Sehr geehrter Herr

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herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Rundfunk - so auch die Frage der Gebühren - ist Ländersache, insofern hat der Bundestag leider keine Regelungskompetenzen. Insofern möchte ich Sie - ergänzend zu meiner Antwort - auch auf die Seiten der Landtagsfraktionen - in Ihrem Fall die sächsische Fraktion unter
www.linksfraktionsachsen.de - hinweisen, dort finden Sie auch weitere Informationen.
Allerdings kann ich Ihnen gern meine Meinung kurz darstellen: Ich bin für eine deutliche Modernisierung des bestehenden Systems der Rundfunkgebühren, denn es gibt natürlich viele Unsinnigkeiten zu beseitigen. Zum Beispiel steht die Frage der Behandlung der sogenannten "neuartigen Empfangsgeräte" oder die Tatsache, dass ein Mensch, der zwar immer nur an einem Ort Fernsehen oder Radio nutzen kann, aber mehrfach Rundfunkgebühr bezahlen muss.
Die Sicherung der Vielfalt des Programmangebots und die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht sind für die Gestaltung einer progressiven Medienordnung zentral. Allerdings müssen die digitalen und sonstigen Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen des Budgets erfolgen, statt die Rundfunkgebühr zu erhöhen (dazu hat auch das Bundesverfassungsgericht am 11.09.2007 festgestellt, dass eine Erhöhung der Gebühren nicht sein muss, "wenn sie dadurch vermieden werden könnte, dass die Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag ungeschmälert, aber aus wirtschaftlichere Weise erfüllen". Der öffentlich-rechtliche Rundfunks muss erhalten werden, aber ohne maßlose Expansion auf allen Medienmärkten, denn der Empfang der Öffentlich-Rechtlichen muss für alle bezahlbar bleiben. Eine generelle Rundfunkgebühr auf PCs und Mobiltelefone ist insofern auch abzulehnen.
Skeptisch sehe ich übrigens vor allem die Kommerzialisierungs- und Verflachungstendenzen, leider auch im zunehmend im öffentlich-rechtlichen Programm. Vielleicht könnte ein größeres Mitspracherechte der Zuschauerinnen und Zuschauer solchen Entwicklungen Einhalt gebieten.
DIE LINKE tritt zudem dafür ein, die geltenden Regelungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu ändern. Geringverdiener, Studierende und Bezieher von Niedrigrenten sollen deshalb ebenso wie Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst die Möglichkeit zur Befreiung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping