Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage.
Lassen Sie mich zunächst ausführen, daß Prostitution ist ein sehr komplexes Phänomen ist, das unterschiedliche Fragen und Probleme aufwirft, für die es meist keine eindeutigen Antworten und einfache Lösungen gibt. Ungeachtet dessen, wie man Prostitution selbst moralisch einordnet, muss man anerkennen, daß Prostitution nicht gleich Prostitution ist. Die Gründe, weshalb sich Frauen und Männer prostituieren, sind unterschiedlich. So bestehen große Unterschiede zwischen einer Studentin, die am Wochenende für eine Escort-Agentur arbeitet, einer Frau, die in einem vollausgestatteten Bordell anschafft und einer Drogenabhängigen, die durch Gelegenheitsprostitution auf der Straße ihre Sucht finanziert. Wieder etwas anderes, auch strafrechtlich, ist die Zwangsprostitution. Anlass, Umstände und Konsequenzen sind jeweils völlig verschieden. Deswegen kann auch die rechtliche und politische Antwort auf die sich aus der Prostitution ergebenden Probleme nie dieselbe sein.
Die Prostitution zu verbieten oder abzuschaffen, wurde im Laufe der Jahrhunderte immer wieder erfolglos versucht. Wer realistisch ist, kann davon ausgehen, daß es wohl niemals eine Zeit geben wird, in der es keinerlei Prostitution gibt. Sie lässt sich nicht komplett abschaffen.
Zu Ihren einzelnen Fragen:
1. Die Bestrafung sämtlicher Freier bzw. Männer, die eine Prostituierte ansprechen, wäre Bundesrecht und fiele damit in eine andere Kategorie als das für St. Georg geltende Kontaktanbahnungsverbot. Dieses stellt eine landesrechtliche Verschärfung der ohnehin bestehenden rechtlichen Situation dar: in St. Georg ist Straßenprostitution schon immer verboten gewesen. Ihr Vorschlag wäre außerdem ein anderer Weg als der bisher durch das Prostitutionsgesetz gewählte. Dieser versuchte, die Situation sich prostituierender Menschen dadurch zu verbessern, daß ihre Tätigkeit entkriminalisiert und damit dem Zugriff der organisierten Kriminalität bzw. der Zuhälter entzieht. Auch ihre Erpressbarkeit sollte damit abgebaut werden.
2. Im Unterschied zu St. Georg ist auf der Reeperbahn die Straßenprostitution nach der Sperrgebietsverordnung erlaubt. Erfahrungsgemäß sind die dort arbeitenden Frauen zumeist in einer anderen (besseren) sozialen Situation als auf St. Georg, wo Prostitution stark von der Suchtproblematik geprägt ist.
3. Wie die Geschichte zeigt, ist es sehr schwer, politische und rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen davon abzuhalten, sich zu prostituieren. Was getan werden kann, ist, auf Risiken und Probleme hinzuweisen. Die Prostitution zur Finanzierung von Drogenabhängigkeit kann man durch die Bekämpfung letzterer in gewissem Maße eindämmen, Zwangsprostitution wird strafrechtlich bekämpft. Andere Formen von Prostitution sind viel eher Folge von individuellen Lebensentscheidungen, der sozialen Umfeld und der Erziehung, hier kann die Politik schwerlich Vorgaben machen. Auch die psychischen und sozialen Auswirkungen von Prostitution sind natürlich individuell.
4. Unsere Politik zielt darauf ab, die Situation von Menschen, die der Prostitution nachgehen, zu verbessern und ihnen Ausstiegshilfen anzubieten. Wir bekämpfen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Hierzu wurde in Hamburg u.a. ein Runder Tisch aller beteiligten Behörden und Einrichtungen geschaffen.
5. Prostitution ist, unabhängig von der moralischen Bewertung, eine soziale Realität. Wie bereits ausführlich dargelegt, gibt es nicht "die Prostitution", also auch nicht "die Antwort" darauf. Es kommt darauf an, Menschen über gesundheitliche und soziale Risiken aufzuklären und zu verhindern, daß jemand unfreiwillig dieser Tätigkeit nachgehen muss. Ferner gilt es, Menschen, die sich prostituieren, die Möglichkeit eines möglichst sicheren Arbeitsumfeldes zu schaffen und Ausstiegshilfen anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kahrs