Sehr geehrter Herr

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die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich immer dafür stark gemacht, dass es keine Staatsmedizin gibt, dass die Selbstverwaltung erhalten bleibt und die Budgetierung der ärztlichen Honorare beendet wird. Wir setzen uns genauso dafür ein, dass der Wettbewerb im Gesundheitswesen ausgebaut wird. Aus diesem Grund haben wir die Portabilität der Altersrückstellungen im System der privaten Krankenversicherung befürwortet und sind eingetreten für eine Umstellung der Arzneimittelpreise auf Höchstpreise. Wir wollen nämlich, dass gerade klein- und mittelständische Apotheker eine Chance haben, am Markt bestehen zu bleiben. In der Vergangenheit haben die Apotheker immer beklagt, dass ausländische Versandapotheken (Doc Morris) auf den deutschen Markt drängen und dabei unter anderem erfolgreich sind, weil sie ihren Kunden Zuzahlungen erlassen können. Ausländische Versandapotheken sind nämlich nicht an die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gebunden. Mit der Übernahme der Preisverantwortung, vor allem im Generikabereich, erhalten aber nun auch die Apotheken die Möglichkeit, gegenüber ihren Kunden auf einen Teil der Handelsspanne zu verzichten und in Form einer Zuzahlungsreduktion weiterzugeben. Die Apotheker sehen hierdurch ihre preisneutrale Stellung gefährdet. Sie plädieren stattdessen für die Erschließung von Wirtschaftlichkeitspotentialen durch eine Kombination aus kassenspezifischen Herstellerpreisen und einer Apothekenfestvergütung.
In der Realität würde der Vorschlag der Apothekerschaft bedeuten, dass man den Weg für kassenspezifische Positivlisten bereiten würde. Positivlisten bedeuten aber unseres Erachtens immer eine Einschränkung der Versorgungsqualität und lassen leider auch keine Einsparerfolge erkennen.
Jüngsten Gerüchten zufolge soll die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände dafür eintreten, auf die Umstellung der Arzneimittelpreise auf Höchstpreise zu verzichten. Angeblich wird von ihr dafür angeboten, den Kassenzwangsrabatt um 50 Cent auf 2,50 Euro zu erhöhen. Zwangsrabatte sind kein Ausdruck von Wettbewerbsfähigkeit, sondern sie sind ausschließlich Kostendämpfungsinstrumente. Im Übrigen ist die Gefahr groß, dass dieser Zwangsrabatt in Zukunft dann nahtlos angehoben wird. Außerdem bewahrt dieser Zwangsrabatt klein- und mittelständische Apotheken nicht vor Wettbewerb, sollten große Versandapotheken weiter auf den deutschen Markt drängen oder gar das Fremdbesitzverbot durch die EUGH-Rechtsprechung fallen. Im Interesse der Apotkekerschaft erscheint es daher sinnvoll, die Umstellung auf Höchstpreise beizubehalten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will, dass auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung sichergestellt ist. Sie will daher eine Beendigung der Budgetierung der ärztlichen Honorare. Das geplante neue Vergütungssystem wird bundeseinheitliche Orientierungswerte haben. In den Gesprächen mit dem Koalitionspartner wird es nun darum gehen, diese bundeseinheitlichen Orientierungswerte auf eine rechnerisch sachliche Grundlage zu stellen. Ob und wie dies geschehen kann, klären wir z.Zt. in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Koalitionspartner. Wir wollen einen Ausstieg aus der Budgetierung, können aber nicht auf jegliche Mengensteuerung verzichten. Daher wird es auch eine Abstaffelung bei Überschreitung von vertraglich vereinbarten Mengen geben. Aber dazu sind aus unserer Sicht nicht generell zwei Abstaffelungen notwendig. Erwägenswert scheint uns, auf eine generelle Abstaffelung im Bewertungsmaßstab zu verzichten. Wir prüfen im Hinblick auf die Zulassung der Krankenhäuser zur Erbringung hochspezialisierter Leistungen, ob onkologische Erkrankungen aus dem Katalog hochspezialisierter Leistungen (§ 116 b SGB V) herauszunehmen sind. Weiterhin werden die Einsparungen, die die Krankenhäuser erbringen durch eine Halbierung des Mindererlösausgleichs und eine Verrechnung ihrer Ansprüche auf Rückzahlungen aus Mitteln zur Anschubfinanzierung für die Integrationsversorgung, auf die Validität der Daten mit dem Ziel überprüft, den pauschalen Rechnungsabzug weiter zu reduzieren. Wir sehen, dass die Kürzung der Fahrkosten um 3 % die Rettungsdienste, vor allem in Bundesländern mit einem vertraglich vereinbarten Entgelt, vor erhebliche Herausforderungen stellt. Aber wir vermissen auch schlüssige Konzepte der Betroffenen, die eine Alternative zur vorgesehenen Kürzung darstellen könnten. Wir setzen uns intensiv mit Fragen auseinander, die die Konsequenzen der Insolvenzfähigkeit der Kassen für Patienten, Leistungserbringer und Mitarbeiter in den Krankenkassen beinhalten. Wir werten Stellungnahmen, insbesondere des Bundeskartellamtes zu wettbewerbrechtlichen Fragestellungen aus und wollen gemeinsam mit der Bundesregierung eine Lösung finden, die dem Ziel der Stärkung des Wettbewerbs in der GKV auch gerecht wird. Wir nehmen die Kritik der Hilfsmittelerbringer an öffentlichen Ausschreibungen ernst und wägen sie vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Bundeskartellamtes. Wir prüfen, ob der Verzicht auf Säumniszuschläge in der GKV und die Einführung eines Basistarifs in der PKV missbräuchlich in Anspruch genommen werden könnte. Wir überlegen, durch welche Regelungen eine missbräuchliche Inanspruchnahme der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung verhindert werden kann. Wir setzen uns kritisch mit den Einwänden der privaten Krankenversicherung zum PKV-Basistarif auseinander. Allerdings geben wir auch zu bedenken, dass die Alternative zum Basistarif eine Pflichtversicherung in der PKV wäre, die von dieser so auch nicht angestrebt wird und einen erheblich stärkeren Eingriff in das PKV-System zur Folge hätte. Wir diskutieren bei der Ausgestaltung der Kosten-Nutzen-Bewertung die von der Industrie am Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit geäußerte Kritik und manche kritische Einwendung bezüglich der Festsetzung von Höchstbeträgen für sogenannte "Solitärarzneimittel". Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich nach alledem sehr wohl und sehr kritisch mit den Anliegen der Betroffenen und der Verbände auseinander. Laute Proteste lösen aber noch keine Probleme. Einzelinteressen – werden sie gemeinsam auch noch so machtvoll vorgetragen – ersetzen keine gemeinwohlorientierte Politik im Interesse der Versicherten und Patienten.
Mit freundlichen Grüßen
Katherina Reiche