Katja Kipping (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Katja Kipping
© Die LINKE
Geburtstag
18.01.1978
Berufliche Qualifikation
Slavistin, Literaturwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden I
Ergebnis
24,0%
Landeslistenplatz
1, Sachsen
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(...) Gesetzliche Mindestlöhne sollen für alle in Höhe von (mindestens) 10 Euro gelten. Ihren Vorschlag, ein noch neoliberaleres Workfare-Modell in Deutschland einzuführen, lehne ich aus grundrechtlichen Erwägungen radikal ab. Jeder Mensch hat das Recht auf eine garantierte Existenz- und Teilhabesicherung, ohne Wenn und Aber. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
15.03.2010
Von:
-

Sehr geehrte Frau Kipping,

mich interessieren zur Zeit die unterschiedlichen Definitionsansätze bzw. -versuche zum Thema "Arbeitsmarkt".

Es gibt den sogenannten 1., 2. und 3. usw. Arbeitsmarkt. Von wie vielen sprechen wir also aktuell und gegenwärtig konkret?

Wer sind die entscheidenden und maßgeblichen "Definitionsgeber" hier in Deutschland?

Worin liegen ferner die entscheidenden Kriterien zur Abgrenzung der einzelnen Arbeitsmärkte untereinander genau?

Mit freundlichen Grüßen

H-D-
Antwort von Katja Kipping
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14.09.2010
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

der Begriff 1. Arbeitsmarkt meint die freie Wechselwirkung zwischen Angebot und Nachfrage an menschlicher Arbeitskraft. Der Begriff 2. Arbeitsmarkt meint die Unterstützung dieser Wechselwirkung durch arbeitsmarktpolitische Instrumente – z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, öffentlich geförderte Beschäftigung mit dem Ziel, Arbeitssuchende wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren.
Gegenwärtig wird von verschiedenen Seiten der Begriff "3. Arbeitsmarkt" benutzt, welcher öffentlich geförderte Beschäftigung meint, deren Ziel nicht die Integration in den 1. Arbeitsmarkt ist, sondern Menschen, bei denen dies aus unterschiedlichen Gründen nicht zu erwarten ist, dauerhaft öffentlich gefördert beschäftigen soll. Eine Institution oder Einzelperson, welche als "Definitionsgeber" die begriffliche Deutungshoheit für ökonomische Zusammenhänge besitzt, gibt es nach meiner Einschätzung nicht, gleichwohl beteiligen sich natürlich die verschiedensten Akteure an den Diskussionen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kipping
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kipping,

nachdem Sie bereits fast alle neuen Anfragen und eine andere, am gleichen Tag gestellte Anfrage beantwortet haben, möchte ich nochmals an meine Frage vom 26.02.2010 erinnern. Hiervon sind überaus viele Beschäftigte im Öffentlichen Dienst betroffen und es darf nicht sein, dass höchstrichterliche Urteile kein Gehör in der Politik finden bzw. deren Umsetzung seit mehr als 2 Jahren scheinbar "ausgesessen" wird.

Daher hier nochmals meine Anfrage:

Das Zusatzrentensystem der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) wurde zum Jahreswechsel 2001/2002 umgestellt. Hierdurch wurden rentenferne Jahrgänge benachteiligt, da deren Startgutschriften fast immer zu niedrig sind und die damit verbundenen späteren Zusatzrenten für den öffentlichen Dienst teils deutlich geringer ausfallen werden.

Das hierzu bereits vor mehr als zwei Jahren ergangene BGH-Urteil vom 14.11.2007 mit dem Aktenzeichen IV ZR74/06 stellt eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten fest, was zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung führt.

Frontal 21 berichtete hierüber am 25.08.2009 unter dem Titel "Betrogen und enteignet".

Seit mehr als zwei Jahren wurden die Startgutschriften bis heute nicht korrigiert. Wann wird das BGH-Urteil vom 14.11.2007 von der Politik umgesetzt und uns Betroffenen endlich zu unserer rechtlich einwandfreien Startgutschrift verholfen?

Es grüßt Sie freundlich

Antwort von Katja Kipping
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18.03.2010
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

Ihre ursprüngliche Frage zum Zusatzrentensystem habe ich eben beantwortet - die Antwort wird Ihrer ersten Anfrage vom 26.02.2010 zugeordnet, insofern möchte ich Sie gern darauf verweisen.

Nochmals mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Finanzen
27.04.2010
Von:

Wenn laut einer Umfrage vom Fernsehsender NTV rund 92% gegen eine Finanzhilfe für Griechenland sind, kann doch die Regierung solche Bürgerbefragungen nicht unter den Tisch wischen und machen was sie will. Die Grichen haben sich hier reingemogelt, sie sollten doch jetzt auch allein da wieder rauskommen. Sollen wir Bürger die Luxurenten von 95% bezahlen? Wir müssen bis 67 arbeiten, warum die Griechen nicht?
Bei uns benötigt man 45 Arbeitsjahre für die Rente in Griechenland 25!
Meiner Meinung nach darf kein Geld an Griechenland gezahlt werden, da es abzusehen ist, dass es in einem Fass ohne Boden verschwindet. Außerdem zeigt das griechische Volk dass es die vorgesehenen Sparmaßnahmen nicht akzeptiert. Eine Rückkehr Griechenlands zur Drachme wäre die richtige Konsquenz.
Was ist Ihre Meinung?
Antwort von Katja Kipping
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28.04.2010
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Den Standpunkt meiner Fraktion DIE LINKE sowie unsere Lösungsvorschläge zur Griechenlandkrise hat in erster Linie unsere stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin Dr. Gesine Lötzsch in den letzten Tagen publik gemacht und Sie können dazu auf der Internetseite der Fraktion unter www.linksfraktion.de detaillierte Informationen, Analysen usw. nachlesen bzw. es kommen auch tagesaktuell weitere Dokumente dazu. U.a. fordern wir den Internationalen Währungsfonds (IWF) auf, ein Sanierungskonzept vorzulegen, welches Griechenland ohne schwere soziale Verwerfungen aus der Krise führt. Weiterhin müssen endlich Ad-hoc-Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte ergriffen werden. Die Europäische Zentralbank (EZB) sollte griechische Anleihen aufkaufen, Griechenland Euro-Anleihen anbieten und sich nicht weiter von Rating-Agenturen Vorgaben machen lassen. Zudem hat DIE LINKE die Bundesregierung aufgefordert, die Gläubiger-Banken an den Rettungsaktionen für Griechenland zu beteiligen und nicht die Kosten der Krise wieder allein den Steuerzahlern aufzubürden.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Soziales
03.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,

wie können Sie als Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales eine gemeinsame Veranstaltung mit führenden Vertretern der ALB (Antifaschistische Linke Berlin) rechtfertigen? Eine Fernsehaufnahme des rbb zeigt Sie mit Tim Laumeyer, einem der Köpfe der ALB, auf einer gemeinsamen Veranstaltung zum Thema "Kapitalismus in die Tonne". Mit der gemeinsamen Veranstaltung einer Parlamentarierin mit Vertretern der ALB entsteht bei mir der Eindruck, dass auf diese Weise Vereinigungen wie die ALB salonfähig gemacht werden sollen. Die ALB wird vom Verfassungsschutz beobachtet, da sie zu Gewalttaten aufruft. Linksradikale Gruppierungen wie die ALB geben Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails und anderen Waffen heraus, um im Rahmen des 1.Mai Gewalttaten gegenüber Polizisten zu verüben.
Wie stehen Sie zu Gruppierungen wie der ALB? Sollte man nicht als gewählte Parlamentarierin und gerade als Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich auf Abstand zu staatsfeindlichen Organisationen gehen?
Müssen wir nicht vielmehr angesichts einer offensichtlich zunehmenden Gewaltbereitschaft in der linksextremen Szene mehr staatliche Mittel für den Kampf gegen Linksextremismus aufwenden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Katja Kipping
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05.05.2010
Katja Kipping
Sehr geehrte Frau ,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich mit der Beantwortung von Suggestivfragen etwas zurückhalte. Allerdings möchte ich Ihnen gern meine Position als Pazifistin zu Vandalismus und Gewalt mitteilen. Sie finden sie kompakt im Anhang im Rahmen eines "taz"-Beitrages unter der Rubrik "NEIN" vom 19.09.2009.
Bemerken möchte ich außerdem, dass eine Beobachtung von Personen oder Vereinigungen durch den Verfassungsschutz für mich kein zwingendes Kriterium dafür ist, mit wem ich reden darf oder nicht. Auch schreibe ich nicht vor, wer mit mir auf öffentlichen Terminen in Kontakt kommen bzw. wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen darf, zu denen ich auch als Gast geladen bin. Im konkreten Fall, der dem rbb als "Beleg" dient, handelte es sich übrigens um eine Veranstaltung unseres Studierendenverbandes; die hieß nicht "Kapitalismus in die Tonne" (das ist nur eine etwas lapidar gewählte Überschrift auf meiner Webseite), sondern "Make Capitalism History" und meine Rede beschäftigte sich mitnichten mit dem Aufruf zu Gewalt und dem Anzünden von Autos. Auf meiner Homepage unter www.katja-kipping.de ist der Beitrag auch komplett abrufbar, so dass Sie sich selbst ein Bild machen können.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Soziales
06.05.2010
Von:
-

Sehr geehrte Frau Kipping,

heute wurde der Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Grundsicherungsstellen beraten.

Es ist hier die Rede von "der Entfristung von 3 200 Stellen für Arbeitsvermittler", ich nehme an, auch für Arbeitsvermittlerinnen ;-)

Meine Frage: Betrifft dies nur die befristeten Stellen bei der Agentur für Arbeit oder auch die Stellen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seitens der Kommune befristet eingestellt wurden zur Aufgabenwahrnehmung bei den ARGEN? Wie wird hier verfahren?

Freundliche Grüße
-

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