Julia Klöckner (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Julia Klöckner
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Chefredakteurin, Freie Journalistin, Theologin, Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Chefredakteurin Zeitschrift „Sommelier-Magazin“
Wahlkreis
Kreuznach
Landeslistenplatz
6, Rheinland-Pfalz
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(...) Um dies vorab klarzustellen: Im meinem Blog, in dem es um die Frage des Verbots der NPD ging, habe ich nicht geschrieben, dass wir Rechtsradikale tolerieren sollten – Extremismus, egal ob er von links oder rechts kommt, muss beobachtet und bekämpft werden und darf keine gesellschaftliche und staatliche Toleranz genießen. Gerade im Vorfeld des G8-Gipfels haben wir schon mehrere Anschläge von linksextremen Gruppen erlebt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Julia Klöckner
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
04.06.2009
Von:
Dr.

Der Verbraucher ist ja inzwischen gewohnt, dass er kaum noch ein Internetangebot findet, dessen einzelne Klauseln sich nicht hinter x Fußnoten verbergen.

Wer einmal recherchiert, was sich beispielsweise im Bereich "Call by call" oder "Internet by call" Dienste abspielt, findet Szenarien, die i.m.o. schon ihresgleichen suchen.

Viele Angebote bestehen darin, einen günstigen Minutentarif anzubieten, diesen aber in kurzen Abständen - mehr oder weniger versteckt- abrupt in Tarife umzustellen, die um das bis zu 1000- fache teurer sind. Hierbei scheint es Methode zu sein, nicht die Einwahlnummern zu ändern sondern nur die sich jeweils dahinter verbergenden Tarife.

Das Geschäftsmodell dieser Anbieter hat mit einer, an marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiertem Strategie nichts zu tun, sondern basiert auf der systematischen Täuschung der Kunden. Denn niemand zahlt freiwillig Gebühren, die – bei identischem Angebot – ein vielfaches über dem üblichen Preis liegen.

Die Bundesnetzagentur erklärt auf Nachfrage, diese Zustände seien nicht zu beanstanden, und entsprächen ihrer Vorstellung eines freien Marktes.

Ich kann dieser Argumentation nicht folgen. Immerhin gehört zu den Grundprinzipien eines funktionieren Marktes, dass möglichst gut informierte Marktteilnehmer in einem möglichst transparenten Angebot ihre Kaufentscheidung treffen können.

Jedenfalls kann ein ständiges, unvorangekündigtes Ändern wesentlicher Angebotsmerkmale nicht als Beitrag zur Schaffung einer funktionierenden Marktkultur angesehen werden.

Wie begründet Ihre Bundestagsfraktion, dass der Gesetzgeber hier nicht eingreift und die Entwicklung sich selber überlässt, nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt, dass die zunehmende Verbraucherverunsicherung sich auch auf diejenigen Unternehmen negativ auswirken dürfte, die faire Geschäftsusancen pflegen.
Antwort von Julia Klöckner
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10.06.2009
Julia Klöckner
Lieber Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich auf das Thema Verbraucherschutz und die Tücken der Angebotsvielfalt im Internet ansprechen. Gerne antworte ich Ihnen hierauf.

Das Internet bietet uns viele Vorteile: Es spart Zeit, Geld und Aufwand. Wo Licht ist, ist aber auch immer Schatten. Unübersichtliche Seiten mit versteckten Kosten- und Abofallen oder schwer lesbare Schriften - die Liste der Probleme ist lang. Als Verbraucherschutzbeauftragte meiner Fraktion erhalte ich eine Vielzahl an Beschwerden. Dort wo Missbrauch betrieben wird, müssen wir gegebenenfalls gesetzlich nachbessern.

Die von Ihnen angesprochenen Minutentarife durch "Call by Call" Angebote hingegen sind zunächst einmal legale Angebotsprodukte von Unternehmen und damit ein Ergebnis des Wettbewerbes und der sozialen Marktwirtschaft. Ich stimme Ihnen aber zu: Die Produktvielfalt ist gerade in dieser Branche groß und führt dazu, dass viele gar nicht mehr wissen, welche Tarife gelten bzw. welche Vor- und Nachteile ein Produkt hat. Um mehr Licht in diesen Telekommunikationsdschungel zu bekommen, müssen wir deshalb die Preistransparenz vorantreiben. Erste Schritte in diese Richtung sind getan: Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes konnte wir in dieser Legislaturperiode gerade im Handybereich mehr Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen. Ähnliches gilt es, auch in den anderen Sparten umzusetzen. Der Verbraucher muss wissen, was er für einen Anruf bezahlt bzw., die Tarife müssen vor Nutzung des Anrufs angesagt werden. Dann kann der Verbraucher immer noch entscheiden, ob er ihn nutzt oder doch lieber wechseln will.

Lieber Herr Dr. , wir arbeiten an einer Lösung. Leider mahlen die Mühlen in der Politik manchmal langsamer als man gerne möchte. Dennoch bin ich optimistisch, dass wir hier zu einem guten Ergebnis kommen werden.

Herzliche Grüße,
Julia Klöckner
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Frage zum Thema Familie
15.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Klöckner,

ich nehme Bezug auf Ihre Antwort an Frau Neubronner:
"Dass wir die Einkindfamilie, wie Sie sagen, viel stärker fördern als Mehrkindfamilien ist nicht richtig - das zeigt sich unter anderem am Kindergeld. Wie Sie sicherlich wissen, ist es nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 164 Euro, für das dritte Kind monatlich 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 195 Euro."

Das verstehe ich nicht. Meine Rechnung sieht da anders aus:
Kindergeld ist ein Teil, das Elterngeld ein anderer, dass ja erklärtermaßen eine Ersatzleistung für entfallenen Arbeitslohn ist. Und hier kommt es zu extremen Unterschieden, denn Mütter mehrerer Kinder haben in der Regel ab ihrem zweiten Kind Anspruch auf sehr viel weniger Elterngeld als beim "Erstkind", da sie zwischen beiden Geburten oft weniger als ein Jahr gearbeitet haben - wenn überhaupt. Zwischen 1800€ (Höchstbetrag) und 300€ (Mindestsatz) klafft aber eine so riesige Lücke, dass das Kindergeld von max. 31€ Unterschied zum Erstkind auch nicht den Ansatz eines Ausgleiches bietet.
Das ist eine dringende Aufforderung an alle Familien, auf keinen Fall mehr als ein Kind zu bekommen.

Wo ist da mein Verständnisfehler?

Bitte korrigieren Sie mich.
Antwort von Julia Klöckner
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25.06.2009
Julia Klöckner
Sehr geehrte Frau ,

wir wollen einen Dreiklang familienpolitischer Leistungen erreichen. Dies bedeutet im Einzelnen die Betreuungsinfrastruktur zu verbessern, eine familienbewusste Arbeitswelt zu schaffen sowie eine nachhaltige und gezielte finanzielle Stärkung von Familien zu erlangen.
Anreize für Familien, sich für mehr Kinder zu entscheiden, wird unter anderem durch den Geschwisterbonus geschaffen. Dieser sieht vor, dass Eltern, die ihre Kinder in kurzer Folge bekommen, mit einem Geschwisterbonus rechnen können. Dies kann natürlich nur ein Baustein sein, da Familienpolitik eine höchst persönliche und private Angelegenheit ist.
Bei "rascher" Geburtenfolge (wie Sie richtig sagen beträgt die Arbeitszeit zwischen zwei Geburten häufig weniger als ein Jahr) können Mütter und Väter häufig nur kurz oder in Teilzeit erwerbstätig sein, sodass das Elterngeld häufig sinkt. Aber gerade um dieses zu vermeiden, werden bei der Einkommensermittlung Monate, in denen aufgrund schwanger- schaftsbedingter Arbeitsausfälle das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt.
Hinzu kommt, dass Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern einen Zuschlag von zehn Prozent, mindestens aber 75 Euro zu dem sonst zustehenden Elterngeld des betreuenden Elternteils erhalten. Bei Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind jeweils um einen Zuschlag in Höhe des Mindestbetrags.

Beste Grüsse,

Julia Klöckner
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Frage zum Thema Internetsperren
24.06.2009
Von:

Liebe Frau Klöckner,

auch wenn sie schon mal kurz Stellung dazu bezogen haben, bitte ich doch um eine ausführlichere Stellungnahme.

Ich habe in den letzten Wochen die Diskussionen um die Internetsperren verfolgt und kann nur sagen, dass ich sehr enttäuscht von dem Resultat bin. Natürlich befürworte ich Kinderpornographie und deren Verbreitung genauso wenig wie es die über 130000 Zeichner der entsprechenden ePetition gegen dieses Gesetz tun. Aber es ist doch offensichtlich, dass dieses Gesetz nichts bewirken kann, weil es einfach ist die Sperre zu umgehen und es darüber hinaus einfacher wäre die Seiten von den Servern löschen zu lassen.

Wirklich schwierig wird es in meinen Augen aber erst mit dem Erstellen dieser Listen. Wer kontrolliert denn das BKA, das die Listen erstellt, und wie kommen Adressen, die fälschlicherweise auf dieser Liste stehen wieder runter? Schließlich haben ja veröffentlichte Listen aus Australien gezeigt, wie in den Medien berichtet wurde, dass ein großer Anteil der gesperrten Seiten offensichtlich keine Kinderpornographie enthielt.

Zusätzlich zu diesen Problemen, die man noch hinnehmen könnte, stelle ich aber fest, dass mit der Infrastruktur, die zum Sperren aufgebaut wird, eine gute Möglichkeit entsteht, alles mögliche zu sperren. Auch wenn niemand die Absicht hat, öffnet die aktuelle Gesetzgebung zukünftigen Regierungen alle Möglichkeiten, in jedem Maße zu zensieren und irgendwann vielleicht sogar unbequeme Meinungen zu sperren.

Soviel also zu meiner Meinung. Ich bitte Sie darum, mir zu erklären, wieso Sie für das Gesetz gestimmt haben, wo doch die Gründe dagegen zu überwiegen scheinen. Besonders würde mich interessieren, warum anscheinend die große Resonanz, die die ePetition hatte, keine Rolle gespielt zu haben scheint.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Herzliche Grüße,
Antwort von Julia Klöckner
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05.08.2009
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr ,

Sie fragten nach den Beweggründen für meine positive Abstimmung für die Gesetzesentwürfe zur Bekämpfung der Kinderpornographie. Es geht nur darum, Kinderschändern und Händlern von Kinderpornographie das Handwerk zu legen.

Meine Beweggründe sind mit Ihren Fragen weitgehend erklärbar und zu begründen. Die Frage nach der Kontrolle des BKA ist sehr eng auch an Ihre Befürchtung der willkürlichen Internet-Zensur durch zukünftige Regierungen gebunden. Gegenwärtig wird die Arbeit des BKA von einem fünfköpfigen Gremium, das beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt ist, kontrolliert. Bundesfamilienministerin von der Leyen hat bereits auf die Notwendigkeit einer solchen Instanz hingewiesen als vertrauensbildende Maßnahme. Dies findet auch meine Unterstützung. Somit kann auch Ihre Frage bezüglich der Lösung von Falscheintragungen von Internetseiten nur ansatzweise beantwortet werden, da die Kompetenzen beim Bundesdatenschutzbeauftragten liegen. Wie die Methodik dieses Gremiums und seiner Kompetenzen letzten Endes im Detail aussehen, um eventuelle Fehleintragungen des BKA rückgängig zu machen oder möglicherweise zu verhindern, kann ich Ihnen nicht im Detail beantworten. Die Notwendigkeit Fehleintragungen zu verhindern beziehungsweise nötigenfalls zu revidieren halte ich für unumgänglich - auch dies ist bereits in den Planungen bedacht.

Das strukturelle Problem des Missbrauches dieses rechtlichen Instrumentes zur Zensur zukünftiger Regierungen der Bundesrepublik Deutschland sehe ich sehr kritisch. Ich habe aber den festen Glauben, das zukünftige Regierungen aus dieser Art von Zensur keinen Nutzen machen und sich entsprechend unserer demokratischen Tradition dem freien Meinungsaustausch der Bürgerinnen und Bürger unserer Landes widmen werden und von Einschränkung bis hin zur Zensur der Meinungsfreiheit keinen Gebrauch machen werden. Wenn man nämlich davon ausgehen würde, dann würde gar keine Gesetzgebung Sinn machen, weil sie ja missbraucht werden könnte. Wie sieht es mit der Aufklärung von Verbrechen aus, dieses Instrument könnte auch missbraucht werden. Sollen wir deshalb die Strafverfolgung unterlassen? Sicherlich nicht. Wir verzichten ja auch nicht auf Schlösser und Schlüssel für Türen, nur weil Türen aufgebrochen werden könnten.

Wie Sie wissen, ist das Gesetz zunächst auf drei Jahre befristet und wird nach zwei Jahren evaluiert werden, um evt. Nachbesserungen zu machen. Ich habe deshalb für das Gesetz gestimmt, weil es um den Schutz von unschuldigen Kindern geht - auch wenn es noch kein optimales Mittel gegen Kinderpornographie gibt, darf man nicht tatenlos mögliche erfolgreiche Schritte unversucht lassen.

Beste Grüße,

Julia Klöckner
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Frage zum Thema Familie
25.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Klöckner,

unter Frau von der Leyen sollte sich die Geburtenzahl in Deutschland deutlich erhöhen. Daran wollte und will sich die Familienministerin messen lassen. Nun ist aber auch im ersten Quartal 2009 die Geburtenzahl dramatisch eingebrochen.

Was macht Frau von der Leyen falsch mit ihrer Politik?
Antwort von Julia Klöckner
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29.06.2009
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr ,

Politik kann nur Rahmenbedingungen setzen, nicht aber die privaten und persönlichen Entscheidungen der Menschen diktieren. Frau von der Leyen hat richtige und wichtige Rahmenbedingungen gesetzt, ohne die es mit der Geburtenzahl gewiss noch schlechter aussehen würde. Ein Kind zu bekommen ist aber letzlich immer eine individuelle Entscheidung.

Beste Grüße,
Julia Klöckner
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
08.07.2009
Von:

Hallo Frau Klöckner,

zum Thema unerlaubte Telefonwerbung war vor einigen Wochen zu lesen, daß die grosse Koalition in Berlin umfangreiche straf- rechtliche Massnahmen wie u. a.drastische Bussgelder gegen diese penetrante Art der Werbung verabschiedet hat. Die Anrufe kommen jedoch nach wie vor, neuerdings wird man von einem Bandautomat natürlich mit Rufnummerunterdrückung aufgefordert, doch umgehend eine 0900 er Callcenter-Nr. anzurufen, um seinen Traumgewinn zu bekommen. Der letzte Anruf kam vor ein paar Tagen abends gegen 21.00 Uhr. Alle getroffenen Mass-nahmen müssen aber doch verpuffen, wenn es gewerblichen An-rufern möglich ist, ihre Rufnummer zu unterdrücken.

Gibt es Bestrebungen, hier Änderungen herbeizuführen, denn
nur dann könnte man sich gegen diese Art des Telefonterrors wirklich wehren.

Viele Grüsse aus dem Hunsrück

Antwort von Julia Klöckner
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13.07.2009
Julia Klöckner
Lieber Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich auf das Thema Unerlaubte Telefonwerbung ansprechen. Gerne antworte ich Ihnen hierauf.

Es stimmt: Wir haben gesetzlich gegen unlautere Werbeanrufe nachgebessert. Folgende Verschärfungen gelten seit Juni 2009:

* Verstöße gegen das gesetzliche Verbot belästigender Telefonanrufe werden mit einem Bußgeld
bis zu 50.000 Euro geahndet.
* Rufnummern bei Werbeanrufen dürfen nicht unterdrückt werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld.
* Bei Zeitschriftenabonnements, Wett- und Lotteriedienstleistungen wird ein Widerrufsrecht eingeführt.
* Bei telefonisch geschlossenen Dauerschuldverhältnissen (z.B. Telekommunikation, Strom, Gas) wird im Falle eines Anbieterwechsels die Textform mit Verbraucherunterschrift erforderlich, um das Unterschieben von fernmündlich geschlossenen Verträgen zu unterbinden.
* Im Falle einer Vertragsänderung (z. B. Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter) und bei gänzlich neuen Verträgen erhalten die Verbraucher ein umfassendes Widerrufrecht. Verbraucher müssen zudem über Vertragskonditionen und Widerrufmöglichkeiten schriftlich aufklärt werden.

Trotz dieser gesetzlichen Hürden und strengeren Sanktionsmöglichkeiten dürfen wir uns dennoch nichts vormachen. Schwarze Schafe wird es leider immer geben. Gerade Anrufe aus dem Ausland können wir durch nationale Regelungen nicht Einhalt gebieten. Deshalb muss der Verbraucher auch weiter aktiv reagieren, in dem er sich die Nummer notiert und diese bei der Wettbewerbszentrale und Verbraucherzentrale meldet. Auch wenn in Ihrem Fall die Nummer unterdrückt wurde, ich kenne eine Reihe von Beispiel, wo die Nummer jetzt angezeigt wird. Denn letztlich haben die Firmen ja ein Eigeninteresse - das heißt sie wollen einen Geschäftsabschluss tätigen. Ein verdeckte Anrufe nützt den Firmen also nur im ersten Moment. Wenn der Kunde Interesse zeigt, muss das Unternehmen sich zu erkennen geben. Auch wenn dies sicher kein Trost ist und den Ärger wenig mildert, spätestens dann sollte sich der Verbraucher die Kontaktdaten notieren.

Lieber Herr , sie sehen gesetzliche Regelungen alleine helfen nicht immer - auch Sie als Verbraucher sind gefragt, Verstöße zu melden und nicht teure 0900-Nummern anzurufen. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass die gesetzlichen Maßnahmen über kurz oder lang greifen werden und wir unlautere Anrufe durch die beschriebenen Abschreckungsmöglichkeiten reduzieren können. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie auch gerne zu mir in die Sprechstunde kommen. Auf meiner Homepage www.julia-kloeckner.de finden Sie die aktuellen Sprechzeiten.

Herzliche Grüße nach Hennweiler,
Ihre Julia Klöckner
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