfen.
Ich habe eine sehr hohe Meinung von Ihnen und würde mich freuen Sie einmal in unserem Kreisverband begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Katja Kipping
7Empfehlungen
18.12.2008
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

auch im Rahmen der vielen Veranstaltungen, die ich zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) bestreite, werde ich immer wieder nach der Finanzierbarkeit dieser Vorstellungen gefragt. Dazu kann ich Ihnen u.a. die Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE empfehlen ( www.die-linke-grundeinkommen.de ), die auch mit einem Finanzierungskonzept aufwartet. Selbiges finden Sie ebenfalls im Anhang dieser Nachricht.

Darüber hinaus haben sich natürlich auch viele andere AkteurInnen Gedanken über die Finanzierbarkeit des BGE gemacht und eigene Konzepte durchgerechnet, z.B. die Katholische Arbeitnehmerbewegung oder die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (ehemals BAG SHI).

Natürlich setze ich mich ebenfalls für die Umwandlung von Leiharbeit in reguläre und ordentliche bezahlte Jobs ein. BGE und menschenwürdige Arbeitsbedingungen (z.B. Mindestlohn von 8,71 Euro, ansteigend auf 10 Euro) schließen einander nicht aus, sondern hängen miteinander zusammen.


Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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