Katja Kipping (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katja Kipping
Jahrgang
1978
Berufliche Qualifikation
Literaturwissenschaftlerin M.A.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dresden I
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Sachsen
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(...) Dementsprechend lehnt DIE LINKE. jede strategische Neuausrichtung der NATO ab, die ihr neue Aufgaben zuschreibt, sie stärkt, ihre Bedeutung erhöht, sie mit zivilen Aufgaben betraut, etc. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping

welche Wahlversprechen der letzten Bundestagswahlen haben Sie realisiert bzw. welche Initiativen haben Sie (Ihre Partei) unternommen um sie zu erfüllen.

Antwort von Katja Kipping
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2009
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage. Eine informative und übersichtliche Bilanz unserer Tätigkeit im Bundestag in den letzten vier Jahren können Sie z.B. unter dokumente.linksfraktion.net nachlesen. Ich habe dieses Dokument als Anhang beigefügt. Sie werden darin viele Punkte aus unserem Programm zur Bundestagswahl 2005 wiederfinden (dieses können Sie auch noch einmal z.B. unter 2005.sozialisten.de einsehen, falls Sie es nicht mehr vorliegen haben). Wir haben die Punkte unseres damaligen Wahlprogrammes u.a. durch diverse parlamentarische Initiaven eingefordert (nachzulesen ausführlich im Dokumentationssystem des Bundestages und auf www.linksfraktion.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,

wie Sie vielleicht wissen, schwören Bundespräsident, -kanzler und -minister jeweils feierlich, sich für das Wohl der (deutschen) Bevölkerung einzusetzen, Schaden von ihr abzuwenden und deren Nutzen zu mehren. Laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse habe dieser Eid jedoch keinerlei rechtliche Bedeutung und man könne nicht gegen Verletzungen juristisch vorgehen. Dies wird in der Kommentierung zum Grundgesetz (Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Artikel 56 Randnummern 4 und 10) gleichfalls erwähnt und damit begründet, dass "kein Bundespräsident (und übrigens auch kein Bundeskanzler und kein Bundesminister) so zynisch und so machtbesessen sein wird, dass es ihm im Augenblick des Amtsantritts ausschließlich um die Macht, das Ansehen oder die persönlichen Vorteile geht, die mit dem anzutretenden Amt verbunden sind."

In der Republik Ghana leistet der dortige Präsident einen inhaltlich ähnlichen Eid, jedoch mit dem Zusatz "sollte ich zu irgendeiner Zeit diesen Amtseid brechen, werde ich mich dem Gesetz der Republik von Ghana fügen und alle Strafen dafür erleiden."

Sollte diese Regelung Ihrer Meinung nach auch in Deutschland eingeführt werden? Wie sehen Sie persönlich das "Wohl des Volkes"? Kann es sein, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen (die den Eid ablegten) z.B. im Grundeinkommen (für das Sie sich einsetzen) nicht ein Wohl sehen, sondern einen Schaden, den sie (nach eidesstattlicher Versicherung) abwenden sollen? Wo sehen Sie den Nutzen im Grundeinkommen (den Ihre o.g. KollegInnen offenbar nicht sehen)?

Ist es nicht ein demokratisches Bürgerrecht, sein Wohl selbst zu definieren, statt durch die Gesetzgebung (z.B. Hartz-IV) zu einem bestimmten Wohl "gezwungen" zu werden (ala "Arbeit macht frei")? Hängt die heutige Situation (Ihrer Meinung nach) von der Umsetzung/Vorstellung des genannten Amtseids ab?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen um eine Antwort,

mit freundlichen Grüßen aus Kiew,

Antwort von Katja Kipping
4Empfehlungen
25.03.2009
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

in dieser Frage schließe ich mich - ausnahmsweise - der Meinung meines Bundestagskollegen Binninger an. Nein, ich möchte nicht, dass die Regelungen, die in dieser Hinsicht in Ghana gelten, in Deutschland eingeführt werden. Was meine Kolleginnen und Kollegen im Grundeinkommen sehen, das sollten sie diese am besten selbst fragen. Meine Meinung dazu können Sie u.a. auf meiner persönlichen Website sowie auch hier, in etlichen anderen Antworten bei abgeordnetenwatch.de, nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Soziales
10.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 19.02.09. Bitte erlauben Sie mir zwei Rückfragen.

Wie bereits in meiner oben genannten Frage geschildert, habe ich in der Tat den Versuch unternommen, diese Petition breit abzustimmen. Ich habe dazu auf das Engste mit einer Schlüsselperson (Ronald Blaschke) in dem Netzwerk zusammengearbeitet und zusätzlich auch Sie vorab (E-Mail vom 2.2.07) um Ihre Meinung gebeten.
Der genannten Petition (hier noch einmal der Link: www.politik-werkstatt.de ) liegt ausdrücklich kein bestimmtes Modell zugrunde, es sei denn, Sie bezeichnen die Verknüpfung mit einer Volksabstimmung als ein "Modell".
Petitionen sind kein Wundermittel, das ist mir bewusst, es geht aber darum, in der Sache alles zu versuchen, das irgendetwas bewirken kann (vom bewaffneten Kampf halte ich dabei wenig, Ihr Standpunkt dazu wäre sicherlich auch interessant).
Nun meine Nachfragen:

Ist es möglich, dass Sie das Projekt "bedingungsloses Grundeinkommen" in erster Linie unter wahltaktischen und machtpolitischen Gesichtspunkten betreiben?

Ist es vielleicht gerade die Verknüpfung mit einer Volksabstimmung, die Ihre Ablehnung hervorrief (immerhin vertreten Sie mit gesetzlichen Mindestlöhnen und Arbeitszeitverkürzung plus BGE einen Ansatz der "Emanzipation von oben", also das klassische sozialistische Gedankengut, welches mit der Befreiung des Menschen (die immer auch ein bisschen was vom Menschen selbst verlangen würde) ungefähr soviel zu tun hat wie das "Ministry of Truth" aus Orwells 1984 mit dem ehrlichen Suchen nach Wahrheit)?

Ich erwarte mit Spannung Ihre Antwort(en).

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Katja Kipping
32Empfehlungen
11.03.2009
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Nachfrage. Soweit mir bekannt ist, wurde Ihr Vorschlag nicht in einem breiten Bündnis mit sozialen Bewegungen, NGOs usw. abgestimmt. Im übrigen können Sie sicher sein, dass mir das Grundeinkommen eine Herzensangelegenheit ist, für die ich schon seit Jahren kämpfe und die von mir im Zusammenhang mit einer breiten demokratischen Entwicklung diskutiert wird. Und was Ihre Frage nach Volksentscheiden angeht - ich befürworte diese ausdrücklich, u.a. streitet auch die Bundestagsfraktion DIE LINKE. genau dafür - aber ich denke, wenn wir jetzt einfach eine Abstimmung ohne lange Debatte und Aufklärung durchführen, wird eine Mehrheit sich durchsetzen, die das BGE verdammt. Denn die Gegner des Grundeinkommen haben es einfach, sie können nun mal hervorragend an alte Vorurteile anknüpfen. Wir Grundeinkommenfans hingegen brechen mit tiefverankerten Gewohnheiten wie dem Arbeitsfetischismus; wir wollen ein neues Denken, deswegen sind wir auf langfristig und umfassend angelegte Debatten angewiesen, denn wir müssen Menschen überzeugen und gewinnen. Um meine Auffassung über den Zusammenhang von Grundeinkommen und Demokratie näher kennenzulernen, empfehle ich Ihnen mein jüngst im econ-Verlag erschienenes Buch "Ausverkauf der Politik. Für einen demokratischen Aufbruch".

Hinsichtlich Ihrer Art, sich abfällig zum "klassischen sozialistischen Gedankengut" zu äußern, kann ich Sie nur bitten, sich mit dem Zusammenhang von Sozialismus, Freiheit und Demokratie zu beschäftigen. Auch dass Sie ein demokratisch erkämpftes Recht auf eine anständige Entlohnung und für mehr frei verfügbare Zeit als "Emanzipation von oben" bezeichnen, wird wohl einem arg verkürzten Freiheits- und Emanzipationsbegriff geschuldet ein.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.03.2009
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Kipping,

ich habe festgestellt, dass die Detailkenntnis der Abgeordneten der Hartz IV-Parteien was die Hartz-Gesetze anbelangt, begrenzt ist. Darum schildere ich Ihnen folgenden Fall, der mir zugetragen wurde.
Jemand hat vor kurzem einen ALG2-Antrag gestellt, worauf ihm die zuständige ARGE mitteilte, seine Wohnkosten seien nicht angemessen, deswegen werde ein Termin festgelegt, an dem beraten werden würde, wie die Wohnkosten eventuell zu senken seien. Das Problem sind nicht die Quadratmeter, sondern die Baualtersklasse. Die Wohnung ist zu alt und deswegen um 63 Euro zu teuer. Zwischenzeitlich erfährt der Mieter, dass sein Vermieter aufgrund von Renovierungsarbeiten an der Fassade die NKM, für den Zeitraum der Renovierung um 43 Euro gesenkt hat. "Super" denkt sich der ALG2-Bez., jetzt ist die NKM ja erstmal nur noch 20 Euro zu teuer. Fast zeitgleich teilen ihm die örtl. Wasserwerke mit, dass er so sparsam war, dass der monatl. Abschlag nunmehr um 13 Euro gesenkt werden könne. Die spart die ARGE also auch noch, denn natürlich denkt der brave ALG2-Empf. an seine "Mitwirkungspflicht", und setzt die ARGE ohne Verzögerung davon in Kenntnis. Beim angesetzten Termin mit dem zust. Sachbearbeiter wird allerdings dann kaum ein Gespräch geführt, und dem ALG2-Empf. wird ein Schrieb ausgehändigt, der besagt, dass er seiner Mitwirkungspflicht erst nachgekommen ist, wenn er die Mietminderung(!) durch die entspr. Dokumente belegt hat. Wenn er dieser Aufforderung nicht binnen knapp 2 Wochen nachkomme, werde die Leistung ganz gestrichen. Die zuständ. ARGE hat übrigens sämtl. wesentl. Dokumente, die die normale Miete belegen, als Kopie in der dazugehörigen Akte. Und der Sachverhalt, der zur vorübergehenden Mietminderung führte, wurde der ARGE explizit schriftl. geschildert. Also,wenn man als ALG 2- Bez. seiner ARGE solche Kostensenkung nicht mitteilt, läuft man Gefahr, dass die Leistung gekürzt wird und wenn man es macht, ist die Gefahr genau so groß. Was gilt denn nun?

MfG,JW
Antwort von Katja Kipping
3Empfehlungen
18.03.2009
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die LINKE. gehört allerdings nicht zu den sog. Hartz-Parteien - zum einen haben wir uns immer gegen dieses Gesetzespaket ausgesprochen und seit es nun - leider - in Kraft ist, kämpfen wir für eine Überwindung - vor allem von Hartz IV - und das haben wir auch u.a. in parlamentarischen Initiativen gefordert. Folgende Punkte möchte ich aber zu Ihrer Anfrage anmerken:

1. Eine Aufforderung zur Mietkostensenkung darf erst nach sechs Monaten ergehen; vorher sind die tatsächlichen Kosten zu tragen.

2. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gilt die sog "Produkttheorie", d.h. wichtig sind die Gesamtkosten.

3. Die tatsächliche Aufforderung zur Mietkostensenkung steht unter Vorbehalten; rechtlich zulässig ist sie nur, wenn es nicht unzumutbar ist, wenn es tatsächlich Wohnraum zu der als "angemessen" angesehenen Miethöhe gibt etc. Die Einschränkungen sind z.B. in den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge ausgeführt; leider kennen nicht alle Behörden diese Empfehlungen bzw. halten sich nicht daran; insofern sollten Sie oder Ihr Bekannter einen Sachverständigen vor Ort fragen - eine Liste mit Beratungsstellen findet sich z.B. auf : www.my-sozialberatung.de

4. Üblicherweise reduziert die ARGE schlicht und einfach die Überweisungen auf die Höhe der angemessenen Miethöhe; das ist je nach Einzelfall dramatisch und problematisch genug (weil die Leistungen für die Existenzsicherung so noch einmal reduziert werden); die Androhung einer Sanktionierung durch Leistungsreduktion oder gar -einstellung ist im SGB II wegen Mietkosten nicht vorgesehen (vgl. § 31 SGB II).

Meine Fraktion im Bundestag plädiert übrigens für eine stärkere Rechtsverbindlichkeit der unter 3. genannten Empfehlungen und hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, den ich Ihnen im Anhang übermittle.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping

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Frage zum Thema Soziales
11.03.2009
Von:

Guten Tag Frau Kipping!

Wären Sie bereit, für die Erreichung eines allgemeinen Grundeinkommens, von Ihrem Einkommen als MdB etwas abzugeben?

Sehr, sehr viele Menschen finden sowieso, dass Politiker zu viel verdienen und sich somit allzu sehr beim Bürger bedienen. Wozu dann ein Gehalt, das mehr als 8000 Euro beträgt?

Oder finden Sie Ihre Entlohnung gerechtfertigt?

MfG

Antwort von Katja Kipping
28Empfehlungen
12.03.2009
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Mit der Frage, warum ich mich für ein Grundeinkommen engagiere - ich unterstütze konkret das Modell der Bundesarbeitsgemeischaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE. -, wenn ich dann doch nach der Einführung evtl. weniger Geld als heute zur Verfügung habe, wurde ich schon mehrfach konfrontiert. Und ich sage: ja, das nehme ich gern in Kauf. Der Nutzen Aller ist mir wichtiger. Ich streite für soziale Gerechtigkeit im Sinne von Teilhabegerechtigkeit. Diese ist meiner Meinung nach erst erreicht, wenn allen Menschen ein Leben jenseits der Armut und eine Teilhabe an der Gesellschaft möglich ist. Eine Schlussfolgerung aus dieser Herangehensweise ist die Befürwortung des bedingungslosen Grundeinkommens, ohne wenn und aber. Leider sind wir noch nicht ganz soweit. Im Moment können wir zu meinem Bedauern nur in kleinerem Umfang für soziale Gerechtigkeit sorgen - z.B. spenden alle Bundestagsabgeordneten der LINKEN. seit Jahren einen guten Teil ihrer Abgeordnetenbezüge, in erster Linie für soziale Projekte. Die Details können Sie gern auf der Seite meiner Fraktion unter www.linksfraktion.de nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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