Johannes Kahrs (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Johannes Kahrs
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstleutnant der Reserve
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamburg-Mitte
Landeslistenplatz
keinen, Hamburg
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(...) Am Ende des Aufbauprozesses soll eine staatliche Ordnung stehen, welche die fundamentalen Voraussetzungen politischer Legitimität erfüllt. Dafür muss Afghanistan auch über ausreichend effektive Sicherheits- und Justizorgane verfügen, um sich selbst gegen organisierte Kriminalität zur Wehr setzten zu können. Auf der Grundlage von Wahlen entstehen Staatsorgane, die schrittweise an Funktionsfähigkeit gewinnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
10.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs

Wie kann es sein, dass jetzt die Atomreaktor-Debatte unter dem Vorwand wieder aufflammt, dass wir uns unabhängig von Russlands Öl machen sollten?

Wo wir denn in Deutschland Öl zur Stromgewinnung genutzt? Nach meinen Informationen ist das immer weniger der Fall. Und wenn es noch zu einem erheblichem Teil so sein sollte, ist es dann nicht höchste Zeit, diese kostbare Ressource zu mehr, als zur Verbrennung in Kraftwerken zu benutzen?

Ich möchte Sie bitten mir hierzu eine kurze Antwort zu geben und diese Diskussion auch im Bundestag zu führen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Johannes Kahrs
11Empfehlungen
22.01.2007
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre E-Mail, bezüglich der Atomausstiegsdebatte. Genauso wie Sie, habe ich wenig Verständnis für die neu aufgeflammte Diskussion. Wie Sie richtig bemerkten, besteht zwischen der europäischen Abhängigkeit vom russischen Öl und der Atomenergie wenig bis kein Zusammenhang. Die Sperrung der Ölpipelines von russischer Seite war offensichtlich ein willkommener Vorwand, um diese alte und eigentlich bereits abgeschlossene Debatte wieder aufzuwärmen. Der Atomausstieg ist im Koalitionsvertrag der Großen Koalition festgeschrieben und daran wird sich die SPD-Bundestagsfraktion orientieren. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs
Ich habe 2 Themen Bereiche bei denen mich ihre Meinung interessieren würde. In Bezug auf die anstehenden Enscheidungen im Rahmen der die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung hat es ein Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten gegeben:
www.welt.de In diesem wird der Sorge Ausdruck gegeben das Deutschland auf dem Weg in einen Überwachungsstaat ist.
Ich möchte gerne wissen wie sie zu diesen Vorbehalten des Bundesdatenschutzbeauftragten stehen und wie sie dies im Parlament darstellen wollen.
Ebensolches gilt auch für die anstehende Urheberrechtsreform "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" hier werden Rechtsnormen so verändert. Das sowohl für Konsumenten als auch speziell für Gewerbetreibende, der Umgang mit Urheberrechts geschützten Material, aber auch dessen Entwicklung. Nur noch mit permanenter juristischer Unterstützung zu erbringen ist oder garnicht mehr geleistet wird.
Als Beispiel:
In unsererem "Laden": 9 Leute,3 Technik, 3 Verkauf,1 Verwaltung, 2 Lager, + 1 Chef. Wird bald einen Anwalt eingestellt der zu 70% mit Urheberrechts-Fragen beschäftigt sein wird. Das ist für den Herren Juristen sicherlich sehr positiv bringt aber außer gestiegen Kostendruck für unsere Produkte garnichts.
Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Johannes Kahrs
10Empfehlungen
06.02.2007
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

wie der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar richtig meinte, war der 11.September 2001 ein Umbruch "hinsichtlich der Bewertung des Verhältnisses von Sicherheit zu Freiheit". Die Gesetze zur inneren Sicherheit, sind immer in diesem Zusammenhang zu betrachten. Im Falle der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um die Umsetzung einer Brüsseler Richtlinie, der sich die Bundesregierung nicht vollständig entziehen konnte. Dennoch handelt es sich bei der deutschen Umsetzung bereits um einen Kompromiss mit Brüssel, der das Gesetz auf das reduziert, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.

Herr Schaar warnt in dem von Ihnen angesprochenen Artikel nicht vor einem totalitären Überwachungsstaat, sondern vor einer Überwachungsgesellschaft. Denn der größte Teil der gespeicherten Daten wird bis heute nicht vom Staat, sondern von privaten Unternehmen gehalten. In seiner Funktion als Bundesdatenschutzbeauftragter hat Peter Schaar natürlich die Aufgabe, vor bedenklichen Entwicklungen zu warnen. Das Sicherheits- und Freiheitsbedürfnis der Bevölkerung wird nie zur Zufriedenheit aller gelöst werden können. Der deutsche Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung bereitet mir jedoch hinsichtlich der Gefahr eines Überwachungsstaates keine Sorgen.

Das allgemein übliche Herunterladen von Filmen und Musik aus dem Internet hat eine Urheberrechtsreform nötig gemacht, um legales und illegales Kopieren klar voneinander zu unterscheiden. Nach einer ersten Anhörung im Bundestag gab es jedoch weiteren Klärungsbedarf. Im Moment beschäftigt sich insbesondere der Rechtsausschuss des Bundestages mit vielen offenen Fragen, so dass eine endgültige Stellungnahme zur Reform verfrüht wäre.

Es ist jedoch üblich, dass eine Gesetzesreform anfangs juristischen Klärungs- und Interpretationsbedarf schafft. Nach einer gewissen "Gewöhnungszeit" erledigt sich dieser Mehraufwand jedoch in der Regel. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Gesundheit
05.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,
wie ich dem Bundestagsprotokoll bzw. der Abstimmungsliste entnehmen konnte, haben sie dem Wettbewerbsstärkungsgesetz zugestimmt.
Mich interessiert, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen sind: Haben sie die Gesetzesvorlage tatsächlich gründlich von Anfang bis Ende gelesen sowie alle Änderungsvorschläge? Haben sie zu dem Gesetz die Bürger und vor allem die Ärzte in ihrem Wahlkreis befragt, welche Bedenken dazu bestehen, bzw. für ihre Entscheidung wirklich Sachverständige zu Rate gezogen? Oder haben sie, wie so viele, sich der Fraktionsführung untergeordnet, die, wie die Ministerin, Sachverstand bei der Gesetzgebung für nicht unbedingt notwendig erachtete?
Ich finde es schon erstaunlich, dass diverse Nein-Stimmen und Enthaltungen von Mitgliedern des Gesundheitsausschusses abgegeben wurden, was sicher gut begründet ist. Die Bedenken dieser Fachpolitiker tat Herr Struck nun als wohl nicht fundiert ab.
Mit freundlichem Gruß
Antwort von Johannes Kahrs
10Empfehlungen
12.02.2007
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

die Gesundheitsreform ist in der Tat umstritten – nicht nur in der Gesellschaft, auch im Parlament und in der Fraktion. Die Nein-Stimmen einiger Abgeordneter geben dem ganz deutlich Ausdruck. Unterschiedlicher Meinung zu sein, bedeutet nicht, die Meinung anderer nicht zu respektieren, wie sie es Dr. Peter Struck vorwerfen.
Auch wenn das Wettbewerbsstärkungsgesetz nicht in mein Ressort fällt, habe ich mich aufgrund der Bedeutung der Reform natürlich damit beschäftigt. Es gab viel Protest und konstruktive Kritik im Vorfeld der Abstimmung, auf die ich reagiert habe. Einigen der Anregungen, die mein Büro erhielt, wurde in der Reform Rechnung getragen. So freue mich z.B. darüber, dass auf eine Neuregelung der Transport- und Fahrtkosten durch Hilfsorganisationen verzichtet wurde. Die vorgesehenen 3%-Abschläge bei Fahrtkosten hätten bei einigen Hilfsorganisationen in meinem Wahlkreis den Kostendruck deutlich erhöht und wahrscheinlich zu Leistungsrückgängen geführt.
Weiterhin werden in Zukunft alle Menschen in Deutschland krankenversichert sein. Ohne die Reform wäre die Zahl der 250.000 (!) Nichtversicherten weiter gestiegen. Auch für viele bereits Versicherte enthält diese Reform zahlreiche Verbesserungen: Für Schwerstkranke wird die palliativmedizinische Versorgung verbessert. Ein wesentlicher Fortschritt ist, dass die geriatrische Rehabilitation eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung wird. Das heißt, auch alte und pflegebedürftige sowie schwer behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Rehabilitation. Für Behinderte wird dauerhaft sichergestellt, dass sie auch dann individuell mit Hilfsmitteln versorgt werden, wenn eine selbst bestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft nicht mehr vollständig möglich ist. Die Gesundheitsreform bringt zudem Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen: Sie haben zukünftig einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Die Wahlmöglichkeiten für die Versicherten werden erweitert durch Selbstbehalt- und Kostenerstattungstarife. Versicherte können künftig besser vergleichen, ob ihre Kasse für den Zusatzbeitrag die bessere medizinische Versorgung anbietet. Der Gesundheitsfonds garantiert eine wirtschaftliche Verwendung der Beitragsmittel. Der Wettbewerb zwischen den Kassen wird deutlich intensiviert. Der Zusatzbeitrag veranlasst die Kassen, sich im Wettbewerb mit anderen verstärkt um eine qualitätsgestützte und effiziente Versorgung zu bemühen und schlanke Verwaltungsstrukturen zu etablieren. Versicherte verfügen mit dem Zusatzbeitrag über einen Indikator, der ihnen Informationen über die Leistungsfähigkeit ihrer Kasse gibt.
Die Gesundheitsreform trägt den ständig steigenden Gesundheitskosten Rechnung. Dass dies zu viel Unzufriedenheit führt, überrascht mich nicht. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gab es jedoch viele Änderungen und Konkretisierungen, so dass ich am Ende mehr Vor- als Nachteile mit der Reform verbinde. Aus diesem Grund habe ich mit Ja gestimmt.

Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Integration
10.02.2007
Von:
von

Sehr geehrter Herr Kahrs,
laut SPIEGEL-Artikel vom 29.01.2007 (´Schotten dicht´, S. 72) ist es für Ausländer, die nicht aus der EU kommen, sehr schwierig eine ´Niederlassungserlaubnis´ erhalten. Sie dürfen nur dann hier arbeiten, wenn sie mindestestens 85.500 EURO verdienen. Ein solches Gehalt ist, selbst für hochqualifizierte Berufseinsteiger, nicht realistisch.
Tatsächlich wird durch diese Bestimmung verhindert dass dringend benötigte leistungsbereite und integrationswillige Fachkräfte hier eine Anstellung finden.
Laut Artikel wird eine Gesetzesinitiative zur Änderung dieser Bestimmung durch die SPD, insbesondere Arbeitsminister Müntefering, blockiert.
Wie ist Ihre Haltung zu diesem Thema?

MfG
v.
Antwort von Johannes Kahrs
12Empfehlungen
12.02.2007
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

es ist richtig, dass es für die Niederlassungserlaubnis für nicht EU-Bürger einen festgelegten Mindestverdienst von 85.500 EURO gibt. Bereits innerhalb der EU gibt es einen regen Austausch von hoch qualifizierten und gering qualifizierten Arbeitskräften, der besonders in Hochlohnländern mit hoher Arbeitslosigkeit wie Deutschland, Druck auf Arbeitnehmer ausübt und die Gefahr des Lohndumpings mit sich bringt. Die jetzige Regelung verhindert, dass Arbeitgeber einerseits die leichtere Lösung des "Imports" von Arbeitskräften einer Ausbildung von inländischen Arbeitern vorziehen und andererseits, dass auf die deutschen Arbeitnehmer weiterer Druck durch billigere Arbeitskräfte erzeugt wird.

Sicherlich gibt es in Deutschland Lücken bei dem Angebot von qualifizierten Arbeitskräften. Diese Lücken können durch Sonderregelungen für bestimmte Fachkräfte geschlossen werden. Eine generelle Änderung dieser Bestimmung würde jedoch die belohnen, die eine gehörige Mitschuld an den Ausbildungslücken von heute haben – die Großunternehmen. Sie wären die ersten, die von einer Senkung des Mindesteinkommens zum Erlangen einer Niederlassungserlaubnis profitieren und ihre Ausbildungskapazitäten ungenutzt lassen würden. Auf lange Sicht - und auch darüber müssen wir bereits heute nachdenken - könnte eine Änderung, der Volkswirtschaft mehr schaden als nutzen. Für Ausnahmeregelungen bleibt jedoch auch nach heutigem Recht genügend Platz.

Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Gesundheit
13.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

die wenigen Verbesserungen der Gesundheitsreform werden von allen Politikern immer sehr
in den Vordergrund gestellt.
Was aber bringt sie den vielen chronisch Kranken in unserem Land, die sich ihre Krankheit nicht aussuchen, wir wurden völlig vergessen.
Durch die weiter bestehende Budgetierung der Ärzte im Arznei- und Heilmittelbereich werden wir Kassenpatient/innen künftig nur noch die billigsten Medikamente erhalten.
Eine finanziell geförderte integrierte Versorgung bedeutet nichts anderes als eine 0815-Behandlung nach Schema F – also für alle gleich.
Wir sind aber Menschen, die alle ihre individuelle Behandlung benötigen - auch wenn eine Krankheit den gleichen Namen trägt.
Was nützen uns Wahltarife, wenn wir sie uns finanziell nicht leisten können?
Pech gehabt? Ist das noch sozial?

Ist Ihnen eigentlich bekannt, das in unserem Land schon Menschen wie z.B. Julia Längsfeld im Alter von nur 37 Jahren sterben müssen, weil Ihnen von den Kassen, dem MDK und dem Gemeinsamen Bundesausschuss - nachweislich lebenserhaltende Therapien - verweigert werden und gegen ein eindeutiges Urteil des Bundesgerichtshofes verstoßen wird?

Oder der Fall des 49jährigen Rainer Nowak. Er hat einen bösartigen Gehirntumor, eine Wärmebehandlung hat diesen nachweislich schrumpfen lassen – trotzdem werden die Behandlungskosten verweigert. Seine finanziellen Mittel sind ausgeschöpft – auch er wird sterben müssen wenn die Behandlung abgebrochen werden muss.

Das ist die grausame Realität wenn man unverschuldet krank wird.
Politiker werden kaum in den "Genuss" dieser von Ihnen allen verabschiedeten Reform kommen - denn sie können sich locker eine private Krankenversicherung leisten und werden
diese Auswirkungen niemals selbst zu spüren bekommen.

Wo bleibt die Menschlichkeit bei unseren so genannten Volksvertretern? - alles dreht sich nur ums Geld.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Johannes Kahrs
11Empfehlungen
01.03.2007
Johannes Kahrs
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich mit großem Interesse gelesen habe. Gerne nehme ich zu den von Ihnen angesprochenen Themen im Gesundheitswesen und zur Gesundheitsreform 2007 Stellung. Gestatten Sie mir vorab eine Bemerkung: Grundsätzlich hat eine Budgetierung nicht das Ziel, einer bestimmten Gruppe von Patientinnen und Patienten die, wie Sie sagen, billigsten Medikamente und eine "0815-Behandlung" zukommen zu lassen. Im Gegenteil: Auch neue Arzneimittel sollen den Versicherten weiterhin zur Verfügung stehen. Dass diese neuen Arzneimittel gezielt eingesetzt werden, dafür sorgen wir mit dem Zweitmeinungsverfahren. Hierbei handelt es sich vor allem um gentechnisch entwickelte und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, die für spezielle Formen schwerer Erkrankungen zugelassen werden. Diese setzen in besonderem Maße spezialisierte Fachkenntnisse voraus, deren Kriterien von der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen mit den Fachkreisen festgelegt werden. Ärzte für spezielle Arzneimitteltherapie bieten dem verordnenden Arzt die notwendige Entscheidungssicherheit, dass nur die Patientinnen und Patienten diese neuen Arzneimittel bekommen, die davon mit Sicherheit profitieren. Anwendungssicherheit und Versorgungsqualität sollen in diesen Bereichen zunehmen.

Die Ärzte müssen alle Patientinnen und Patienten behandeln und haben einen Vertrag mit den Krankenkassen, dass sie den Kranken das medizinisch Notwendige immer zur Verfügung stellen. Das gleiche gilt auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen. Das hat im Übrigen auch immer funktioniert.
Auch zukünftig gilt für chronisch Kranke grundsätzlich die maximale Belastungsgrenze für Zuzahlungen von einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Alle anderen zahlen zwei Prozent. Voraussetzung einer abgesenkten Belastungsgrenze ist ab dem 1. Januar 2008 allerdings die vorherige regelmäßige Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und eigenes Zutun zur Genesung während der Therapie. Durch die Gesundheitsreform wird so gesundheitsbewusstes Verhalten gestärkt und es werden Anreize für mehr Vorsorge geschaffen. Diejenigen, die in Zukunft medizinisch erwiesen sinnvolle Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen nutzen, werden belohnt. Damit Krankheiten rechtzeitig erkannt und behandelt werden können, bieten die Gesetzlichen Krankenkassen eine Reihe von Früherkennungsmaßnahmen an. Die SPD will darauf hinwirken, dass immer mehr Versicherte diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.

Zum Schluss möchte ich Ihrer Kritik entgegnen, bei uns ginge es immer nur um das Geld, und uns wäre das Gespür für das Soziale abhanden gekommen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen großen Erfolg in der Gesundheitsreform aufmerksam machen, den die SPD erreicht hat: Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte wird es eine Pflicht zur Versicherung geben wird. Dann ist in Deutschland niemand mehr ohne Absicherung im Krankheitsfall.

Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die Private Krankenversicherung. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 01.04.2007 eine Pflicht zur Versicherung für den der Gesetzlichen Krankenversicherung zugeordneten Personenkreis eingeführt. In der Privaten Krankenversicherung gibt es ab dem 01.07.2007 ein Beitrittsrecht in den Standardtarif und ab dem 01.01.2009 eine Pflicht zur Versicherung für alle Personen, die der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind und zwar im Mindestumfang von ambulanter und stationärer Heilbehandlung mit maximalem Selbstbehalt von 5.000 Euro. Diese Personen können sich auch im Basistarif versichern, müssen es aber nicht. Sie sehen, wir tun alles um eine soziale Politik im Rahmen des finanziell Machbaren zu verwirklichen.

Sehr geehrte Frau , ich freue mich immer sehr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen beteiligen. Ich möchte Sie dazu ermuntern auch weiterhin die Politik kritisch zu begleiten, nachzufragen und Stellungnahmen der Abgeordneten zu erwirken.

Mit freundlichem Gruß
Johannes Kahrs
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