Hellmut Königshaus (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hellmut Königshaus
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Jurist, Leitender Angestellter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Treptow-Köpenick
Landeslistenplatz
2, Berlin
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(...) Zu den hohen Abfindungen ist Folgendes anzumerken: Unternehmen sind in Deutschland zumeist in privater Hand, und hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Das heißt, ich kann selbst bestimmen, ob und wenn ja was für einen Vertrag mit welchen Inhalten ich abschließe. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
08.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Königshausi,

seit Dezember 2005 ist die UN-Konvention gegen Korruption in Kraft, auch mit den Stimmen Deutschlands. Deutschland hat - im Gegensatz zu 100 anderen Nationen - diese Konvention allerdings noch immer nicht ratifiziert, obwohl z.B. im Schlussdokument des G8-Gipfels von Heiligendamm es sich verpflichtete, beispielgebend bei der Bekämpfung der Korruption zu sein.
Grund für die noch nicht erfolgte Ratifizierung ist die notwendige Neufassung des § 108 e StGB (Abgeordnetenbestechung).
Wann gedenken Sie, mit Ihrer Bundestagsfraktion endlich eine gesetzgeberische Initiative zu unternehmen?
Antwort von Hellmut Königshaus
11Empfehlungen
11.07.2008
Hellmut Königshaus
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre interessante Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt in der sitzungsfreien Zeit dazu komme, sie zu beantworten, aber das Thema ist zu kompliziert, um es so nebenbei abzuhandeln.

Ich bedauere es sehr, dass wir in Deutschland in dieser Frage noch nicht zu einer abschließenden Lösung gelangt sind. Die weltweite Bekämpfung der Korruption ist eines meiner zentralen Ziele als Entwicklungspolitiker, aber darüber hinaus der gesamten FDP-Bundestagsfraktion. Auch alle anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages bekennen sich zu diesem Ziel. Das gilt auch für die Frage der Abgeordnetenbestechung, die ja nur einen kleinen Teil des UN-Übereinkommens ausmacht. Es ist aber gerade in diesem Punkt nicht so einfach, das Übereinkommen in nationales Recht umzusetzen. Denn neben dem Ziel der Korruptionsbekämpfung gilt es die vom Grundgesetz vorgegebenen, unveränderlichen Vorgaben zur Gewährleistung beispielsweise des freien Mandats und des Immunitätsrechts aus Artikel 46 GG zu beachten.

Abgeordnetenbestechung ist, unabhängig von dem UN-Übereinkommen, in Deutschland gemäß § 108e StGB schon seit 1993 strafbar. Danach macht sich ein Abgeordneter strafbar, wenn er für ein bestimmtes Stimmverhalten einen Vorteil als Gegenleistung annimmt, ebenso derjenige, der ihm diesen Vorteil verschafft. Das strafwürdige Unrecht der Abgeordnetenbestechung, also die unlautere Einflussnahme auf den demokratischen Willensbildungsprozess, ist also im deutschen Recht bereits sanktioniert. Das wird auch in der Praxis durchgesetzt, denn auch für Abgeordnete gilt das Legalitätsprinzip. Die Staatsanwaltschaft muss also auch die Abgeordnetenbestechung verfolgen, wenn sie tatsächliche Anhaltspunkte für eine solche Straftat hat, d.h. ermitteln und ggfs. Anklage erheben. Das gilt natürlich auch bei einem Verdacht gegen einen Abgeordneten. Das Recht auf Immunität schützt ihn davor nicht. Dadurch unterscheidet sich das deutsche Immunitätsrecht wesentlich von dem vieler anderer Länder. Deutschland muss sich also grundsätzlich in dieser Frage nicht verstecken, auch wenn über eine weitere Präzisierung des Tatbestandes des § 108e StGB, also der "Abgeordnetenbestechung", nachgedacht werden muss.

Dennoch ist das deutsche Recht mit dem UN-Übereinkommen nicht ohne weiteres in Übereinstimmung zu bringen. Das Übereinkommen nimmt keine Rücksicht auf die gewachsenen Rechtstraditionen der Mitgliedsländer, schenkt aber auch anderen wichtigen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zu wenig Beachtung. So setzt das Übereinkommen einerseits "Amtsträger", also Beamte und andere hoheitlich tätige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, und andererseits Abgeordnete gleich. Diese Gleichsetzung tangiert aber unmittelbar eine der tragenden Säulen der repräsentativen Demokratie, nämlich das freie Mandat. Nach dem Willen des Grundgesetzes genießt der Abgeordnete, anders als ein Amtsträger im öffentlichen Dienst, gemäß Art. 46 Abs. 2 GG Immunität. Er ist damit vor willkürlichen Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit geschützt, insbesondere vor Verhaftung ohne Genehmigung des Parlaments. Dieses soll seine Unabhängigkeit sichern und gewährleisten, dass er in seinen Entscheidungen frei ist und nur seinem Gewissen verpflichtet ist. Aber die Immunität schützt ihn eben nicht vor der Strafverfolgung, sie unterliegt im Interesse des Schutzes des Parlaments als solchem, also der Legislative, vor unzulässigen Pressionen der Exekutive lediglich der besonderen Kontrolle des Parlaments.

Das deutsche Abgeordnetenrecht unterwirft die Volksvertreter zudem strikten Reglementierungen. So sind die Bundestagsabgeordneten an Verhaltensregeln gebunden, die umfangreiche Anzeige- und Veröffentlichungspflichten beinhalten. Erst kürzlich sind die Verhaltensregeln erneut deutlich verschärft worden.

Die Verhandlungen über die UN-Konvention haben gezeigt, dass auch andere Länder Schwierigkeiten haben, dieses Übereinkommen mit ihrem jeweiligen Verfassungsrecht in Übereinstimmung zu bringen, und zwar auch in diesen Fällen meist nicht deshalb, weil etwa die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung an sich in Frage gestellt würde, sondern aus ähnlichen Gründen wie in Deutschland.

Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung seinerzeit aufgefordert, sich bei den Verhandlungen über das UN-Übereinkommen für eine Lösung einzusetzen, die mit dem deutschen Recht vereinbar ist. Es ist aus den vorgenannten Gründen sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung sich über dieses Votum des Bundestages hinweggesetzt hat und in den Schlussberatungen ihren Vorbehalt gegen eine mit dem Grundgesetz nur schwer zu vereinbarende Definition des "inländischen Amtsträgers" zurückgezogen hat. Damit hat sie erst diese Problemlage geschaffen. Denn gerade Deutschland, das zu Recht in seiner Entwicklungszusammenarbeit von den Regierungen der Nehmerländer die nachdrückliche Bekämpfung der Korruption in ihren Ländern einfordert, steht natürlich in einem schiefen Licht da, wenn es eine einschlägige UN-Übereinkunft selbst nicht unterzeichnet.

Es wird daher jetzt darauf ankommen, dass der Deutsche Bundestag aktiv wird, nachdem die Bundesregierung in dieser Frage versagt hat. An diesen Beratungen werden sich die FDP-Fraktion und insbesondere auch ich uns konstruktiv beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hellmut Königshaus
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Frage zum Thema Internationales
19.06.2008
Von:

sehr geehrter herr königshaus,

welche auswirkungen wird die krise des globalisierten kapitalismus und die damit verbundenen globalen unruhen mittelfristig auf deutschland haben?ich hätte gerne ihre meinung dazu.

mit freundlichen grüßen
Antwort von Hellmut Königshaus
13Empfehlungen
14.07.2008
Hellmut Königshaus
Sehr geehrter Herr Busch,

Sie stellen mir eine einfache Frage zu einem komplizierten Thema. Ich will deshalb etwas ausführlicher antworten.

Dass es eine Wirtschaftskrise mit globalen Auswirkungen, insbesondere im Energie- und Nahrungsmittelbereich, gibt, ist offenkundig. Die Erhöhung der Energiepreise droht die Weltwirtschaft in eine tiefe Rezession zu drücken. Und in den Entwicklungsländern, wo viele Menschen schon bisher mehr als die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens für Nahrungsmittel ausgeben mussten, ist die katastrophale Teuerung, teilweise mehr als eine Verdoppelung, nicht mehr zu verkraften. Wenn sich daraus weltweite Unruhen entwickeln sollten, dann kann Deutschland als eine der führenden Exportnationen ohne nennenswerte eigene Rohstoffe davon nicht unberührt bleiben. Deshalb müssen wir uns dieser Aufgabe mit großem Ernst stellen. Die Krisen auf dem Energie- und dem Nahrungsmittelmarkt haben mehrere Ursachen, aber sie stehen alle in einem engen Zusammenhang.

Einer der Hauptgründe für die Preissteigerungen im Energiesektor ist der beständig steigende Bedarf der Schwellenländer, dem keine entsprechende Steigerung der Fördermengen gegenüber steht. Daneben haben gerade diese Länder eine beklagenswert niedrige Energieeffizienz. Daraus haben die Industrienationen den "Ausweg" beschritten, anstelle fossiler Energieträger wie Öl und Gas vermehrt auf Biokraftstoffe zu setzen. Das heißt, anstatt auf den Tisch kommen die Nahrungsmittel wie Getreide und Mais in die Autotanks. Auf diese Zweckentfremdung sind nach einer Studie der Weltbank mehr als 75 % der Preissteigerungen für Nahrungsmittel zurückzuführen. Die höheren Energie- und Düngemittelpreise, die ebenfalls auf die Steigerung der Nachfrage und die Umstellung der Essgewohnheiten in den Schwellenländern wie China zurückgeführt werden, machen demgegenüber nach Feststellungen der Weltbank weitere 15 % aus. Es handelt sich also um eine Krise, die uns in den entwickelten Ländern weh tut, aber wir erlauben uns, sie auf Kosten der Hungernden dieser Erde zu lösen, noch dazu mit dem guten Gefühl, vermeintlich etwas Gutes für das Weltklima zu tun. Dabei geht die Ausweitung der Nachfrage beispielsweise nach Zuckerrohr oder Palmöl für die Energieerzeugung zu Lasten der Regenwälder, schadet also auch dauerhaft dem Weltklima und der Biodiversität. Der langfristige Ausweg kann daher nur in der Nutzung erneuerbarer Energien aus nicht pflanzlicher Herkunft gesehen werden.

Wollen wir also die Vielfalt bei Flora und Fauna bewahren, das Weltklima schützen, die unglückselige Konkurrenz von Treibstoffen zu Nahrungsmitteln beenden und damit weltweite Unruhen vermeiden, dann müssen wir diesen Teufelskreis durchbrechen. Die europäischen Beimischungsverpflichtungen für Kraftstoffe müssen sofort zurückgenommen werden, die USA müssen aufhören, in großem Umfang Ethanol aus brasilianischer Produktion einzusetzen.

Daneben gibt es weitere Ursachen für die weltweite Wirtschaftskrise, die wir beobachten müssen. Der Anteil der Weltbevölkerung in den sich entwickelnden Ländern und den Schwellenländern nimmt zu, im gleichen Maße steigt der Einfluss von Politikversagen und Protektionismus in diesen Ländern auf die gesamte Weltwirtschaft. Anders als die Globalisierungsgegner behaupten ist nicht Marktversagen der Grund für die Massenarmut in den Entwicklungsländern, sondern sie ist vielmehr auf schlechte Regierungsführung, wirtschaftliche Isolation, fehlende rechtsstaatliche Strukturen, mangelhafte Bildung, Nepotismus und Kleptokratie der herrschenden Eliten in vielen Entwicklungsländern zurückzuführen.

Wir können die Globalisierung nicht zurückdrehen, wir müssen vielmehr richtig mit ihr umgehen. Sie bietet mehr Chancen als Risiken, Chancen, die es zu nutzen gilt: zur weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten und persönlicher Freiheit und marktwirtschaftlicher Strukturen. Alle empirischen Erfahrungen belegen, dass die "Globalisierungsdividende" gerade der Entwicklungsländer hoch ist, höher als in den Ländern des Nordens. Leider kommt aber diese "Dividende" nicht in allen Ländern bei der breiten Masse der Bevölkerung an. Diese Verteilungsungerechtigkeit in den Entwicklungsländern müssen wir ebenfalls bekämpfen. Wenn wir gemeinsam mit den anderen Industrieländern an diesen drei Ursachen ansetzen: Beendigung des Mißbrauchs von Nahrungsmitteln zur Energienutzung, Steigerung der Energieeffizienz und größere Verteilungsgerechtigkeit in den Schwellen- und Entwicklungsländern, dann werden wir globale Unruhen vermeiden können. Und damit auch die negativen Auswirkungen auf Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Hellmut Königshaus
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
16.07.2008
Von:

Wie lange kann ich noch als selbständiger Unternehmer im Transportgewerbe bei ständig steigenden Dieselpreisen existieren?
Fakten zu dem Thema finden sie unter:
www.alle-brauchen-diesel.de

Mit freundlichen Grüßen


www.retourkutsche.de
Antwort von Hellmut Königshaus
10Empfehlungen
21.07.2008
Hellmut Königshaus
Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund der hohen Dieselpreise steht der Transportwirtschaft insgesamt das Wasser bis zum Hals. Das ist sicherlich auch dem Bundesfinanzminister bekannt, aber es scheint ihm egal zu sein. Er hat weiterhin für viel Überflüssiges Geld in der Kasse, nur nicht für diejenigen, die die Wirtschaft und damit das Gemeinwesen insgesamt am Laufen halten. Der Staat kassiert zwei Drittel von jeder Tankrechnung, und mit jeder Preiserhöhung kassiert er über die Mehrwertsteuer noch einmal zusätzlich.

Das Bundesfinanzministerium versucht davon mit dem Hinweis abzulenken, ein hoher Benzinpreis rege dazu an, weniger Kraftstoff zu verbrauchen. Das ist blanker Zynismus, denn die moderne arbeitsteilige Wirtschaft kommt nicht ohne Transporte aus, und die gibt es nicht ohne Kraftstoff. Die FDP hat die Bundesregierung aufgefordert, dieser Ausplünderung Einhalt zu gebieten und die Unternehmen zu entlasten, etwa durch die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent. Leider hat die Bundesregierung dies abgelehnt, sie plant im Gegenteil stattdessen noch weitere Belastungen, etwa durch eine Erhöhung der LKW-Maut, womit nun noch weitere Betriebe und Arbeitsplätze gefährdet werden!

Die FDP wird sich weiterhin für eine Entlastung der Transportunternehmen einsetzen. Das dient allen Menschen im Lande, weil es zum Straßentransport keine Alternativen gibt. Denn zumindest kurz- und mittelfristig kann die Schiene keine zusätzlichen Transporte übernehmen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hellmut Königshaus
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Frage zum Thema Finanzen
31.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Königshaus

Könnten Sie mir bitte erklären warum die FDP sich momentan in der IKB Affaire keinen Untersuchungsausschuss im Bundestag beantragt im Gegensatz zu den Grünen und Linken?

Mit freundlichen Grüßen

Ihr .
Antwort von Hellmut Königshaus
10Empfehlungen
04.09.2008
Hellmut Königshaus
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich als erste Fraktion im Bundestag um Aufklärung in diesem Skandal bemüht und wird das auch weiter tun. Für uns ist mit dem Verkauf der IKB der Fall keinesfalls abgeschlossen. Vor allem wollen wir wissen, was der Verkauf die Steuerzahler am Ende kosten wird. Die Antwort auf diese Frage bleibt die Bundesregierung weiter schuldig.

Klar ist schon heute, dass der Bund erneut zur Kasse gebeten wird. Der nunmehr erzielte Verkaufserlös liegt deutlich unter dem von Finanzminister Steinbrück angekündigten Betrag von 800 Millionen Euro. Damit klafft erneut eine Lücke im Rahmen des 3. Rettungspaketes, das der Finanzminister im Februar 2008 der KfW fest zugesagt hatte.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich weiter für umfassende Aufklärung einsetzen und wir schließen auch nicht aus, dass wir dazu einen Untersuchungsausschuss gebraucht werden kann. Auf der bevorstehenden Klausurtagung der Fraktion werden wir die unterschiedlichen Möglichkeiten diskutieren.

Mit freundlichem Gruß
Hellmut Königshaus
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Frage zum Thema Wirtschaft
05.09.2008
Von:
Dr.

Werter Herr Königshaus,

wieso stemmt sich die FDP nicht wie die PDS offiziell gegen einen IKB-Verkauf in einem derartigen Marktumfeld? Sie hat schließlich auch einen Sitz im Verwaltungsrat der KfW und könnte zahlreiche weitere Mitglieder aus Verbänden und Bundestag hinter sich bringen. Könnte so nicht der Schaden gemindert werden?

Beste Grüße
Dr. oec. D.
Antwort von Hellmut Königshaus
11Empfehlungen
19.09.2008
Hellmut Königshaus
Sehr geehrter Herr ,

Der Vertreter der FDP im Verwaltungsrat, mein Kollege Koppelin, hat dort GEGEN den Verkauf gestimmt - leider fand er dabei den übrigen Mitgliedern kaum Unterstützung. Oskar Lafontaine beispielsweise ist gar nicht erst zur Sitzung erschienen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich im Übrigen als erste Fraktion im Bundestag um Aufklärung in diesem Skandal bemüht und wird das auch weiter tun. Für uns ist mit dem Verkauf der IKB der Fall keinesfalls abgeschlossen. Vor allem wollen wir wissen, was der Verkauf die Steuerzahler am Ende kosten wird. Die Antwort auf diese Frage bleibt die Bundesregierung weiter schuldig.
Klar ist schon heute, dass der Bund erneut zur Kasse gebeten wird. Der nunmehr erzielte Verkaufserlös liegt deutlich unter dem von Finanzminister Steinbrück angekündigten Betrag von 800 Millionen Euro. Damit klafft erneut eine Lücke im Rahmen des 3. Rettungspaketes, das der Finanzminister im Februar 2008 der KfW fest zugesagt hatte. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich weiter für umfassende Aufklärung einsetzen und wir schließen auch nicht aus, dass wir dazu einen Untersuchungsausschuss brauchen werden.

Mit freundlichem Gruß

Hellmut Königshaus
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