Iris Gleicke (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Iris Gleicke
© DBT/Neumann/Rothmann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Bauingenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen
Landeslistenplatz
1, Thüringen
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(...) Auf diese Daten kann jedoch nicht einfach zugegriffen werden. Das Gesetz sieht hohe Hürden für die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung vor, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 11.03.08 (BVerfG, 1 BvR 256/08) noch weiter verschärft hat: Die bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten dürfen nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden, wenn der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine besonders schwere Straftat ist. Zudem werden im Wesentlichen nur die Verkehrsdaten und nicht die Telekommunikationsinhalte gespeichert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
14.06.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Gleicke,

welche Position vertreten Sie in der Debatte um einen Mindestlohn in Deutschland?
Ich stelle Ihnen diese Frage, da Sie heute im Bundestag gegen die Einführung eines Mindestlohnes gestimmt haben.
Außerdem konnte ich Ihren Namen unter der Erklärung Ihrer Partei "Politik für Gute Arbeit - Deutschland braucht Mindestlöhne" auf der SPD-Homepage nicht finden.
Soll ich daraus schließen, dass Sie diese Erklärung nicht mittragen?
Aus der Praxis in Ihrem Wahlkreis dürfte Ihnen doch die Notwendigkeit einer Regelung auf diesem Gebiet sicher hinreichend bekannt sein!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Iris Gleicke
2Empfehlungen
07.11.2007
Iris Gleicke
Sehr geehrter Herr ,

der Antrag, von dem Sie sprechen, war ein Antrag der Linken, den die Koalitionsfraktionen und die FDP am 14. Juni 2007 im Deutschen Bundestag abgelehnt haben.

Persönlich habe ich mich bereits seit Jahren in meinem Wahlkreis auch öffentlich für Mindestlöhne, Tariftreue und Ost-West-Angleichung ausgesprochen. Auch zu Zeiten, als die Gewerkschaften Mindestlöhne noch abgelehnt haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Iris Gleicke
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.09.2007
Von:

Guten Tag Frau Gleicke,

demnächst steht im Bundestag die Abstimmung über die Privatisierung der Bahn an. Die Bahn ist unser aller Volksvermögen, welches durch uns Steuerzahler aufgebaut wurde. Der Wert der Bahn beträgt je nach Schätzung zwischen 50 und 100 Mrd. € und soll für unter 10Mrd. € an Investoren verschleudert werden.
Das ist ein Verbrechen am Volksvermögen und darf auf keinen Fall geschehen!
Vor der eigentlichen Abstimmung im Bundestag hält Ihre Fraktion am 07.09.07 eine Klausur zu diesem Thema ab. Beantragen Sie bei dieser Klausur namentliche Abstimmung, damit sich hinterher kein SPD-Abgeordneter unter dem Mantel der Anonymität verstecken kann. Hierbei geht es nicht um Parteigehorsam sondern um den Willen von immerhin ca. 76% der Bevölkerung, welche die Privatisierung und nachfolgende Fledderung der Bahn klar ablehnen!
Als Abgeordnete haben Sie auch den Willen der Menschen in Ihrem Wahlkreis zu respektieren und wir wollen nicht, daß die Unersättlichen noch reicher dadurch werden, daß dem Volk die Bahn gestohlen und zum Schnäppchenpreis verscherbelt wird!!
Ich möchte Sie bitten, hier öffentlich mitzuteilen, wie Sie in dieser Angelegenheit gedenken sich am kommenden Freitag bzw. bei der anstehenden Bundestagsabstimmung zu verhalten, damit die Bürger in Südthüringen wissen, ob Sie in diesem Fall ihre Interessen vertreten oder ob sie zum wiederholten Male verraten werden, wie bei HartzIV, der Gesundheitsreform, der Mehrwertsteuererhöhung mit gleichzeitiger Senkung der Unternehmenssteuern, der Rente mit 67 etc….., denn das ist alles gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit auch von Ihnen durchgesetzt worden, um die Interessen einiger Eliten zu bedienen!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Iris Gleicke
1Empfehlung
12.12.2007
Iris Gleicke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2.9.2007, in dem Sie Ihre Bedenken gegen die geplante Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG (DB AG) zum Ausdruck bringen. Seien Sie versichert, dass ich Ihre Bedenken ernst nehme. Sicherlich konnten Sie die kritische Diskussion der letzten Monate auch in der SPD-Bundestagsfraktion verfolgen, die es sich mit diesem komplexen Thema ganz und gar nicht leicht macht.

Klar ist, dass wir eine Reform der DB AG brauchen, weil die jetzt erforderlichen Investitionen eine Erhöhung der Kapitalausstattung der Bahn erfordern. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass der Bund in der Wahrnehmung seiner Eigentumsrechte nicht eingeschränkt ist. Dies besagt auch der Beschluss der SPD, der auf dem Hamburger Parteitag im Oktober 2007 gefasst wurde.

Für mich besteht eine zentrale Aufgabe des Staates darin, den Zugang zu öffentlichen Gütern zu gewährleisten und die politische Verantwortung für die Daseinsvorsorge zu behaupten. Dies schließt prinzipiell keine Privatisierungen aus, doch dürfen diese den Zugang zu öffentlichen Gütern nicht behindern und das Gewaltmonopol des Staates nicht in Frage stellen. Der Bund muss mittels der Deutschen Bahn AG auch in Zukunft einen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten. Eine zentrale Aufgabe ist dabei die Erreichbarkeit und Mobilität in der Fläche.

Die Diskussion wird weitergeführt werden und die Leitlinie für das weitere Gesetzgebungsverfahren und Entscheidungskriterium für die Position der SPD-Bundestagsfraktion wird der Beschluss des Parteitages sein.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Gleicke
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Gleicke,

mit Bedauern musste ich auf www.abgeordnetenwatch.de bei der Recherche zum Abstimmungsverhalten bei der
Vorratsdatenspeicherung feststellen, dass Sie bei der Schaffung eines neuen Überwachungsstaats durch die verdachtsunabhängige Überwachung der Kommunikation aller Bürger mitgeholfen haben, indem Sie der Gesetzesvorlage zustimmten.

Wie rechtfertigen Sie ihr Abstimmungsverhalten?

Warum soll es übrigens ausländischen Staaten gestattet werden ohne Richterbeschluss auf die Daten zuzugreifen? Wie kontrolliert man anschließend die Nutzung dieser Daten im Ausland?

Warum haben Sie den Ausgang der Klage Irlands bei EuGH nicht abgewartet?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Iris Gleicke
bisher keineEmpfehlungen
14.04.2008
Iris Gleicke
Sehr geehrter Herr ,

die hitzige Diskussion in den Medien über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Rechtlinie 2006/24/EG" schürte bei vielen Bürgern die Angst vor einem "Überwachungsstaat". Auch ich habe diese Besorgnisse sehr ernst genommen.

Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz zur Novellierung der Telekommunikationsüberwachung eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um, die eine effektivere Verbrechensbekämpfung ermöglicht - schließlich ist es eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, die Sicherheit seiner Bürger zu garantieren. Die Telekommunikationsunternehmen sind seit dem 01.01.2008 zum Zweck der Strafverfolgung dazu verpflichtet, bestimmte Telekommunikationsdaten ihrer Kunden für sechs Monate "auf Vorrat" zu speichern.

Auf diese Daten kann jedoch nicht einfach zugegriffen werden. Das Gesetz sieht hohe Hürden für die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung vor, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 11.03.08 (BVerfG, 1 BvR 256/08) noch weiter verschärft hat: Die bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten dürfen nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden, wenn der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine besonders schwere Straftat ist. Zudem werden im Wesentlichen nur die Verkehrsdaten und nicht die Telekommunikationsinhalte gespeichert. Grundsätzlich können Polizei und Staatsanwaltschaft nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Die Telekommunikationsüberwachung bleibt also rechtsstaatlich eingegrenzt.

Wegen dieser engen Grenzen habe ich schlussendlich zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Gleicke
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
26.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Gleicke,

Glückwunsch zur Diätenerhöhung. Das ging aber wirklich schnell.

Erklären Sie mir bitte, warum nun ausgerechnet die Frage, ob das Kindergeld erhöht oder reduziert werden muss, erst im Herbst 2008 überhaupt geprüft werden kann? Und wenn man dann feststellt, dass da möglicherweise Änderungsbedarf besteht, wird man auch schon 2010 zur Tat schreiten. Vorfreude soll bekanntlich die schönste Freude sein. Ich kann Ihnen versichern, dass sich Eltern und Kinder nun fast 3 Jahre freuen. Danke dafür.

Was halten Sie von folgendem Vorschlag: Anpassung des Kindergelds mit jeder Diätenanpassung der Bundestagsabgeordneten? Damit ist a) gewährleistet, dass das Kindergeld stets steigt und b) Sie vermeiden Neiddiskussionen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Iris Gleicke
1Empfehlung
14.04.2008
Iris Gleicke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Kindergeldes.

Familienpolitik hat für Sozialdemokraten einen sehr hohen Stellenwert. Dies zeigt sich alleine anhand der Tatsache, dass das Kindergeld zu Zeiten der Kohl-Regierung lediglich 220 DM betrug und seit der Regierungsübernahme der SPD dreimal angehoben wurde - auf zunächst 250 DM, dann auf 270 DM und zuletzt auf 154 Euro (301,20 DM). Das entspricht einer Steigerung um fast 37 % - mehr als ei­nem Drittel. Allerdings bildet das Kindergeld für Sozialdemokraten nur eine Form der Unterstützungs­leistung für Familien. Unsere Politik richtet sich nicht nur auf die Erhöhung von Geldtransfers an Familien, sondern besteht aus einem intelligenten Mix aus Infrastruktur und Geld.

Insgesamt summieren sich die familienbezogenen Leistungen auf 184,5 Mrd. Euro. Dagegen haben wir jedoch riesige Defizite bei Betreuungsangeboten für Kinder. Eltern haben mehr von Betreuungsan­geboten als von einer Kindergelderhöhung von 10 Euro monatlich, die immerhin fast zwei Milliarden Euro kosten würde. Erfreuli­cherweise konnte sich die SPD trotz vehementer Ablehnung der Union mit ihrer Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr durchsetzen. Damit sorgen wir für gleiche und bessere Bildungschancen für Kinder, eine bessere Integration von Kindern aus sozial benachteiligten Familien, die Vermeidung von Familienarmut und echte Wahlfreiheit für Eltern.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Gleicke
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
02.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Gleicke,

ich studiere Museologie im 3. Semester und habe von einer Kommilitonin gehört, dass Bundestagsabgeordnete der Landkreise internationalen Austausch fördern.
Meine Kommilitonin hatte einige Zeit in Israel verbracht und hatte dafür eine finanzielle Hilfe von ihrem BTA erhalten.
Gilt das auch für Praktika im Ausland?
Bzw. können Sie mir weitere Informationen zu diesem Thema zusenden?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Iris Gleicke
bisher keineEmpfehlungen
02.04.2008
Iris Gleicke
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Bundestag bietet zwei internationale Austauschprogramme an, in deren Rahmen jedoch keine Auslandspraktika gefördert werden.

Das *Parlamentarische Patenschafts-Programm* (*PPP)* wurde 1983 aus Anlass des 300-jährigen Jubiläums der ersten Auswanderung Deutscher nach Amerika gemeinsam vom Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA ins Leben gerufen. Dieses Austauschprogramm ermöglicht jährlich jeweils ca. 350 deutschen und amerikanischen Jugendlichen einen einjährigen Aufenthalt im Gastland.

Das *Programm Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)* richtet sich an qualifizierte, politisch interessierte junge Hochschulabsolventen aus den jungen Demokratien in Südost- und Osteuropa wie auch aus den USA und Frankreich und gibt jungen Nachwuchskräften aus diesen Ländern die Gelegenheit, das parlamentarische Regierungssystem Deutschlands in Praxis und Theorie kennen zu lernen.

Da für Sie beide Programme nicht in Frage kommen, möchte ich Sie an die Fördermöglichkeiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der EU verweisen. Wichtige Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

eu.daad.de

www.daad.de

www.daad.de

Auf der Website www.traineeship.de finden Sie weitere hilfreiche Tipps zur Organisation eines Auslandspraktikums.

Sicherlich gibt es an Ihrer Hochschule ein Akademisches Auslandsamt, das Sie bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes unterstützen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Gleicke
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