Joachim Poß (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Joachim Poß
Geburtstag
27.12.1948
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsleiter
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Gelsenkirchen
Wahlkreis
Gelsenkirchen
Ergebnis
54,3%
Landeslistenplatz
56, Nordrhein-Westfalen
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(...) Unabhängig davon hoffe ich aber doch, dass alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen eine so schwerwiegende Infektion wie die Lyme-Borreliose ernst nehmen und angemessen behandeln. Ebenso sollten auch die Krankenkassen sicherstellen, dass alle an Lyme-Borreliose erkrankte Patienten die notwendige Behandlung erhalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Poß,

wie frei sind Abgeordnete in ihrem Abstimmungsverhalten.

Beispiel sie haben der Agenda 2010 im Bundestag zugestimmt, die in ihrer Wirkung in den untersten 5 Einkommensdezilen die Reallöhne gedrückt hat.
Das war erklärtes Ziel der Agenda 2010, den AUfbau des größten Niedriglohnsektors in >Europa zu fördern.

Andererseits senden sie ihren Wählern, die sie zu Recht nach ihrer Verantwortung fragen, Texte die sie verfasst haben, in denen sie Lohnerhöhungen fordern.

UND JETZT DIE KONKRETE FRAGE:

Fördert der Fraktionszwang den Zwang zur politischen LÜGE?
Antwort von Joachim Poß
1Empfehlung
17.05.2013
Joachim Poß
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. März 2013.

Ihre Frage kann ich klar mit Nein beantworten. Abgeordnete sind laut Grundgesetz Art. 38 Abs. 1 Satz 2 "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Diesen Grundsatz nehme ich sehr ernst. Unser bewährtes demokratisches System beruht aber gleichzeitig darauf, Mehrheiten zu organisieren, die dann die Entscheidungen herbeiführen. Ohne Kompromisse würde dieses System nicht funktionieren, wie auch Minderheitsmeinungen kein Gehör finden würden. Die Fraktionen und Koalitionen bilden die Plattform für diese Kompromisse. Der sogenannte "Fraktionszwang" ist nicht als Zwang im eigentlichen Sinne zu verstehen, sondern als Instrument zur Mehrheitsbildung. Es ist ja auch nicht so, dass die Fraktionsführung eine Linie vorgibt, sondern innerhalb der Fraktionen wird - das kann ich Ihnen zumindest für die SPD-Bundestagsfraktion bestätigen - teilweise um kleinste Details gestritten und gerungen, solange bis alle das Ergebnis mittragen können. Das ist nicht der schnellste Weg der Entscheidungsfindung, spiegelt aber unsere demokratischen Grundprinzipien wider.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Poß,

den Rundfunkgebührenstaatsvertrag habe ich nicht durchgelesen. Ich erfahre aber in diversen Quellen, dass es verschiedene Befreiungen gibt, u.a. für Studenten, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen.
Meine Tochter studiert seit letztem WS in Bonn und hat dort eine eigene "Bude". Dennoch soll sie der GEZ, da sie kein Bafög erhält, den vollen Beitrag zahlen. Den zahle natürlich ich, da meine Tochter genauso viel oder besser: wenig eigenes Einkommen hat wie alle anderen Studenten auch. Wieso hat denn die Politik bei der Aushandlung des Staatsvertrags nicht die vielen Details berücksichtigt? Die Kommunen z.B. wehren sich doch erfolgreich gegen Ungereimtheiten dieses Vertrags, der ihre Haushalte unnötig belasten.

Freundliche Grüße,
Antwort von Joachim Poß
bisher keineEmpfehlungen
17.05.2013
Joachim Poß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. April 2013.

Lassen Sie mich gleich vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt auch für die Neuregelungen des Rundfunkstaatsvertrages und den neuen Rundfunkbeitrag. Für detaillierte Informationen dazu verweise ich Sie daher an die NRW-Landesregierung bzw. die Gelsenkirchener Landtagskollegen.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass die SPD-geführten Länder sich bei den Verhandlungen über den Rundfunkstaatsvertrag dafür eingesetzt haben, dass die einkommensabhängigen Befreiungen beibehalten werden. Wer Sozialleistungen erhält, wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder eben BAföG, soll nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden.

Auch in der alten Regelung war bei Studenten der Bezug von Leistungen nach dem BAföG für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ausschlaggebend. Der Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG richtet sich bekanntlich nach der finanziellen Situation der Eltern. Denn in erster Linie sind die Eltern für die Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder verantwortlich. Können die Eltern diese Leistung nicht erbringen, gibt es staatliche Unterstützung und in diesen Fällen kann dann auch eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Poß!

Bei Ihrer Antwort an Herrn Stritzke vom 17.05.2013 vergleichen Sie die alte Regelung der Rundfunkabgabe mit der neuen bezüglich der "Befreiungen", und schreiben:

"Auch in der alten Regelung war bei Studenten der Bezug von Leistungen nach dem BAföG für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ausschlaggebend. "

In der alten Regelung konnte der Student ohne BAföG aus finanziellen Gründen auf Rundfunk verzichten, und dann war die Gebühr nicht fällig. In der heutigen Regelung muss er auch dann zahlen, wenn er kein Geld hat und Rundfunk nicht konsumiert. Ist das sozial?

In der alten Regelung wurde die Freiheit, Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen, respektiert. Heute kann man höchstens "befreit" werden. Man wird befreit, weil man eben nicht mehr frei ist: Erkennen Sie nicht, dass Freiheiten wie Handlungsfreiheit, negative Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, die das Grundgesetz garantiert, mit dieser neuen Regelung grob verletzt werden?

Früher bedeutete Befreiung, um gratis Rundfunk bei den Rundfunkanstalten zu betteln. Heute bedeutet "Befreiung", dass wir um unsere Grundrechte bei den Rundfunkanstalten betteln sollen. Halten Sie wirklich die Befreiung nach der alten Regelung für vergleichbar mit der Befreiung nach der neuen Regelung?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Poß,

Die Rundfunk- und Handlungsfreiheit werden vom gesetz garantiert.

Ist für Sie der Umstand, wonach der Bürger pro Quartal gezwungen wird, sich bei der ARD und dem ZDF mit 54 € freizukaufen, nicht ein sicheres Zeichen der Unfreiheit?
Bei der alten Regelung konnte jeder wenigstens durch die Abschaffung der Geräte eine Wahl treffen.

Sind Sie nicht der Meinung, dass neben den anderen Kommunikations- und Lebenshaltungskosten die 54 € pro Quartal Zwangsabgabe, die freie Wahl der Medien und damit die Rundfunk- und Handlungsfreiheit je nach Einkommen aushebelt? Für 54 €/Quartal kriegen die Bürger eine Menge an Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, … ihrer Wahl.

Anm.: Hier geht es nicht um die Finanzen der ö.-r. Sender (90 TV/Radio-Programme), sondern um die rechte der Bürger.

Gründe:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sendet umformulierte und aussortierte Informations-Bruchteile des Weltgeschehens, wie die Privaten auch. Gesundheitsaspekte kommen noch hinzu.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Medien (Anbieter und Medienform) auszuwählen, bedeutet auch, sich gegen die öffentlich-rechtlichen Programme auszusprechen, ohne dafür unter Zwang zahlen zu müssen. Die Rundfunk- und Handlungsfreiheit garantiert aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Wir können unsere Informationen aus allen möglichen und zahlreichen Quellen selbst wählen oder auch lassen, je nach Bedürfnissen jedes einzelnen Bürgers.

Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangszahlungen für TV-Sendungen, die man nicht haben möchte, hebeln die Rundfunk- und Handlungsfreiheit aus. Der Subventionierungszwang eines bestimmten Anbieters, hier der öffentlich-rechtlichen Sender, hebelt die Freiheiten aus und ist nicht tragbar und verstößt gegen die rechte.

mfg

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