Katherina Reiche (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katherina Reiche
© DBT/Frank Ossenbrink
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Diplom Chemikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Landeslistenplatz
1, Brandenburg
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(...) Das Bundeswahlgesetz regelt detailliert und für alle Parteien verbindlich, dass Parteien einen Kreiswahlvorschlag/ Direktkandidaten sowie eine Landesliste zur Bundestagswahl einreichen können. Folglich besteht kein generelles Verbot, sondern ein gesetzliches Gebot der Parteien, Wahllisten zur Bundestagswahl einzureichen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.07.2008
Von:

In der Zusammenfassung der deutschen G8-Präsidentschaft (Heiligendamm 2007) heißt es zur Bekämpfung der Korruption: "Wir bekennen uns zur vollständigen Erfüllung unserer Verpflichtungen aus bestehenden internationalen Übereinkünften, die geschlossen wurden, um die Korruption zu bekämpfen, insbesondere denen der Vereinten Nationen und der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), und werden unsere gemeinsamen Bemühungen um eine wirksame Bekämpfung der Korruption weltweit intensivieren."

Demgegenüber steht die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC), die durch Deutschland Ende 2003 unterzeichnet, jedoch bisher nicht ratifiziert worden ist. Zwar sieht ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Drucksache 16/6558) verschiedene Änderungen vor, belässt allerdings den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) und damit die Sonderstellung von Mandatsträgern (Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen) mit der ausschließlichen Strafbarkeit des direkten Stimmkaufs unverändert.

Bereits 2006 äußerte sich der Bundesgerichtshof zum § 108e StGB dahingehend, dass er "angesichts des gewandelten öffentlichen Verständnisses der besonderen Sozialschädlichkeit von Korruption, das in allen anderen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung bereits zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit geführt hat (...) insoweit gesetzgeberischen Handlungsbedarf" sieht.

Hinsichtlich einer entsprechenden Änderung wurde an verschiedenen Stellen immer wieder darauf hingewiesen, dass diesbezügliche Aktivitäten ´aus der Mitte des Parlaments´ zu kommen haben.

Vor diesem Hintergrund meine Frage: unterstützen Sie, als Abgeordnete des Bundestages, eine Anpassung des § 108e StGB an die UN-Konvention ? Sofern ja: mit welchen Aktivitäten ? Sofern nicht: aus welchen Gründen ?

Ergänzend: wer in der CDU-Bundestagsfraktion befasst sich speziell mit der Thematik der UN-Konvention und des § 108e StGB ?

Vielen Dank im voraus !
Antwort von Katherina Reiche
2Empfehlungen
21.07.2008
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema: Korruptionsbekämpfung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung in ihrem Kampf gegen Korruption nachdrücklich. Wir müssen uns verabschieden von der ewigen Kleindenkerei bei globalen Problemen. Korruption kann nicht ein Staat mit gelungenen Rechtsvorschriften im Alleingang in den Griff bekommen. Wäre dem so, befänden wir uns nicht mehr auf dem besten Weg; sondern längst am Ziel:

Deutschland belegt auf dem Index von Transparency International mit Platz 16 einen der vordersten Ränge. Schwarze Schafe müssen sich bei uns für ihre Vergehen verantworten. Das größte Problem haben wir also nicht im Geltungsbereich unserer Gesetze. Problematisch wird das Thema Korruption erst dann, wenn global operierende Firmen auf korrupte Strukturen im Ausland treffen. Besonders groß ist das Risiko, der Studie von PriceWaterhouseCoopers zu Folge, bei Geschäften mit China, Rußland, Indien, Brasilien, Mexiko, Indonesien und der Türkei. Es ist wichtig einzusehen, daß wir mit deutschen Gesetzen in Kulturkreisen, wo Vorteilsgewährungen zum Abschluß von größeren Geschäften zum Teil sogar erwartet werden, sicherlich nicht weiterkommen werden. Mit einer Verschärfung der nationalen gesetzlichen Vorschriften erreichen wir hier aber nichts als Entmündigung und Benachteiligung für deutsche Unternehmen im globalen Wettbewerb. Deshalb ist es um so wichtiger, nicht mehr nur national zu denken, sondern auch global für einen Paradigmenwechsel einzutreten. Unser deutsches – nachweislich gut funktionierendes - Korruptionsstrafrecht sollte hierfür als Beispiel dienen. Was wir brauchen ist weltweite Prävention, wie sie bei Banken und Finanzdienstleistern wegen der Gefahr von Geldwäsche und Insiderhandel schon lange üblich sind.

Auf Ihre ergänzende Frage möchte ich Ihnen gern mitteilen, dass sich innerhalb der CDU/CSU-Fraktion der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht, Herr Dr. Jürgen Gehb, mit der Thematik beschäftigt.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche
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Frage zum Thema Umwelt
05.09.2008
Von:

"Auch die stellvertretende Unionsfraktionschefin Katherina Reiche betonte im SWR, die Ereignisse in Asse sprächen nicht gegen Gorleben. Der dortige Salzstock sei "nach neuesten und modernsten Erkenntnissen" für die langfristige Lagerung geeignet."

Sehr geehrte Frau Reiche,
die ob zitierte Aussage steht in Spiegel online. Meine Frage zur Ihrer Aussage ist: Wieso sollte dann in Gorleben weiter erkundet werden wenn dieser Salzstock geeignet ist? Dann legen Sie doch bitte Ihre "neuesten und modernsten Erkenntnisse" der Öffentlichkeit vor und stellen Sie Ihr Konzept der sicheren Atommüllendlagerung für die nächsten 10.000 Jahre vor.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus auch im Namen meiner Kinder
Antwort von Katherina Reiche
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17.09.2008
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr !

Vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Endlager.

Meine Position hierzu können Sie den folgenden zehn Punkten entnehmen

1. Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist eine übergeordnete staatliche Aufgabe.


Die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist eine staatliche Aufgabe von übergeordneter Bedeutung. Alle Arten von radioaktiven Abfällen sind in tiefen geologischen Formationen geordnet und sicher endzulagern. Die Verantwortung für kommende Generationen gebietet dies.

2. Der Koalitionsvertrag ist zu erfüllen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart, die Lösung der Endlagerung radioaktiver Abfälle "zügig und ergebnisorientiert" anzugehen und "in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen".

3. International übliches Zwei-Endlager-Konzept umsetzen

Wärme entwickelnde (hochradioaktive) Abfälle und Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) sind entsprechend dem internationalen Vorgehen in zwei getrennten Endlagern zu lagern. Deutschland hätte mit dem von Rot-Grün verfolgten Ein-Endlager-Ansatz international einen isolierten Weg beschritten. Zudem wäre die Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle hierdurch um Jahrzehnte verzögert worden.

4. "Schacht Konrad" zügig in Betrieb nehmen

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 26. März 2007 ist der Streit um das Endlager Schacht Konrad zu Ende gegangen. Die Umrüstung der Schachtanlage Konrad zu einem Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung hat begonnen. Sie ist zügig als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle fertig zu stellen und in Betrieb zu nehmen.

5. Keine Suche nach neuen Endlagerstandorten

Eine Suche nach neuen Endlagerstandorten für hochradioaktive Abfälle wird abgelehnt, da alle bisher gewonnenen fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse die Eignung des vorgesehenen Endlagerstandortes Gorleben gezeigt haben. Weitere Suchschleifen führen nicht zu besseren Lösungen, sondern nur zu Verzögerungen und höheren Kosten.

6. Gorleben-Moratorium aufheben und Erkundung fortsetzen

Das Moratorium zur Erkundung des Salzstockes Gorleben ist unverzüglich aufzuheben. Die Erkundungsarbeiten sind fortzusetzen.

7. Gorleben ist nach internationalen Standards zu überprüfen

Die weitere Überprüfung der Eignung des Standortes Gorleben zur Endlagerung von hochradioaktiven Wärme entwickelnden Abfällen soll nach internationalen Standards erfolgen. Eine International Peer Review Group sollte gebeten werden, zu prüfen, ob Gorleben den neusten internationalen Standards genügt.

8. Aufhebung des de-facto-Informationsverbotes

Das de facto bestehende Informationsverbot zum Salzstock Gorleben ist unverzüglich aufzuheben. Medien und Öffentlichkeit müssen sich auch vor Ort umfassend und uneingeschränkt über die Endlagerprojekte informieren können. Mit einer geeigneten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit am Standort Gorleben kann ein wesentlicher Beitrag zur Akzeptanz und zur Vertrauensbildung in Bezug auf die Entsorgung und die Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen geleistet werden.

9. DBE langfristig sichern und stärken

Die Kompetenz der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) ist zu sichern und auszubauen. Die unter Rot-Grün und durch das BMU betriebene Schwächung der DBE führt zu einem nicht hinnehmbaren Kompetenzverlust bei dem für die Entwicklung und den Betrieb der deutschen Endlager für radioaktive Abfälle
wichtigsten Unternehmen.

10. Kosten begrenzen

Die geschätzten Kosten betragen bei unverzüglicher Fortführung für das Projekt Gorleben etwa 3,3 Mrd. Euro. Davon wurden bisher etwa 1,51 Mrd. Euro ausgegeben. Die Durchführung einer neuen Suche für weitere Standorte wäre mit zusätzlichen Kosten von mindestens 1 Mrd. Euro verbunden. Bei Aufgabe von Gorleben kämen weitere finanzielle Belastungen voraussichtlich in Milliardenhöhe auf die öffentliche Hand zu.

11. Lastenausgleich durch Förderung der regionalen Infrastruktur
schaffen

Im Umfeld von "Schacht Konrad" und Gorleben ist im Sinne eines gerechten Lastenausgleichs auf eine nachhaltige Verbesserung der regionalen Infrastruktur hinzuarbeiten. Entsprechende Planungen sind zügig mit den Standortgemeinden und den Landkreisen anzugehen.

12. Asse aufklären und handeln

Es geht es jetzt darum, zügig an einem Konzept für eine geordnete und sichere Schließung der Asse zu arbeiten, das die Sorgen der Menschen aufnimmt und die offenen Fragen der Bürger und Fachleute beantwortet. Die Sicherheit des Betriebspersonals sowie der Bevölkerung hat dabei Priorität.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche
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Frage zum Thema Gesundheit
03.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche,

meine Frage betrifft die "Reform" des Gesundheitswesen und die Einführung des Gesundheitsfonds im nächsten Jahr. Nachdem sich in den letzten Tagen ein Beitragssatz von ca. 15,5% für das kommende Jahr herauskristallisiert hat, kann ich meine Irritation und meinen Ärger nicht verhehlen. Die Zielstellung der Senkung der Sozialbeiträge ist nun wohl endgültig aufgegeben worden. Meine Kasse verlangt im Moment einen Satz von 12,7% plus 0,9%. Bei den gerade abgeschlossenen Tarifverhandlungen in meiner Branche wurde ein Ergebniss von 5,25% erzielt, was eigentlich kein schlechtes, aber angesichts der anstehenden Beitragserhöhung nur noch lächerlich ist. Wie bei solchen Maßnahmen die Kaufkraft gestärkt werden soll, und wie Sie dieser Reform zustimmen konnten, auch. Einerseits wird in jedem Wahlkampf behauptet, die Bürokratie muß weniger werden, die Menschen sollen mehr Geld in der Tasche behalten usw. Doch offensichtlich ist das alles vergessen, wenn es zur Abstimmung geht. Seit Jahren wird man nun schon immer mehr zur Kasse gebeten, wenn man den Arzt aufsucht und trotzdem reicht das Geld angeblich nicht und die einzige Lösung die Sie und ein Großteil der anderen Politiker anbieten, besteht darin, in das Portemonnaie des Bürgers zu greifen. Fremdes Geld gibt sich ja immer am leichtesten aus.
Wieso werden nicht die Strukturen geändert, Qualität kontolliert und die Verteilung von Einkommen innerhalb des Gesundheitssystems überprüft?
Es kann doch nicht sein, daß ich einen immer größer werdenden Anteil meines Einkommens für Sozialversicherungen abgeben muß, die Leistungen jedoch immer geringer werden.
Antwort von Katherina Reiche
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17.10.2008
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3.10.2008, in dem Sie Ihre Sicht zum Gesundheitsfonds darlegen. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, das deutsche Gesundheitswesen zukunftsweisend umzugestalten. Unsere Gesellschaft verändert sich und damit weiterhin alle Bürgerinnen und Bürgern eine gute Gesundheitsversorgung erhalten können, ist die Einführung des Gesundheitsfonds wichtig.

Ab dem 1.1.2009 gilt ein allgemeiner Beitragssatz, der durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt wird und vom Bundeskabinett Ende Oktober beschlossen wird. Demnach beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6%, der ermäßigte Beitragssatz 14,0% (für Versicherte ohne Krankengeldanspruch [z.B. Selbstständige]). Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9% Beitragssatzpunkten, der seit Januar 2004 nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich also nicht. Auch Rentnerinnen und Rentner zahlen ab dem kommenden Jahr den allgemeinen Beitragssatz.

Festzuhalten ist, dass das neue Finanzierungssystem nicht nur aus einem einheitlichen Beitragssatz besteht. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine Kasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Wird tatsächlich ein Zusatzbeitrag erforderlich, muss sie ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Der Zusatzbeitrag sorgt also dafür, dass die Versicherten in Zukunft in Euro und Cent erfahren, wie mit ihren Beitragsgeldern gewirtschaftet wird. Das war eine wichtige Forderung der Union.

Die im Gesundheitsfonds vorgesehene Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages ist ein erster Schritt zu einer Abkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten. Dies ist essentiell, um die Herausforderungen der Zukunft ohne Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplätze meistern zu können.

Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein längerfristig tragfähiges Fundament gestellt. Ab dem 01. Januar 2009 werden die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger, der Mitglieder der Krankenkassen sowie die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Haushaltsmitteln im Gesundheitsfonds gebündelt. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Dabei handelt es sich um eine Grundpauschale pro Versicherten sowie Zu- und Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen.

Durch den Gesundheitsfonds erhält das System der gesetzlichen Krankenkassen ein bedeutendes Wettbewerbselement zum Vorteil der Versicherten. Endlich kann der Versicherte besser zwischen den Angeboten, Leistungen und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kassen vergleichen. Die Krankenkassen müssen über die Produkte, also über ihre Leistungen, konkurrieren. Bisher stand der Wettbewerb um die Höhe des Beitragssatzes im Vordergrund mit dem Ziel den jungen, gesunden Alleinstehenden durch gezielte Werbung zu gewinnen. Das wird sich zukünftig ändern, die der Reform schafft einen echten Wettbewerb der Krankenkassen um die bessere Versorgung der Versicherten. Die Krankenkassen müssen stärker als bisher leistungsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Versorgungsangebote zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Wie bisher haben die Versicherten die Möglichkeit, auch in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen.

Der zukünftige Beitragssatz von 15,5 Prozent wird im Übrigen nicht durch den Gesundheitsfonds verursacht, sondern durch andere wesentliche Faktoren: Die demographischen Veränderungen, den technischen Fortschritt, das Ende der Budgetierung der ärztlichen Leistungen die medizinisch-technischen Entwicklungen, die steigenden Ausgaben für Arzneimittel, die Kosten für das ärztliche und pflegerische Personal in Krankenhäusern und die allgemeinen Kostensteigerungen. Eine umfassende und flächendeckende Gesundheitsversorgung mit dem Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, hat ihren Preis.

Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Zukunft weiterhin diese umfassende und gute Gesundheitsversorgung erhalten. Dazu brauchen wir ein Finanzierungssystem, das die Mittel für die Versorgung zielgerecht und effizient bereitstellt. Der Gesundheitsfonds ermöglicht den Einstieg in eine nachhaltige Finanzierungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche
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Frage zum Thema Umwelt
04.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche,

bezugnehmend auf die Frage von Herrn H. Behning und Ihre diesbezügliche Antwort habe ich nur eine Gegenfrage zu Punkt 1 Ihrer Antwort: Warum?
Wurde denn der Staat, also in gewissem Maße sollten das ja auch wir, die Bürger dieses Landes sein, an den Gewinnen der Atommeiler beteiligt? Nicht das ich wüsste!! Das gleiche gilt für Castortransporte, die ja wohl auch der Steuerzahler beglich, ohne dass der Verursacher hierfür zur Kasse gebeten wurde. Und ich meine nicht die Teilnehmer der Gegendemonstrationen. Die ich wohl für gerechtfertigt halte, allerdings nicht zur Art und Weise der Durchführung, das möchte ich ausdrücklich betonen!!
Aber zurück, warum also soll der Steuerzahler für die Endlagerung zur Kasse gebeten werden, wenn doch in Deutschland das Verursacherprinzip gilt? Zumindest bei mir, wenn ich Schaden anrichte!!

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Katherina Reiche
1Empfehlung
22.10.2008
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Endlagerung.
Sie möchten wissen, warum für mich die Entsorgung radioaktiver Abfälle keine Aufgabe der Privatwirtschaft, sondern eine übergeordnete staatliche Aufgabe ist. Die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle ist eine Langzeitaufgabe von große Komplexität. Soweit mir bekannt, will daher keine Partei in Deutschland die Entsorgung privatisieren. Zu Ihrer Frage zu den Kosten zur Endlagerung möchte ich auf folgendes hinweisen. Entsprechend dem auch bei der Endlagerung geltenden Verursacherprinzip haben grundsätzlich die Erzeuger bzw. die sog. Ablieferer radioaktiver Abfälle, die mit der Entsorgung zusammenhängenden Kosten zu tragen. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Atomgesetz sowie in der Endlagervorausleistungsverordnung und den einschlägigen Webseiten der Bundesregierung.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche
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Frage zum Thema Gesundheit
21.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Reiche,

nachdem in den letzten Jahren nur kleine "Reförmchen" das marode Gesundheitswesen nicht wirklich zukunftsweisend verbessert haben, bleibt abzuwarten, ob die geplanten Veränderungen ab dem 01.01.2009 wirklich im Sinne des Bürgers gestaltet wurden. Bereits 1996 wurde der Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen eingeführt, der keine nennenswerten Vorteile für die Versicherten brachte. Einzelne haben für Mitgliederwerbung profitiert, honoriert mit einem Fahrrad oder Wellnessweekend auf Kosten der Versichertengemeinschaft. Beitragsstabilität konnte nur durch immer weitere Leistungskürzungen erreicht werden! Die Versorgung ist im gleichen Zeitraum zusätzlich schlechter geworden. Zu wenig Ärzte in unserer Region, mit entsprechender Wartezeit auf Termine. Nur mit der richtigen Versicherungskarte (Privatpatient), scheint Kunde Vorteile zu geniessen. Damit zu meiner ersten Frage. Was wird von Ihrer Seite/von Seiten der Politik unternommen, um einer immer weiter fortschreitenden 2-Klassenmedizin entgegen zu wirken? Rentner zahlen den allgemeinen Beitragsatz, obwohl für Personen ohne Krankengeldanspruch der ermässigte Beitragssatz anzusetzen ist. Bitte erklären Sie mir, wie das möglich ist? Ab 1. Januar fällt für freiwillige Versicherte der Krankengeldanspruch weg und kann dann über eine teure Zusatzversicherung (PKV) oder einen Wahltarif bei der Krankenkasse versichert werden. Gerade kleine Unternehmer benötigen diese Absicherung, wenn Sie alleine einen Betrieb oder mit wenigen Angestellten führen. Warum wird vielen Selbständigen dieses Standbein der sozialen Absicherung genommen?
Arbeitnehmer die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben (tägliche Aushilfen etc.), finanzierten bisher den erhöhten Beitragssatz und erhielten bei Arbeitsunfähigkeit sofort Krankengeld. Nach meinen Informatione wird der erhöhte Beitragssatz mit der Gesundheitsreform gestrichen. Wie wird das zukünftig für diese Personen geregelt?

Freundliche Grüße
Antwort von Katherina Reiche
1Empfehlung
22.10.2008
Katherina Reiche
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 21.10.2008, in dem Sie Ihre Sicht zum Gesundheitsfonds darlegen. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, das deutsche Gesundheitswesen zukunftsweisend umzugestalten. Unsere Gesellschaft verändert sich und damit weiterhin alle Bürgerinnen und Bürgern eine gute Gesundheitsversorgung erhalten können, ist die Einführung des Gesundheitsfonds wichtig.

Ab dem 1.1.2009 gilt ein allgemeiner Beitragssatz, der durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt wird und Ende Oktober vom Bundeskabinett beschlossen wird. Demnach beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6%, der ermäßigte Beitragssatz 14,0% (für Versicherte ohne Krankengeldanspruch [z.B. Selbstständige]). Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9% Beitragssatzpunkten, der seit Januar 2004 nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich also nicht.
Festzuhalten ist, dass das neue Finanzierungssystem nicht nur aus einem einheitlichen Beitragssatz besteht. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine Kasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Wird tatsächlich ein Zusatzbeitrag erforderlich, muss sie ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Der Zusatzbeitrag sorgt also dafür, dass die Versicherten in Zukunft in Euro und Cent erfahren, wie mit ihren Beitragsgeldern gewirtschaftet wird. Das war eine wichtige Forderung der Union.

Auch Rentnerinnen und Rentner zahlen ab dem kommenden Jahr den allgemeinen Beitragssatz. Rund 70% aller Rentnerinnen und Rentner zahlen bisher einen überdurchschnittlichen Beitrag, weil sie Mitglied in einer der sog. Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. Viele ältere Menschen, die z.B. in der AOK Berlin versichert sind, zahlen daher ab Januar 2009 auch mit dem angehobenen Beitragssatz weniger als bisher. Dies trifft im Übrigen auch bei den AOKen in acht weiteren Bundesländern zu.
Etwa 56% aller Rentnerinnen und Rentner zahlen mit dem Beitragssatz 2009 entweder weniger oder maximal 0,1% von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher. Bei einem sog. Eckrentner mit einer gesetzlichen Rente von etwa monatlich 1.200 Euro z.B. wären das 1,10 Euro im Monat oder 13,20 Euro im Jahr. Darunter fallen z.B. auch die rund 3,4 Mio. Rentnerinnen und Rentner, die bei den beiden großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind.
Bei rund 30% aller Rentnerinnen und Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1% und 0,5%, also im gewählten Beispiel zwischen 1,10 Euro und 5,50 Euro im Monat. Von einer übergebührlichen Belastung der Rentner ist nicht auszugehen.

Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein längerfristig tragfähiges Fundament gestellt. Ab dem 01. Januar 2009 werden die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger, der Mitglieder der Krankenkassen sowie die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Haushaltsmitteln im Gesundheitsfonds gebündelt. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Dabei handelt es sich um eine Grundpauschale pro Versicherten sowie Zu- und Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen.

Durch den Gesundheitsfonds erhält das System der gesetzlichen Krankenkassen ein bedeutendes Wettbewerbselement zum Vorteil der Versicherten. Endlich kann der Versicherte besser zwischen den Angeboten, Leistungen und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kassen vergleichen. Die Krankenkassen müssen über die Produkte, also über ihre Leistungen, konkurrieren. Bisher stand der Wettbewerb um die Höhe des Beitragssatzes im Vordergrund mit dem Ziel den jungen, gesunden Alleinstehenden durch gezielte Werbung zu gewinnen. Das wird sich zukünftig ändern, die der Reform schafft einen echten Wettbewerb der Krankenkassen um die bessere Versorgung der Versicherten. Die Krankenkassen müssen stärker als bisher leistungsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Versorgungsangebote zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Wie bisher haben die Versicherten die Möglichkeit, auch in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen.

Der zukünftige Beitragssatz von 15,5 Prozent wird im Übrigen nicht durch den Gesundheitsfonds verursacht, sondern durch andere wesentliche Faktoren: Die demographischen Veränderungen, den technischen Fortschritt, das Ende der Budgetierung der ärztlichen Leistungen die medizinisch-technischen Entwicklungen, die steigenden Ausgaben für Arzneimittel, die Kosten für das ärztliche und pflegerische Personal in Krankenhäusern und die allgemeinen Kostensteigerungen. Eine umfassende und flächendeckende Gesundheitsversorgung mit dem Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, hat ihren Preis.

Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Zukunft weiterhin diese umfassende und gute Gesundheitsversorgung erhalten. Dazu brauchen wir ein Finanzierungssystem, das die Mittel für die Versorgung zielgerecht und effizient bereitstellt. Der Gesundheitsfonds ermöglicht den Einstieg in eine nachhaltige Finanzierungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche
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