(...) Aus meiner eigenen Praxis weiss ich aber ( da ich in meinem Berliner Abgeordnetenbüro selber einen jungen Mann zum Kaufmann für Bürokommunikation ausbilde), dass ein Ausbildungsverhältnis dessen ungeachtetimmer auch ein ganz besonderes Dienstverhältnis darstellt, in dem es um den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen geht. Die betriebliche Ausbildung wird dabei durch die schulische Ausbildung fuer mich gleichwertig ergänzt, wobei die beiden Bereiche aber rechtlich voneinander unabhängig sind. Der Ausbildungsbetrieb ist gemäß Berufsbildungsgesetz dazu verpflichtet, den Auszubildenden für die Teilnahme am Unterricht der Berufsschule freizustellen. (...)
Jörg Tauss (fraktionslos)
Angaben zur Person
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Pressesprecher, Gewerkschaftssekretär
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Karlsruhe-Land
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
weitere Profile
- Bundestagswahl 2005
15 Fragen / 12 Antworten
zum Thema "Bildung und Forschung"


