Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 29.04.2009.
Kinderpornografie ist ein abscheuliches Geschäft, mit dem man Millionen verdienen kann, und zwar mit dem Leid von Jugendlichen und Kindern, ja sogar von Kleinstkindern; ein Drittel aller Opfer ist unter drei Jahre alt.
Wir freuen uns, dass wir eine Ministerin haben, die dieses Problem nicht nur wortreich beschreibt und beklagt, die nicht nach der Methode "Ich habe für jede Lösung ein Problem" arbeitet, sondern für jedes Problem eine Lösung sucht.
Die Entwicklung ist besorgniserregend; Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie spiegeln sich in der polizeilichen Kriminalstatistik wie folgt wider: 1995 gab es 414 Fälle mit 1 350 Tatverdächtigen; 2006 gab es 7 300 Fälle mit 5 700 Verdächtigen; 2007 gab es 11 350 Fälle mit knapp 10 000 Tatverdächtigen.
Das Internet ist nicht nur eine fantastische technische Errungenschaft und Einrichtung. Es wird leider immer häufiger auch als Werkzeug zur Begehung von Straftaten benutzt. Bei der Kinderpornografie im Internet gab es von 2006 auf 2007 einen Aufwuchs von 111 Prozent. Wir schätzen, dass es im Internet 50 000 bis 60 000 Seiten mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gibt. Manche Videos werden bis zu 50 000-mal pro Monat angeklickt. Das zeigt die gewaltige Dimension des Problems.
Es soll keiner sagen, er habe diese Bilder ja nur angeklickt und der Kindesmissbrauch sei ja schon vorher geschehen; denn sonst gäbe es diese Präsentation im Internet nicht. Diese Argumentation ist pervers; denn jeder, der ein solches Bild anklickt bzw. eine solche Präsentation herunterlädt, stiftet andere an, erneut Kinder für diesen Zweck zu missbrauchen.
Es gibt Länder, die mit dem Sperren solcher Seiten im Internet bereits Erfahrungen gesammelt haben. Teilweise geschah dies auf vertraglicher Basis, teilweise auf gesetzlicher Basis. Betrachten wir die Erfahrungen des Landes Norwegen und rechnen wir die Zahlen Norwegens auf die Verhältnisse in Deutschland um: Durch die Sperrung dieser Seiten könnten wir zwischen 300 000 und 400 000 Aufrufe pro Tag verhindern.
Wir wollen ein zweistufiges Verfahren, und zwar zunächst und sofort eine vertragliche Vereinbarung mit den Providern. Es ist bedauerlich, dass sich die Bundesministerin der Justiz nicht in der Lage sieht, ein solches vertragliches Verfahren mitzutragen.
Das ist aber nicht weiter dramatisch; denn wir wollen ja auch ein Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen. Die Gesetzgebungszuständigkeit liegt hier beim Bundesminister für Wirtschaft. Dort ist sie in guten Händen.
Wer jetzt sagt, dass die Sperrung kinderpornografischer Seiten an die Bemühungen der chinesischen Regierung erinnert, Zensur auszuüben, der hat nichts begriffen.
In China geht es darum, regierungskritische Äußerungen zu verbieten, sodass sich das Ausland nicht über die Verhältnisse in diesem Land informieren kann. Das ist etwas völlig anderes als die Sperrung kinderpornografischer Seiten, die ohnehin verboten sind. Hier geht es nur darum, dass wir mittels Technik verhindern, dass Straftaten begangen werden können - nicht mehr und nicht weniger. Es ist ja nicht so, als sei das alles straflos. Das war schon immer strafbar.
Wir können diesen Markt wahrscheinlich auch nicht austrocknen. Mir ist eine Maßnahme, mit der eine begrenzte Wirkung erzielt wird, lieber, als ein Unterlassen, das eine unbegrenzte Wirkungslosigkeit zur Folge hat.
Ich sehe die Gefahr einer Manipulation nicht und werde alles unternehmen, um die Gesetzesinitiative von Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen zum Erfolg zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Katherina Reiche