Sehr geehrter Herr von

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vielen Dank für Ihre Zuschrift.
DIE LINKE möchte grundsätzlich mehr Möglichkeiten, vor dem 65. Lebensjahr OHNE Abschläge in Rente zu gehen. Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Zuverdiensten bei einer vorgezogenen Rente haben wir eine Diskussion, aber keine Beschlusslage - eben weil wir uns für einen früheren Rentenbeginn einsetzen.
Aber nochmals zu Ihrer Darlegung: Generell stellt sich die Situation heute so dar - verdient man bei einer vorgezogenen Rente mehr als bestimmte Schwellenwerte, dann wird die AUSZAHLUNG der Rente auf 2/3, 1/2 oder 1/3 gekürzt, offiziell heißt das "ruhen" und dies begründet (die Freibeträge sind relativ großzügig). Die Idee dahinter ist: wer noch soviel hinzuverdient, muss ja eigentlich keine Rente beziehen. ABER, der Teil der Rente, der aufgrund des Zuverdienstes nicht ausgezahlt wird, erhöht sich pro Monat, den er ruht, um 0,3 Prozentpunkte, so dass der Teil der Rente mit Erreichen der Regelaltergrenze (noch 65 Jahre, bald 67 Jahre) OHNE Abschläge ausgezahlt wird. D.h., die Rente wird nicht gekürzt und für den Teil der nicht ausgezahlt wird, werden die Abschläge Monat für Monat wieder reduziert.
Mit fiktiven Zahlen dargestellt hieße das also: Eine Person hat mit 60 Jahren einen Rentenanspruch von 1.000 Euro. Beantragt wird die Rente, darauf gibt es 18 Prozent Abschlag, der Bürger bekommt also 820 Euro Rente ausbezahlt. Verdient er nun aber weiterhin Geld und zwar so viel, dass die Rente auf 2/3 gekürzt wird (angenommen 600 Euro Zuverdienst), bedeutet das dann:
Monatseinkommen ist: 600 Euro Lohn plus 546,67 Euro (2/3 Rente). Ein Drittel der Rente (273 Euro) ruht und wird pro Monat, in dem der Verdienst bei 600 Euro liegt, um 1 Euro erhöht. So steigt dieser Teil der Rente mit 65 Jahren von 273 Euro auf 333 Euro. Die Abschläge werden bei Zuverdienst dann wieder rückgängig gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping