Katja Kipping (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Katja Kipping
© Die LINKE
Geburtstag
18.01.1978
Berufliche Qualifikation
Slavistin, Literaturwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden I
Ergebnis
24,0%
Landeslistenplatz
1, Sachsen
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(...) Aus unserer Sicht sind weder die jetzigen Regelleistungen noch die Sanktionen/Leistungskürzungen verfassungskonform. Aktuelle Gutachten bestätigen diese Einschätzung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
13.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kipping,

ich habe fragen zur KdU und den Mietstufen.

Die Mietstufen werden ja, soweit ich weiß, von der Bundesregierung festgelegt.

Woher stammen die Daten für die Mietstufen und wie werden sie erhoben?

Woher stammen die Daten für die Wohngeldtabellen und wie werden sie erhoben?

Werden die Daten für die Mieten von den jeweiligen Kommunen geliefert und wenn ja, wie werden sie ermittelt?

Bei uns wurde die KdU von Mietstufe 3 aus Mietstufe 2 herabgesetzt und ich würde gerne nachvollziehen wie dieses Ergebnis zustande kam denn einen Mietspiegel gibt es bei uns nicht.

MfG


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Frage zum Thema Soziales
07.02.2012
Von:

Sehr geehrte Katja Kipping,

Sie gehören zu den wenigen, die sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen stark machen.
Aber ich habe lange nichts mehr zu diesem Thema gehört.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, dies Thema bis in den Bundestag hinein lebendig zu halten?
Wen haben Sie im Parlament, der auch mit an diesem Thema arbeitet - evtl. sogar in anderen Fraktionen?

Ich möchte Ihnen neben meinen Fragen Mut machen, am Thema dran zu bleiben.

Viele Grüße

Antwort von Katja Kipping
4Empfehlungen
10.02.2012
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Fragen und vor allem natürlich für Ihre ideelle Unterstützung.

Es ist in den vergangenen Wochen und Monaten viel in Sachen Grundeinkommen passiert. In das aktuelle Programm der Partei DIE LINKE ist es als eine zu diskutierende Option aufgenommen worden. Die Forderung nach einer Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen, also ein Kindergrundeinkommen, wurde beschlossen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE gewinnt innerhalb der Partei zunehmend an Gewicht. Ich empfehle einen Besuch der Website unter www.die-linke-grundeinkommen.de , dort werden auch regelmäßig aktuelle Informationen eingepflegt.

Inzwischen gibt es auch eine Plattform von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, die die Diskussion und die programmatische Verankerung des Grundeinkommens in den Gewerkschaften anstrebt: www.gewerkschafterdialog-grundeinkommen.de .

Und ein ganz persönlicher Tipp: Im September findet bei München der Internationale BIEN-Kongress statt, auf dem sich Grundeinkommensbefürworterinnen und -befürworter aus der ganzen Welt zum regen Austausch treffen werden, siehe dazu www.bien2012.org .

In der Bundestagsfraktion DIE LINKE sowie auch in anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages gibt es viele grundeinkommensbefürwortende Abgeordnete, die miteinander in einem losen Kontakt stehen.

In der Gesamtbetrachtung lässt sich also sagen, dass sich die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens immer weiter ausbreitet und zunehmend Unterstützung findet.


Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Finanzen
10.02.2012
Von:

Werte Fr. Kipping,

zu Ihrem enthusiastischem Eintreten für ein Bed.-Grundeinkommen hätte ich (als Steuerzahler) ein paar Fragen.
Nehmen wir folgendes Szenario:
Ich bin 21, habe die Schule abgebrochen ohne Abschluss, habe keine Lust auf Ausbildung sondern beschliesse - nichts zu tun. Also beantrage ich das BGE - d.h. ich bekomme:
  • Wohnung
  • Geld
  • Heizung
  • Versicherung
  • Rentenbeiträge
  • Krankenkassenbeiträge
  • Ärztliche Behandlung
  • ...
und das für die nächsten 46 jahre, bis ich eben mit 67 in Rente gehe. Sinnvollerweise werde ich natürlich mein Leben in Südeuropa verbringen, weil Zahlungen ja auch dorthin geleistet werden. Repressalien habe ich nicht zu befürchten - ist ja bedingungslos.

Frage 1: Das zahle ich als Steuerzahler?
Frage 2: Meinen Sie das ernst?
Antwort von Katja Kipping
3Empfehlungen
15.03.2012
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Grundeinkommen.

Richtig ist, dass Sie, auch wenn Sie absolut nichts tun würden (was ich mir schwer vorstellen kann), natürlich weiterhin Steuerzahler für die nötigen Ausgaben in unserem Land sind - sofern Sie in unserem Land bleiben. Sie zahlen ja zumindest weiterhin Mehrwertsteuer.

Einiges möchte ich klarstellen, weil in Ihren Fragen einiges schief gerät: Ein Grundeinkommensbeziehender bekommt keine Wohnung, auch keine Heizung, wie Sie meinen, sondern ein Grundeinkommen. Damit kann er sich z.B. eine Wohnung (mit Heizung) mieten. Und wenn er keine weiteren Einkommen hat, hat er natürlich auch eine kostenfreie Krankenversicherung. Grundeinkommen und Krankenversicherung selbstverständlich auch nicht nur bis zum Rentenalter, wie Sie annehmen, sondern ein Leben lang.

Über verschiedene Ausgestaltungs- und Finanzierungsansätze des Grundeinkommens können Sie sich auf der Website des Netzwerks Grundeinkommen (unter Idee) informieren. Dort können Sie auch nachlesen, wie ernst es den verschiedenen ProtagonistInnen mit dem Grundeinkommen ist. In dem Modell, das ich präferiere, haben übrigens Einkommenssteuerzahler (bis zu einem Bruttoeinkommen von 7.000 Euro) mehr in der Tasche als heute. Möglicherweise wäre das auch für Sie attraktiv.

Sollten Sie unser Land verlassen wollen, also Ihren Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlegen, so wie es Ihr Szenario andeutet, kann ich Ihnen leider nicht voraussagen, wie im von Ihnen gewählten Land die Fragen des Grundeinkommens dann bereits geregelt sind. Unter www.grundeinkommen.de können Sie in der FAQ-Liste dazu nachlesen, dass die allgemeine Auffassung vorherrscht, das jeweilige Grundeinkommen an das Land des Wohnsitzes zu binden. Aber vielleicht werden Sie in den von Ihnen genannten Szenario von den Schönheiten Italiens so berührt, dass Sie künstlerisch aktiv werden oder Sie engagieren sich in einem Umweltschutzprojekt - vorausgesetzt Italien führt das Grundeinkommen bis dahin ein.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Soziales
06.03.2012
Von:

Es geht mir im Folgenden um eine gerechte Behandlung der "Besonders langjährig Versicherten" (45 Versicherungsjahre) gegenüber den "Langjährig Versicherten" (35 Versicherungsjahre) in der gesetzlichen Rentenversicherung:

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass "besonders langjährig Versicherte" auch künftig mit 65 Lebensjahren abschlagfrei in die normale Altersrente gehen können.
Wenn diese Personengruppe sich nun aber für den Vorruhestand entscheidet wird die Rente pro Monat um 0,3% gekürzt. Für die "besonders langjährig Versichten" wären dies eigentlich 24 Monate x 0,3% (für die Zeit vom 63.ten bis zum 65.ten Lebensjahr), also 7,2%.

Die aktuelle Regelung sieht aber vor, dass hier eine Kürzung bis zum gesetzlichen Regelrenteneintritt vorgenommen wird. Für den Jahrgang 1956 (Mindestalter 65 Jahre und 10 Monate) bedeutet dies eine weitere Kürzung von 3% (10 Monate x 0,3%) mtl. Der o.g. Personenkreis mit Jahrgang 1956 muss also bei Vorruhestand eine Rentenkürzung von 10,2% hinnehmen.

Diese Situation hatte ich bereits Herrn Binninger MdB am 20.1.2012 geschildert.

In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.12.2008 heisst es, dass "Besonders Langjährig Versicherte" die vor dem 1.1.1942 geboren wurden gegenüber "Langjährig Versicherten" begünstigt werden können, dies sei "sachlich gerechtfertigt".

Ich pers. gehe davon aus, dass Personen die nach dem 1.1.1942 geboren wurden, diesen Anspruch heute nicht mehr geltend machen können. Jedoch haben Sie nun den Fall, dass "besonders langjährig Versicherte" gegenüber "langjährig Versicherten" benachteiligt werden. Dies stellt dann aber das, in der o.g. Pressemitteilung angeführte, Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf den Kopf.

Können Sie dieses Thema in Ihrem Ausschuss besprechen und danach wenigstens eine Gleichbehandlung von "Besonders langjährig Versicherten" gegenüber "Langjährig Versicherten" bewirken, so dass bei ALLEN die Formel "vorzeitige Rentenmonate mal 0,3%" Anwendung findet?
Antwort von Katja Kipping
bisher keineEmpfehlungen
15.03.2012
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

das Urteil, das Sie zitieren, bezieht sich nach meinem Verständnis nicht auf die mit der Rente ab 67 neu geschaffene Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI, sondern auf die auslaufenden Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kennt keine Unterscheidung zwischen Geburtsjahrgängen, sondern gilt für alle Versicherten, die das 65.Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Sie können auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Eine Ungleichbehandlung liegt daher nicht vor. Das "Privileg" dieser Gruppe gegenüber der Gruppe der langjährig Versicherten ist nicht Gegenstand des Urteils. Die Urteilsbegründung legt aber nahe, dass das Verfassungsgericht hier ebenfalls argumentieren würde, dass die Privilegierung dieser Gruppe durch ihre dauerhafte und berechenbare Beitragsleistung gerechtfertigt ist.
Das Problem sind vielmehr die Anderen: diese können zwar weiterhin ab 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen, allerdings steigen für sie die Abschläge aber mit jedem Monat, den das Rentenalter angehoben wird, um 0,3 Prozent bis auf satte maximale 14,4 Prozent im Jahr 2029. Und weil viele Ältere eben trotz Anhebung des Rentenalters nicht länger in Beschäftigung sind, bedeutet für sie die Rente ab 67 nichts anderes als eine Rentenkürzung durch erhöhte Abschläge. Wie viele Menschen das betreffen wird, das lässt sich z.B. daran ablesen, dass aktuell nur 26,4 Prozent der 60- bis 64-Jährigen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind. Mit 64 Jahren sind es sogar nur 13,7 Prozent.
DIE LINKE hat die Rente ab 67 daher immer strikt abgelehnt und tut dies weiterhin. Wir brauchen andere Maßnahmen, um die Rentenkassen fit für den demografischen Wandel zu machen: Dazu gehört zentral die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine solidarische Rentenversicherung, die paritätische Finanzierung der Alterssicherung und eine Umverteilung zugunsten der Lohneinkommen. Das Rentenalter darf nicht angehoben werden, sondern sollte perspektivisch eher abgesenkt werden. Für Menschen, die 40 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, sollte außerdem ein abschlagsfreier Rentenzugang unabhängig vom Alter ermöglicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Soziales
20.03.2012
Von:

Liebe Katja Kipping,

mir gefällt Ihr Einsatz für das BGE, vor allem mit dem sozial gerechten Ansatz in Kontrast zu den konsumsteuerfinanzierten Vorschlägen.

Ich schätze die Konsequenz der Linken in Fragen zu Finanzmarkt, Militäreinsätzen etc. Was aber das BGE anbetrifft, scheint doch noch eine sehr dogmatische Sicht der Dinge vorzuherrschen, die darin einen bürgerlichen Versuch sieht, den Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit zu entschärfen ... Wie schätzen sie die Perspektive innerhalb Ihrer Partei ein? Wird in absehbarer Zeit das BGE wie Mindestlohn, Vermögenssteuer und Finanzmarktregulierung ein Programmpunkt der Linken?

Viele Grüße
Antwort von Katja Kipping
bisher keineEmpfehlungen
21.03.2012
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift - und natürlich besonders für Ihre Zustimmung zum BGE.

DIE LINKE ist eine demokratische Partei in der unterschiedliche Meinungen einen Platz haben.
Das betrifft auch das Thema Grundeinkommen. Innerhalb der Partei gibt es seit etlichen Jahren dazu eine Bundesarbeitsgemeinschaft, die ein eigenes Konzept ausgearbeitet hat, welches unter www.die-linke-grundeinkommen.de zu finden ist.

Ich kann feststellen, dass in den vielen Jahren, die ich bereits für ein Grundeinkommen streite, die Zustimmung und die Offenheit diesem Thema gegenüber immer größer wird, was mich natürlich sehr freut.

Wann nun die Partei DIE LINKE - neben wichtigen Themen wie Mindestlohn, Vermögenssteuer und Finanzmarktregulierung - auch das Grundeinkommen programmatisch verankert, das kann ich nicht sagen. Das hieße menschliches und politisches Verhalten verlässlich prognostizieren zu wollen. Ich glaube aber, dass dies auch zu einem guten Teil vom Engagement und den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger abhängig ist, die die Parteien - auch DIE LINKE - dazu zu bewegen, gute Konzepte zur Leitlinie ihres politischen Handelns zu machen.

Insofern setze ich in meinem Engagement für das Grundeinkommen auch auf solche überzeugten Bürger wie Sie.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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