Hartmut Schauerte (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Hartmut Schauerte
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, parlament. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Wahlkreis
Olpe - Märkischer Kreis I
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Wirkung besteht darin, dass in den genannten Ländern täglich viele Aufrufe von Seiten, auf denen kinderpornografisches Material gelagert und weitervertrieben wird, blockiert werden und so die Verbreitung und Verfügbarkeit von kinderpornographischen Dateien erschwert wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Hartmut Schauerte
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schauerte,

ich habe eine Frage zu der geplannten Internetzensur. Sie wollen ja laut ihren Aussagen den Zugang ERSCHWEREN zu Kinderpornographischen Inhalten. Dazu schaffen Sie eine Instanz (das BKA), welches ohne Richterbeschluss, Parlemtarischer Kontrolle und auch ohne die Möglichkeit der Bürger diese Instanz zu überprüfen.

Wäre es nicht sinnvoller und effiktiver die Seiten zu Sperren und ein Strafverfahren einzuleiten und wenn sich die Seiten nicht auf deutschen Servern befinden, das BKA verpflichten sich mit den jeweils zuständigen Land in Verbindung setzen und um eine Strafverfolgung zu bitten? Zumal so sicher gestellt würde, das man immer Nachvollziehen kann was das BKA im Internet löschen möchte.

Würde man so nicht Vertrauen und Transparenz schaffen?

Glauben Sie nicht, dass eine Instanz, welche keinerlei Kontrolle und Überwachung unterliegt, nicht zwangsläufig missbraucht werden könnte und eine Gefahr für die Demokratie darstellen könnte.

Ich bedanke mich im Vorraus für die Beantwortung der Fagen.
Antwort von Hartmut Schauerte
1Empfehlung
28.05.2009
Hartmut Schauerte
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Fragen zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.

Das BKA unterliegt selbstverständlich den Prinzipien des Rechtsstaates und der Dienstaufsicht und ist nun wirklich keine Gefahr für unsere Demokratie, sondern ein wichtiger Teil davon. Das BKA ist seit Jahren mit dem Thema Kinderpornografie befasst und es wurden mit der "Zentralstelle Kinderpornografie" und der "Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen im Internet" bereits entsprechende Funktionsstellen für die Bekämpfung dieses Verbrechens eingeführt.

Selbstverständlich ersetzt das "Access Blocking" keine Strafverfolgung, sondern dient als zusätzliche präventive Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Dadurch dass Internetanbieter verpflichtet werden, kinderpornografischen Seiten zu sperren, wird der Zugang zu diesen Inhalten erschwert und der Bildung eines notwendigen Unrechtsbewusstseins gedient.

Werden auf deutschen Servern kinderpornografische Inhalte festgestellt, werden die notwendigen strafrechtlichen Maßnahmen veranlasst und die Anbieter müssen die Inhalte entfernen. Bei Servern in einem ausländischen Staat wird entsprechend verfahren, indem das BKA sich um strafrechtliche Maßnahmen der jeweiligen Behörden des Staates bemüht. In einigen ausländischen Staaten gestaltet sich die Strafverfolgung jedoch schwierig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schauerte,

nur eine kurze Nachfrage. Sie sagten: "wobei z.B. in Norwegen, Dänemark und Schweden die Blockade von kinderpornografischen Seiten bereits dauerhaft eine Wirkung zeigt."
Welche Wirkung zeigt sich denn? Weniger Kindesmissbrauch? Geringerer Umsatz der KiPo-Industrie?

Mit freundlichen Grüßen,
.
Antwort von Hartmut Schauerte
bisher keineEmpfehlungen
28.05.2009
Hartmut Schauerte
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Wirkung besteht darin, dass in den genannten Ländern täglich viele Aufrufe von Seiten, auf denen kinderpornografisches Material gelagert und weitervertrieben wird, blockiert werden und so die Verbreitung und Verfügbarkeit von kinderpornographischen Dateien erschwert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.05.2009
Von:
Ruf

Sehr geehrter Herr Schauerte,
Sie schrieben unlängst:
"Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass besonders menschenverachtende und gewalttätige (Real-) Killerspiele, eine abstumpfende Wirkung auf die Spieler haben können"

Was wissenchaftliche Studien allgemein gemein haben ist, dass Sie veröffentlicht werden. Können Sie die Studien, auf die Sie sich hier beziehen namentlich benennen? Denn, mit Verlaub, mir ist in den 12 Jahren die ich mich mit der Thematik beschäftige keine einzige dieser Studien begegnet, wohl aber Studien die das Gegenteil zum Fazit hatten.

Daher möchte ich fragen, ob Sie Ihre getroffene Aussage mit Quellen belegen können?

Gruss,
W. Ruf
Antwort von Hartmut Schauerte
2Empfehlungen
28.05.2009
Hartmut Schauerte
Sehr geehrter Herr Ruf,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfrage zum Thema "gewalthaltige Computerspiele".

Unter anderem hat das Kriminologische Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. mehrere Studien zu dieser Thematik mit entsprechenden Ergebnissen durchgeführt. Das KFN ist ein unabhängiges Forschungsinstitut, das regelmäßig wissenschaftliche Untersuchungen und Befragungen durchführt und praxisorientierte kriminologische Forschung betreibt.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass im Kabinettsbeschluss der Bundes-regierung den Überlegungen zu einem Verbot von gewalttätigen "Realkillerspielen" (Paintball etc.), nicht gefolgt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schauerte,

meine Frage bezieht sich auf ihre Antwort auf die Frage von Walter Ruf.

Wie aussagekräftig ist eine Studie, wenn bekannt ist, dass der Hauptinitiator dieser Studie eine bereits "festgefahrene" Meinung zu dem behandelnden Thema hat?

Sie zitieren in ihrer Antwort die Studien der KFN. Doch gerade die KFN und Christian Pfeiffer (Direktor der KFN und Hauptverantwortlicher für diese Studien) im speziellen, sind bekannt dafür eine klare negative Haltung zu "Killerspielen" zu haben.

Kann eine solche Studie jemals objektiv sein, wenn der Herausgeber eine klare Position bezieht??

Mit freundlichen Grüßen



PS: "Traue nur der Statistik, die Du selbst gefälscht hast"
Antwort von Hartmut Schauerte
1Empfehlung
03.07.2009
Hartmut Schauerte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist richtig, dass das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen Bedenken gegen gewalthaltige Computerspiele äußert. Die Objektivität dieser Studien drückt sich in der wissenschaftlichen Belastbarkeit ihrer Erhebungen aus. An dieser Belastbarkeit habe ich angesichts des renommierten Rufs des Instituts keine Zweifel.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schauerte,

danke erstmal, dass Sie sich zeit genommen haben um meine fragen zu beantworten.

Dass das BKA rechtstaatlichen Prizipien unterlieg ist zwar schön, doch schließt diese Tatsache den Missbrauch dieser Instanz nicht aus. Hierzu habe ich einen Interessanten Artikel gefunden:

Im laufenden Verfahren gegen die "militante gruppe" hat das Bundeskriminalamt Beweise gefälscht. Nun muss das Ausmaß der Manipulation geklärt werden
Quelle: www.heise.de

Wäre es vor diesen Hintergrund und den enormen Missbrauchspotenzial die Kontrolle der gesperrten Seiten nicht besser, statt blindes Vertrauen?

Außerdem haben doch erst kürzlich AK-Zensur mit ihrer Aktion Löschen statt verstecken gezeigt, dass man nicht Notwendigerweise ein undurchsichteges Gesetz schreiben muss, um effizienter gegen KiPo im Netz vorzugehen.

Innerhalb von 12 Stunden wurden 60 kinderpornographische Internet-Angebote gelöscht
Nachzulesen unter: ak-zensur.de

Wie bewerten Sie die Vorhandenen möglichkeiten bei der Bekämpfung der KiPo im Internet, nach den durchlesen des oben genannten Artikels?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Hartmut Schauerte
1Empfehlung
03.07.2009
Hartmut Schauerte
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihr abermaliges Interesse.

Das BKA ist als zentrale Kriminalpolizeibehörde des Bundes den rechtsstaatlichen Prinzipien unterworfen und die Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundeskriminalamtes unterliegen der gesetzlichen Regelung. Zu dem von Ihnen genannten Vorfall und Verfahren ist mir nichts bekannt.

Die Zugangserschwernis zu Internetangeboten mit kinderpornographischem Inhalt ist nur ein Baustein einer Gesamtstrategie bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. "Löschen vor Sperren" war während der Verhandlungen immer der Ansatz der Union. Allerdings müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich entsprechende Internetangebote leider oft dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen, da sich die Inhalte oft auf im nicht EU-Ausland stehenden Servern befinden. Hier kann eine Zugangssperre als erster Schritt dazu dienen, Zufallsbesucher dieser Seiten von strafbaren Handlungen abzuhalten und ein notwendiges Unrechtsbewusstsein zu erzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB
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Ihre Frage an Hartmut Schauerte
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