Hartmut Schauerte (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Hartmut Schauerte
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwalt und Notar, war Gründer und Mehrheitspartner einer Sozietät
Wohnort
-
Wahlkreis
Olpe - Märkischer Kreis I
Ergebnis
50,8%
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Kultur
09.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Schauerte,

gerade im ländlichen Raum fehlt häufig die Infrastruktur, um die Jugendlichen und jungen Menschen eigenen Interessen und Bedürfnissen nachgehen zu können. Mangelhafte Nahverkerhsanbindungen auch zu Abend- und Nachtzeiten, fehlende städtische Freizeitangebote für Jugendliche und die öffentliche Priorität auf Anwohnerschutz gegenüber Konzert- und Discoveranstaltungen sind Punkte, die mir dazu einfallen.

Welche Ziele verfolgen Sieund Ihre Partei, um das soziale und kulturelle Leben von jungen Menschen im ländlichen Raum zu verbessern?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hartmut Schauerte
bisher keineEmpfehlungen
19.08.2005
Hartmut Schauerte
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email vom 9. August, in der Sie das Thema "soziales und kulturelles Leben von jungen Menschen im ländlichen Raum" aufgreifen.

Die CDU/CSU bekennt sich zur Förderung von Kunst und Kultur als öffentliche Aufgabe, an der Kommunen, Länder und Bund mitwirken. Deshalb werden wir die Rahmenbedingungen für die Kultur - unter Beachtung besonderer Zuständigkeiten der Länder - weiterentwickeln.

Speziell für den Gesprächskreis Kultur der CDU Deutschlands ist klar, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben haben. Wenn bei Kindern und Jugendlichen das Interesse an Kunst und Kultur nicht stets neu geweckt wird, dann vermindern sich unvermeidlicherweise in Zukunft sowohl das Angebot und die Nachfrage für die künstlerischen Berufe als auch für die großen und kleinen Kultureinrichtungen, deren Bestand keineswegs nur durch aktuelle Haushaltsprobleme ihrer Träger gefährdet ist.

Weil Kunst und Kultur geistige Fähigkeiten und Einstellungen für gesellschaftliche Teilhabe und Reformbereitschaft unterstützt, muss Kulturpolitik "breit" angelegt sein. Als Querschnittsaufgabe muss sie nicht nur die Förderung der Künste und Kultureinrichtungen umfassen, sondern sich auch auf Bildung, Wissenschaften, Familie, Kommunen und die vielfältigen Formen der aktiven Bürgergesellschaft beziehen.

Eine verantwortungsvolle Kulturpolitik, die zur Sicherung der Kulturlandschaft Deutschland beitragen will, darf sich nicht nur um die kulturellen "Leuchttürme", die großen Opernhäuser, bedeutenden Theater und namhaften Orchester beschränken. "Leuchttürme" strahlen nur auf einer soliden Basis. Natürlich brauchen wir in Deutschland auch im Kulturbereich Hochbegabungen und Spitzenleistungen. Wir brauchen daneben aber genauso kleine "Kulturflammen", damit alle zusammen hell leuchten. Für eine Kulturpolitik mit Weitsicht muss daher der Grundsatz gelten: Wer "Kultur für alle" fordert, muss auch "Kultur von allen" fordern.

In diesem Sinne hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2005 für die Stärkung der Jugendverbandsarbeit eingesetzt. Damit haben wir die von der Rot-Grünen Bundesregierung geplante Kürzung von 1 Million Euro in der Jugendverbandsarbeit verhindert. Gerade mit dem Einsatz für die Stärkung der Jugendverbandsarbeit in den Verhandlungen zum Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2005 haben wir erneut deutlich gemacht, dass wir die von Jugendverbänden und Trägern der freien Jugendhilfe verlässlich geleistete Arbeit als wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung würdigen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass es richtig und wichtig ist, wenn die öffentliche Hand aus Mitteln des Bundeshaushalts über institutionelle und Projektförderung einen Beitrag zur wirtschaftlichen Existenz von Jugendverbänden und Trägern in der Jugendhilfe leistet. Auf diese Weise kann dann auch von Jugendlichen in unserem ländlich geprägten Sauerland ein soziales und kulturelles Leben gelebt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hartmut Schauerte MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte
09.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Schauerte,
Alle Sport- und Privatpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem ein Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden diese nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet die harmlose Minderheit der Sportpiloten?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Werden Freiheit und Demokratie und Menschenwürde dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine verdächtigen Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

Wir appellieren an die Vernunft und das Demokratieverständnis unserer Politiker, denn wir ersticken aktuell in völlig groteskem Bürokratenwahn.

Es gibt z.B. auch Radfahrer, die nachts in betrunkenem Zustand unterwegs sind oder plötzlich durch eine Herzattacke Schäden verursachen.

Wer käme aber auf die völlig absurde Idee, deshalb prinzipiell bei allen Radfahrern einen regelmäßigen, bis über 1000,- Euro teuren und totalen Gesundheits-check anzuordnen nur um zu verhindern, dass vielleicht einer von ihnen infolge einer Kolik, plötzlicher Kopfschmerzen oder ähnlicher gesundheitlicher Unvorhersehbarkeiten die Allgemeinheit schädigt und mit dieser wirklich verrückten Begründung das "überaus gefährliche Radfahren" zunächst einmal prinzipiell zu verbieten?

Genau diese, uns nur gängelnde Behördenwillkür, aber wird genauso an uns - erwiesen harmlosen Segel - und Motorfliegern derzeit regelmäßig und in ganz großem Stil vollzogen.

Der Irrsinn nennt sich "JAR-FCL 3 deutsch"
und wurde uns vom gottvaterähnlichen BMVBW - nach Falschübersetzung aus dem Englischen - rücksichtslos einfach verordnet.

Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Schwachsinns zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz!

Die staatlichen Forderungen an die Gesundheit eines z.B. über 60-jähriger Segelfliegers sind in Deutschland - weltweit einmalig ! - durchaus vergleichbar mit jenen, die an einen jungen und gesunden Jumbo-Kapitän oder an einen Kampfjetpiloten gestellt werden, so eine Art "Marsflugtauglichkeit", die kaum einer in diesem Alter mehr erbringen kann. Die alten, erfahrenen Funktionsträger in unseren Vereinen drohen daher auszusterben und für die Jüngeren wird es einfach zu teuer ( bis 1200.- Euro für eine Erstuntersuchung! ), weil sie neuerdings eine perfekte - und damit völlig übertriebene - Gesundheit nachweisen müssen.

Wir empfinden dies als eine kulturlose, zutiefst misstrauische, ja überaus groteske Rücksichtslosigkeit gegenüber Minderheiten, welche zudem in ihrer Maßlosigkeit gegen bestehende Gesetze (BGG und OBG) verstößt, aber dennoch gegen alle Vernunft und Sachlichkeit von deutschen Behörden eisern verteidigt wird, obwohl dieser pure Unfug - durch wissenschaftliche Untersuchungen klar bewiesen - keinerlei ( NULL ! ) Sicherheitsgewinn bringt!

Aus diesen Gründen gibt es so etwas in den USA überhaupt nicht!


Wir bitten Sie sich unter www.jar-contra-de -forum at extern einmal ein Bild der kochenden Volksseele (und Wähler) zu machen.

Diese Flieger, die in großem Male soziale Verantwortung tragen, Jugendliche in frühem Stadium von der Straße und auf die Flugplätze holen, der Bevölkerung regelmässig mit Mitflug-Gelegenheiten und Flugplatzfesten Freude bereiten sollen unter dem Deckmantel der angeblichen Terrorismus-Bekämpfung (die Fachleute sind sich über den Unsinn der Maßnahmen einig) nur noch gegängelt werden. George Orwell "1984" läßt grüßen (die Lektüre dieses Buches ist sehr zu empfehlen).

Einige Maßnahmen der Bundesregierung (siehe Erstellung der EDR´s um Kernkraftwerke) bewirken in der Praxis genau das Gegenteil nämlich eine Publizierung dieser Gebiete im Internet (vorher kannte sie keiner) mit genauen Koordinaten etc.

Dagegen wehren wir uns.

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt. Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor! Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!! Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt. Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?

Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über furt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?.

Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine ähnliche Telefonspionage - ohne jeden Verdacht - als nicht verfassungskonform bezeichnet.

Es gibt bei uns jetzt erneut und aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür und wir werden wohl demnächst wegen jeder Kleinigkeit vom Himmel geholt. Wir werden sogar genötigt, den Antrag sofort zu stellen. Ansonsten werden wir mit sofortigem Linzensentzug bedroht!

Was werde Sie, als künftiger Abgeordneter, dagegen tun?

Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?

Können Sie mir als Kandidat einer großen "Volkspartei" diese Fragen befriedigend beantworten?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine Terroristen sind, sondern normale Menschen, die nur um ihre freiheitliche Grundrechte fürchten.

Anruf genügt - Tel . 02431-73811 (Büro)
Abschließend sei vielleicht noch gesagt, daß in unseren Augen der Terrorismus augenscheinlich sein Ziel erreicht (zumindest in Deutschland mit seiner Überbürokratierung - es fehlt langsam die Luft zum Atmen). Das Ziel ist nicht notwendigerweise Attentate sondern zunächst einmal das Aushebeln der Strukturen / der Wahnsinn von totaler Behördenwillkür und die Zerstörung des öffentlichen Lebens - wir sind auf einem guten Weg :-(

Was Deutschland braucht, sind offene Augen und Bürger, die sich in ihrem Lande wohl fühlen und eine Gemeinschaft bilden um dem Schrecken des Terrors zu begegnen.

Dieses wird augenscheinlich nicht gesehen und man gaukelt der Bevölkerung mit völlig unsinnigen und fachlich völlig idiotischen Maßnahmen eine trügerische Sicherheit vor, die es nicht gibt. Frei nach dem Motto "Wir haben doch alles getan und waschen unsere Hände jetzt in Unschuld"

In Erwartung Ihrer Nachricht verbleibe ich
Hochachtungsvoll

Antwort von Hartmut Schauerte
bisher keineEmpfehlungen
19.08.2005
Hartmut Schauerte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 9. August diesen Jahres, in der Sie das "Luftsicherheitsgesetz" kritisch aufgreifen.

Bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war ihr Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Eine zentrale Forderung der Union hierbei war die Streichung von Art. 1 § 7 Abs. 1 Nummer 4 LuftSiG. In den Ausschussberatungen bemängelte die Union, dass das rot-grüne Gesetz dazu führen würde, dass auch sämtliche Luftfahrer, insbesondere Luftsportgeräteführer, ebenfalls nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des LuftSiG hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Es wurde unmissverständlich klargestellt, dass eine Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß § 7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer sowohl inhaltlich als auch von den Auswirkungen her die an Luftfahrer zu stellenden Anforderungen überspannen würde.

Nachdem auch der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken am Luftsicherheitsgesetz geäußert hatte, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erneut eingebracht. Durch die erneute Einbringung unseres Gesetzentwurfs wollen wir Rot-Grün den Weg eröffnen, den verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten gegen das Luftsicherheitsgesetz in einem erneuten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren Rechnung tragen zu können. Auch beabsichtigen wir, die von Bundespräsident Köhler aufgeworfenen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen im Rahmen einer erneuten Expertenanhörung vertiefend zu behandeln, damit schlussendlich ein verfassungskonformes Gesetz zustande kommt. Eine verfassungsgerichtliche Klärung ist aus unserer Sicht nur der zweitbeste Weg, denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir derartiges im Parlament lösen und nicht von vorneherein dem Bundesverfassungsgericht überantworten. Wir werden diesen Weg aber nicht scheuen, wenn Rot-Grün sich im Gesetzgebungsverfahren erneut uneinsichtig zeigt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird prüfen, inwieweit sich in diesen parlamentarischen Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz auch Verbesserungen bezüglich einer sicherheitsorientierten, praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen lassen.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, meine Ausführungen verdeutlichen, dass die Union sich stets für sinnvolle Regelungen auch im Interesse der Sportpiloten eingesetzt hat, ohne dabei die unabdingbare Notwendigkeit des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung zu vernachlässigen. Leider konnte die Union bei der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse nur vor den Schwachstellen des Gesetzes warnen, ohne letztlich die Fehler aufhalten zu können. Vielleicht werden die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten Rot-Grün endlich zur Vernunft bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hartmut Schauerte, MdB
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Frage zum Thema Frauen
23.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Schauerte

Mit rot/grün wurde in den Städten, Gemeinden und Institutionen der Beruf der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen. Anfangs trugen diese Beauftragten die explizite Bezeichnung "Frauenbeauftragte". Diese sogenannten Gleichstellungsbeauftragten kosten den Staat eine ganze Menge Geld (zwischen 2200 & 3400 € je nach alter), da sie nach BAT IIa bezahlt werden. Auf die gesamte Bundesrepublik bezogen, werden hier Milliarden mit Steuergeldern bezahlt, um eine Art Prestigeprojekt zu finanzieren. Welchen wirklichen, gesamtgesellschaftlichen Nutzen haben diese sogenannten Gleichstellungsbeauftragten, sowohl für die Masse, als auch für jeden einzelnen in Deutschland?
Wäre das Geld nicht besser angelegt, um Staatsschulden zu verringern, den Spritpreis nachhaltig zu senken, die Renten zu sichern oder Arbeitsplätze zu schaffen? Bedarf es einer ideologischen Rechtfertigung (wie unter rot/grün), damit auch weiterhin Gleichstellungsbeauftragte im Land ihre pseudo-Arbeit aufnehmen können? Wie ist das Missverhältnis zu erklären, das ausschliesslich Frauen für diese Arbeit als kompetent angesehen werden, während Gleichstellung ja beide Geschlechter meinen sollte?
Zudem ist auch in der derzeitige Familienpolitik Gleichstellung unerwünscht, wie die zahlreichen Urteile zu Lasten der Väter deutlich aufzeigen. Das politisch verordnete Bild "Mann = Täter; Frau = Opfer" mag im derzeitigen, politischen Verständnis schöngeredet sein. Mit der gelebten Wirklichkeit stimmt es jedoch nicht überein.
(Quelle: www.maennerberatung.de/gewalt-frauen-maenner.htm )

Wie ist dieses Missverhältnis zwischen politischer Willensbekundung und der erwiesenen Wirklichkeit zu erklären? Wie gedenkt ihre Partei diesem Rechnung zu tragen und zwischen Wirklichkeit und Wunschdenken öffentlich zu differenzieren, wenn das überhaupt möglich sein sollte?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Familie
30.08.2005
Von:

Unter der Oberhoheit einer für nach meiner Meinung fehlgedeuteten politischen Vorgabe nach der sogenannten Vereinbarkeit von Beruf und Familie verliert letztere zusehends. Genau so wird es immer genannt: Beruf zuerst und als zweites Familie. Was soll denn wirklich vereinbart werden? Beruf und Familie oder Familie und Beruf?

Ich sage es voraus: So wie die sozialen Errungenschaften der lezten Jahrzehnte jetzt zur Disposition stehen, weil sie in ihrer vielfachen Übertreibung mit oder ohne staatlicher Unterstützung mißbraucht worden sind, wird es auch eines Tages zum Umdenken in Sachen Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommen. Die Struktur der Familie habe sich verändert, heißt es. Das Kerngefüge gibt es nach wie vor. Solange naturgegeben die Frauen gebären und die Männer zeugen, wird sich daran kaum etwas ändern. Oder?
Es gehört schon eine gehörige Portion Ignoranz dazu, das Leben der Alleinerziehenden als Normalität zu begreifen, wie das z.Z. der Fall ist. Schlimm genug, daß es sie in der gegenwärtigen Zahl gibt. Weder die alleinerziehenden Frauen oder Männer, noch die Kinder profitieren von diesem Zustand. Die Frauen, die ihrem erlernten Beruf nachgehen wollen, o.k., sie sollen es tun. Jene aber, die “dazu verdienen müssen” würden sich sicher genau so gern ihren Kindern und ihren Familien widmen. Aber leider läßt das in vielen Fällen unsere egoistisch eingestellte Gesellschaft nicht zu.

Kindererziehung und Familienzusammenhalt ist genau so wertvoll, wie jeder andere mit Prüfungen und Diplomen abgeschlossene Beruf und die Mütter müßten genau wie jene in Euro und Cent bezahlt werden von den Leuten, die direkt oder indirekt von Familien jetzt oder zukünftig profitieren, ohne selbst entsprechende Leistungen erbracht zu haben.
Die Lebenslüge "Vereinbarkeit" von Familie und Beruf sollte deutlich so genannt werden. Bei MP Rüttgers sehe ich schon den Ansatz dazu, aber bei Frau Merkel? Ich bin mir nicht sicher. Und bei Ihnen?

Freundlichen Gruß


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Ihre Frage an Hartmut Schauerte
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