Johannes Kahrs (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Johannes Kahrs
© spdfraktion.de
Geburtstag
15.09.1963
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstleutnant der Reserve
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Mitte
Ergebnis
34,6%
Landeslistenplatz
48, Hamburg
weitere Profile
(...) In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es derzeit keine Bestrebungen, die bestehende Gesetzeslage zu verändern. An der prinzipiellen Strafbarkeit des Besitzes und des Inverkehrbringens von Cannabis wird festgehalten. Ausgehend davon befürwortet die SPD eine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Kriterien für die Einstellungspraxis nach § 31a BtMG, d.h. der Einstellung des Verfahrens bei Besitz von geringen Mengen Cannabis für den Eigenkonsum. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Johannes Kahrs
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
19.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

Seit der Entscheidung des BVerG vom 23. März 2011 zur Zwangsbehandlung in der Pychiatrie will heute der Bundestag im Eilverfahren Experten anhören.
Der Betreuungsgerichtstag hat letzte Woche in einer Abschlusserklärung verlautbart: "..Das letzte halbe Jahr zeigt keine bedrohliche Entwicklung für Patienten in der Psychiatrie. Vielmehr hat sich gezeigt, dass andere therapeutische Wege zur Verfügung stehen und erfolgreich beschritten werden können".

Wie stehen sie dazu, das hier Ohne Druck und Eile Änderungen geschaffen werden, wo auch die Betroffenen sowie die Fachverbände angehört werden?
Antwort von Johannes Kahrs
5Empfehlungen
29.01.2013
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Bundestag hat am 17. Januar 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme verabschiedet. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung gestimmt.

Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Die Behandlung gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Allerdings kann das Fehlen einer solchen Möglichkeit im Rahmen des Betreuungsrechtes dazu führen, dass Betroffene einen schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden nehmen. Uns war es daher besonders wichtig, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Selbstbestimmung auf der einen Seite und dem Recht auf Schutz vor einer gesundheitlichen Gefährdung auf der anderen Seite zu schaffen.

Es ist uns gegen den anfänglichen Widerstand von CDU/CSU und FDP gelungen, die Durchführung eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens durchzusetzen.

Im Zuge mehrerer Beratungen in dem damit befassten Ausschuss und Anhörungen von Experten konnte die SPD-Bundestagsfraktion einige wichtige Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Koalition durchsetzen. Dieser wies in seiner Ursprungsfassung deutlich zu geringe Hürden für die Anwendung medizinischer Zwangsmaßnahmen auf. Auf diese Weise konnten wir die Rechte der Betroffenen gestärkt werden.

Die Durchführung einer medizinischen Zwangsmaßnahme ist nun nur mit einer richterlichen Genehmigung möglich. Sie darf nur als letztes Mittel zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens, der durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann, angeordnet werden. Auch muss zuvor versucht worden sein, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, um seine freiwillige Zustimmung zur Behandlung zu erreichen.

Wir haben uns auch für die Stärkung der Rechte der Betreuten im gerichtlichen Verfahren eingesetzt. Im Verfahren wird den Betroffenen zukünftig immer ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt und Gutachten von Sachverständigen eingeholt. Der Sachverständige soll nicht der behandelnde Arzt sein. Falls die Maßnahme über 12 Wochen hinaus erfolgen soll, ist eine externe Begutachtung erforderlich. Der Arzt soll den Patienten noch nicht behandelt haben und soll außerdem nicht Arzt in der Unterbringungsklinik sein.

CDU/CSU und FDP sind uns im Laufe der Beratungen in einigen wichtigen Punkten entgegengekommen, so dass wir dem Entwurf in geänderter Fassung zustimmen konnten.

Das Thema der medizinischen Zwangsbehandlung ist damit aber nicht abschließend behandelt. Es gilt weitere Schritte insbesondere im präventiven Bereich einzuleiten. Zum Beispiel müssen die ambulanten Hilfesysteme ausgebaut werden, um in Krisensituationen den Betroffenen schnell und frühzeitig helfen zu können. Darüber hinaus sollten Patienten rechtzeitig auf die Möglichkeiten einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht hingewiesen werden, damit ihr tatsächlicher Wille dokumentiert ist.

In Anbetracht der Sensibilität des Themas und des öffentlichen Interesses wird die SPD-Bundestagsfraktion diese Fragen in ihren Arbeitsgruppen beraten und weitergehende Vorschläge in die Diskussion einbringen.

Sie können sich sicher sein, dass wir uns gerade auch für eine Verbesserung der Situation von unter Betreuung stehenden psychisch kranken Menschen in Deutschland einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Frauen
28.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

wenn man sich das Nachtleben Hamburgs betrachtet, kann man getrost sagen: das Geschäft mit der Sexualität (Bordelle, Table Dance, Porno-Kinos und allerlei "Privat"-Angebote) blüht.

Dabei stellt Mann fest, dass es überwiegend junge (und damit wenig lebenserfahrene) Frauen sind, die in diesem "Geschäft" landen. Und dass diese Frauen nach Jahren im "Geschäft" eigentlich nur noch seelenlose Hüllen mit einem hohen Maß an Männerverachtung sind.

Die Hamburger SPD hat sich vor einiger Zeit für eine Bestrafung vom Freiern in anderen Stadteilen Hamburgs, die Prostituierte ansprechen, stark gemacht.

Frage 1:
Warum ist die SPD nicht KONSEQUENT und bestraft ALLE Männer, die zu einer Prostituierten gehen?

Frage 2:
Warum toleriert die SPD den Straßenstrich auf der Reeperbahn?

Frage 3:
Wie passt es zusammen, dass die Politik auf der einen Seite der Gesellschaft hohe Kosten für die Wiedereingliederung von Prostituierten (Arbeitsbeschaffung, psychologische Betreuung) in ein "normales" Leben zumutet, auf der anderen Seite wenig bis gar nichts dafür tut, Frauen von diesem "Gewerbe" abzuhalten?

Frage 4:
Wäre es nicht auch mal ein Ansatz, Prostitution unter MARKTÜBLICHEN Regeln generell zu erlauben (Preisaushang, Kunde ist König, Gewährleistungsrechte), da sich dann dieses Geschäft kaum noch lohnen würde und für junge Mädchen die Versuchung, sich (bzw. ihre Seele) zu verkaufen, gering wäre?

Frage 5:
Zeigt das Thema Prostitution, dass Politik viele Worte um sie macht, aber an die wirklichen Ursachen der Probleme nicht heran will, nämlich an die Bereitschaft, die Fehler und Schwächen der Menschen offen zu legen und damit offen und ehrlich umzugehen?
Antwort von Johannes Kahrs
12Empfehlungen
28.01.2013
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Lassen Sie mich zunächst ausführen, daß Prostitution ist ein sehr komplexes Phänomen ist, das unterschiedliche Fragen und Probleme aufwirft, für die es meist keine eindeutigen Antworten und einfache Lösungen gibt. Ungeachtet dessen, wie man Prostitution selbst moralisch einordnet, muss man anerkennen, daß Prostitution nicht gleich Prostitution ist. Die Gründe, weshalb sich Frauen und Männer prostituieren, sind unterschiedlich. So bestehen große Unterschiede zwischen einer Studentin, die am Wochenende für eine Escort-Agentur arbeitet, einer Frau, die in einem vollausgestatteten Bordell anschafft und einer Drogenabhängigen, die durch Gelegenheitsprostitution auf der Straße ihre Sucht finanziert. Wieder etwas anderes, auch strafrechtlich, ist die Zwangsprostitution. Anlass, Umstände und Konsequenzen sind jeweils völlig verschieden. Deswegen kann auch die rechtliche und politische Antwort auf die sich aus der Prostitution ergebenden Probleme nie dieselbe sein.

Die Prostitution zu verbieten oder abzuschaffen, wurde im Laufe der Jahrhunderte immer wieder erfolglos versucht. Wer realistisch ist, kann davon ausgehen, daß es wohl niemals eine Zeit geben wird, in der es keinerlei Prostitution gibt. Sie lässt sich nicht komplett abschaffen.

Zu Ihren einzelnen Fragen:

1. Die Bestrafung sämtlicher Freier bzw. Männer, die eine Prostituierte ansprechen, wäre Bundesrecht und fiele damit in eine andere Kategorie als das für St. Georg geltende Kontaktanbahnungsverbot. Dieses stellt eine landesrechtliche Verschärfung der ohnehin bestehenden rechtlichen Situation dar: in St. Georg ist Straßenprostitution schon immer verboten gewesen. Ihr Vorschlag wäre außerdem ein anderer Weg als der bisher durch das Prostitutionsgesetz gewählte. Dieser versuchte, die Situation sich prostituierender Menschen dadurch zu verbessern, daß ihre Tätigkeit entkriminalisiert und damit dem Zugriff der organisierten Kriminalität bzw. der Zuhälter entzieht. Auch ihre Erpressbarkeit sollte damit abgebaut werden.

2. Im Unterschied zu St. Georg ist auf der Reeperbahn die Straßenprostitution nach der Sperrgebietsverordnung erlaubt. Erfahrungsgemäß sind die dort arbeitenden Frauen zumeist in einer anderen (besseren) sozialen Situation als auf St. Georg, wo Prostitution stark von der Suchtproblematik geprägt ist.

3. Wie die Geschichte zeigt, ist es sehr schwer, politische und rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen davon abzuhalten, sich zu prostituieren. Was getan werden kann, ist, auf Risiken und Probleme hinzuweisen. Die Prostitution zur Finanzierung von Drogenabhängigkeit kann man durch die Bekämpfung letzterer in gewissem Maße eindämmen, Zwangsprostitution wird strafrechtlich bekämpft. Andere Formen von Prostitution sind viel eher Folge von individuellen Lebensentscheidungen, der sozialen Umfeld und der Erziehung, hier kann die Politik schwerlich Vorgaben machen. Auch die psychischen und sozialen Auswirkungen von Prostitution sind natürlich individuell.

4. Unsere Politik zielt darauf ab, die Situation von Menschen, die der Prostitution nachgehen, zu verbessern und ihnen Ausstiegshilfen anzubieten. Wir bekämpfen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Hierzu wurde in Hamburg u.a. ein Runder Tisch aller beteiligten Behörden und Einrichtungen geschaffen.

5. Prostitution ist, unabhängig von der moralischen Bewertung, eine soziale Realität. Wie bereits ausführlich dargelegt, gibt es nicht "die Prostitution", also auch nicht "die Antwort" darauf. Es kommt darauf an, Menschen über gesundheitliche und soziale Risiken aufzuklären und zu verhindern, daß jemand unfreiwillig dieser Tätigkeit nachgehen muss. Ferner gilt es, Menschen, die sich prostituieren, die Möglichkeit eines möglichst sicheren Arbeitsumfeldes zu schaffen und Ausstiegshilfen anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
11.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

ich habe gerade Ihr Interview mit dem ZDF gesehen, in dem Sie sich zu Peer Steinbrück als besten möglichen SPD-Kanzlerkandidaten uneingeschränkt bekannt haben, und mit scharfem analytischem Verstand der Presse die Schuld für seine sinkenden Umfragewerte geben.

Wo sehen Sie die Ursachen, dass die Mainstream-Presse ihn jetzt fallen lässt und beispielweise seinen einstündigen Auftritt bei den Bochumer Stadtwerken für ein Honorar von 25.000 € so negativ aufbauscht sowie der Bevölkerung genüsslich das Banner "Genug Kohle gescheffelt" präsentiert? Es ist doch selbstverständlich, dass man bei solchen Verdienstmöglichkeiten keinen Wein für 5 € trinkt. Warum wird gerade jetzt von der Presse die persönliche Bescheidenheit von Frau Merkel hervorgehoben?

Was meinen Sie, hat die SPD mit Steinbrück als Kanzlerkandidaten überhaupt eine Chance gegen das Mainstream bei der gesellschaftlichen Mitte zu punkten? Falls Ja, wie wollen Sie das bewerkstelligen? Glauben Sie, dass Ihre Presseschelte zielführend war?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Johannes Kahrs
7Empfehlungen
15.01.2013
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage.

Seitdem Peer Steinbrück als Kanzlerkandidat der SPD fest steht hat es fortdauernde Versuche gegeben, seine Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Stets hat Peer Steinbrück zu allen Fragen offen und ehrlich Stellung genommen, die von einigen erhofften Skandale blieben aus.

Zur Erinnerung: - In der zeitweise scheinheiligen Debatte um seine Vortragshonorare hat er durch die Veröffentlichung aller Summen und Veranstalter für maximale Transparenz gesorgt. Im Gegenzug forderte er mit der SPD-Bundestagsfraktion die verpflichtende Offenlegung aller Nebeneinkünfte von Parlamentariern. Die Kanzlerin und ihre schwarz-gelbe Koalition blockierten diesen Vorstoß mit ihrer Mehrheit im Bundestag. Was CDU und CSU von Steinbrück fordern, lehnen sie für sich selbst ab.

  • Es würde versucht, ihm einen Missbrauch seiner zur Amtsausstattung aller Abgeordneten gehörenden Netzkarte der Deutschen Bahn anzudichten, da er diese für Fahrten zu Veranstaltungen nutze. Der Bundestagspräsident hat klargestellt, dass diese Karten allen Abgeordneten zur freien Verfügung stehen. Wer das ändern will, soll es fordern – aber nicht nur bei Steinbrück.

  • Der Höhepunkt der Peinlichkeit schien erreicht, als es um die weltbewegenden Fragen nach den Preisen von Weinflaschen und Zimmertemperaturen im Hause Steinbrück ging.

  • Die Frage nach der Höhe des Kanzlergehaltes war keine, die Peer Steinbrück auf die Tagesordnung gehoben hat. Er hat diese Frage im Rahmen eines Interviews so beantwortet, wie er es schon etliche Male getan hat – und viele andere vor ihm.

  • Zuletzt wurde auch wieder versucht, eine klare Aussage zu einem mittelfristigen Ende der Doppelstrukturen von Ministerien zwischen Bonn und Berlin als politische Dummheit auszulegen. Diese Aussage ist eine Banalität und wird von der Mehrheit in Politik und Bevölkerung geteilt.

Die Meldung aus dem Handelsblatt schlug dem Fass jedoch den Boden aus. Peer Steinbrück hat im Januar 2012 in einer Sitzung des Aufsichtsrates von ThyssenKrupp, dem er bis Ende 2012 angehörte, seine Unterstützung für ein von Arbeitnehmerseite vorgetragenes Anliegen in Aussicht gestellt, energieintensive Unternehmen auch weiterhin von Kosten zu entlasten. Schon die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder war es, die für einige sehr energieintensive Unternehmen mit Standorten in Deutschland eine Befreiung von der sog. Öko-Steuer einführte. ThyssenKrupp stand von Anfang an auf dieser Liste. Die Diskreditierung dieser Ausnahmen findet momentan durch die schamlose Ausweitung dieser Regelung auf viel zu viele Unternehmen seitens der schwarz-gelben Regierung von Angela Merkel statt.

Wenn Peer Steinbrück auf die von Arbeitnehmervertretern vorgetragene Sorge um die Standortbedingungen in Deutschland mit einem Unterstützungsangebot antwortet, ist dies alles andere als ein Skandal. Es ist die vornehmste Pflicht jedes Bundestagsabgeordneten, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die darauf gründende soziale Stabilität unseres Landes zu wahren. Viele von uns machen das jeden Tag, überall in Deutschland, in den Betrieben, mit den Gewerkschaften, vor Azubis und Arbeitsuchenden. Nichts anderes hat der Abgeordnete Peer Steinbrück getan.

Peer Steinbrück ist den vergangenen Wochen viel Wind ins Gesicht geweht. Es sind dieselben Medien, zum Teil sogar dieselben Personen, die ihm noch vor wenigen Monaten wegen seiner offenen und ehrlichen Sprache Szenenapplaus spendeten. Dieselben Medien, die permanent allgemeine Politikverdrossenheit beklagen und daher Politiker mit Ecken und Kanten fordern, Standpunkte und Standfestigkeit verlangen. Der gegenwärtige Umgang mit einem Kandidaten, der immer klare Kante zeigt, ist eher ein abschreckendes Beispiel für alle, die sich mit eigenen Gedanken und deutlichen Worten in die Öffentlichkeit wagen. So befördert man Profillosigkeit und Sprachnebel in der Politik. Im Gegensatz zu Angela Merkel bezieht Peer Steinbrück Positionen zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen. Er tut dies auch bereits zu Beginn der öffentlichen Meinungsbildung, statt an deren Ende einfach nur der Mehrheit hinterherzulaufen. Er redet niemandem nach dem Mund, nirgendwo! Im Bundestag, im Bürgergespräch, in den Gremien der SPD, bei öffentlichen Auftritten oder in Interviews sagt er, was er denkt. Er steht zu seinen Standpunkten und bewahrt Haltung auch bei Gegenwind. Zu Recht! Peer Steinbrück ist ein gestandener Politiker mit großen Verdiensten um unser Land und die SPD, ein anerkannter und gefragter Ratgeber im In- und Ausland.

Die Kanzlerin kann er in jeder inhaltlichen Auseinandersetzung stellen – und vorführen!



Mit freundlichen Grüßen

Johannes Kahrs
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

nachdem mir nun schon mehrfach bestätigt wurde, dass die Straßenprostitution auf HH-St. Pauli rechtens zu sein scheint, anderen Ortens z.B. HH-St. Georg allerdings nicht (weil das irgendwelche Leute so festgelegt haben), frage ich Sie jetzt mal von Mann zu Mann:

Was würden Sie dazu sagen, wenn Sie mit Ihrer Frau die Reeperbahn längs spazieren, vielleicht nach einem Theaterbesuch, und dann wird Ihre FRAU etwa alle 10 Meter von einem PROSTITUIERTEN (ja Sie lesen richtig, einer MÄNNLICHEN Hure) oder gar 2 Männern angesprochen, ob sie nicht (für Geld) mal Lust hat, eine Nummer zu schieben?

Ich glaube Sie würden DAS dann nicht besonders witzig finden und die Männer wegen sexueller Nötigung/Belästigung anzeigen, oder?

Also darf dann ein Mann, der NICHT alle 10 Meter von einer Prostituierten angesprochen werden möchte, eine solche Dame wegen sexueller Nötigung/Belästigung anzeigen?

Schließlich gilt ja wohl nach dem Grundgesetz Gleichbehandlung von Mann und Frau.

Oder darf ich in Zukunft allen Männern, die eine Frau verbal angraben wollen, empfehlen, dazu die "Sperrzone" auf der Reeperbahn zu nutzen, die sich im Übrigen sehr flexibel in der Ausdehnung zeigt?

Finden Sie nicht, dass man Männern NICHT verbieten kann, eine Prostituierte in St. Georg anzusprechen, wenn eine Prostituierte auf St. Pauli jeden Mann anbaggert, der nur im entferntesten danach aussieht, dass er Kunde werden könnte?

Finden Sie nicht, dass die Politik in Zukunft nur die Dinge regeln sollte, die sie auch allgemeingültig regeln kann, und sich mit Regeln aus dem Leben der Bürger heraushalten sollte, die ganz offensichtlich eine Diskriminierung darstellen, weil sie bestimmte Gruppen der Bevölkerung begünstigen oder benachteiligen?

Welches Interesse hat die Gesellschaft überhaupt, dass Straßenprostitution stattfindet? Und wenn es offenbar so einfach ist, in anderen Ortsteilen Männern die Kontaktanbahnung zu verbieten, warum ist es dann nicht genauso einfach, dies Frauen zu verbieten?

Wieviel Doppelmoral verträgt die Bundesrepublik noch?
Antwort von Johannes Kahrs
3Empfehlungen
28.03.2013
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe Ihnen in meiner Antwort zu Ihrer letzten Frage die Situation und meine Haltung detailliert dargelegt, auch meine Auffassung des Unterschiedes zwischen St.Georg (Elendsprostitution wegen Drogensucht in einem Stadtteil, der inzwischen deutlich bürgerlicher geprägt ist als noch vor zehn Jahren) und St.Pauli (weitgehend freiwillig ausgeübte Prostitution in einem Stadtteil, der nun mal weltweit auch für die dort betriebene Prostitution bekannt ist).

Was die von Ihnen angesprochene hypothetische Anzeige wegen sexueller Belästigung angeht, so kann ich Ihnen höchstens raten, es doch einmal zu versuchen – auch ich wäre auf das Urteil gespannt.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
23.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

was halten Sie vom bedingungslosen Grundeinkommen und würden Sie es befürworten.

Mit freundlichem Gruß

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Johannes Kahrs
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.