Katherina Reiche (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katherina Reiche
© DBT/Frank Ossenbrink
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Diplom Chemikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Landeslistenplatz
1, Brandenburg
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(...) Zum heutigen Zeitpunkt kann man nicht ausschließen, dass zukünftig auch weitere Seiten gesperrt werden, sofern sie kinderpornographischen Inhalts sind. Der Kinderschutz geht hier vor dem Recht auf Informationsfreiheit. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.04.2009
Von:
Kay -

Sehr geehrte Frau Reiche,

wann ist von Ihnen mit einer öffentlichen Reaktion auf das Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Nutzungsuntersagung des geplanten Truppenübungsplatz Wittstock - besser bekannt als Bombodrom - durch die Bundeswehr zu rechnen. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende sollten Sie besonders im Wahljahr 2009 dem Wähler Ihren Standpunkt darlegen und sich aktiv zu den zukünftigen Entwicklungsperspektiven der Region zwischen Neuruppin, Rheinsberg, Wittstock und Kyritz aus Sicht eines brandenburgischen CDU-Mitglieds darlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Kay -
Antwort von Katherina Reiche
2Empfehlungen
14.04.2009
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr -,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 11.04.2009.

Die Forderung nach einer politischen Lösung besteht fast so lange wie die Auseinandersetzung um das sogenannte Bombodrom. Fest steht, dass für eine politische Lösung bisher keine Mehrheiten vorhanden waren. Dies gilt insbesondere für die damalige rot/grüne Koalition unter Bundeskanzler Schröder und den Verteidigungsministern Scharping und Struck.

Aus meiner Sicht muss die Hängepartie endlich ein Ende haben. Von daher fordere ich das Bundesverteidigungsministerium ausdrücklich auf, von der Einlegung einer Revision Abstand zu nehmen.

Das Bundesverteidigungsministerium muss die Pläne aufgeben! Trotz zahlreicher Gespräche mit den Verantwortungsträgern konnte ein Umdenken bisher nicht erreicht werden. Dem Bundesverteidigungsministerium muss insbesondere bewusst sein, dass ein Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht, nachdem es nun wirklich nicht aussieht, nur ein Pyrrhussieg wäre. Eine Inbetriebnahme des Truppenübungsplatzes würde nur dann Sinn machen, wenn dieser in der Region Akzeptanz findet. Dies ist ja gerade nicht der Fall.

Der politische Druck muss weiter aufrechterhalten werden. Den Verantwortlichen im Bundesverteidigungsministerium muss stetig vor Augen geführt werden, dass es in der Region keine Akzeptanz für einen Truppenübungsplatz gibt.

Keineswegs zielführend sind Äußerungen wie die des brandenburgischen Generalsekretärs Ness, der scheinbar von den eigenen Unzulänglichkeiten ablenken will. Die SPD stellte - in Regierungskoalition mit B90/ Grüne zwei Verteidigungsminister, ohne dass das Ende der militärischen Nutzung überhaupt ansatzweise verfolgt worden ist.

Mittlerweile tut die SPD so, als hätte sie auf dem Bundesparteitag in Hamburg Parteitag überhaupt keinen Beschluss gegen eine militärische Nutzung gefasst. Üblicherweise überweist die Partei einen derartigen Beschluss an die Fraktion, welche diesen dann umsetzen sollte. Ich erkenne aber überhaupt keinen Willen der SPD, dies zu tun. Bislang hat die SPD laut dem Sprecher für Verteidigung darüber noch nicht einmal vertieft beraten.

Die CDU-Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg sind einhellig der Meinung, dass wir die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner-Heide nicht wollen, dass die Region Planungssicherheit benötigt, damit speziell der Tourismus dort weiter wachsen kann. Politische Entscheidungen brauchen eine Mehrheit. Diese ist in dieser Wahlperiode bislang nicht erkennbar.

Unabhängig davon werden wir weitere persönliche Gespräche mit den Entscheidungsträgern führen, um einen Beitrag zum Umdenken zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Katherina Reiche
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche,

ich habe eine Frage zu dem Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren.

Es ist geplant, dass das Bundeskriminalamt den Providern eine Liste zu sperrender Domains zukommen lässt. Diese Liste ist geheim und wird nicht richterlich geprüft. Fehler in der Liste sind möglich aber nicht nachweisbar. Da bereits das versehentliche Aufrufen der Adressen zu einem Stoppschild umleiten kann und daraus eine Ermittlung mitsamt Hausdurchsuchung und erwachsen kann, möchte ich Sie fragen, wie Sie dieses Verfahren vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung beurteilen.

Es ist z.B. leicht jemandem anonym einen Link per E-Mail unterzuschieben, der auf eine gesperrte Seite verweist. Die Schäden für soziales Ansehen bei dem bloßen Verdacht sich mit diesen widerwärtigen Verbrechen strafbar gemacht zu haben, halte ich für so gravierend, dass eine richterliche Kontrolle wünschenswert wäre. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Was hindert das Bundeskriminalamt daran unliebsame aber nicht strafbare Seiten in die Liste einzufügen? Da es keine außerbehördliche Kontrolle der Liste gibt, können so beliebige Inhalte unterdrückt werden, ohne dass der Eigentümer der Zieladresse gerichtlich dagegen vorgehen kann. Wie ist Ihre Meinung zu dieser Einschränkung des garantierten Rechtsweges?

Viele der Server, auf denen kinderpornografisches Material verfügbar sind stehen innerhalb der EU und den USA. Die Server zu finden, abzuschalten und die Verbreiter zu ermitteln und zu verurteilen wäre ein Erfolg versprechender Weg, um diese grauenhaften Verbrechen einzudämmen. Sollte nicht vielmehr der Missbrauch und die Verbreitung verfolgt werden, um die Opfer zu schützen?

Die Bundesregierung hat wiederholt die Internetzensur in Ländern wie China kritisiert. Wie wird Ihrer Meinung nach gewährleistet, dass dieses Instrument nicht dafür missbraucht wird, wenn keine rechtsstaatliche Kontrolle möglich ist, weil die Liste geheim ist?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und
mit freundlichen Grüßen

Antwort von Katherina Reiche
2Empfehlungen
27.04.2009
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 25.04.2009.

Der Staat muss endlich Maßnahmen ergreifen, den organisierten kommerziellen Missbrauch an Kindern wirkungsvoller zu bekämpfen. Eine solche sehe ich u.a. in dem Einsatz von Zugangssperren für kinderpornographische Internetseiten. Solche Sperren verunsichern potenzielle Täter und verhindern, dass die Schwellen im Zugriff immer niedriger werden und Kinderpornographie im Netz verharmlost wird. Deshalb brauchen wir die von Bundesministerin von der Leyen vorbereitete vertragliche Vereinbarung mit den Internetprovidern jetzt und ohne weitere Verzögerung. Unabhängig davon schaffen neue gesetzliche Regelungen gegen Kinderpornographie Rechtssicherheit für die Zugangsanbieter.

Die Bundesregierung hat am 22. April den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornografischen Inhalten.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren.

Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sogenannte Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornografischen Angebot erschwert wird.

Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.

Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.Der Gesetzentwurf wird jetzt im Bundestag beraten. Die Frage der richterlichen Kontrolle wird innerhalb der Beratungen des Deutschen Bundestages behandelt werden. Mit diesen Regelungen betreten wir gesetzgeberisches Neuland. Deshalb soll innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt.

Kinderpornographie ist ein lukrativer Markt, der Milliardenumsätze generiert. Die Zahl der Konsumenten steigt kontinuierlich. Besonders erschreckend ist, dass Bilder und Filme immer gewalttätiger und die Opfer immer jünger werden: Jedes dritte Opfer ist jünger als drei Jahre und fünf bis zehn Prozent sind sogar erst im Säuglingsalter – eine unerträgliche Feststellung!

Mittlerweile wird Kinderpornographie zu mehr als 80 Prozent über kommerzielle Webseiten weltweit verbreitet. In Deutschland betrug der Zuwachs allein im Zeitraum von 2006 bis 2007 111 Prozent.

Die Mobilfunkbetreiber haben bereits 2008 einen ersten Schritt getan und sich verpflichtet, kinderpornographische Inhalte aus dem Mobilfunkmarkt zu verbannen. Das muss jetzt auf das Internet übertragen werden. Wenn die großen Zugangsanbieter, sog. Provider, zustimmen – zwei haben das bereits getan – ist der Markt bis zu 60 Prozent abgedeckt.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche

Es geht um das Gesetz zur Internetfilterung.

Wenn ich höre, wie Frau von der Leyen schrecklichste Details über missbrauchte Kinder schildert, löst dies in mir Gefühle von Entsetzen, Traurigkeit, Angst und Wut aus. Mir wird aber auch bewusst, dass ich in diesem Zustand kaum mehr klar denken kann und meine Entscheidungen hochemotional sein werden. Wahrscheinlich urteile ich in diesem Zustand eher vorschnell, unvernünftig, ohne mir über Folgen klar zu sein.

Wer kann gegen das Gesetz von Frau vdL sein, ohne Angst vor Ausgrenzung oder dem Vorwurf, diese Verbrechen weiter zu ermöglichen?

Wie hoch schätzen Sie hier das Risiko einer Manipulation ein?

Als Beispiel erinnere ich an den Versuch, mit einem ähnlichen Thema Stimmung zu machen, um die Todesstrafe wiedereinzuführen. Quelle: Die Zeit ( www.zeit.de )

Wenn ich dann wieder klarer denken kann und mir das Gesetz "zum Schutz der Kinder" dann anschaue, bin ich verwundert:
Seiten mit diesen furchtbaren Bildern sollen nicht abgeschaltet und für immer gelöscht werden. Die Verantwortlichen sollen nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Stattdessen soll das deutsche Internet gefiltert werden, also quasi ein Vorhang zugezogen werden, hinter dem das Verbrechen weiter stattfindet.

Ist Ihnen bekannt, was Carechild vor wenigen Wochen getan hat?
Anhand einer bekannt gewordenen dänischen Sperrliste forderte Carechild die Internetprovider von 20 Webauftritten auf, diese abzuschalten. Nach drei Stunden waren acht Seiten verschwunden, nach einem Tag bereits 16. Bei drei Adressen wiesen die Provider nach, das sie nicht gegen geltendes Recht verstießen.(!)"Quelle: heise.de ( www.heise.de )

Ändert das Ihre Einstellung zum Gesetz?

R.
Antwort von Katherina Reiche
1Empfehlung
30.04.2009
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 29.04.2009.
Kinderpornografie ist ein abscheuliches Geschäft, mit dem man Millionen verdienen kann, und zwar mit dem Leid von Jugendlichen und Kindern, ja sogar von Kleinstkindern; ein Drittel aller Opfer ist unter drei Jahre alt.

Wir freuen uns, dass wir eine Ministerin haben, die dieses Problem nicht nur wortreich beschreibt und beklagt, die nicht nach der Methode "Ich habe für jede Lösung ein Problem" arbeitet, sondern für jedes Problem eine Lösung sucht.

Die Entwicklung ist besorgniserregend; Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie spiegeln sich in der polizeilichen Kriminalstatistik wie folgt wider: 1995 gab es 414 Fälle mit 1 350 Tatverdächtigen; 2006 gab es 7 300 Fälle mit 5 700 Verdächtigen; 2007 gab es 11 350 Fälle mit knapp 10 000 Tatverdächtigen.

Das Internet ist nicht nur eine fantastische technische Errungenschaft und Einrichtung. Es wird leider immer häufiger auch als Werkzeug zur Begehung von Straftaten benutzt. Bei der Kinderpornografie im Internet gab es von 2006 auf 2007 einen Aufwuchs von 111 Prozent. Wir schätzen, dass es im Internet 50 000 bis 60 000 Seiten mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gibt. Manche Videos werden bis zu 50 000-mal pro Monat angeklickt. Das zeigt die gewaltige Dimension des Problems.

Es soll keiner sagen, er habe diese Bilder ja nur angeklickt und der Kindesmissbrauch sei ja schon vorher geschehen; denn sonst gäbe es diese Präsentation im Internet nicht. Diese Argumentation ist pervers; denn jeder, der ein solches Bild anklickt bzw. eine solche Präsentation herunterlädt, stiftet andere an, erneut Kinder für diesen Zweck zu missbrauchen.

Es gibt Länder, die mit dem Sperren solcher Seiten im Internet bereits Erfahrungen gesammelt haben. Teilweise geschah dies auf vertraglicher Basis, teilweise auf gesetzlicher Basis. Betrachten wir die Erfahrungen des Landes Norwegen und rechnen wir die Zahlen Norwegens auf die Verhältnisse in Deutschland um: Durch die Sperrung dieser Seiten könnten wir zwischen 300 000 und 400 000 Aufrufe pro Tag verhindern.

Wir wollen ein zweistufiges Verfahren, und zwar zunächst und sofort eine vertragliche Vereinbarung mit den Providern. Es ist bedauerlich, dass sich die Bundesministerin der Justiz nicht in der Lage sieht, ein solches vertragliches Verfahren mitzutragen.

Das ist aber nicht weiter dramatisch; denn wir wollen ja auch ein Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen. Die Gesetzgebungszuständigkeit liegt hier beim Bundesminister für Wirtschaft. Dort ist sie in guten Händen.

Wer jetzt sagt, dass die Sperrung kinderpornografischer Seiten an die Bemühungen der chinesischen Regierung erinnert, Zensur auszuüben, der hat nichts begriffen.

In China geht es darum, regierungskritische Äußerungen zu verbieten, sodass sich das Ausland nicht über die Verhältnisse in diesem Land informieren kann. Das ist etwas völlig anderes als die Sperrung kinderpornografischer Seiten, die ohnehin verboten sind. Hier geht es nur darum, dass wir mittels Technik verhindern, dass Straftaten begangen werden können - nicht mehr und nicht weniger. Es ist ja nicht so, als sei das alles straflos. Das war schon immer strafbar.

Wir können diesen Markt wahrscheinlich auch nicht austrocknen. Mir ist eine Maßnahme, mit der eine begrenzte Wirkung erzielt wird, lieber, als ein Unterlassen, das eine unbegrenzte Wirkungslosigkeit zur Folge hat.

Ich sehe die Gefahr einer Manipulation nicht und werde alles unternehmen, um die Gesetzesinitiative von Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen zum Erfolg zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche

Danke für Ihre rasche Reaktion. Ich sehe in Ihren Formulierungen, dass dieses Thema auch Sie emotional aufwühlt und verstehe ihr ehrgeiziges Engagement für das Gesetz.

Die Kritiker des Gesetzes fordern ja viel mehr als im Gesetzentwurf von Frau von der Leyen.:
Abschalten und Löschen der Seiten, Bestrafung der Verantwortlichen. Internationale Zusammenarbeit für schnelles Handeln!
Nach meinem Beispiel von Carechild ist es entgegen anderer Behauptungen sehr wohl sehr schnell möglich. Es war offensichtlich gar nicht probiert worden.

Was sagen Sie zur Methode von Carechild?

Sie sagen, dass diejenigen, die von Zensur sprechen, "nichts begriffen" haben. Kritiker sehen nicht die Sperrung dieser Seiten als Zensur. Kritiker sagen, dass hier ein Instrument geschaffen wird, das Zensur sehr einfach ermöglicht.

Können Sie ausschließen, dass der Gesetzentwurf der erste Schritt ist, um später andere Seiten zu blocken und damit zu zensieren?

Können Sie sich vorstellen, dass es sinnvoll wäre, auch andere Seiten zu filtern?

Mit freundlichen Grüßen

R.
Antwort von Katherina Reiche
1Empfehlung
04.05.2009
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 30.04.2009.

Wir wissen, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Die Bundesregierung hat deshalb vorgeschlagen, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt.

Zum heutigen Zeitpunkt kann man nicht ausschließen, dass zukünftig auch weitere Seiten gesperrt werden, sofern sie kinderpornographischen Inhalts sind. Der Kinderschutz geht hier vor dem Recht auf Informationsfreiheit.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche,

heute, am 30.4.09, antworteten Sie Herrn Ehrmann Folgendes:
"Kinderpornografie ist ein abscheuliches Geschäft, mit dem man Millionen verdienen kann [...]. Wir können diesen Markt wahrscheinlich auch nicht austrocknen.[...]"

Meine Frage: Woher nehmen SIe die Erkenntnis, man könne damit "Millionen verdienen"? Woher wissen Sie, dass es überhaupt einen "Markt" für Kinderpornografie im Internet gibt? Wie groß ist dieser Markt wirklich? Können Sie Ihre Behauptungen beweisen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Katherina Reiche
2Empfehlungen
04.05.2009
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 30.04.2009.

Meine Aussagen beziehen sich auf Informationen aus dem Bundeskriminalamt
und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche
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