Julia Klöckner (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Julia Klöckner
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Chefredakteurin, Freie Journalistin, Theologin, Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Chefredakteurin Zeitschrift „Sommelier-Magazin“
Wahlkreis
Kreuznach
Landeslistenplatz
6, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Von Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion würden wir auch lieber impfen, statt zu keulen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Julia Klöckner
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Frage zum Thema Arbeit
06.02.2007
Von:

IMMER MEHR MENSCHEN IN MEINEM DIREKTEN UMFELD KÖNNEN VON IHREM EINKOMMEN NICHT MEHR LEBEN. STÄNDIG WERDEN ARBEITSVERTRÄGE GEÄNDERT-KONDITIONEN STETIG VERSCHLECHTERT.
WIE IST IHRE MEINUNG ZUM MINDESTLOHN?
Antwort von Julia Klöckner
1Empfehlung
15.02.2007
Julia Klöckner
Lieber Herr Schardt,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Mindestlohn.

Ich bin der Meinung, dass der Staat nicht direkt in die Lohnentwicklung eingreifen sollte. Löhne müssen sich am Markt rechnen, deshalb macht es keinen Sinne, dass der Staat hier Vorgaben macht. Die Aufgabe des Staates ist es vielmehr, richtige Rahmenbedingungen für eine gute Arbeitsmarktentwicklung durchzusetzen, denn nur durch eine vernünftige Sozialstaats- und Steuerpolitik entstehen Beschäftigungsverhältnisse.

Ich bin der Meinung, dass sich ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn kontraproduktiv auf die Arbeitslosenquote der Geringqualifizierten auswirken würde. Nichtsdestotrotz besteht in gewissen Bereichen die Notwendigkeit, besonders im Dienstleistungs- und Niedriglohnbereich, über einen Mindestlohn zu diskutieren, was jedoch immer eine Einzelfallentscheidung bleiben und nicht generalisiert werden sollte.

Arbeitsminister Franz Müntefering ist bis Anfang März in der Pflicht, neue Zahlen und Vorschläge vorzulegen, die die Bedingungen für Mindestlöhne in einer Reihe von Branchen enthalten. Auf dieser Basis wird dann im März im Rahmen der nächsten Koalitionsrunde die weitere Diskussion stattfinden.

Herzlichst,

Ihre Julia Klöckner
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Frage zum Thema Erhöhung der Mehrwertsteuer
13.02.2007
Von:

Warum haben Sie für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gestimmt, obwohl Sie genau wußten, daß die überwiegende Mehrheit Ihrer Mitbürger dagegen waren und Sie wissentlich Ihrem Land erheblichen Schaden zugefügt haben ?
Antwort von Julia Klöckner
2Empfehlungen
15.02.2007
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Mehrwertsteuererhöhung. Ein Schaden wäre es, weitere Schulden und die Lasten, die wir heute verschieben, den nachkommenden Generationen zu überlassen.

Daher dient die Erhöhung der Mehrwertsteuer der Haushaltskonsolidierung sowie der Reduzierung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Die damit einhergehende Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte wird vom Bund mit dem Aufkommen eines Mehrwertsteuerpunktes im Volumen von sechs bis sieben Mrd. Euro unterstützt. Der Belastung der Konsumenten steht also insoweit eine entsprechende Entlastung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei den Lohnnebenkosten gegenüber. Aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen auch, dass sich das Argument, die Mehrwertsteuererhöhung sei Gift für die Konjunktur, in den ersten sechs Wochen nach Jahresbeginn nicht bestätigen konnte. Im Gegenteil: Die Stimmung in Handwerk und Gewerbe ist besser denn je – diese konjunkturelle Entwicklung bestätigt den eingeschlagenen Kurs der Großen Koalition. Deshalb dürfen wir bei der Sanierung der Staatsfinanzen nicht nachlassen.

Güter des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel, ÖPNV, Zeitungen und Bücher unterliegen weiterhin der reduzierten Mehrwertsteuer von sieben Prozent. Sie sind von der Anhebung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes auf 19 Prozent nicht betroffen. Auch Wohnungsmieten bleiben nach wie vor steuerfrei. Ich gebe aber zu, dass die Besteuerungssystematik und –Logik nicht überall stimmt: Babywindeln werden beispielsweise mit 19 Prozent besteuert, Hundefutter jedoch nur mit sieben Prozent.

Auch befinden wir uns mit dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent im europäischen Mittelfeld. In einigen anderen Ländern ist die Belastung mit Mehrwertsteuer teilweise erheblich höher. So beträgt diese z. B. in Italien und Österreich 20 Prozent, in Belgien und Irland 21 Prozent, in Finnland und Polen 22 Prozent und in Dänemark, Schweden sowie Ungarn sogar 25 Prozent.

Herzliche Grüße,
Julia Klöckner
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Frage zum Thema Finanzen
23.02.2007
Von:
Udo

Sehr geehrte frau klöckner
Wie stehen sie zu dem Vorschlag, die KFZ Steuer abzuschaffen und die finanzielle Lücke durch die erhöhung der Mineralölpreise wieder aufzufangen? Haben sie dabei nicht an all die Pendler gedacht, die Tag für Tag sehr sehr lange Wege zur Arbeit in Kauf nehmen um ihren lebensunterhalt zu bestreiten?
Desweiteren hätte ich einen Vorschlag für sie: Wie wäre es, wenn sich die Regierung endlich mal Gedanken darüber macht, eine Luxussteuer für PKW`s ab 200 PS und/oder ab 6 Zylinder - Motoren zu erheben, denn damit würden endlich mal die richtigen getroffen und dem PS-Wahn entgegen gewirkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Udo
Antwort von Julia Klöckner
1Empfehlung
28.02.2007
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr ,

von einer Abschaffung der KFZ-Steuer und der dadurch bedingten Erhöhung der Mineralölpreise rate ich ab. Größere Kfz sind bereits in der Regel aufgrund des höheren Kraftstoffverbrauchs mit höheren Mineralöl- und Umsatzsteuern belastet. Aufgrund des größeren Hubraums werden auch regelmäßig höhere Kfz-Steuern fällig. Damit enthält das geltende Recht bereits heute schon erhebliche Anreize, kleinere Kfz mit einem regelmäßig geringeren Schadstoffausstoß anzuschaffen.

Außerdem erreichen wir mit isolierten Steuererhöhungen noch nicht per se die Reduzierung des CO2 - und Schadstoffausstoßes. Dies gelingt uns letztlich nur mit innovativen Technologien. Diese lassen sich aber allein durch zielgerichtete steuerliche Maßnahmen effektiv fördern wie etwa die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung einer am CO2 - und Schadstoffausstoß orientierten Kfz-Steuer, für die sich auch die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU- Ratspräsidentschaft einsetzt. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang aber auch die im vergangenen Jahr beschlossene Beimischungspflicht von Biokraftstoff ab dem 1. Januar 2007; auch damit leisten wir einen erheblichen Beitrag zur Förderung von regenerativen Kraftstoffen und entsprechenden Technologien.

Beste Grüße,

Julia Klöckner
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Frage zum Thema Kultur
20.03.2007
Von:

Heute las ich in der SZ einen Bericht, das Sie eine Initiative zum "sprachlichen Verbraucherschutz" gestartet haben. Ich persönlich finde die ein wichtiges Thema, da ich in der Tat der Meinung bin, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, da ich häufig das Gefühl habe, man verenglischt die deutsche Sprache einfach obwohl es mindestens ebenbürtige deutsche Ausdrücke gibt. Wo habe ich die Möglichkeit, diese Initiative zu unterstützen?
Ich möchte kurz anmerken, dass ich nicht generell gegen englische Ausdrücke bin, wenn die deutsche Sprache keinen Ausruck für etwas bietet oder man etwas nur umständlich umschreiben kann, "gender mainstreaming" gehört für mich z. B. dazu.
Antwort von Julia Klöckner
2Empfehlungen
27.03.2007
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum sprachlichen Verbraucherschutz. Sicherlich gibt es auch Ausdrücke, die nur schwer ins Deutsche zu übersetzen sind oder die sich bereits eingedeutscht haben wie beispielsweise Make up. Dagegen ist nichts einzuwenden. Denn: Sprache entwickelt sich durch die, die sie sprechen. Und niemand muss auf ein geläufiges Fremdwort verzichten. Sprachfundamentalismus ist auch kein Zeichen von Weltoffenheit. Aber es ist ein Zeichen von mangelndem kulturellem Selbstverständnis, wenn wir ohne Not, englische Wörter übernehmen oder sie gar erst kreieren: Der Schalter wird zum Counter, das Geschäft zum Shop, die Botschaft zu Massage. Weniger unnötige Anglizismen sind besser als mehr. Denn sie sind ein Ärgernis für viele, die schlicht nicht verstehen, was gemeint ist. Es kann aber nicht sein, dass Vieles ausschließlich in Englisch beschriftet und beworben wird! Wenn die Deutsche Bahn von ihren Kunden verlangt, zum "Call a Bike Point" zu gehen oder "Car sharing" zu nutzen, dann ist das ausgrenzend. Denn Tatsache ist, dass 30 Prozent der Deutschen keine Fremdsprache beherrschen. So sind auch unverständliche Gebrauchsanleitungen vor allem mit Blick auf die Sicherheit technischer Geräte ein Risiko. Wer nicht weiß, was die Wörter auf dem Bügeleisen bedeuten, der kann es auch nicht sicher anwenden. Wer mit dem Hinweis "Don´t cover it" auf einem Heizgerät nichts anfangen kann, der legt vielleicht doch eine Wolldecke drauf. Hier brauchen wir mehr "sprachlichen Verbraucherschutz"!

Wir wollen kein neues Gesetz, aber ich finde, wir sollten uns an den Franzosen ein Beispiel nehmen, die auf ihre sprachliche Identität stärker achten als wir es tun. Bund und Länder müssen mit gutem Beispiel vorangehen und in Gesetzestexten, Werbekampagnen und der Kommunikation mit Bürgern eine klare und verständliche Sprache verwenden. Und dort, wo der Staat Anteilseigner ist, muss er Einfluss auf die Sprachklarheit nehmen. Bei Beschilderungen oder Leitsystemen sollte er nicht nur an internationales Publikum, sondern auch an die Menschen im eigenen Land denken. Weniger ist die Rechtslage das Problem, sondern die Rechtsdurchsetzung. Gebrauchsanleitungen oder Verpackungshinweise müssen schon jetzt leicht verständlich und in deutscher Sprache verfasst sein. Nur wird bei Verstößen selten jemand aktiv. Sensibilität für die Sprache heißt das Gebot!

Wenn Sie sich engagieren möchten, können Sie sich beispielsweise an den Verein Deutsche Sprache wenden, der der Anglisierung der Deutschen Sprache entgegentritt und sich für die Deutsche Sprache einsetzt.

Herzliche Grüße,
Julia Klöckner
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
17.04.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Klöckner,

ich wiederhole hier meine schon am 30.01.06 + am 17.03.06 gestellte Frage *):
Warum wurde die Richtlinie der EU zum Thema »Gas in freien Wettbewerb« nicht entsprechend der Vorgabe bis zum August 2000 in nationales D-Recht umgesetzt?

*) Die Internet-Redaktion des Bundestages hat mir den Eingang beider Anfragen bestätigt, die zugesagte Antwort habe ich nie erhalten!
Antwort von Julia Klöckner
2Empfehlungen
25.04.2007
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Gas im freien Wettbewerb. Ihre vorherigen Anfragen habe ich leider nicht erhalten, sodass ich Ihnen erst heute antworten kann. Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas alle erforderlichen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.Darüber hinaus setzt sich das im Juli 2005 überarbeitete Energiewirtschaftsgesetz und die Netzanschluss- und Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas für mehr Wettbewerb und Verbraucherrechte im Energiemarkt ein. Insgesamt verbessern sich durch die Verordnungen die Wechselbedingungen für die Endkunden. Dies stärkt die Wahlfreiheit und hilft dem noch unausgereiften Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt auf die Sprünge. Die Kündigungsfrist von bisher einem Jahr ist auf einen Monat verkürzt worden, wer umzieht, kann sogar schon nach zwei Wochen aus seinem Grundtarif aussteigen.Die Verhandlungen zwischen alten und neuen Lieferanten waren kompliziert und konnten sich über Wochen hinziehen. Nicht selten war der Verbraucher der Leidtragende, weil sich durch die langwierigen Verhandlungen sein Wechselwunsch ungebührlich verzögerte. Diese Situation wurde durch die neue Verordnung entschärft: wenn der Grundversorgungsvertrag fristgerecht gekündigt wurde, wirken sich Preiserhöhungen nicht mehr zu Lasten des Verbrauchers aus. Indem der Verbraucher innerhalb weniger Wochen zu einem billigeren Anbieter wechselt, kann er flexibel auf die Erhöhungen von Strom- oder Gaspreisen reagieren. Einsparungen von bis zu 300 Euro im Monat sind je nach Standort möglich. Bislang machen aber nur fünf Prozent von diesem Recht auf Wechsel Gebrauch. Zu wenig, um den Wettbewerb im Energiemarkt zu entfachen. Viele Verbraucher scheuen den Wechsel und befürchten, dass der Strom abgeschaltet und der Gashahn zugedreht wird. Vielfach sind alternative Angebote auch nicht bekannt und so kommt es, dass die Menschen sich der Preispolitik ihres Stromlieferanten hilflos ausgeliefert fühlen. Die Politik setzt den Rahmen für einen funktionierenden Wettbewerb und stärkt so die Wahlfreiheit des Kunden. Billigvorwahlen beim Telefonieren zeigen, wie es auch beim Strom und Gas laufen kann. Das wollen wir durch die Stärkung der Verbraucherrechte erreichen, denn wir verstehen den Privatkunden als aktiven, selbstbewussten Partner auf dem Energiemarkt. Durch sein marktbewusstes Verhalten belohnt er den kostengünstigsten oder umweltfreundlichsten Anbieter und schafft so einen wichtigen Anreiz zum Wettbewerb unter den Energieversorgern. Viele gute Tipps und Hinweise zum Energiesparen finden sich auch im Internet, so beispielsweise bei der "Initiative Energieeffizienz" (www.stromeffizienz.de) , beim Bundeswirtschaftsministerium (www.bmwi.de), beim Bundesumweltministerium (www.bmu.de) und beim Umweltbundesamt (www.uba.de) . Ein Blick lohnt sich.

Herzliche Grüße,

Julia Klöckner
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