Johannes Kahrs (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Johannes Kahrs
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
k.A.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Hamburg-Mitte
Ergebnis
49,5%
Landeslistenplatz
keinen, Hamburg
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Persönliche Website
www.kahrs.de
Fragen an Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Bürgerrechte
14.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs!

In Anbetracht des neuen sog. "ÖPP-Beschleunigungsgesetzes", der vielerorts vorliegenden Weitergabe von Aufgaben der öffentlichen Hand in die Hände der Privatwirtschaft (Öffentlich Private Partnerschaft, ÖPP) und den in Hamburg anstehenden Bewegungen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung möchte ich an Sie folgende Fragen richten:

1. Inwieweit könnten Bürger neben den anderen an ÖPP Beteiligten – "die Politik, die Verwaltung, der private Investor, der private Betreiber" – im Bereich der privaten Wasserversorgung "profitieren", wie es in der Begründung zu o.g. Gesetz gefordert wird (Seite 1O des Gesetzentwurfs), wenn ihre Wasserversorgung in Form von ÖPP organisiert wird?

2. Blieben die Risiken der Verschlechterung der Wasserqualität und der Vernachlässigung der Ressourcenpflege nicht zwangsläufig doch beim Verbraucher als Betroffenem und könnte er diese Risiken beeinflussen wie in der o.g. Begründung zum Gesetz gefordert? Wenn ja, wie?

3. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die in o.g. Begründung geforderte "größtmögliche Transparenz" bei Geschäftsabschlüssen nach ÖPP im Bereich der Wasserversorgung zu gewährleisten und wieweit könnte eine solche Transparenz gehen?

4. Halten Sie es für richtig, dass für die Anwendung von ÖPP in der Begründung für o.g. Gesetz auch die öffentliche Wasserversorgung vorgeschlagen wird und in gleiche Reihe gestellt wird wie Schulen..., Telekommunikation..., Energieversorgung..., ÖPNV..., Medienbereich, obwohl eine Wasserversorgung im Gegensatz zu den anderen genannten Bereichen ein natürliches Monopol darstellt, da es zu Wasser keine Alternative gibt?
Ich danke Ihnen im voraus für eine konkrete Antwort
Antwort von Johannes Kahrs
3Empfehlungen
16.09.2005
Johannes Kahrs
Sehr geehrte Frau

vielen Dank für Ihre Fragen zur Wasserwirtschaft in Verbindung mit dem "ÖPP-Beschleunigungsgesetz". Gerne teile ich Ihnen meine Meinung zu diesem Thema mit:

Die Wasserver- und die Wasserentsorgung erscheint mir grundsätzlich kein geeigneter Bereich für die Realisierung des Gesetzes zu sein. Daher werde ich mich in der neuen Legislaturperiode dafür einsetzen, dass dieser sensible und besonders vertrauenswürdige öffentliche Sektor aus den Bemühungen um die Einrichtung von ÖPP herausgenommen wird.
Ich bin der Ansicht, dass bei der Wasserversorgung die Sicherung des Verbraucher- und Umweltschutzes vor dem – grundsätzlich zu begrüßenden – Grundsatz der Ausschreibung für Konzessionen und Fremdvergabe stehen muss. Deshalb teile ich die Auffassung des Europäischen Parlaments, wonach mit der Wasserversorgung zusammenhängende Dienstleistungen voll und ganz unter staatlicher Verantwortung und Kontrolle verbleiben sollten. Als mögliche Organisationsformen für eine staatliche Aufsicht über die Wasserwirtschaft kommen meiner Ansicht nach folgende Modelle in Frage:

1) Regiebetrieb: Die Wasserversorgung bleibt Bestandteil der kommunalen Aufgaben und Teil des kommunalen Haushalts; die Kommune hat den größtmöglichen Einfluss
2) Eigenbetrieb: Die Wasserversorgung ist ebenfalls Bestandteil der Kommune, allerdings werden Organisation und Rechnungswesen ausgegliedert; trotz einer betrieblichen Entscheidungsinstanz behält die Kommune großen Einfluss
3) Eigengesellschaft: Die Wasserversorgung wird durch eine eigene Rechtspersönlichkeit (meist GmbH oder AG) gewährleistet, wobei die Anlagen im Eigentum der Kommune verbleiben; über den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung (GmbH) bzw. die Hauptversammlung (AG) behält die Kommune Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weitergeholfen haben. Bei weiteren Fragen können Sie sich selbstverständlich gerne wieder an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Außenpolitik
16.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

was wollen Sie an der deutsche Aussenpolitik in Afrika verändern? Vor allem in Kongo werden immer noch die arme Bevölkerung ausgebeutet. Wie sehen Sie die Machtverhältnisse in der zentralafrikanische Region?
Vielen Dank

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Frage zum Thema Sicherheit
17.09.2005
Von:

Eine kritische Frage zu Ihrer Wiederwahl:

sind Sie als Abgeordneter (un)verantwortlich für die Ergebnisse ihres Verhaltens und der von Ihnen mitgetragenen Gesetzgebung bzw. ist es die Sache des Bürgers auszubaden, was seine Politiker für ihn beschliessen ?

2 konkrete Fälle:

das Gesetz zum EU-Haftbefehl wurde von Ihnen mitbeschlossen. Hierbei wurden - wie wir mittlerweile wissen - zentrale Grundrechte übergangen und die Auslieferung von Bundesbürger ermöglicht für "Vergehen", die bei uns nicht strafbar sind. Ähnliche Vorfälle gab es mit weiteren Gesetzen des Polizeirechts, der Überwachung usw., in denen Politiker Angriffe auf die verfassungsmässigen Grundrechte vorgenommen haben, so dass der Eindruck entsteht: ohne das Eingreifen des Verfassungsgerichs lebten wir längst in einem Polizeistaat, dank einer grossen Mehrheit der Politiker, die regelmässig die Bürgerrechte und die Verfassung attackieren oder die diese Attacken dulden und absegnen.

Ähnlich im Fall der EU-Verfassung.
Hier haben uns die Politiker die Katze im Sack aufgetischt und verkauft wie eine Mogelpackung: Europa soll grösser, besser und schöner werden, so das großspurige Etikett, das eine grosse Koalition aller Parteien draufgeklebt hat.
Erst wer sich die Müh machte, hineinzuschauen in diesen Sack erfuhr, welche Folterinstrumente er enthielt: die Verpflichtung zur Aufrüstung Art.I-41 & III-311, Angriffskrieg ohne Parlamentsbeschluss Art.III-309/310, die Verpflichtung öffentliche Dienste dem Wettbewerb / der Privatisierung zu unterwerfen (mit meist erheblichen Nachteilen für den Bürger), Mangel an Demokratie/ein in seinen Rechten verstümmeltes Parlament, keine Sozialverpflichtung des Eigentums mehr, aber viele Dinge, die in eine Verfassung nicht hineingehören bzw. unsere Grundrechte beschädigen - mit Ihrem Segen (info zb: hh-online.net/eu)

Müssen wir immer auf höhere Mächte (die französischen Wähler usw) vertrauen daß sie uns bewahren vor den Kollateralschäden unserer Politik(er) ?

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Frage zum Thema Bürgerrechte
17.09.2005
Von:
M.

Sehr geehrter Herr Kahrs,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort auf meine Anfrage zur Einführung der Option "Enthaltung" auf den Stimmzetteln. Ich hoffe, es ist für Sie in Ordnung, dass ich – solange die Möglichkeit dazu besteht – noch einmal hier im Internetforum darauf eingehe.

Sicher besteht stets die Möglichkeit, einen Stimmzettel ungültig zu machen. Den Stimmzettel durchzustreichen oder insgesamt zu beschädigen, kann allerdings immer auch (mit) bedeuten, dass man sich gegen die Wahl als solche richtet oder gar auf unsere demokratischen Mitbestimmungsrechte keinen Wert (mehr) legt.

Daher bleibt die Frage: Was kann eine Wählerin oder ein Wähler tun, die bzw. der die Wahl als solche hoch schätzt – ohne allerdings eine Partei des Vertrauens gefunden zu haben!?

Sicher liegt es für Sie nun im Wahlkampf der Wunsch nahe, Wahlberechtigte zunächst zum Gang in ein Wahllokal und dann zur entsprechenden Stimmabgabe zu bewegen. In dem Moment, wo dies nicht (ausreichend) gelingt, wäre es m.E. erwägenswert, den betreffenden Menschen dennoch eine ordentliche Teilhabe an der Wahl zu ermöglichen. Indem sie auf dem Wahlzettel eine Option finden, die auch eine Enthaltung ermöglicht, bleiben sie weiterhin akzeptierte Mitglieder des demokratischen Prozesses.

Der moralische Druck, dem sie sich sonst als ´Nichtwähler´ leicht ausgesetzt sehen, mag einige bewegen, dennoch für ein ´geringeres Übel´ zu stimmen. Bei anderen jedoch kann er dazu führen, dass sie beginnen, sich offensiv als Nichtwähler zu definieren. Daher die Idee, ihnen zumindest 1-2 kleine Kästchen auf dem Wahlzettel anzubieten, auf denen sie ihre Mitwirkung am demokratischen Entscheidungsprozess auf anerkannte Weise verorten können.

Zunächst klingt dieser Ansatz vermutlich sehr ungewohnt. Was denken Sie, auf welche Weise wäre die damit verbundene Unterscheidung zwischen ´Boykott´ und ´Enthaltung´, politisch am besten (in Worte) zu fassen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Ihre Frage an Johannes Kahrs
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