Johannes Kahrs (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Johannes Kahrs
© spdfraktion.de
Geburtstag
15.09.1963
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstleutnant der Reserve
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Mitte
Ergebnis
34,6%
Landeslistenplatz
48, Hamburg
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(...) Können die Eltern gegenüber dem Standesbeamten kein dahingehendes Einvernehmen erzielen, müssen sich die Eltern – so der Vorschlag - innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Jugendamt zu der gewollten Ausgestaltung der Sorge äußern. Ist das Votum der Eltern nicht einvernehmlich, soll das Jugendamt im Gespräch mit den Eltern auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Kann auch durch Mitwirkung des Jugendamts eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt werden, soll es eine Stellungnahme ausfertigen und beim Familiengericht einen Antrag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge stellen, ohne dass es eines Antrags durch die Eltern bedarf. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Ältestenrat
Ordentliches Mitglied
Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
Ordentliches Mitglied
Haushalt
Ordentliches Mitglied
Rechnungsprüfungsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Unterausschuss Neue Medien
Stellvertretendes Mitglied
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stellvertretendes Mitglied
Verteidigung
Fragen an Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Familie
01.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

ich weiß, dass unsere Rechtssprechung oft das Gefühl vermittelt, nichts mit Gerechtigkeit zutun zu haben. Ich habe eine mittlerweile fast neunjährige Tochter. Ich bin bis jetzt dreimal vor Gericht gegangen, um ein regelmäßiges Umgangsrecht durchzusetzen was ich auch endlich zugesprochen bekommen habe.

Meine Frage:
Wieso ist es eigentlich in einem rechtstaatlichen Land wie Deutschland, das sich schimpft eines der besten Demokratien der Welt zu haben, nicht möglich, von Geburt eines nichtehelichen Kindes an, als Vater auch das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten? Liegt es vielleicht daran, dass man in unserer Rechtssprechung davon ausgeht, dass nur weil eine Frau ein Kind gebärt, es auch ihr Kind ist?

Hinzu kommt noch, dass, falls die Mutter durch einen Unfall zu Tode kommt, nach meinem Verständnis, mein Kind rechtlich nicht abgesichert ist, außer es gäbe ein Testament (gibt es Seitens der Mutter nicht). Viele Gerichtsverfahren und somit emotionale Zerrissenheit der beteiligten Personen sowie Gerichtskosten könnten doch eingespart werden, wenn man einfach menschlich handelt.

Vielen dank für die Beantwortung der Frage im vorraus und weiterhin viel Schaffenskraft in Berlin

B.
Antwort von Johannes Kahrs
bisher keineEmpfehlungen
03.05.2012
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2010 den Gesetzgeber angewiesen hat, das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern neu zu regeln, hat die SPD-Bundestagsfraktion in einem Antrag jüngst konkrete Vorschläge unterbreitet.

Demnach soll die elterliche Sorge unverheirateten Eltern gemeinsam zustehen, wenn sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, einander heiraten oder das Familiengericht die gemeinsame Sorge anordnet. Die Eltern sollen bereits bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes die Möglichkeit erhalten, gemeinsam die elterliche Sorge vor dem Standesbeamten zu erklären. Der Standesbeamte soll unverheiratete Eltern über die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung informieren und sie auffordern, sich zu der gewünschten Ausgestaltung der Sorge zu äußern. Durch Vorlage entsprechender Vordrucke gegenüber dem Standesamt soll die Erklärung einfach und unbürokratisch ermöglicht werden.

Können die Eltern gegenüber dem Standesbeamten kein dahingehendes Einvernehmen erzielen, müssen sich die Eltern – so der Vorschlag - innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Jugendamt zu der gewollten Ausgestaltung der Sorge äußern. Ist das Votum der Eltern nicht einvernehmlich, soll das Jugendamt im Gespräch mit den Eltern auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Kann auch durch Mitwirkung des Jugendamts eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt werden, soll es eine Stellungnahme ausfertigen und beim Familiengericht einen Antrag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge stellen, ohne dass es eines Antrags durch die Eltern bedarf.

Weitere Details zum Antrag der SPD-Fraktion entnehmen Sie bitte der Drucksache 17/8601, die Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags unter folgendem Link aufrufen können: dip21.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

ich bedauere, dass Sie meine Fragen nicht beantworten wollen, hätte ich doch gerne erfahren, ob Sie auch echte Gründe dafür haben, sich für strafrechtliche Verfolgung gegen Cannabiskonsumenten auszusprechen, oder ob Sie das Strafrecht lediglich missbrauchen wollen, um anderen Ihre persönliche Entscheidung, selbst frei von psychoaktiven Substanzen zu leben, aufzuzwingen.

Kann ich daraus, dass Sie sofort zu Beginn Ihrer mageren Reaktion auf meine Anfrage indirekt auf Ihre persönliche Lebensentscheidung hinwiesen, schließen, dass dies wohl auch der Hauptgrund ist, warum Sie Strafverfolgung gegen Cannabiskonsumenten befürworten?

Ist es I.E. in einem freiheitlichen Rechtsstaat akzeptabel, wenn Strafverfolgung auf ideologischen Beweggründen basiert?

Ich kenne selbst mehrere Personen, die sich ebenfalls entschieden haben drogenfrei zu leben, die das Cannabisverbot aber trotzdem ablehnen, weil es für sie einfach keinen rationalen Grund dafür gibt, dass Alkohol, eine der gefährlichsten Drogen überhaupt ( tinyurl.com , tinyurl.com ) und entsprechend weit schädlicher als Cannabis ( tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com ), für Minderjährige frei zugänglich ist, man erwachsene Cannabiskonsumenten aber gleichzeitig mit aller Staatsgewalt verfolgt.

Halten Sie es - mal ganz ungeachtet Ihrer persönlichen Entscheidung gegen Drogen - vor dem Hintergrund des gesellschaftlich und politisch akzeptierten Schadens durch Alkoholkonsum, mit bedeutenden Grundwerten wie Freiheit und Gerechtigkeit vereinbar, dass jedes Jahr mehr als 100.000 Strafanzeigen gegen Cannabiskonsumenten erstattet werden ( tinyurl.com ), obwohl sie niemand anderem Schaden zufügen?

Wie bewerten Sie die mit einem verbotsbedingten Schwarzmarkt verbundenen Gefahren, wie z.B. organisierte Kriminalität, fehlender Jugendschutz oder gesundheitsschädliche Streckmittel?

Freundliche Grüße
Antwort von Johannes Kahrs
1Empfehlung
25.04.2012
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

die in der Cannabis-Debatte regelmäßig angeführten Argumente sind mir bekannt. Ich verweise jedoch noch einmal auf die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion, wonach eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage nicht angestrebt wird. Zu begrüßen wäre allerdings eine bundeseinheitliche Regelung in Bezug auf die Praxis des § 31a BtMG.


Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

Über die Presse wurde bekannt, dass die Rechte für die Rede der Abgeordneten näher an die Fraktion gebunden werden solle. Als Ursache wird Herrn Lammerts Entscheidung vermutet, Kritikern der Euro-Rettung das Wort erteilt zu haben. Exemplarisch möchte ich den Artikel "Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete" der Sueddeutschen Zeitung nennen ( www.sueddeutsche.de ).
Mir ist durchaus bewusst, dass wesentliche Verhandlungs- und Entscheidungmechanismen in Parteiengremien und den Bundestagsausschüssen gefällt werden. Auch weiß ich um die Bedeutung der Fraktionsdisziplin für eine stabile Regierung, die auf der Parlamentsmehrheit beruht. Dennoch denke ich, dass Abgeordneten weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden muss, ihrem Gewissen nach wahrgenommene Fehlentwicklungen auf der parlmentarischen Plattform zu artikulieren. Das von der CDU/CSU, FDP und SPD angekündigte Vorhaben, die Geschäftsordnung des Bundestages entsprechend zu ändern, halte ich nicht mit dem Grundsatz der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu vereinen. Welche Position beziehen Sie diesbezüglich?
Antwort von Johannes Kahrs
3Empfehlungen
20.04.2012
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Hintergrund des angedachten - und jetzt wieder einkassierten - Änderungsvorschlages ist folgender: bei der Debatte zum ESM erhielten die Abweichler aus den Reihen von CDU und FDP gesondertes Rederecht außerhalb der ihnen laut Geschäftsordnung zustehenden Fraktionsredezeit. Die Abweichler hatten in dieser Debatte genauso viel Redezeit wie die gesamte Fraktion von Bündnis 90 / Grüne.

Selbstverständlich ist auch die SPD-Bundestagsfraktion dafür, abweichende Meinungen zuzulassen. Bei den Debatten zur Agenda 2010 hat die SPD z.B. Ottmar Schreiner stets Redezeit eingeräumt, um seine von der Mehrheit der Fraktion abweichende Meinung darzulegen. Dies fand allerdings ausschließlich im Rahmen der vorher vereinbarten Gesamtredezeit der Fraktion statt. Bei der ESM-Debatte erhielten CDU/CSU und FDP also dadurch, daß ihre Abweichler "gesondert" sprechen durften, einen unfairen Vorteil. Union und FDP hätten ihre Abweichler, so, wie das in den anderen Fraktionen üblich ist und auch immer war, innerhalb der ihnen zugeteilten Redezeit sprechen lassen müssen. Im Grunde wurden gerade dadurch, daß die Gesamtredezeit der Mehrheitsmeinung vorbehalten war, die abweichenden Meinungen marginalisiert.

Es ging also bei dem Vorschlag mitnichten darum, "unbequeme" Meinungen nicht zuzulassen, sondern vielmehr darum, die geübte, faire Praxis der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aufrechtzuerhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs!

Ist es richtig, dass Sie und Ihre Fraktion planen, dass Rederecht und die Unabhängigkeit eines Bundestagsabgeordneten noch weiter einzuschränken? Wenn ja, warum wollen Sie dieses Rederecht im Parlament erschweren und einschränken?

Sind Sie der Auffassung, dass die bisherige Regelung- der Bundestagspräsident kann Abgeordnete auch gegen den Fraktionswunsch zu Wort kommen lassen- eingeschränkt werden muss?

Welche Vorschläge haben Sie, dass in Zukunft die Debatten im Bundestag intensiver und vor allem mit mehr Beteiligung der Abgeordneten stattfinden.

Mit Interesse erwarte ich Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Johannes Kahrs
1Empfehlung
20.04.2012
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

ich verweise auf meine Antwort auf die Frage Herrn .

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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