Hellmut Königshaus (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hellmut Königshaus
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Jurist, Leitender Angestellter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Treptow-Köpenick
Landeslistenplatz
2, Berlin
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(...) Meiner Ansicht ist es nicht Ausdruck eines freiheitlich-demokratischen Lebensgefühls, wenn man mutwillig Fenster zerstört, mit Steinen auf Menschen wirft und Autos anzündet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
15.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Hellmut Königshaus,

wo kann ich die Opferrente beantragen und welche Unterlagen brauche ich dafür ?
Ich bekomme 520 € EU- Rente und Gleichstellung plus Wohngeld,alles zusammen ca. 700 €, bekomme ich die 250 € dazu oder wird mir dafür etwas anderes gestrichen ?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Hellmut Königshaus
8Empfehlungen
15.08.2007
Hellmut Königshaus
Sehr geehrter Herr ,

Herr Königshaus befindet sich derzeit im Urlaub. Nach seiner Rückkehr werden Sie eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Monique Jajo
Mitarbeiterin
Ergänzung vom 11.09.2007
Sehr geehrter Herr ,

Ihre email vom 15. August 2007 habe ich erhalten und bedanke mich dafür.

Für die Opferrente sind die Landesjustizverwaltungen zuständig, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist. Sie benötigen den Rehabilitierungsbescheid oder eine Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz zur Beantragung der Opferrente. Außerdem muss die wirtschaftliche Bedürftigkeit gegeben sein.

Wirtschaftliche Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinstehenden bei 1.035 € und bei Verheirateten bei 1.380 € monatlich. Das Einkommen des Ehegatten bleibt unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben u. a. Altersrenten. Zuständig sind die Landesjustizverwaltungen, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist, bzw. die von den Landesregierungen noch zu bestimmenden Stellen.

Anträge können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) gestellt werden, wenn

1. der Antragsteller, einen Rehabilitierungsbeschluss des Landgerichts Berlin erhalten hat oder

2. der Antragsteller über eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) verfügt

und in Berlin bzw. im Ausland lebt.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zuerst wird geprüft, ob die Dauer der Haftzeit der Gesetzesvorgabe entspricht und ob Ausschließungsgründe vorliegen. Dann erfolgt die Bedürftigkeitsüberprüfung und die abschließende Bescheiderteilung. Bei einer positiven Bescheiderteilung wird die besondere Zuwendung für Haftopfer rückwirkend ab dem der Antragstellung folgenden Monat gewährt. Antragsvordrucke und telefonische Auskünfte erhalten Sie beim LAGeSo, Referat II D/2000, Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin, im KundenCenter des LAGeSo Albrecht-Achilles-Str. 62, 10709 Berlin, Telefon 9012 6464 und im Info-Point des LAGeSo Sächsische Str. 28, 10707 Berlin, Telefon 9012 8988, -8989 zu folgenden Sprechzeiten: Montag, Dienstag 9.00 - 15.00 Uhr, Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr, Freitag 9.00 - 13.00 Uhr und im Internet unter www.lageso.berlin.de (Soziales Entschädigungsrecht). Hier kann Ihnen dann auch Auskunft darüber erteilt werden, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hellmut Königshaus, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
25.08.2007
Von:

Sehr geehrter Hr. Abgeordneter

Ihre Partei ist doch gegen den Mindestlohn, vor allem im Dienstleistungssektor.

Hier einen Mindestlohn einzuführen halte ich jedoch für dringend erforderlich und das Druckmittel der Arbeitgeber "Wir lagern aus" greift hier nicht, denn ich kann keinen Postzusteller, Wachmann, Friseur usw. auslagern, oder soll dieser täglich aus "China" ansreisen um dann hier seiner Arbeit nachzugehen.

Frage:

Wie wollen Sie als Partei dafür sorgen, dass diese und ähnliche Personengruppen von der Wirtschaft so bezahlt werden, dass kein unterstützendes ALG II mehr erforderlich ist?

PS:
Bitte beantworten Sie die Frage selbst, ich möchte "Ihre Meinung" wissen. Mir macht es nichts aus, auf diese Antwort auch etwas länger zu warten.
Antwort von Hellmut Königshaus
13Empfehlungen
11.09.2007
Hellmut Königshaus
Sehr geehrter Herr ,

Ihre email vom 26. August 2007 habe ich erhalten und bedanke mich dafür.

Die FDP hält den Verzicht auf Mindestlöhne vor dem Hintergrund der Ausgrenzung der unteren Produktionsbereiche für sinnvoll. Statt Mindestlöhnen ist durch die Einführung eines liberalen Bürgergeldes ein Mindesteinkommen zu gewährleisten. Hierfür ist das gesamte Sozialsystem zu modernisieren: Möglichst alle steuerfinanzierten sozialen Hilfen des Staates müssen auf die Bedürftigkeit der Bürger ausgerichtet, pauschalisiert und in einem Universaltransfer, dem Bürgergeld, zusammengeführt werden. Darüber hinaus wird das Bürgergeld mit der Einkommensteuer zu einem Steuer-Transfer-System aus einem Guss verbunden. Steuern und soziale Hilfen werden im Finanzamt miteinander verrechnet. Bürger mit höherem Einkommen zahlen Steuern an das Finanzamt, Bürger mit niedrigerem oder gar keinem Einkommen bekommen das Bürgergeld als eine negative Einkommenssteuer ausbezahlt.

Da Sie mich allerdings um meine ganz persönliche Meinung gebeten haben, möchte ich diese auch gern äußern. Es wird Sie nicht wundern, dass sie sich im Wesentlichen mit der der FDP deckt.

Wenn in bestimmten Berufsfeldern durch Mindestlöhne eine deutliche Lohnerhöhung festgelegt wird, die den vom Markt festgelegten Kostenrahmen sprengt, werden diese Arbeitsplätze ins Ausland verlagert oder in Deutschland mit Schwarzarbeitern durchgeführt. Dies ist vorhersehbar. Die Einführung des oben beschriebenen Bürgergeldes würde dagegen die Arbeitgeber von einer Lohnerhöhung in diesen Bereichen entlasten und Arbeitsplätze im Inland sichern.

Ich habe viel Kontakt mit Bürgern, aber auch den Interessenvertretern der Wirtschaft, und darf Ihnen versichern, dass das Thema Mindestlöhne/angemessene Einkommen für Geringverdiener regelmäßig diskutiert wird. Der von der FDP aufgezeigte Weg erscheint mir als der beste, um allen Belangen gerecht zu werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hellmut Königshaus, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
03.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Königshaus,

in den Medien gibt es zum Teil sehr widersprüchliche Meldungen zum Thema Verkauf der Bahn.
Nein, ich bin kein Umweltaktivist, aber ich bin aktiver Bahnkunde und habe Angst, dass dieses Stück Eigentum des deutschen Volkes für einen Appel und ein Ei verschleudert wird. Es wundert mich sehr, dass insbesondere dann, wenn ein Unternehmen nahezu eine Monopolstellung hat, dieses nicht wirtschaftlich arbeiten soll.

Bitte teilen Sie mir Ihren Standpunkt mit, insbesondere plädiere ich hier für eine namentliche Abstimmung, damit wir gemeinsam auch die schwarzen Schafe entdecken.

Vielen Dank
Antwort von Hellmut Königshaus
13Empfehlungen
17.09.2007
Hellmut Königshaus
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Bahnprivatisierung.

Zunächst: ich werde gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf stimmen, aber nicht, weil ich gegen die Privatisierung an sich wäre, sondern weil mit jetzt der konkret beabsichtigten Regelung die von Ihnen befürchteten Nachteile tatsächlich eintreten könnten.

Die FDP will den Verkehrsträger Schiene stärken und die Belastungen des Steuerzahlers senken. Das Schlüsselinstrument dafür ist Wettbewerb, auch auf der Schiene. Das ist auch die beste Gewähr für die Sicherung von Beschäftigung im Bahnsektor. Denn eine öffentlich geführte Bahn wird, das zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, als "unwirtschaftlich" eingeschätzte Strecken einstellen, anstatt nach Möglichkeiten zu suchen, durch Steigerung der Attraktivität neue Kunden zu gewinnen und so die Wirtschaftlichkeit wieder herzustellen. So haben private Bahnunternehmen eine Reihe von Verbindungen von der Bundesbahn bzw. der Bahn AG übernommen oder sogar nach einer Einstellung des Betriebes wieder angeboten, die der Staatsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten wollte.

Es ist daher genau anders herum, als es die Kritiker einer Privatisierung immer wieder behaupten: Privatisierung ist eher eine Chance als ein Risiko für die Angebote in der Fläche. Die Behauptung, dass gerade wegen der Privatisierung Preise erhöht oder Angebote in der Fläche verkürzt werden könnten, ist sowieso nicht schlüssig: da die Nah- und Regionalverkehre von der öffentlichen Hand "bestellt" und von ihr die Defizite gedeckt werden, hat auch ein privater Anbieter an einer solchen Angebotsverkürzung überhaupt kein Interesse, und von einer Preiserhöhung hätte er selbst gar nichts.

Dass eine "öffentliche" Bahn eine Gewähr für die gute Unterhaltung der Bahnanlagen wäre, kann man ja wohl angesichts des Beispiels der Deutschen Bahn AG nicht wirklich behaupten. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat beispielsweise mehr als 600 Langsamfahrstellen aufgelistet, die zu Geschwindigkeitseinbrüchen führen und die auf mangelnde bauliche Unterhaltung zurückzuführen sind. In anderen Bereichen ist es ähnlich. Es ist nämlich genau umgekehrt, als Sie annehmen: da die Bahn AG den Unterhalt selbst zahlen muss, eine Grundsanierung aber vom Bund bezahlt wird, liegt es keineswegs in ihrem Interesse, teuere Unterhaltungsarbeiten durchzuführen, wenn mit etwas Zuwarten auch eine Grundsanierung zu begründen ist. Das hat also mit der Frage "öffentlich" oder "privat" überhaupt nichts zu tun.

Die häufig angesprochenen Probleme, die bei der Bahnprivatisierung in anderen Ländern aufgetreten sind, haben übrigens nichts mit der Privatisierung an sich, sondern mit der Art ihrer Durchführung zu tun. Wenn bei der Privatisierung eine Bahn übergeben wird, die der bis dahin (übrigens staatliche) Betreiber nicht ausreichend unterhalten hat, dann kann der private Übernehmer sie nur dann sanieren, wenn er dafür entweder Geld vom Staat erhält oder aber über höhere Fahrpreise die Sanierungskosten erwirtschaften kann. In den von Ihnen genannten Fällen war keine der beiden Bedingungen erfüllt, weil der jeweilige Staat kein Geld gab und dennoch Fahrpreiserhöhungen untersagte.

Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt allerdings gerade deshalb das Modell der sogenannten Teilprivatisierung, das Verkehrsminister Tiefensee jetzt vorgestellt hat, entschieden ab. Es hat mit einer echten Privatisierung nichts zu tun, weil es die auf Kosten des Steuerzahlers geschaffene Infrastruktur bei einem der zukünftigen Wettbewerber, der Bahn AG, belässt, die damit den Wettbewerb blockieren kann und das als Wirtschaftsunternehmen auch tun wird. An dem Dilemma der unzureichenden Unterhaltung würde sich indessen nichts ändern, im Gegenteil.

Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion muss deshalb bei der Privatisierung zwischen den Infrastrukturbereichen einerseits und den Transport- und Logistikbereichen andererseits unterschieden werden. Nach Art. 87e Absatz 3 Grundgesetz muss der Bund dauerhaft Mehrheitseigentümer der Infrastrukturgesellschaften bleiben. Das ist auch sinnvoll, weil die Infrastruktur – also vor allem das Schienennetz – auf Kosten des Steuerzahlers aufgebaut wurde und dauerhaft nur mit hohen Zuschüssen des Bundes unterhalten werden kann. Die Infrastruktur ist das Schlüsselinstrument, um Wettbewerb auf der Schiene zu ermöglichen. Aus diesem Grunde wollen wir, dass die Infrastruktur vom restlichen DB-Konzern getrennt und von der Privatisierung ausgenommen bleibt.

Ich werde mich dafür aussprechen, dass über den Regierungsentwurf namentlich abgestimmt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hellmut Königshaus
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Frage zum Thema Wirtschaft
30.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Könighaus,

sollte die Regierung aufgefordert werden, den Vorschlag der Stadtschloss Berlin Initiative zur Realisierung des privat finanzierten Schlossprojektes zu prüfen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hellmut Königshaus
9Empfehlungen
08.10.2007
Hellmut Königshaus
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.09.2007.

den Aufbau des Berliner Stadtschlosses und die Initiative von Bundesminister Tiefensee, die Beschlüsse des Deutschen Bundestages umzusetzen, begrüße ich.

Da Humboldt - Forum wird in seiner derzeit geplanten Form ein einzigartiges Museumsensemble in der Mitte Berlins vollenden. Mit ihren außereuropäischen Sammlungen wird die Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Einheit mit den Sammlungen auf der Museumsinsel schaffen. Es wird ein Ort der kulturellen Begegnung und des kulturellen Dialogs in der Mitte Berlins entstehen und damit ein weiteres kulturelles Highlight in Berlin geschaffen. Privates Engagement bei der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses ist auf jeden Fall wünschenswert. Darum freue ich mich sehr über die Spendeninitiative von Herrn von Boddin mit seinem "Förderverein Berliner Schloss e.V.". Aus meiner Sicht sollte aber die öffentliche Nutzung des Gebäudes garantiert sein. Aus diesem Grunde befürworte ich den Vorschlag der Stadtschloss Berlin Initiative zur Realisierung des privat finanzierten Schlossprojektes nicht.

Mit freundlichen Grüße
Hellmut Königshaus
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Könighaus,

ich habe bezüglich der Speicherung von Verbindungsdaten ab dem nächsten Jahr gehört, daß geplant ist, diese Daten im Rahmen der "Cybercrime-Konvention" an 52 andere Länder weiterzugeben, darunter solche "Musterländer der Demokratie" wie Russland und Aserbeidschan. Das betrifft auch Standortdaten, also wo ich mich gerade aufhalte mit meinem Handy.

Über Aserbaidschan habe ich in der Wikipedia gelesen: "Der Oppositionspolitiker Qabil Hüseynli bezeichnet Aserbaidschan als ´halbfeudal, von Clans und der Mafia beherrscht´."

Wieso soll ein Mafiaclan in Aserbaidschan (zum Teil) genauer wissen, wo ich mich aufhalte als meine eigene Freundin? Das macht mir Angst. Hat Deutschland nicht die Pflicht, seine Staatsbürger zu beschützen?

Vielen Dank,
Antwort von Hellmut Königshaus
22Empfehlungen
26.11.2007
Hellmut Königshaus
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr email vom 06.11.2007.

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, von ihren Plänen für eine Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht die Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten für sechs Monate zu Strafverfolgungszwecken vor. Erfasst sind davon alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy und E-Mail. Festgehalten wird auch, wer wann das Internet genutzt hat. Damit erhalten die Strafverfolgungsbehörden genaue Kenntnis vom Kommunikations– und Bewegungsverhalten der Bürger. Die Verbindungsdaten sollen ohne jeden Verdacht gespeichert werden. Damit wird jeder Bürger unter einen Generalverdacht gestellt. Erhebliche Auswirkungen sind dadurch für die Arbeit von Journalisten zu erwarten im Hinblick auf den Informantenschutz. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für intensive Grundsrechtseingriffe regelmäßig bestimmte Verdachts- und Gefahrenstufen verlangt. Eine Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Bundesregierung riskiert daher mit ihrem Gesetzentwurf bewusst einen Verfassungsverstoß. Völlig unverständlich ist, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf auch noch über die europarechtlichen Vorgaben hinausgeht. Entgegen der Richtlinie, sieht der Gesetzentwurf die Verwendung der gespeicherten Daten auch zur Gefahrenabwehr vor. Zudem sollen auch die Nachrichtendienste Zugriff auf die Daten haben. Auch bezüglich der zu verfolgenden Straftaten sieht der Gesetzentwurf Erweiterungen vor.

Derzeit ist beim Europäischen Gerichtshof ein Verfahren gegen die EU-Richtlinie anhängig, da Zweifel über die europarechtliche Kompetenzgrundlage besteht. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung zurückzustellen und zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Hellmut Königshaus
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