Jürgen Banzer (CDU)

Jürgen Banzer
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Hessischer Kultusminister und Hessischer Minister der Justiz
Wohnort
-
Wahlkreis
Hochtaunus II
Ergebnis
52,9%
Landeslistenplatz
-
(...) Diese richterliche Unabhängigkeit als Ausfluss des Grundsatzes der Gewaltenteilung gehört zu den tragenden Fundamenten unseres Rechtsstaats. Richterliche Unabhängigkeit darf allerdings nicht zu richterlicher Willkür führen. Dem beugt unsere Rechtsordnung durch eine Vielzahl von Maßnahmen vor: Sie bewirken, dass im Ergebnis nahezu ausnahmslos jede gerichtliche Entscheidung durch eine höhere Gerichtsinstanz kontrollierbar ist. (...)
 
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
08.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Banzer,

da Sie von Beruf Rechtsanwalt sind, moechte ich Ihnen in dieser Hinsicht einen Vorschlag machen und um Ihre Stellungnahme bitten.

Protokolle bei Gericht, wie sie mir am OLG und LG Frankfurt und AG Bad Homburg begegnet sind, geben oft nur ein schiefes Bild von dem tatsaechlich verhandelten Gegenstand. Ich schlage vor, das alle Gerichtsbarkeiten verpflichtet werden, wie es aus den USA bekannt ist, Tonbandmitschnitte verpflichtend aufzuzeichnen, um Verhandlungen gegebenenfalls nachvollziehbar zu machen. Der Status Quo laesst Richtern zu, Inhalte auf Band zu sprechen, die sie als wesentlich erscheinen. Zugestellte Protokolle koennen zwar korregiert werden, bleiben aber immer nur ein Ausschnitt. Da unser System dem Buerger verwehrt, sich vor LG und OLG sich selbst zu vertreten, ist der Buerger Gerichten ausgeliefert. Leider ist die gelebte Realitaet vor Gerichten oft so, das zunaechst langatmig die Uebernahme der RA Kosten diskutiert wird, bis man zum eigentlichen Gegenstand kommt. So haetten auch unter Einwilligung des Klaegers, deren Versicherung die Moeglichkeit, die Seriösität der Arbeit von Anwalt und Gericht besser zu kontrollieren, falls deren Nachprüfung angemessen erscheint. Richter sind unabhängig. Das heisst, ich kann deren Arbeit nicht auf dem Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde kritisieren. So geschehen in Bad Homburg in Weiterleitung zum LG Frankfurt. Das ist fuer mich und meine Frau ein unertraeglicher Zustand.

Mit freundlichen Gruessen
Antwort von Jürgen Banzer
1Empfehlung
09.01.2009
Jürgen Banzer
Sehr geehrter Herr ,

in Ihren Ausführungen geben Sie zutreffend die gegenwärtige Rechtslage für die Protokollierung in Zivilprozessen wieder: Danach sind die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung im Protokoll aufzunehmen. Ergänzend können die Beteiligten beantragen, dass bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll aufgenommen werden. Das Gericht kann durch einen in das Protokoll aufzunehmenden Beschluss von der Aufnahme absehen, wenn es auf die Feststellung des Vorgangs oder der Äußerung nicht ankommt.

Zu Recht stellen Sie fest, dass Richter unabhängig sind. Diese richterliche Unabhängigkeit als Ausfluss des Grundsatzes der Gewaltenteilung gehört zu den tragenden Fundamenten unseres Rechtsstaats. Richterliche Unabhängigkeit darf allerdings nicht zu richterlicher Willkür führen. Dem beugt unsere Rechtsordnung durch eine Vielzahl von Maßnahmen vor: Sie bewirken, dass im Ergebnis nahezu ausnahmslos jede gerichtliche Entscheidung durch eine höhere Gerichtsinstanz kontrollierbar ist.

Sie schlagen vor, den gesamten Verhandlungsverlauf vor Gericht auf Tonband aufzunehmen, um die "Seriosität der Arbeit von Anwalt und Gericht besser zu kontrollieren". Hintergrund Ihres Vorschlags sind offensichtlich schlechte Erfahrungen, die Sie in eigener Sache vor Gericht erleben mussten. Das ist bedauerlich. Gleichwohl ist wie bereits dargestellt bereits nach der jetzigen Rechtslage sicher gestellt, dass richterliches Handeln und gerichtliche Entscheidungen durch höhere Gerichtsinstanzen regelmäßig auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden können. Eine darüber hinausgehende "Seriositätskontrolle" erscheint mir weder sinnvoll noch im Hinblick auf den Gewaltenteilungsgrundsatz verfassungsrechtlich zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Banzer
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Frage zum Thema Bildung
14.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Banzer,
wann und wo werden die Ergebnisse des hessischen Mathematikwettbewerbes der 8. Klassen vom Dezember 2008 erscheinen?
Werden auch Vergleiche mit den Vorjahresergebnissen veröffentlicht, um eine langfristige Trendkurve beobachten zu können?
Mit freundlichen Grüßen

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