Johannes Jung (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Johannes Jung
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler MA, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Karlsruhe-Stadt
Landeslistenplatz
23, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Leider sind daher auch beim Elterngeld, wie bei jedem anderen Gesetz, Stichtagsregelungen unumgänglich - so subjektiv "ungerecht" sie im Einzelfall auch empfunden werden mögen. Bei der Anhörung im federführenden Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 3. Juli ist die gefundene Regelung auch von juristischen Sachverständigen als erforderlich und inhaltlich angemessen bewertet worden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
26.02.2009
Von:

Hallo Herr Jung

Fragen zur Finanzkrise

Wo bleiben die Anzeigen wegen Bilanzbetruges bei den Banken?
Warum werden die Finanzanalysten nicht verfolg?
Wo bleiben die Staatsanwälte und unsere Politiker die nach Untersuchung und Strafverfolgung rufen???

würde mich über eine Antwort freuen bin nur ein Wähler
Antwort von Johannes Jung
1Empfehlung
05.03.2009
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Fragen zur Finanzkrise. Bislang war es so, dass z.B. Manger in der Regel so gut wie nie finanziell für ihre Fehler haftbar gemacht worden sind. Zwar ist eine Haftung bereits heute in § 93 und § 116 des Aktiengesetzes geregelt, Schadensersatzansprüche wurden bisher aber nur selten geltend gemacht. Die wesentlichen Grundsätze einer stärkeren Haftung im Fall unverantwortlicher Spekulationen sind aber bereits gesetzlich geregelt. Änderungen könnte es z.B. in Form einer Verlängerung der Verjährungsfrist von Schadensersatzforderungen geben, um diese besser einklagen zu können.

Insbesondere die Aufsichtsräte müssten künftig ihre Kontrollaufgaben im Sinne des Unternehmens als Ganzem und seiner Anteilseigner verantwortungsbewusster und mit größerem Nachdruck wahrnehmen und im Falle unzureichender Ergebnisse des Managements die gesetzlich möglichen Sanktionen auch durchsetzen.

Zivilrechtlich kann ein Manager nur von seinem Unternehmen belangt werden – etwa mit einer Klage auf Schadenersatz - nicht aber von geschädigten Aktionären. Diese können Ansprüche nur gegen die Gesellschaft richten, wenn sie etwa mangelhaft oder nicht ausreichend informiert worden sind. Der Manager selbst haftet ihnen nicht direkt. Experten weisen zudem darauf hin, dass z.B. der Untreue-Vorwurf nur bei nachgewiesenem und oft schwer zu beweisenden Vorsatz gelte. Voraussetzung für die strafrechtliche Verfolgung falschen Manager-Handelns muss aber stets die nachweisbare Pflichtverletzung und ein konkretes Verschulden bleiben. Da ist nicht unbedingt der Gesetzgeber gefragt, sondern die Gerichte.

Letztlich ist es aber auch an den Kunden, bei seriösen Instituten risikoärmere Geschäfte zu tätigen. Von Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind keine Abenteuer bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung
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Frage zum Thema Arbeit
03.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,
Sie waren wahrscheinlich genauso erstaunt wie ich, als Sie von der Kündigung einer Verkäuferin gelesen haben, die nach 30 Jahren bei Kaiser wegen Rabattmarken im Wert von 1,30 Euro entlassen wurde. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat dieses Urteil bestätigt.
Möglicherweise sagen Sie als Politikwissenschaftler, der Richter konnte gar nicht anders entscheiden, da er an die bestehenden Gesetze gebunden ist. Dies ist auch in meinen Augen ein großer Vorteil eines Rechtsstaats, dass Richter nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden können (auch wenn sie einen gewissen Bewertungsspielraum haben), sondern sich an die bestehenden Gesetze halten müssen. Sie wurden in den Bundestag gewählt, um dafür zu sorgen, dass Gesetze so gemacht werden, dass sie von einem Großteil der Bürger als gerecht empfunden werden. Und das ist bei der oben erwähnten Kündigung genausowenig der Fall wie bei der Geldstrafe von Herrn Zumwinkel, der trotz Steuerhinterziehung in Millionenhöhe seinen Lebensabend auf seinem Schloss am Gardasee genießen kann. Oder bei den Bankmanagern, welche der Wirtschaft und damit der Allgemeinheit Milliardenschäden zugefügt haben und trotzdem zum Teil Millionen-Boni kassieren. Oder bei der Abfindung von 1,9 Millionen Euro für den Freiburger Chefarzt, der wegen Schampereien bei Operationen vom Dienst suspendiert wurde.
Ich möchte Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass solche Gesetze richtiggestellt werden. Der letzte Fall betrifft zwar Landesgesetze von Baden-Württemberg, aber ich hoffe, dass Ihr Wort auch in Stuttgart Gehör findet. Oder gibt es aus Ihrer Sicht gewichtige Gegenargumente?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Johannes Jung
1Empfehlung
05.03.2009
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre e-Mail. Auch mir ist das Urteil gegen die Kassiererin völlig unverständlich, weil ich keine Verhältnismäßigkeit erkennen kann. Ich kann also verstehen, dass dieses Urteil als nicht gerecht empfunden wird, zumal das Gericht durchaus anders hätte entscheiden können. Als solches sind die Gerichte aber unabhängig; es obliegt ihnen, die bestehenden Gesetze auszulegen und mögliche "Spielräume" zu erkennen. In den allermeisten Fällen ist unsere Gerichtsbarkeit auch nicht zu kritisieren. Das heißt nicht, dass sich Gerichte nicht irren können. Dann muss auch sachlich-konstruktive Kritik erlaubt sein. Das ist auch Aufgabe der Politik, und das ist in diesem Fall auch deutlich geschehen. Die bestehenden Gesetze sehe ich also nicht so sehr als das Problem. Es ist auch nicht nützlich, wegen recht weniger Einzelfälle nach neuen Gesetzen zu rufen. Und in manchen Fällen "nutzt" dem Staat und der Gesellschsft eine hohe Geldstrafe mehr als Haft auf Staatskosten.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung
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Frage zum Thema Internationales
12.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jung,

mit einigem Entsetzen habe ich in den letzten Tagen über den Zustand unserer Meere und der Fischbestände gelesen. 80% des Fischbestandes seien bereits jetzt akut überfischt und stünden quasi vor der Ausrottung. Spanische und Chinesische Fangflotten (vielleicht auch andere?) würden, ohne Rücksicht auf Nachhaltigkeit, die Meere leer fischen und mit Grundnetzen die Korallenriffe und damit die Kinderstube der Ozeane vernichten.

Ich empfinde dies als existentielle Bedrohung - was unternimmt die Regierung und das Parlament und vielleicht sogar Sie persönlich, um diesen fatalen Treiben ein Ende zu setzen?

Nicht nur die Umweltschäden, sondern auch die bald arbeitslosen Fischer und die bereits jetzt spürbaren sozialen Folgen in den Staaten Afrikas, die mangels durchsetzungsstarker Küstenwache sich eines Teils Ihrer Lebensgrundlage entzogen sehen - das kann doch nicht der Wille des deutschen Volkes sein, dem untätig zuzusehen, oder sehen Sie dies anders?

Ich freue mich auf Ihre Antwort,
freundliche Grüße,

Antwort von Johannes Jung
1Empfehlung
30.03.2009
Johannes Jung
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage in Sachen Zustand der Meere und Fischbestände.

Die beste Grundlage für eine Einschätzung der globalen Situation ist die FAO-Statistik (FOOD AND AGRICULTURE ORGANIZATION OF THE UNITED NATIONS). In Ihrem neuesten Bericht zur Lage stellt die FAO fest, dass 52 % der Fischbestände "are producing catches that are at or close to their maximum sustainable limits." Die Ausnutzung des maximal möglichen, nachhaltigen Dauerertrages ist das Ziel einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung.

Es ist jedem klar, dass die Probleme der Reisproduktion in Indonesien andere sind als die der Viehzucht in Argentinien oder des Rübenanbaus in Deutschland. Die Fischerei ist ähnlich aufgegliedert in Produktionssparten, die voneinander unabhängig sind und spezifische Herausforderungen an die Bewirtschaftung mit sich bringen. Globale Analysen tragen deshalb zur konkreten Verbesserung der Lage nur bei, wenn sie in spezifische Management-Maßnahmen in verschiedenen Regionen umgesetzt werden können. In manchen Regionen der Welt ist die ungeregelte, illegale Fischerei ein großes Problem für die Bewirtschaftung. Hier ist die deutsche Regierung sehr aktiv, um die Kontrolle der Erzeugung zu verbessern und den Handel mit illegalen Erzeugnissen zu bekämpfen. Zur Bewirtschaftung der Bestände sind Langzeitmanagementpläne und die Verbesserung der Fangtechnik notwendig. Hier gibt es vielfältige Bemühungen im Rahmen der EU.

Fahrzeuge unter deutscher Flagge sind im Rahmen von EU-Drittlandsabkommen vereinzelt vor Westafrika, speziell Mauretanien, im Einsatz gewesen. Dabei stand im Vordergrund, dass nur Bestände im Rahmen einer guten Bewirtschaftung genutzt werden, dass die Lizenzgebühren für den Aufbau einer einheimischen Fischereiverwaltung und –kontrolle eingesetzt und dass die Mittel auch zum Nutzen der einheimischen Fischerei verwendet werden. Zu diesem Zweck wurden auch regelmäßig einheimische Fischer auf den Fahrzeugen beschäftigt, die dort ihre fischereilichen und seemännischen Kenntnisse erweitern konnten.

Uns ist die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Fisch ein ebenso besonderes Anliegen wie die Existenz der Fischer - wo auch immer in der Welt. Illegale Aktivitäten müssen unterbunden werden, die Bewirtschaftung der Ressourcen muss nachhaltig gestaltet werden und die dafür notwendigen Instrumente wie Regionale Fischereiabkommen für die Hohe See, Bewirtschaftungspläne, Management der Flottenkapazität, aber auch Kontrolle und Bestrafung müssen den jeweiligen Verhältnissen in den verschiedenen Teilen der Welt entsprechend durchgesetzt werden. Dafür arbeiten wir auf allen Ebenen.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Jung

PS. Ihre weiteren Anfragen, die Sie uns bereits übermittelt haben,
werden Ihnen auch noch beantwortet.
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Frage zum Thema Internationales
25.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

Wie Sie sicherlich wissen droht in der sudanesischen Krisenregion Darfur eine humanitäre Katastrophe. Nachdem der Internationale Strafgerichtshof am 4. März 2009 einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der sudanesischen Region Darfur erlassen hat, reagierte die sudanesische Regierung mit der Ausweisung von 13 humanitären Hilfsorganisationen, unter anderem Oxfam, Ärzte ohne Grenzen und Care. Die im Sudan verbliebenen Organisationen sind mit der Situation überfordert, eine humanitäre Katastrophe bahnt sich an. Es fehlt an Wasser, Nahrungsmitteln, sanitären Anlagen und ausreichender medizinischer Versorgung. Die Vereinten Nationen sprachen kurz nach der Ausweisung der Organisationen von ca. 1.1 Millionen Darfuris, die ohne Nahrung und Gesundheitsfürsorge auskommen müssen, und von einer weiterer Millionen ohne Zugang zu Wasser. Die Situation kann zu neuen Flüchtlingsströmen vor allem in den benachbarten Tschad führen, wo schon ca. 200000 vertriebene Darfuris leben. Die Arbeit der im Sudan verbliebenen humanitären Hilfsorganisationen wird wahrscheinlich bald beendet werden, da Präsident Bashir angekündigt hat, dass alle internationalen Hilfsorganisationen ihre Arbeit im Sudan innerhalb eines Jahres einstellen müssen.

Über Ihre Aussage zu folgenden Fragen wäre ich dankbar:

1) Welche Maßnahmen ergreifen Deutschland und die EU, um eine humanitäre Katastrophe abzuwenden?
2) Wie werden Deutschland und die EU mit dem Regime in Khartum nach dem Haftbefehl gegen Bashir wegen Massenverbrechen in Darfur umgehen?
3) Die EU27 ist nach China der zweitgrößte Exporteur in den Sudan. Sind Sie für gezielte Sanktionen gegen das Regime in Khartum?

Mit freundlichen Grüßen,


(Vorsitzender Genocide Alert)

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Frage zum Thema Umwelt
01.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

Nach einem Entwurf des Umweltministeriums darf künftig jeder 1000. Anwohner eines Endlagers Krebs bekommen. Erst wenn es mehr sind, werden Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt. Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Entwurf für die Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgelegt. Demnach soll ein Endlager für hochradioaktiven Müll genehmigungsfähig sein, wenn in späteren Generationen jeder tausendste Anwohner einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden durch freigesetzte Radionuklide erleidet. Als solcher kommt nur Strahlenkrebs in Frage.

Quelle: taz

Ist dies Pressemeldung in der Sache richtig ?
Ist das allen Ernstes Konsens innerhalb Ihrer Partei?
Wie werden Sie sich in dieser Angelegenheit verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

G.

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