Katja Kipping (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Katja Kipping
© Die LINKE
Geburtstag
18.01.1978
Berufliche Qualifikation
Slavistin, Literaturwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden I
Ergebnis
24,0%
Landeslistenplatz
1, Sachsen
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(...) Sowohl meine Partei als auch die Bundestagsfraktion DIE LINKE., also natürlich auch ich, setzen sich für ein deutliches MEHR im Bereich der plebiszitären Elemente ein. Aktuell schließt das Grundgesetz Volksentscheide auf Bundesebene aus. Die Fraktion DIE LINKE. hat immer wieder mit parlamentarischen Initiativen für eine Einführung entsprechender Referenden plädiert - bislang leider noch erfolglos. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
30.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,
ich bin langjährige CSU Wählerin, erhalte aber zu meiner Frage keine oder nur verdummende Antworten. Ich möchte deshalb Sie, als Ausschussvorsitzende fragen.
In der monatlichen Arbeitslosenstatistik sind alle möglichen Gruppen an Arbeitslosen gar nicht erfasst. Nun gut, die Bundesanstalt weigert sich beharrlich die Zahl derer zu nennen, die tatsächlich Leistungsbezieher sind.
Es ist doch klar, dass unsere Sozialsysteme von den Beitragszahlern leben, nicht von Eineurojobbern, geringfügig Beschäftigten, zeitweilig in sinnlosen Alibimaßnahmen geparkten, zeitweilig Kranken und sonstwelchen Kategorien.
Die Forderung nach Hinzuverdienst für Harz4´ler sind Heuchelei, denn die einzige Forderung darf nur lauten: Schaffung und Bereitsstellung von sozialversicherungspflichtigen Jobs. Auch ein Hinzuverdiener trägt nichts in die Kassen bei.
Frau Kipping,
wieviel sozialversicherungspflichtige Jobs fehlen derzeit in Deutschland?
Wie sieht die seriöse Prognose zur Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Jobs aus?
Wieviel Menschen sind, zusätzlich zu der monatlich veröffentlichen statistischen Zahl Arbeitsloser, auf Transferleistungen angewiesen, ohne selbst einzuzahlen?
Wieviel Menschen suchen derzeit tatsächlich sozialversicherungspflichtige Jobs?
Wem eigentlich dient eine Statistik, die allemöglichen Kategorien von Suchenden heranzieht, um die veröffentlichte Arbeitslosigkeit "moderat" erscheinen zu lassen?
Weshalb kann in unserem Land von zahlenwütigen Statiskern den monatlichen Veröffentlichungen der Arbeitsmarkzahlen nicht noch die kleine Rubrik "Suchende von sozialversicherungspflichtigen Jobs" beigefügt werden?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Katja Kipping
6Empfehlungen
01.02.2010
Katja Kipping
Sehr geehrte Frau ,

besten Dank für Ihre Zuschrift.

Die Bundesagentur für Arbeit erfasst alle Leistungsbeziehenden - weist diese nur eben in verschiedenen Tabellen innerhalb der Statistiken aus. Wenn Sie sich die Daten der Bundesagentur für Arbeit für Januar 2010 genau anschauen, dann erhalten Sie nach unseren Berechnungen für diesen Monat eine tatsächliche Arbeitslosenzahl von mindestens 4.811.485 Bürgern (offiziell waren 3.617.485 Personen arbeitslos). In der sog. offiziellen Arbeitslosenstatistik werden folgende Bürgerinnen und Bürger nicht erfasst: Diejenigen, die älter als 58 Jahre sind und ALG I bzw. ALG II beziehen, die sich in sog. 1-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) befinden, die eine berufliche Weiterbildung durchführen, die Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen durchlaufen, die sich in der Aktivierung bzw. beruflichen Eingliederung befinden, die einen Beschäftigungszuschuss erhalten oder eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme haben. Auch diejenigen, die krank sind, werden nicht berücksichtigt. Somit wurden im Januar 1.194.000 Personen "heraus gerechnet". Dazu kommen noch die arbeitslosen NichtleistungsbezieherInnen.

Entgegen Ihrer Auffassung finanziert sich unser Sozialsystem nicht nur aus Sozialversicherungsbeiträgen, sondern auch aus Steuern verschiedenster Art. Diese zahlen alle Bürger, also auch die 1-Euro-Jobber, die Kranken und all die anderen, die Sie genannt haben (z.B. in Form von Mehrwertsteuer).
Mit der geplanten Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen spricht die schwarz-gelbe Bundesregierung quasi eine Einladung an Unternehmen aus, Niedrigstlöhne zu bezahlen und somit die Zahl der Aufstocker zu erhöhen, die zusätzlich Hartz-IV-Leistungen zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts benötigen. Damit werden zu Lasten der Steuerzahler Unternehmen subventioniert und nicht, wie allerdings gern suggeriert, Wohltaten an Geringverdiener verteilt.
Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Deutschland fehlen, können Sie errechnen, indem Sie von der Zahl der registrierten Erwerbsarbeitssuchenden die angebotenen sozialversicherungspflichtigen Jobs abziehen. Was aber allerdings noch nichts über Qualität und Sinnhaftigkeit so mancher Jobangebote aussagt - das wäre ein anderes diskussionswürdiges Thema.
Unter den Bedingungen eines kapitalistischen Arbeits- und Finanzmarktes mit all seinen Unwägbarkeiten (Stichwort: Finanzkrise) lassen sich nach m.E. keine seriösen Prognosen über die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Jobs treffen. Aber natürlich veröffentlichen Forschungsinstitute, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dazu auch Berichte, die Sie natürlich gern heranziehen und deren Treffsicherheit Sie in Laufe der Zeit vergleichen können.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Arbeit
08.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,
zur Zeit ist ja viel die Rede von der verfassungswidrigen Verwaltung der Argen und wie dieses Problem gelöst werden soll. Mich interessiert bei dieser ganzen Problematik die Finanzierung des ALG 2 Bezuges.
Ich konstruiere mal ein einfaches Beispiel:
ein alleinstehender ALG 2 Empfänger (359 € Regelsatz, 150 € (???) Sozialversicherung, 250 € Miete, 50 € Heizung, 50 € Nebenkosten). Was zahlt davon der Bund, und was die Kommune? Ich bin immer davon ausgegangen, dass der Bund die Regelleistung zahlt, und den "Rest" die Kommune. Ich glaube, das ist aber in der Realtät nicht so. Sie können das sicher genauer aufschlüsseln.

Und nun die Frage, die mich persönlich noch viel brennender interessiert:
Was passiert, wenn der o.g. Leistungsempänger in eine "Bildungsmaßnahme" geschickt wird?
Verändern sich dadurch die Anteile von Bund und Kommune? Und wer zahlt die Bildungsmaßnahme an sich?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich das Gefühl habe, dass die Leistungsempfänger dermassen oft und schnell in "Bildungsmaßnahmen" (bzw. in "arbeitsmarktpolitische Maßnahmen") vermittelt werden, dass sich mir der Verdacht aufdrängt, dass das für die Kommune/Arge einen finanziellen Vorteil hat. Ich gehe ja davon aus, dass diese Entscheidungen von der Kommune/Arge getroffen werden, also dass der zuständige Arge-Mitarbeiter im Interesse der Kommune handelt, dafür aber "frei" über Mittel des Bundes verfügen kann.

"Gefühlt" nimmt doch jeder ALG 2 Bezieher jährlich an mindestens 2-3 Maßnahmen teil.

Was können Sie zu der Frage nach der Finanzierung (wer zahlt was?) sagen?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Katja Kipping
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09.08.2010
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage

im SGB II (Hartz IV) umfassen die Leistungen des Bundes für die Grundsicherungsbeziehenden die Regelleistung, die Versicherungsbeiträge und eine prozentuale Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (vgl. SGB II § 46, Finanzierung aus Bundesmitteln, Absatz 5 ff.). Die Kommunen zahlen den überwiegenden Anteil der Kosten der Unterkunft. Wenn während der Weiterbildung die Grundsicherung für Arbeitsuchende gezahlt wird, verändern sich diese Anteile nicht.

Bildungsmaßnahmen für Arbeitsuchende werden von der Bundesagentur für Arbeit finanziert (z.T. auch aus EU-Mitteln). Sie werden nicht von kommunalen Beschäftigten vergeben - außer bei den Optionskommunen, die die komplette Aufgabe des SGB II übernommen haben -, sondern unterliegen in der Arbeitsgemeinschaft (Bundesagentur für Arbeit und Kommune) der Zuständigkeit und Kontrolle der Bundesagentur für Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
11.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,

warum setzt sich Die Linke laut ihrem Parteiprogramm für eine Kooperation von Bund und Ländern bei der Bildungspolitik ein? Wäre es nicht viel vernünftiger Bildung ausschließlich unter die Bundes- statt Länderhoheit zu stellen?
In Bayern wird in den Grundschulen beispielsweise der Buchstabe "z" nach alt-deutscher Schrift gelehrt, im Rest der Republik nicht. Besonders bizarr: Ende der 90er Jahre gab es durch das Chaos bei der Rechtschreibreform teilweise drei verschiedene Rechtschreibungen in Deutschland. Wurde ein Familienvater von seiner Firma von Sachsen nach Bremen versetzt, musste er erkennen, dass seine Kinder nun Analphabeten waren.

Eine Politik mit vielen Kompromissen (hier Bund und Länder) führt doch meist zu nichts, wie uns die Vergangenheit gelehrt hat. Wie sehen Sie das?

Vielen Dank für Ihre Zeit!
Antwort von Katja Kipping
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15.04.2010
Katja Kipping
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Offenbar stimmen wir überein, dass grundlegende Inhalte der Schulbildung der Bundesländer dringend mehr miteinander in Einklang gebracht werden müssen, dies zeigen Ihre Beispiele deutlich.

Eine verstärkte Kooperation von Bund und Ländern bei der Bildungspolitik ist hierfür m.E. das geeignete Mittel: Wer den Föderalismus will, darf sinnvolle Verbesserungen nicht zu Lasten der Kompetenzen der Länder gehen lassen. Das föderale System der Bundesrepublik, mit starken Bundesländern, ist aus unserer Sicht ein demokratischer Fortschritt, den es zu erhalten gilt – bei allem offensichtlichem Reformbedarf.

Zentral zu regeln ist allerdings unbedingt die Frage, was korrekte Rechtschreibung ist; auch gerade in Zeiten von Globalisierung und Flexibilität gibt es hier einfach Bedarf nach Regelungen, die weiter reichen, als bis zur nächsten Kirchturmspitze.

Falls Sie sich vertieft mit den bildungspolitischen Vorstellungen der Partei DIE LINKE beschäftigen möchten, so bieten die Webseiten unserer Bundesarbeitsgemeinschaft Bildungspolitik, die sie unter www.die-linke.de finden, umfangreiche Informationen und Materialien.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kipping
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Frage zum Thema Arbeit
19.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,

verstößt das Hartz 4-Aufstocken nicht gegen den EG-Vertrag (Artikel 87)? Die "Lohnsubvention" ist im EG-Vertrag nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das heißt, man muss als Vollzeitarbeitnehmer von seiner Arbeit leben können. Ich denke das die deutsche Wirtschaft zu Unrecht subventioniert wird.
Warum klagen Sie nicht dagegen vor den Gerichten?
Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Katja Kipping
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13.04.2010
Katja Kipping
Sehr geehrter Herr ,

die im Artikel 87 genannten Begünstigungen bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige sind m. E. nicht mit den flächendeckenden Kombilohn durch Hartz IV zu vergleichen. Dazu kommt, dass Klagen nur durch Betroffene selbst einzulegen sind. Eine Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften wäre in diesem Falle sicher sehr hilfreich.

Artikel 87
(ex-Art. 92)

(1) Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

(2) Mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind:
a) Beihilfen sozialer Art an einzelne Verbraucher, wenn sie ohne Diskriminierung nach der Herkunft der Waren gewährt werden;
b) Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind;
c) Beihilfen für die Wirtschaft bestimmter, durch die Teilung Deutschlands betroffener Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie zum Ausgleich der durch die Teilung verursachten wirtschaftlichen Nachteile erforderlich sind.

(3) Als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar können angesehen werden:
a) Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten, in denen die Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist oder eine erhebliche Unterbeschäftigung herrscht;
b) Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats;
c) Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft;
d) Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes, soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft;
e) sonstige Arten von Beihilfen, die der Rat durch eine Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission bestimmt.

Siehe auch dejure.org

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kipping
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kipping,


ich möchte wissen, ob die Beispiel-Rechnung zur SGB II Regelleistung auf Basis der BMAS-Sonderauswertung der EVS 2003 nach Vorgaben des BVerfG-Urteils vom 09. Februar 2010 von Diplom-Kaufmann, Rüdiger Böker (Gutachter des Klägers im Verfahren BVerfG 1 BvL 1/09)
am 25. Februar (kommenden Donnerstag) in die Debatte im Bundestag miteinfließen kann.

Im Portal von www.bundestag.de las ich, dass ab 10.05 Uhr am besagten Tag über zwei Anträge zur Mindestsicherung debattiert werden wird.

Die Linksfraktion will eine bedingungslose, bedarfsdeckende Sicherung von 500 Euro monatlich für Erwachsene (17/659).
Bündnis 90/Die Grünen fordern, den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro zu erhöhen (17/675).
Außerdem wollen die Grünen für die künftige Berechnung der Regelsätze eine unabhängige Kommission einberufen.

Die Berechnung von Herrn Böker ist über hartz4-plattform Punkt de einzusehen.


Mit herzlichen Grüßen
Antwort von Katja Kipping
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15.03.2010
Katja Kipping
Sehr geehrte Frau ,

die von Ihnen aufgeführte Berechnung von Herrn Böker ist mir bekannt. Die Fraktion DIE LINKE wird diese bei der Überprüfung der Methode der Ableitung der Regelsätze berücksichtigen.

Ob andere Fraktionen die Auswertung von Herrn Böker nutzen, steht in deren Kompetenz.

Die Fraktion DIE LINKE wird bei der Neufestsetzung der Regelsätze streng darauf achten, dass das BVerfG-Urteil in all seinen Punkten berücksichtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping
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