Jürgen Banzer (CDU)
Kandidat Landtagswahl Hessen 2008
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Grunddaten
Jürgen Banzer
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Hessischer Justizminister
Wohnort
-
Wahlkreis
Hochtaunus II
Ergebnis
50,5%
Landeslistenplatz
14
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(...) Ich habe großes Vertrauen in die meinem Geschäftsbereich angehörigen Richterinnen und Richter und in die Qualität des in Hessen gesprochenen Rechts. (...)
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Frage zum Thema Energie
15.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Banzer,

vielen Dank fuer Ihre Antwort bezueglich Windkraftmonster und Ihrer Energiepolitik.
Direkt dazu dann aber gleich noch zwei Anmerkungen: Ihre Antwort hat Gehalt, Ihr Plakat ist dann aber noch platter, und die negative Aussage schon schlimmster Populismus.
Was das verschandeln der Landschaft anbelangt - mir sind 180m hohe Windraeder lieber als eine faktisch (und nicht nur vermeintlich optisch) zerstoerte Umwelt - und wirklich schlimm sehen die Windraeder nicht aus, oder hat es irgendjemanden ja davon abgehalten im Norden Deutschlands Urlaub zu machen, wo doch schon einige der verschandelnden Windraeder rumstehen? Schoener als jedes Bankhochhaus finde ich sie auf alle Faelle. Und warum soll der Taunus nicht einen sinnvollen Beitrag zum Energiemix bringen - warum soll das nur anderswo stattfinden?
Wuerde mich ueber eine weitere Antwort sehr freuen.
Mit Gruessen,
M.
Antwort von Jürgen Banzer
bisher keineEmpfehlungen
24.01.2008
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr weiteres Interesse bedanke ich mich herzlich. Selbstverständlich erbringt auch der Hochtaunuskreis mit seinen regional gegebenen Eigenheiten und Vorteilen (Biomassepotential) einen erheblichen Beitrag für eine alternative Energiepolitik. Als Beispiele möchte ich Ihnen das Agrogaskraftwerk auf der Deponie "Brandholz" in Neu-Anspach nennen und nochmals darauf verweisen, dass im Rahmen des Schulbauprogrammes "Schulen für das 21. Jahrhundert" Konzepte für Bioenergien entwickelt wurden, bei denen neben der Bioenergie auf Blockheizkraftwerke, solartechnische Anlagen sowie auf die Nutzung der Geothermie gesetzt wird. So wirkt der Hochtaunuskreis engagiert an dem auf einem ausgewogenen Energiemix basierenden energiepolitischen Konzept der hessischen Landesregierung mit und leistet seinen regionalen Beitrag zum Klimaschutz und zur zukunftsgerichteten Energieversorgung.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Banzer
Staatsminister
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Frage zum Thema Bildung
19.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Banzer,

die Einführung von G8 an den hessischen Gymnasien wird von der CDU als großer Erfolg gewertet.
Leider wird dabei übersehen, dass die jetzige Durchführung (Verkürzung der Sekundarstufe I) auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Schüler ab der Klasse 6 haben nahezu keine Zeit mehr um Hobbies nachzugehen. Insbesondere Musikschulen wissen nicht mehr, wann sie den Instrumentalunterricht durchführen sollen, da die Kinder ja erst am späten Nachmittag Zeit dafür haben.
Gerade aber die Beschäfigung mit Musik ist es, die in vielen wissenschaftlichen Studien für die Entwicklung junger Menschen für unerlässlich gehalten wird.
Es gibt leider inzwischen sogar Schulleitungen, die den Eltern mitteilen, dass ihre Kinder eigentlich nur noch für Schule Zeit haben werden. Für Hobbies (Sportvereine - Musik...) wäre mit Sicherheit keine Zeit mehr.

Als Befürworter von G8 hätte ich mir, im Übrigen wie viele Fachleute auch, gewünscht, dass man in der Oberstufe ansetzt und den Lehrplan der Jahrgangsstufen 11-13 auf Verzichtbares/Überflüssiges durchforstet. Das hätte nach Ansicht von Fachdidaktieren in jedem Fach dazu geführt, dass man ein Schuljahr hätte einsparen können.

Warum wird dieser Vorschlag in der CDU nicht in Erwägung gezogen?

Stattdessen wird mit Erlassen und Verordungen die Umsetzung von G8 "nachgebessert".

Die Unterrichtsgarantie Plus, die nach meiner Erfahrung nur eine Betreuungsgarantie ist, kann die Lage nicht in Ansätzen entschärfen, sondern trägt im Gegenteil zur Unruhe an den Schulen bei.
Antwort von Jürgen Banzer
3Empfehlungen
22.01.2008
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Hessischen Bildungspolitik.

Abitur nach acht Gymnasialjahren (G8)

Die CDU-geführte Hessische Landesregierung hat als 13. von 16 Bundesländern G8 ermöglicht, weil wir wollen, dass hessische Gymnasiasten die gleichen Chancen haben wie ihre Mitschüler in anderen Ländern. Mittlerweile haben sogar 14 Bundesländer G8 eingeführt und in diesem Jahr (2008) wollen die letzten beiden folgen. Die hessischen Schülerinnen und Schüler müssen nicht mehr länger als alle anderen im Bundesvergleich in der Schule bleiben. Auch international ist G8 Standard. Das alles verschweigen SPD, Grüne und Linkspartei.

Ich gebe Ihnen Recht, wenn Sie einzelne Punkte an der Umsetzung von G8 kritisieren. Deshalb hat die Hessische Kultusministerien Karin Wolff auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zunächst die größten Mängel an G8 analysieren und Lösungswege vorschlagen sollte. Diese größten Mängel werden nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe beispielsweise durch eine Vermeidung von unnötigem Nachmittagsunterricht und einer gründlichen Entschlackung der Lehrpläne ohne Qualitätsverlust behoben.

Schon zum zweiten Schulhalbjahr 2008 wird der Nachmittagsunterricht für die hessischen Schülerinnen und Schüler deutlich eingeschränkt: Kinder der Klassen 5 und 6 werden nur einmal in der Woche, Siebtklässler höchstens zweimal pro Woche nachmittags Pflichtunterricht haben. Darüber hinaus sind die Schulen aufgefordert, die Anzahl der Unterrichtsfächer an einem Tag auf maximal fünf zu begrenzen sowie den Umfang der Hausaufgaben einzuschränken und gleichmäßiger auf die Schulwoche zu verteilen, um Überlastungen der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden. Auch ausreichende Pausen sollen zu einer Beruhigung des Schulalltags beitragen: Die Gesamtdauer der Pausen am Vormittag soll mindestens 45 Minuten betragen, die Mittagspause darf die Dauer von 30 Minuten nicht unterschreiten.

Darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz (KMK) auf Antrag Hessens den Schulausschuss beauftragt, die Erfahrungen bei der Ein- und Durchführung des achtjährigen Gymnasiums in den einzelnen Bundesländern auszuwerten. Dabei sollen die Vorgaben der KMK zu G8 - unter anderem die Festlegung auf 265 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 5 bis 12 - und deren unterrichtsorganisatorische Umsetzung in den Ländern besonders berücksichtigt werden. Der KMK-Ausschuss soll aufzeigen, welche Möglichkeiten der Flexibilisierung unter Wahrung der Qualitätsanforderungen von Bildungsstandards bestehen.

Auf dieser Grundlage werden die Kultusministerien in der Lage sein, gemeinsam konkrete Maßnahmen einzuleiten, um die Schülerinnen und Schüler stärker als bisher zu entlasten Unabhängig davon wird in Hessen nach wie vor zielgerichtet an Änderungen bei G8 gearbeitet, um die Probleme bei der Umsetzung im Sinne der Kinder und Jugendlichen schnell zu lösen.

Ihre Forderung, die gymnasiale Schulzeitverkürzung durch das Streichen der Einführungsphase in der Oberstufe (alt Jahrgangsstufe 11, neu Jahrgangsstufe 10) zu erreichen, hätte aber gerade für Schülerinnen und Schüler, die von der Realschule in die Oberstufe wechseln, gravierende Nachteile. Bei der bisherigen Regelung wechseln diese Schülerinnen und Schüler von der Realschule nach Abschluss der dortigen Jahrgangsstufe 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (G9 Jahrgangsstufe 11, G8 Jahrgangsstufe 10) und haben dort ein Schuljahr Zeit, sich auf die dortigen Anforderungen einzustellen. Falls die Oberstufe allerdings nur zweijährig wäre, würden die Leistungen sofort in die Wertung des Abiturs eingehen, was mit hoher Wahrscheinlichkeit eine deutlich höhere Abbruch- bzw. Durchfallquote zur Folge hätte.

Die getroffene Regelung hängt auch mit einer Vereinbarung der KMK zusammen, die besagt, dass die Schülerinnen und Schüler im verkürzten gymnasialen Bildungsgang mindestens 265 Wochenstunden von der Jahrgangsstufe 5 bis zur Jahrgangsstufe 12 absolvieren müssen, auf die bis zu 5 Stunden Wahlunterricht angerechnet werden können. Per Stundentafel sind also mindestens 260 Wochenstunden nachzuweisen. In Hessen entfallen davon 164 Wochenstunden auf die Klassen 5 bis 9 (wer eine dritte Fremdsprache lernt, hat 166 Wochenstunden), 34 Wochenstunden auf die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und mindestens 33 bzw. 34 Wochenstunden auf die Jahrgangsstufen 11 und 12. Die hessische Stundentafel liegt damit knapp an der Mindestgrenze. Eine weniger starke Belastung der "Mittelstufenjahrgänge" hätte eine noch stärkere Belastung in den beiden letzten Jahrgangsstufen vor dem Abitur zur zwingenden Folge.

Ein Vergleich mit den Stundentafeln der Mittelstufenjahrgänge anderer Bundesländer zeigt, dass die Stundenverteilung in allen Ländern ähnlich ist und die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in Hessen im Durchschnitt liegt:

Verteilung Stundentafeln:

Bayern
Kl. 5: 31
Kl. 6: 33
Kl. 7/ 8:34
Kl. 9/10: 34-36

Hessen
Kl. 5: 30
Kl. 6: 32
Kl. 7: 34
Kl. 8/9:34/35

Baden-Württemberg
Kl. 5: 31
Kl. 6: 32
Kl. 7: 34
Kl. 8/9: 34/35

Sachsen
Kl. 5: 31
Kl. 6: 32
Kl. 7: 33
Kl. 8/9: 34

Thüringen
Kl. 5: 31
Kl. 6: 31
Kl. 7: 33+1 (Inf)
Kl. 8/9/10: 33+1 (Spo)

Eine Veränderung der Stundenzahl kann, wie bereits oben ausgeführt, nur auf der Ebene der Kultusministerkonferenz erfolgen. Es ist wichtig, dass länderübergreifend gehandelt wird, damit bundesweit die aktuellen G8-Problemlagen im Sinne der Kinder und Jugendlichen gelöst werden.

Unterrichtsgarantie Plus - Verlässliche Schule

Die Grundlagen hat die Hessische Landesregierung seit 1999 gelegt: Bis heute haben wir 4.300 Stellen für Lehrer und 2.100 Stellen für Referendare neu geschaffen. Anders als in den Jahren zuvor muss heute an Hessens Schulen kein Unterricht mehr mangels Lehrerstellen ausfallen.

Dennoch gab es Beschwerden über ausfallende Schulstunden, die meist durch kurzfristige Ausfälle von Lehrerinnen und Lehrern durch Krankheit bedingt waren. Um hier noch verlässlicher zu werden, hat die Hessische Landesregierung ein bundesweit einzigartiges Konzept gegen kurzfristigen Stundenausfall entwickelt: Mit "Unterrichtsgarantie Plus - für eine verlässliche Schule" werden die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-10 in den ersten sechs Schulstunden nicht mehr vorzeitig nach Hause geschickt. Die Landesregierung stellt für das Programm 42 Millionen Euro bereit. Ein Großteil des Geldes fließt direkt an die Schulen, so dass vor Ort eigenverantwortlich und flexibel verlässliche Vertretungskonzepte erarbeitet werden können. Das ehrgeizige Ziel ist es, den kurzfristigen Unterrichtsausfall auf Null zu reduzieren.

Ausblick

Die Hessische Landesregierung hat sich für die kommende Legislaturperiode vorgenommen, weitere 2.500 neue Stellen für die Schulen in Hessen zu schaffen. Dabei wird das Augenmerk auf der Qualität des Unterrichts sowie der Qualifizierung und Entlastung von Schulleitungen liegen. Nachdem in den letzten beiden Legislaturperioden bereits 4.300 Lehrer- und 2.100 Referendarstellen zusätzlich geschaffen worden sind, belegen die weiteren 2.500 Stellen ganz klar die Priorität, die die Landesregierung der Bildung zuweist. Mit diesen neuen Stellen sollen unter anderem flächendeckend freiwillige Ganztagsschulen ausgebaut, landesweit SchuB-Klassen eingeführt und die Schulen bei Verwaltungsaufgaben entlastet werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Beantwortung weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Banzer
Staatsminister
Hessischer Minister der Justiz
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
25.01.2008
Von:

Guten Tag Herr Banzer,

seit Wochen lesen wir in den Zeitungen, dass Banken und Sparkassen Kredite (sowohl notleidende als auch "ganz normal bediente" Kredite) verkaufen, und die Kreditnehmer sich mit Fremden, oft "Raibach" machenden Gläubigern herum schlagen müssen:

Bei Schuldnern, die nicht zahlen wollen, kann ich das ja verstehen - da hab eich auch nichts dagegen.

Wenn aber jemand definitiv nicht zahlen KANN, z.B. bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit,sieht das schon anders aus.

Und wenn der Kredit/das Darlehen auch noch ganz normal bedient werden, habe ich gar kein Verständnis dafür.

Hinzu kommt, dass z.B. im letzteren Falle eine Restschuld von 50.000 Euro verkauft wird mit allen Sicherheiten, z.B. einer Grundschuld von 100.000 Euro und die neuen Gläubiger alles daran setzen, den Vertrag schnell in eine "sicherheitenverwertbare" Position zu bringen, um dann durch eine Zwangsversteigerung die volle Grundschuldsumme zzgl. den möglichen Zinsen von einigen Jahren rückwirkend zu kassieren.

Ja selbst eine komplette Begleichung der Restschuld wird in solchen Fällen abgelehnt, da man ja durch die Grundschuld mehr als das Doppelte herausschlagen kann.

Dem müsste dringend ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb meine Frage:

Haben Sie in dieser Angelegenheit schon eine Aktivität auf Bundesebene angestoßen?

Wenn nein, sehen Sie das anders?

Sind Sie bereit, im Rahmen Ihrer ministeriellen Runden mit den anderen Justizministern und dem Bundesjustizminister hier etwas zu tun?

Falls das nicht in Ihr Ressort fällt, würden Sie sich trotzdem dafür einsetzen?

Sie sitzen meines Wissens in den Verwaltungsräten von zwei Sparkassen. Gibt es dort auch solche Praktiken ?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.


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