Katherina Reiche (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katherina Reiche
© DBT/Frank Ossenbrink
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Diplom Chemikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Landeslistenplatz
1, Brandenburg
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(...) Erste Schritte werden bereits von der Bundesregierung mit dem Programm "Frühe Hilfen für Kinder und soziale Frühwarnsysteme" eingeleitet. (...) Mediziner und Jugendamt waren offenbar über die Situation informiert –– zum richtigen Handeln hat es aber nicht gereicht. (...) Denn was nützt es, wenn der Arzt einen Verdacht hat, das Jugendamt aber nie davon erfährt? (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
07.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche,

zunächst besten Dank für die zügige "Beantwortung" meiner Frage vom 06.09.2007.
Leider wird auf meine 2 Fragen überhaupt nicht eingegangen. Sie werden damit nicht beantwortet!
Ich habe deulich festgestellt, dass es um die "Angleichung der Rentenwerte aus Steuermitteln unabhängig von Rentenerhöhungen" geht.

Daraus habe ich die folgenden 2 Fragen abeleitet:

  • hat Ihre Partei, die CDU, ein Konzept / Programm zur Angleichung des Rentenwertes Ost ;
  • unterstützen Sie unsere Forderung zur Angleichung des Rentenwertes Ost aus Steuermitteln bis 2010.

Ich bitte, mir diese Fragen zu beantworte,
Allgemeinplätze zur Rentenpolitik sind in jeder Zeitung zu lesen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Katherina Reiche
4Empfehlungen
10.09.2007
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, unterstütze ich die Angleichung des Rentenwertes Ost. Hierfür müssen jedoch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegeben sein. Bereits hierfür eine Jahreszahl zu nennen, ist unseriös.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Katherina Reiche
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
09.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche,

mich würden die Gründe für ihre Zustimmung zu diesem Gesetz interessieren.
Es gab und gibt zu diesem Gesetzentwurf ein Gutachten, das bis heute nicht veröffentlicht wurde. Warum dies? Wie können sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, wenn ihnen die Auswirkungen nicht bekannt sind?
Sind wir schon so gefährdet, dass die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden muss? Wer entscheidet über die Speicherung und die Weitergabe der Informationen?
Wo werden sie gespeichert? Wie werden sie vor unbefugtem Zugriff geschützt? Wie wird der Bürger bei oder nach einer erfolgten Überwachung informiert? Was ist aus unserer Verfassung geworden, das sie so ausgehebelt wird? Ich denke die bestehenden Gesetze reichen aus um mit diesen Bedrohungen fertig zu werden.
Sie haben mit ihrer Entscheidung dem Volke keinen guten Dienst erwiesen und ich hoffe auf das Verfassungsgericht!

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Katherina Reiche
2Empfehlungen
12.11.2007
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9.11.2007.

Der Deutsche Bundestag hat am 9.11.2007 den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung angenommen. Damit hat der Bundestag ein langes und gründlich vorbereitetes Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Mit dem neuen Gesetz wird der gesamte Bereich der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung verfassungskonform neu geordnet. Dem in der öffentlichen Diskussion vielfältig erweckten Eindruck, aufgrund dieser Neuregelung könne nunmehr jeder voraussetzungslos von staatlichen Stellen abgehört werden, muss deshalb entschieden widersprochen werden. Grundvoraussetzung für die Anordnung von Telefonüberwachungsmaßnahmen ist nach wie vor, dass ein durch Tatsachen begründeter Verdacht für eine schwere Straftat vorliegt.

Im Laufe der Jahre hatten sich bei den verschiedenen Ermittlungsmaßnahmen Unterschiede ergeben, die so nicht weiter aufrecht zu erhalten waren. Die Neuregelung auf diesem Gebiet bringt somit eine sinnvolle Abstimmung der Eingriffsmöglichkeiten und ihrer Schranken und berücksichtigt verfassungsgerichtliche Vorgaben, unter anderem zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Zudem verbessert der Gesetzentwurf Verfahrenssicherungen wie Dokumentations- und Löschungspflichten sowie bei der nachträglichen Benachrichtigung der Betroffenen.

Neu ist die Einführung einer Regelung zu Zufallsfunden bei Medienmitarbeitern. Durch diese neue Vorschrift werden der Informantenschutz und die Pressefreiheit gestärkt.

Der mit dem Gesetz vorgesehene absolute Schutz für Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz und stellt eine Ausnahme dar, aber keine allgemeine Regel für die anderen Gruppen der Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten. Deren Interessen werden in Fällen, in denen eine Ermittlungsmaßnahme Erkenntnisse ergeben würde, über die sie das Zeugnis verweigern dürften, durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall gewahrt. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden im Übrigen die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nochmals verschärft.

Das Gesetz berücksichtigt aber auch die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden für eine effektive Bekämpfung schwerer Kriminalität über diese wichtigen Ermittlungsinstrumente verfügen müssen. Dazu zählt auch die Vorratsdatenspeicherung. Schon nach der bisherigen Rechtslage durften Daten von den Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken gespeichert und von den Ermittlungsbehörden abgerufen werden. Mit den neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wird es auch weiterhin keine Speicherung der Gesprächsinhalte geben, vielmehr können die Ermittlungsbehörden in gesetzlich eng umschriebenen Fällen Auskunft über Verkehrsdaten verlangen, die für die Dauer von sechs Monaten gespeichert werden müssen. Die teilweise populistisch geschürte Angst vor einem Überwachungsstaat ist daher unbegründet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Katherina Reiche
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Frage zum Thema Umwelt
13.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche,

in der Braunschweiger Zeitung von 13.11.2007 aüßern Sie sich zur Problematik der Endlager suche für Hochradioaktiven Müll. Sie sind für eine zügige Lösung dieser Problematik. Leider verschweigen Sie, wie auch alle andernen Bundestagsabgeordneten welche Kreterien ein solches Endlager erfüllen muß. Sie und Ihre Parteifreunde sprechen ledigilich von " Eignungshöffigkeit" ( tolles Wort) aber nicht davon ob der Müll rückholbar gelagert werden sollte, oder ob ein Deckgebirge vorhanden sein sollte oder oder oder. Ich währe Ihnen Dankbar wenn sie Konkret von sich geben würden wie genau ein solches Endlager beschaffen sein soll und mit welchen anderen Wirtsgesteinen der Salzstock in Gorleben verglichen werden soll. Denn schon die Werbung sagt:" Wernicht vergleicht ist blöd." aber bei diesen Garvieren den Thema ist es wohl unablässig nicht nach einem geeignetem Standort zu suchen sondern nach dem Bestmöglichen Standort. Wie wollen Sie dies ermöglichen ohne vergleichende Suche? Diese Erkundung eines anderen Standortes müsste natürlich genauso intensiv betrieben werden wie die in Gorleben ansonsten könnte man ja eine vorfestlegeung unterstellen ohne rücksichtnahme auf die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Katherina Reiche
2Empfehlungen
28.11.2007
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. November 2007 über "abgeordnetenwatch.de".

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart: "CDU, CSU und SPD bekennen sich zur nationalen Verantwortung für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle und gehen der Lösung dieser Frage zügig und ergebnisorientiert an. Wir beabsichtigen in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen".

Es ist eine Frage der Zukunftsgerechtigkeit, dass die heutige Generation, die die Kernkraft nutzt und unmittelbar von ihr profitiert, die Beseitigung der dadurch entstehenden hoch giftigen Abfälle nicht den kommenden Generationen überlässt. Deshalb haben wir jetzt die nationale Verantwortung, unsere Abfälle aus Kernenergie in Deutschland endzulagern. Uneinigkeit besteht innerhalb der Großen Koalition hinsichtlich der Frage, wie bei der Umsetzung der Endlagerfrage vorgegangen werden soll.

Meine Fraktion ist nicht der Auffassung, dass ein Alternatives Standortauswahlverfahren, wie es Bundesminister Sigmar Gabriel vorschlägt, zielführend ist. Dieser Vorschlag verkennt, dass eine Vergleichbarkeit verschiedener Endlagerstandorte wissenschaftlich nicht möglich ist. Für einige Anforderungen der atomaren Endlagerung ist Ton besser geeignet, für andere Salz. Und selbst wenn man zwei Salzstandorte miteinander vergliche: beim einen ist die Ausdehnung des Salzstocks besser, beim anderen seine tiefe Lage unter der Oberfläche, beim Dritten seine Abdeckung, das so genannte Deckgebirge. Entsprechend kann man nicht sagen, der eine Standort ist der am besten geeignete. Man kann nur eine Aussage dahingehend treffen, ob ein Standort geeignet ist oder nicht. Somit ist es nicht möglich, einen "bestmöglichen Standort" zu suchen; man kann lediglich überprüfen, ob ein Standort geeignet ist oder nicht, so sieht es das Atomgesetz vor.

Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass es bis 2030 ein Endlager für hochradioaktive Abfälle geben werde. Das ist auch deshalb erforderlich, da die Zwischenlager und die Castorbehälter lediglich für 40 Jahre genehmigt sind und niemand wollen kann, dass sie über diesen Zeitpunkt hinaus Bestand haben. Sofern andere Standorte erkundet würden, wäre der Zeitpunkt 2030 für ein funktionierendes Endlager unerreichbar. Die Finanzierung eines solchen Vorhabens wäre völlig ungewiss angesichts der Tatsache, dass an den Standorten Konrad und Gorleben seit mehr als 20 Jahren und für ein Gesamtfinanzvolumen auf Kosten der Stromkunden von mehr als 2 Mrd. € erkundet wurde.

Eine sichere Endlagerung ist unbedingt geboten. Der Salzstock Gorleben ist in den 70er Jahren in einem anspruchsvollen Verfahren für die Erkundung ausgewählt worden, das international Maßstäbe gesetzt hat. Grundlage war ein Katalog mit u.a. geologischen, raumplanerischen und sozioökonomischen Kriterien, die bis heute Gültigkeit haben.

Derzeit werden alle radioaktiven Abfälle in oberirdischen Zwischenlagern gesammelt, unter Inkaufnahme entsprechender Kosten sowie möglicher Gefährdungen. Immer neue politisch motivierte Behinderungen und technisch überflüssige Suchschleifen würden diese Gefährdung nur zementieren. Vielmehr steht aus wissenschaftlicher Sicht der Umsetzung des Standortes Gorleben nichts entgegen. Zum Schutz der Bevölkerung fordert meine Fraktion, die Endlagerfrage zügig anzugehen und das Moratorium in Gorleben so schnell wie möglich zu beenden. Wir schlagen vor, die zügige Fortführung der Erkundung Gorlebens mit einer internationalen Überprüfung (Review) nach den Regularien der NEA/OECD zu begleiten. Ein derartig methodisch abgesicherter, international anerkannter und überprüfbarer Prozess kann gleichzeitig zur Versachlichung der politischen Debatte beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche MdB
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
26.11.2007
Von:
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Sehr geehrte Frau Reiche,

da die Diätenerhöhung ab 2008 in breiten Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis und Wut trifft, möchte ich Sie persönlich fragen, ob Sie diesen Geldbetrag für sich verwenden werden oder eventuell gemeinnützigen Projekten zur Verfügung stellen.
Vielen Dank im voraus für eine ehrliche Antwort.

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Antwort von Katherina Reiche
1Empfehlung
27.11.2007
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihr E-Mail vom 26.11.2007. Gerne nehme ich Ihre E-Mail zum Anlass, Sie über die Vorschläge der Koalitionsfraktionen für eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung und der Altersversorgung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

1. Abgeordnetenentschädigung ("Diäten")

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung bleibt inzwischen jedoch deutlich hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück, im Augenblick um etwa 12%; dies sind ca. 900 Euro.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen ist seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 ist zudem die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die vorgeschlagene Neuregelung soll den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten ausgleichen. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie werden nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

2. Altersversorgung der Abgeordneten

Die Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt, mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 1. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 % einhergeht. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die absolute Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete sieben Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden aber 40% der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von zwölf Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Alterversorgung auf ein anderes System würden bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam darüber hinaus bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Mit einem Teil der Aufwandsentschädigung unterstütze ich auch weiterhin soziale Projekte und Vereine in meinem Wahlkreis.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung ihres Anliegens beigetragen zu haben

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Katherina Reiche
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
30.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche,

ich möchte noch einmal kurz auf Ihre Position zur Diätenerhöhung eingehen. In Ihrer Antwort an Herrn Pusch haben Sie leider nur die Vorgabe Ihrer Partei hier hineinkopiert (wie Ihre bayerische Kollegin Daniela Raab übrigens auch). Da wir Fragesteller hier mit unseren Realnamen auftreten, würde mich fairerweise der eigentliche Verfasser dieser Antwort interessieren, um eventuell mit diesem in Diskussion treten zu können.

Aber auch Ihre persönliche Meinung zu dieser Frage halte ich als Bürger aus Ihrem Wahlkreis für relevant und bitte diese nachzureichen.

Weiterführend drängt sich die Frage auf, ob Sie die Auffassungen Ihrer Partei generell derart unreflektiert wiedergeben. Das führte natürlich zu einer nicht unwesentlichen Zeitersparnis und im Lichte der Diätenerhöhungen zu einem Missverhältnis mit Ihrer Leistung als Volksvertreterin.

Ich schließe mit den Worten von Herrn Pusch und bedanke mich im voraus für eine ehrliche Antwort.

Ihr
Antwort von Katherina Reiche
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03.12.2007
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.11.2007. In meiner Antwort auf die Frage von Herrn Pusch habe ich sehr ausführlich und umfassend meine Auffassung zur Diätenerhöhung deutlich gemacht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Antworten auf zentrale politische Fragen auch innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche
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Ihre Frage an Katherina Reiche
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