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Sehr geehrte Frau Kipping
heute wende ich mich an Sie, da es die Politiker anderer Parteien nicht für nötig halten zu antworten. Ich bin angeblicher (zwangsverordnet vom Staat ) Partner in einer Einstandsgemeinschaft,.
Da es seit 1. April 2007 die gesetzliche Versicherung gibt, bin ich gezwungen krankenversichert zu sein, was ansich nicht schlecht ist, aber wie kann ich, als angeblicher Partner einer Einstandsgemeinschaft, von meinem Wohnpartner verlangen, für mich die Krankenversicherung bzw meinen Lebensunterhalt zu bezahlen? Seit dem 01.April 2007 häufen sich nun die Krankenkassenbeiträge in Höhe von monatlich 125,00 Euro die ich nicht selbst bezahlen kann. Es kam bereits ein Pfändungsbeschluss von der Krankenkasse. Ein Wirtschafts-prüfer, der meine finanzielle und wirtschaftliche Lage geprüft hat, sagte mir, dass ich finanzielle Unterstützung vom Staat erwarten könne. Ein Sozialgericht hat in 3 Klagen nach den Aussagen der Arge entschieden, das ich keine Hilfeleistung bekomme. Eidesstattliche Versicherungen wurden bereits erteilt.
Wie also soll ich meine Krankenversicherungsbeiträge von 125 Euro zahlen, wenn ich nur ein Einkommen von Kindergeld (154) und Unterhalt (gekürzt auf 168) meines Kindes habe? Nennt sich das eine gute Gesundheitspolitik, wenn diese Beiträge nicht bezahlbar sind? Vielleicht können Sie es mir erklären?
Meine Verhandlung vor dem Gericht wegen angeblicher Einstandsgemeinschaft läuft seit April 2006. Die Beweispflicht lag noch bis August 2006 beim Amt
Bisher wurden absolut keine Anstrengungen seitens des Amtes unternommen. Daher bekomme ich auch keinerlei Unterstützung. Meiner Meinung nach gilt das Prinzip* Im Zweifel für den Angeklagten,* denn so komme ich mir vor. Es kann nichts bewiesen werden was nicht vorhanden ist.
Mit freundlichem Gruß
eine alleinerziehende Mutter eines 8 Jahre alten Kindes, welche vom Staat allein gelassen wird