Helmut von Zech (FDP)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
25.05.1955
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Kassel-Land I
Ergebnis
9,8%
Landeslistenplatz
16, über Liste eingezogen
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(...) Ihre Grundprämisse suggeriert allerdings m.E. ein sog. "falsches Dilemma" das meiner Meinung nach in dieser Form schon nicht vorausgesetzt werden kann. Der Bau von Kassel-Calden schließt die Sanierung von Schulgebäuden keineswegs aus; auch umgekehrt ist dies nach meinem Dafürhalten nicht der Fall. Von daher bitte ich um Ihr Verständnis, wenn ich Ihrer Grundannahme, die Schuldenbremse verhindere prinzipiell Schulsanierungen, nicht zustimmen kann. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
04.06.2011
Von:

Guten Tag Herr von Zech,

welche Position nehmen Sie zur Schulpflicht ein?
Käme die Öffnung der hiesig sehr eng gefassten Schulpflicht in Angleichung an die Verhältnisse westlicher Nachbarländer als Gebetsanliegen für Sie in Frage?
Wenn Sie mir in Angelegenheit der Schulpflicht ansatzweise vergleichbar denken sollten: Würden Sie sich im Landtag für die Öffnung der Schulpflicht hin zu einer Bildungspflicht unter Aufsicht des Staates stark machen und versuchen zu helfen, auch auf Regierungsebene Ängste abzubauen, die insbesondere gegenüber jedweder Art von weltanschaulicher Minderheit bestehen? Wobei ich auch an dieser Stelle immer wieder betonen möchte, dass Schulpflichtablehnende mehrheitlich ihre Ablehnung keineswegs religiös begründen.
Stand die Schulpflicht denn schon einmal im hessischen Landtag zur Diskussion? Wenn ja, inwiefern?

Freundliche Grüße
Antwort von Helmut von Zech
1Empfehlung
10.08.2011
Helmut von Zech
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen sehr für Ihre Frage betreffend allgemeine Schulpflicht in Hessen. Für die Verzögerung der Antwort bitte ich um Entschuldigung.

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag steht hinter der gesetzlich verankerten allgemeinen Schulpflicht, die sowohl in der hessischen Landesverfassung als auch im hessischen Schulgesetz verankert ist. Diesbezüglich wurde auch im Rahmen der Gesetzesnovellierung das Schulgesetzes im Juni 2011 nichts geändert. Ich kann Ihnen diesbezüglich auch mitteilen, dass eine Änderung unsererseits nicht geplant oder angedacht war.

Wir sind der Überzeugung, dass die allgemeine Schulpflicht dem Schutz des Kindes dient und durch diese auch das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Bildung und die Heranbildung zu einem verantwortlichen Staatsbürger in unserer pluralistischen Gesellschaft erfüllt wird. Diesem Recht und dem besonderen Schutz wird durch den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag und im engeren Sinne durch die allgemeine Schulpflicht Rechnung getragen. Ferner dient der Schulbesuch der Kinder und Jugendlichen nicht nur der reinen Wissensvermittlung, sondern vielmehr bietet er auch die Möglichkeit zum Erwerb von sozialen und emotionalen Kompetenzen im alltäglichen Umgang miteinander . Wir setzen uns dafür ein, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und Begabungen unterrichtet werden. Aus diesem Grund befürworten wir die Selbständige Schule, die einen entscheidenden Schritt auf dem Weg dorthin beiträgt. Unsere Schulen sind zudem gemäß § 2 Abs. 2 HSchG dazu verpflichtet, "die Schülerinnen und Schüler [zu] befähigen, in Anerkennung der Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen" Nr. 4 "die Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität zu gestalten" und Nr. 7 "Menschen anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vorurteilsfrei zu begegnen und somit zum friedlichen Zusammenleben verschiedener Kulturen beizutragen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten." Durch diese Bildungs- und Erziehungsgrundsätze wird die Erziehung zur Toleranz in der Schule gewährleistet, so dass auch Ängste gegenüber religiösen oder weltanschaulichen Minderheiten abgebaut werden.

Das hessische Schulgesetz ermöglicht jedoch die Gründung und Führung von Schulen in freier Trägerschaft. Die Ersatzschulen sind im Schulgesetz in §§170ff. geregelt. Ferner wird durch das Schulgesetz in §60 Abs. 2 HSchG festgelegt, dass einerseits die allgemeine Schulpflicht durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt werden kann und andererseits bei zwingenden Gründen eine Abweichung durch das Staatliche Schulamt genehmigt werden kann. Grundsätzlich ist gilt jedoch die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen. Und dies wird von uns auch zukünftig befürwortet.

Mit freundlichen Grüßen



Helmut von Zech MdL
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Frage zum Thema Finanzen
03.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr von Zech,

Schulsanierung können aufgrund der Schuldenbremse nicht finanziert werden. Warum greift die Schuldenbremse nicht beim Neubau des Flughafens Calden? Sind nicht die Kinder unsere Zukunft? Wie stehen Sie zum Flughafen Calden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Helmut von Zech
bisher keineEmpfehlungen
20.09.2011
Helmut von Zech
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Grundprämisse suggeriert allerdings m.E. ein sog. "falsches Dilemma" das meiner Meinung nach in dieser Form schon nicht vorausgesetzt werden kann. Der Bau von Kassel-Calden schließt die Sanierung von Schulgebäuden keineswegs aus; auch umgekehrt ist dies nach meinem Dafürhalten nicht der Fall. Von daher bitte ich um Ihr Verständnis, wenn ich Ihrer Grundannahme, die Schuldenbremse verhindere prinzipiell Schulsanierungen, nicht zustimmen kann.

In der Tat bildet die Ausbildung unserer Kinder maßgeblichen Teil unserer Zukunft. Deshalb wurde auch von dieser Landesregierung ein klarer Fokus auf die Qualität in der Schulbildung gesetzt. Auch an den Universitäten investiert Hessen unter der schwarz-gelben Regierung kontinuierlich in die Zukunft unserer Kinder und jungen Erwachsenen. Hierzu gehört auch die Bausubstanz. Während Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms des Landes Hessen und dem Konjunkturpaket II des Bundes konnte Vielzahl an Baumaßnahmen, insbesondere auch für sanierungsbedürftige Schulgebäude, bewilligt werden.

Gute Ausbildung bedarf allerdings auch der Chance, später einen Arbeitsplatz finden zu können. Deshalb dürfen wir auch die Infrastruktur unseres Landes nicht vernachlässigen und sorgen insbesondere über den Bau des Flughafens Kassel-Calden für positive Entwicklungsimpulse in der gesamten Region Nordhessen. Damit schaffen wir auch die Voraussetzungen, dass hessische Kinder nicht nur in der Bildung, sondern auch wirtschaftlich, beispielsweise in der Region Nordhessen, auf Dauer eine Zukunft haben.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr

Helmut v. Zech
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.03.2013
Von:

Hallo Herr von Zech,

wie stehen Sie zu dem unten genannten Thema und wie werden Sie abstimmen?

"Am Freitag, dem 15. März 2013, wird in der Plenarsitzung des Bundestages über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren debattiert. Im Kern geht es um den Antrag zur Aufhebung des Artikels 87a, Abs. 4 des Grundgesetzes sowie um eine Änderung des Art. 35. Mit diesem Antrag wird ein klares Verbot des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte im Inneren gefordert. Derzeit erlauben die zur Änderung vorgeschlagenen Artikel die Niederschlagung von Aufruhren und bewaffneten Aufständen auch durch die Streitkräfte. In diesem Zusammenhang erscheint auch der von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtete Aufbau der »Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte« (RSUKr), einem Äquivalent der früheren Heimatschutzbataillone, in einem anderen Licht. Mit diesen aus Reservisten bestehenden Einheiten wurde die Möglichkeit geschaffen, auch im Fall innerer Unruhen schnell bewaffnete Einheiten im Inland einzusetzen."
Antwort von Helmut von Zech
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14.03.2013
Helmut von Zech
Sehr geehrte Frau ,

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat folgende Beschlussempfehlung abgegeben (Drucksache 17/12711 zu 17/11591)

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich kann mich der Beschlussempfehlung voll inhaltlich anschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut von Zech
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Frage zum Thema Umwelt
12.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Zech,

im äußersten Norden von Hessen liegt liegt ein Filetstück unserer Wälder. Der Reinhardswald mit seiner Kulturgeschichte, seinen unvergleichlich artenreichen Naturinventarien und geschichtlichen Zeugnissen soll auf Betreiben auch Ihrer Partei in einen riesigen Industriepark mittels WEA umgewandelt werden. Wenn in Hessen ca 8% der Landesfläche konfliktfrei außerhalb unserer Wälder für WEAs geeignet ist, dann ist es der betroffene Bevölkerung um den Reinhardswald herum nicht verständlich nahe zu bringen, warum unter vielem anderen Ihre umfangreichen Investitionen in die Entwicklung eines naturnahen Tourismus damit zunichte gemacht , und warum Ihre Heimat mit dieser ernergiepolitisch unnötigen Industrialisierung in diesem Maße verunstaltet werden soll.
Gerne lesen wir Ihre Antwort, auch im Hinblick auf die hessischen Landtagswahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Helmut von Zech
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22.04.2013
Helmut von Zech
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben zur Windenergie im Reinhardswald danke ich Ihnen. Vorab möchte ich Ihnen versichern, dass ich mir als nordhessischer Abgeordneter im Hessischen Landtag der herausragenden Bedeutung des Reinhardswaldes - sowohl bezüglich der einzigartigen Naturlandschaft als auch des kulturellen Ranges - bewusst bin. Deshalb sehe ich es selbstverständlich als wichtiges Gebot, diesen in seinem Bestand zu schützen und für kommende Generationen zu erhalten.
Auf der anderen Seite steht Hessen wie auch die gesamte Bundesrepublik mit dem Umbau der Energieversorgung vor einer herausragenden politischen und gesellschaftlichen Aufgabe. Kaum ein anderer Bereich wirkt so nachhaltig und direkt in die Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger – beispielsweise durch die Frage der Versorgungssicherheit und der Bezahlbarkeit von Strom - und birgt zum anderen ein solch großes technologisches wie auch wirtschaftliches Entwicklungspotential. Auf der anderen Seite stehen jedoch massive Folgen für das unmittelbare landschaftliche Umfeld und damit für den Lebensraum von Mensch und Tier: Man nehme exemplarisch bei der Windenergie den Schattenschlag, Geräuschemissionen und Bedrängungswirkungen, aber auch Flächenverbrauch und landschaftliche Beeinträchtigungen.
Wir als FDP-Fraktion im Hessischen Landtag waren uns dieses Konfliktes und der teilweise widerstreitenden Interessen sehr bewusst. Deshalb haben wir bei der Umsetzung der Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels besonderen Wert darauf gelegt, beim Ausbau der Windenergie sinnvolle Kriterien für ein geordnetes Verfahren aufzustellen. Der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Landesentwicklungsplan Windenergie sieht für die Ausweisung eines Gebietes als Vorrangfläche zum einen eine Grundgeschwindigkeit von 5,75 m/s in einer Höhe von 140 Metern vor, zum anderen die Festlegung des Mindestabstands von Windenergieanlagen zu Siedlungen von 1.000 Metern, sowie den Konzentrationsgrundsatz. Auf dieser Grundlage soll es gelingen, zwei Prozent der gesamten Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie auszuweisen. Auf der Ebene der Regionalplanung, und später noch einmal auf Genehmigungsebene, wird intensiv geprüft, ob ein Vorranggebiet bzw. ein konkretes Vorhaben mit dem Landschafts- und Naturschutz überhaupt vereinbar ist. Deshalb weisen sowohl hinsichtlich der Folgen für die Natur - man nehme beispielhaft nur den immensen Flächen- und Waldverbrauch - sowie die zu befürchtenden avifauvinistischen Folgen der LEP und der naturschutzfachliche Erlass des Hessischen Umweltministeriums auf die Regelungen des Naturschutzgesetzes hin. Dabei ist insbesondere drauf hinzuweisen, dass Naturschutzgebiete sowie Naturdenkmäler absolute Ausschlussgebiete sind. Darüber hinaus sollen Natura 2000-Gebiete nur insofern als Vorranggebiete herangezogen werden, als die Windenergienutzung mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete vereinbar ist oder die Voraussetzungen für eine FFH-rechtliche Ausnahme vorliegen. Mit alldem wollen wir gewährleisten, dass sich die Planung auf wenige, dafür jedoch besonders windhöffige, wirtschaftlich lohnende Standorte konzentriert und dabei die Beeinträchtigungen für Mensch, Natur und das Landschaftsbild möglichst gering gehalten werden.
Mit Blick auf die genannten Kriterien und Ziele hat die Regionalversammlung Nordhessen, die als Gremium für die Ausweisung der Vorrangflächen zuständig ist, einstimmig den Regionalplan aufgestellt. Dies geschah in dem Bewusstsein, dass die Kammlagen der hessischen Mittelgebirge aus Sicht der Windhöffigkeit und damit der Wirtschaftlichkeit besonders geeignet für Windkraftanlagen sind, und eine Nutzung dieses Umstandes auch Ausdruck von Solidarität unter den sehr unterschiedlichen hessischen Landesteilen ist. Auf der anderen Seite teile ich Ihre Bedenken bezüglich der Wirkungen für das Landschaftsbild und den Tourismus. Deshalb werden wir ganz besonders darauf achten, dass kein unkontrollierter, rein ideologisch motivierter Zubau nach dem Motto "viel hilft viel", wie es SPD und Grüne propagieren, erfolgt. Insbesondere die Grünen gehen viel weiter und fordern, die Mindestabstände zu Siedlungen auf 750 Meter zu reduzieren oder im Einzelfall sogar darunter zu gehen, mehr Vorranggebiete auszuweisen, neben den Vorranggebieten noch Eignungsflächen als Planungskategorie aufzunehmen und damit die Ausschlusswirkung zu umgehen sowie die Mindestgeschwindigkeit auf 5,5 m/s abzusenken. Eine Energiewende ohne die genannten Beeinträchtigungen "zum Nulltarif" wird es nicht geben. Wir werden als FDP jedoch daran arbeiten, sie mit dem größtmöglichen Schutz für Menschen und unter Schonung der Natur zu ermöglichen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position umfassend darlegen und stehe Ihnen gerne auch weiterhin zum Meinungsaustausch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut von Zech
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag
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