Julia Klöckner (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Julia Klöckner
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Chefredakteurin, Freie Journalistin, Theologin, Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Chefredakteurin Zeitschrift „Sommelier-Magazin“
Wahlkreis
Kreuznach
Landeslistenplatz
6, Rheinland-Pfalz
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(...) Das Elterngeld hingegen ist extra eingeführt worden, um den Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes aufzufangen. Dass Frauen, die berufstätig waren, also mehr bekommen, ist richtig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
09.08.2007
Von:

Hallo Frau Klöckner,

sie jonglieren bei ihrer Antwort an Herrn Schneider mit Zahlen die doch wohl so nicht stimmen. Sie schrieben unter anderem das ca. 300.000 Jobs, Vollzeitjobs waren. Was verstehen sie unter Vollzeitjobs?

Ich jedenfalls verstehe unter Vollzeitjobs, daß ich davon leben kann. Dieses ist in 90% der von ihnen angegebenen Zahlen nicht der Fall.

Aus den anderen Zahlen sollten sie nachfolgendes heraus rechnen:
Vergessen Sie nicht die Zahlen der 1 Euro Jobber aus denen von Ihnen angegebenen Zahlen heraus zu rechnen.

Vergessen Sie nicht die Zahlen der ABM Maßnahmen aus Ihren Zahlen heraus zu rechnen.

Vergessen sie nicht die Zahlen der Umschulungsmaßnahmen aus Ihren Zahlen heraus zu rechnen.

Sie reden davon, daß die Globalisierung ( ein sehr neudeutsches Wort, es kann keine Globalisierung geben im eigentlichen Sinn des Wortes ) die Balance in Schräglage gebracht hat.

Diese Schräglage haben die verschiedenen Bundesregierungen zu verantworten, oder wie ist es möglich das Zeitarbeitfirmen verstärkt auf den Arbeitsmarkt drängen und Arbeitnehmer ausgebeutet werden?

Schauen sie sich diese angeblich ausgehandelten Tarifverträge genau an und sie wissen dann hoffentlich wo von ich rede.

Was würden sie diesbezüglich konkret ändern?

MfG
H.

Ps.: Sie haben zwar ein sehr erfrischendes Lächeln aber auch Sie sollten doch mal an die Basis gehen und sie als Journalistin, nicht alles glauben was die BA veröffentlicht.
Antwort von Julia Klöckner
3Empfehlungen
24.08.2007
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr ,

Danke für Ihre Nachricht. Die Zahlen bezüglich der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sind offizielle Zahlen. Und ich vertraue diesbezüglich der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Seriosität sollten Sie der Regierung schon zugestehen. Im Allgemeinen: Mit mehreren aufeinander bezogenen Gesetzgebungsverfahren hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für eine neue Ordnung am Arbeitsmarkt geschaffen – auch die umstrittenen Hartz-Gesetze scheinen endlich zu greifen. Das wirkt sich nun auch positiv auf die Arbeitslosenzahlen aus und die gute Konjunktur und das deutsche Wirtschaftswachstum kann man nicht einfach so unter den Tisch kehren – auch wenn hiervon sicherlich noch nicht alle Arbeitssuchenden profitieren.

Sie haben Recht, wenn Sie schreiben, dass man realistisch bleiben muss, aber ich denke auch, dass eine ewige „Schwarzseherei“ auch nicht der bessere Blickwinkel ist.

Beste Grüße,
Julia Klöckner
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
28.08.2007
Von:
von

Sehr geehrte Frau Klöckner,

welche Strategie haben Sie und der Agrarausschuss, damit sich Massentötungen wie in Erlangen (siehe Die Zeit/28.08.2007: "Mittelfranken: 160.000 Enten werden wegen Vogelgrippe gekeult") zukünftig verhindern lassen? Massenkeulungen sind das Mittel aus der "Urzeit" und ein Dokument des Versagens der politisch Verantwortlichen, nicht zuletzt des Agrarausschusses.
Warum wird bei der Ursachenforschung des Vogelgrippeausbruchs bislang stets zum Schutz der massentierhaltenden Wirtschaftsgeflügelzucht nicht berücksichtigt, dass der nicht krankmachende H5N1-Virus in den Geflügelbeständen ist und durch die Massentierhaltung mit ihren Stressfaktoren über Mutationen im Rahmen einer Vermehrungsexplosion zum hochansteckenden wird (siehe – Geflügel-Börse 15/2007: "Massentierhaltung: Ursache der Vogelgrippe")?

Mit freundlichen Grüßen
v.
Antwort von Julia Klöckner
3Empfehlungen
07.09.2007
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Mail, in der Sie mich erneut auf das Thema Vogelgrippe ansprechen.

Wie schon bei Ihren vorherigen Mails kann ich Ihnen auch jetzt keine andere Antwort geben: Von Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion würden wir auch lieber impfen, statt zu keulen. Da es derzeit aber noch keinen geeigneten Impfstoff gibt, bleibt uns nichts anderes übrig als zu keulen. Der Staat kann hier nicht nur die Züchtersicht berücksichtigen - auch der Verbraucherschutz und die Vermarktungsfrage gehören in unser Blickfeld.

Beste Grüße,
Julia Klöckner
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
28.10.2007
Von:
Udo

Sehr geehrte frau Klöckner

Ich wohne in Idar-Oberstein und habe den Artikel im Wochenspiegel gelesen. darin wurde immer nur davon gesprochen,abgelegene Gemeinden an das DSL-Netz der Telekom zu bringen. Nun wollte ich fragen,ob dabei auch über alternativen gesprochen wurden,wie zum Beispiel,die Errichtung eines W-Lan Netzwerkes,oder ob die Dateneinspeisung ins schon vorhandene Stromnetz der Gemeinden möglich wäre?

davon,welche Kosten diese Vorhaben verursachen,habe ich natürlich keine Ahnung,aber meiner Meinung nach,wäre das vielleicht eine billigere Lösung.

Mit freundlichen Grüßen
Udo
Antwort von Julia Klöckner
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2007
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre E-Mail vom 28.10.07 zum Thema DSL- und Breitbandversorgung.

Natürlich wurden während der Veranstaltung auch Alternativen angesprochen wie bspw. Funk-DSL. Da an diesem Tag jedoch nicht genug Zeit war in die "Details" zu gehen, benannte mir die Deutsche Telekom AG zwei Ansprechpartner, an die Sie sich mit Ihren konkreten Fragen wenden können. Hier die Kontaktdaten: Herrn Waldemar Czwikla, Telefon 0 61 96/99 91 14 15 oder Herrn Ahr 0 61 96/99 91 14 13, E-Mail Tdsl-Anfragen.PK-NL-Mitte@telekom.de . Gerne können wir auch in einer meiner Sprechstunden darüber reden. Die Terminankündigung dazu finden Sie z.B. unter www.julia-kloeckner.de.

Herzliche Grüße,

Julia Klöckner
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Frage zum Thema Finanzen
05.11.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Klöckner

mich würde doch mal Intressieren was Sie über die Diätenerhöhung denken?
Ich glaube, dass ich vielen Bürgern aus dem Herzen spreche, die dieses eine Unverschämtheit finden, ich selber bin leider krank und bekomme soviel Rente wie die Politiker an Erhöhung bekommen, es wurden den Rentner und dem Arbeitenden Volk so in den Taschen gegriffen, dass war nicht mehr schön, ist es nicht erst mal Zeit dem Volk was zurückzugeben als sich selber eine Diätenerhöhung zu geben?
Antwort von Julia Klöckner
4Empfehlungen
09.11.2007
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr und informiere Sie über die geplante Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung und der Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten.

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung *zwingend *von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar. Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung bleibt inzwischen jedoch deutlich hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück, im Augenblick um etwa 12 Prozent; dies sind ca. 900 Euro. Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge. So ist die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die vorgeschlagene Neuregelung soll den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten ausgleichen. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie werden nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Zudem wird die Diätenerhöhung an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt, mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 1. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 Prozent einhergeht. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet. Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3 Prozent zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die absolute Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete *sieben* Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden aber 40 Prozent der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von zwölf Jahren erhält somit zukünftig 30 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung. Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit sehr bewusst. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung Ihres Anliegens beigetragen zu haben.

Beste Grüße,

Julia Klöckner
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
10.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Klöckner,

Sie verweisen auf den fehlenden Impfstoff gegen die "Vogelgrippe" (HPAI). Wie Sie wissen gibt es bereits Impfstoffe, die auch in den Niederlanden eingesetzt wurden. Sentineltiere wurden zur Erkennung einer ERkrankung eingesetzt. Doch man fürchtet Export-Einbußen. Daher werden Tiere gequält, um den Export der ebenfalls Tiere quälenden Großindustriellen, die 23 Masthühner auf einem Quadratmeter (35 Kilo/m2, das ist noch "wenig") halten, nicht zu gefährden. Ist dies wirklich im Sinne des Gemeinwohls und der Bürger? Immerhin steht auch der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz!

Doch Impfungen sind ja zur Zeit wenigstens im Freiland gar nicht nötig. Weltweit wird schon seit Monaten kein H5n1 mehr bei Wildtieren gefunden, wie die internationalen Monitoring-Programme aufzeigen. Der von Mettenleiter als Hypothese vermutete Reservoir-Vogel, der subklinisch ohne Symptome an HPAI erkrankt, wurde trotz intensiver Suche bislang nicht gefunden. Die FAO hält diese Hypothese daher für unwahrscheinlich.

Weitere lokale Untersuchungen z. B. im Raum Wermsdorf, wo sich Deutschlands größter Gänsebetrieb befindet zeigten, dass trotz jüngst erfolgter Großuntersuchung im Zuge einer Jagd kein HPAI gefunden wurde. Dennoch müssen die Gänse im Stall verharren - sie sehen enttsetzlich aus, wie die Tierärztin bestätigt! Auch Vermehrung ist so kaum möglich.

Dagegen hat man subklinisches Auftreten von HPAI in den geschlossenen Ställen in Schwandorf gefunden - wo im übrigen Handelsverbindungen zu einem weiteren H5N1-Betrieb bestanden - ebenfalls ein geschlossener Stall. Die Wildvögel können sich gut durch Kotausbringung angesteckt haben.

Zeigen Ihnen diese Fakten - und auch die Einschätzung der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (DO-G), die die Wildvögel ebenfalls entlastet, nicht, dass hier eine mächtige Lobby ihre Interessen auf Kosten der Freiland- und Gänsehalter sowie der Tiere durchsetzt? Auch das FLI profitiert - denn es entwickelt die Impfstoffe...
Antwort von Julia Klöckner
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16.11.2007
Julia Klöckner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihrer Mail, in der Sie mich auf den Ausbruch der Vogelgrippe und die Möglichkeit einer Impfung hinweisen.

Kurz zum Stand der Dinge:

1. Sie sprechen Impfungen in den Niederlanden an: Die Berichte über das dortige Impfprogramm fallen negativ aus, weil die Induktion einer protektiven Immunität nur unzureichend gelingt. Damit besteht die Gefahr, dass auch geimpfte Tiere den Virus anste­ckend weiterverbreiten. Dies kann keine Lösung sein.

2. Zu Ihrer Aussage, dass es weltweit kein H5N1 bei Wildtieren gibt: Aktuelle Nachweise bei Hausgeflügel und/oder Wildvögel gibt es in Afgha­nistan, Bangladesch, China/Hongkong, Ghana, Indien, Malaysia, My­anmar, Pakistan und Togo. Im November 2007 ist ein Mann in Indo­nesien an Vogelgrippe gestorben, dies stand in allen Zeitungen. Zur Beurtei­lung des Risikos muss man aber auch wissen, dass das stich­probenartige Wildvogel-Monitoring, so wichtig es für orientierende Untersuchungen zum Vorkommen des Virus ist, bei fehlenden Nachweisen nur eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich einer mög­lichen Erregerfreiheit besitzt. Deshalb kann man nicht ausschließen, dass sich HPAIV H5N1 durch Wildvögel und andere belebte und un­belebte Vektoren verbreiten kann.

Es ist richtig, dass das FLI an der Entwicklung von wirksamen Impf­stoffen arbeitet und dabei wertvolle Forschungs- und Entwicklungs­arbeit leistet. Es befremdet, wenn Sie daraus eine Abhän­gigkeit von Lobby-Interessen konstruieren.

Nach den bisher vorliegenden Fakten wird das Risiko des Eintrages von HPAIV H5N1 über Wildvögel in Hausgeflügelbestände als hoch eingeschätzt. Welche Maßnahmen an Ort und Stelle richtig sind, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Ich erwarte aber, dass die örtlichen Behörden sowohl im Hinblick auf die Infektionsgefahr als auch auf den Tierschutz verantwortlich handeln.

Beste Grüße,
Julia Klöckner
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Ihre Frage an Julia Klöckner
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