Ingrid Hack (SPD)
Abgeordnete Landtag NRW

Grunddaten
Ingrid Hack
Geburtstag
28.07.1964
Berufliche Qualifikation
Studium der Fächer Germanistik, Geschichte und Politologie (M.A.)
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Köln
Wahlkreis
Köln I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
35,9%
Landeslistenplatz
-
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.07.2012
Von:

Thema: Demokratie und Bürgerrechte

Liebe Ingrid Hack !

Wir haben uns vor längerer Zeit mal in der Kölner Südstadt durch den Tim Kramer kennen gelernt...nett muß ich einfach sagen,danke dafür. :-) Nun habe ich im Januar letzten Jahres Frau Barbara Steffens folgende Frage gestellt worauf ich immer noch keine Antwort habe. Sogar erlaubt ist in allen Strassen Cafes und aussen Gastronomien das sie bei Verabreichung von Speisen den Gästen nebst auch Kindern ,das einatmen der Autoabgase ausgesetzt sind. Gleichwohl müsste dieses doch unter Strafe gesetzt werden. Unverantwortlich.
Was bisher nicht berücksichtigt wurde ist die freie ENTSCHEIDUNG eines jeden einzelnen Bürgers und somit auch eines Gastronom,was in seinen vier Wänden geht und was nicht. Handelt es sich hier nicht um eine Entmündigung der gesamten Gastronomie ??? Hier nun die genannte Frage:

Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.01.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Steffens!
Wir haben Schweinepest,wir haben Gammelfleisch,wir haben Dioxin..nicht nur in Eiern und Geflügel,wir haben massenhaft CO 2 giftigen Ausstoss,wir haben verseuchten Fisch,wir haben künstlichen Käse, wir haben vergiftetes Spielzeug ,der Atommüll brodelt unter uns....und und und. Müssen Sie da nicht manchmal selber über das diktatorische Rauchverbot lachen? Wäre nicht die Konsequenz die Tabakindustrie zu verbieten,wenn es Ihnen wirklich und ehrlich...(ich meine so richtig ehrlich,nicht nur so nach aussenhin sondern wirklich ehrlich)... um die Gesundheit der Bürger geht
???

Mit den allerbesten Grüßen die mir zur Verfügung stehen,verbleibe ich

Köln

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Hack,

als Richter werde ich nach der Besoldungsgruppe R1 besoldet. Wie ist es gerechtfertigt, Richter und Beamte ab einer bestimmten Besoldungsgruppe von der Besoldungserhöhung vollständig auszunehmen? Es war allenthalben zu lesen, dass stärkere Schultern größere Belastungen (er)tragen könnten. Man mag Ihnen hierbei zustimmen. Ist Ihnen jedoch klar, dass das Alimentationsprinzip, welches meiner Besoldung zugrunde liegt, die ausschließliche Berücksichtigung von fiskalischen Aspekten nicht zulässt? Sind Ihnen die Vorlagebeschlüsse des VG Halle und des OVG NRW bekannt? Beide Gerichte halten die Besoldung von Richtern für in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Die Beamten und Richter sind schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzenten (so die genannten Beschlüsse) von der Einkommensentwicklung abgekoppelt. Anfragen von Richtervertretungen werden mit kaum noch zu überbietender Arroganz von Ministerseite de facto ignoriert. Die Pensionen sind alles andere als sicher. Und nun auch noch Nullrunden, sodass unter Berücksichtigung der Inflation die Besoldung sinkt? Ich darf doch sehr um Antwort bitten.

Mit freundlichen Grüßen

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