Gustav Herzog (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gustav Herzog
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Chemielaborant
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kaiserslautern
Landeslistenplatz
5, Rheinland-Pfalz
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(...) Auf Ihre kurze, dafür aber hochkomplizierte Frage antworte ich komprimiert:
1. die rechtliche Basis ist das NATO-Truppenstatut, ein multilateraler Vertrag.
2. wir sind Bündnispartner der USA
3. wir benutzen Luftwaffenstützpunkte in den USA für die Ausbildung unserer Luftwaffenpiloten. Ein eigener Stützpunkt ist unnötig und zu teuer. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Herzog,

als erstes vielen herzlichen Dank für Ihre sofortige Reaktion auf mein Anliegen, es hat mich gefreut eine Antwort von auf meine gestellte Fragen in Bezug auf Fluglärm von Ihnen zu erhalten. Damit hätte ich nicht gerechnet, meine Hochahchtung.
Nun bin ich allerdings nicht ganz Ihrer Meinung, was Sie als Überzogenheit meiner Äußerungen bezeichnen.Der Fluglärm hat mit dem Ausbau des Ramsteiner Militärflughafens sehr stark zugenommen und es gibt gegenwärtig wesentlich mehr Menschen die sich durch den Lärm belästigt fühlen und sich in absehbarer Zeit in einer neuen Bürgerinitiative angagieren werden.
Nicht nur der Lärm, auch die moralische, politisch ethische Problematik macht vielen Menschen mehr und mehr zu schaffen. Die USA befindet sich im Krieg gegen den Terror. Dieser Krieg wird von Ramstein aus organisiert und geführt . Es geht also eine Kriegshandlung von deutschem Boden aus, was laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht sein darf.
Ich kann gewisse doppelmoralische politische Entscheidungen ganz einfach nicht mehr nachvollziehen - zum Einen die angebliche Nichtbeteiligung Deutschlands am Krieg, zum Andern das Gewährenlassen der USA an agressiven und völkerrechtlich nicht gedeckten Kampfhandlungen. Der Militärflughafen Ramstein wird als Nato Flughafen deklariert, ist aber - seien wir ehrlich - ein USA Stützpunkt mit erheblichem Waffenarsenal.

Ich persönlich und mit mir viele tausend Bürger der Stadt Kaiserslautern, finden, dass hier einiges nicht mit rechten Dingen zugeht, dass der Lärm unverantwortlich geworden ist, dass schwere Boings 747 und weitere Großrtaummaschinen vollbeladen mit Waffen und Soldaten im tiefen Landeanflug über die Wohngebiete der Stadt fliegen. Das ist Unverantwortlich, gefährlich und nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar.
Wir arbeiten gerade an einen Rundbrief um die neue Bürgerbewegung bei "Verantwortlichen" und der inter/nationalen Presse vorzustellen.

Mit freundlichen Grüßen,
Joachim König
Antwort von Gustav Herzog
8Empfehlungen
02.11.2007
Gustav Herzog
Sehr geehrter Herr König,

auch wenn in Ihrer Mail vom 30. 10. keine direkte Frage zu erkennen ist, will ich umgehend darauf antworten.

Vorausstellen möchte ich aber eine persönliche Bemerkung: Uns Abgeordnete erreichen jeden Tag zahlreiche eMails, Faxe, Briefe, Anrufe und persönliche Vorsprachen von Bürgerinnen und Bürgern. Gemeinsam mit meinen sehr engagierten Mitarbeiter/innen in Berlin im Wahlkreis (1 Vollzeit-, 5 Halbtagsstellen) versuche ich diese Anfragen schnell und konkret zu beantworten. Es brauchen aber nur ein paar aufwendige Termine, ein Gesetz oder einen Antrag als Berichterstatter (d.h. man ist voll verantwortlicher Abgeordneter der Fraktion für den Vorgang) dazu zu kommen, und es tritt unweigerlich der Zwang zur Prioritätensetzung ein. Damit will ich begründen, warum es erstens manchmal auch dauern kann und zweitens, warum Anfragen, die nicht aus dem Wahlkreis kommen oder ich fachlich nicht zuständig bin, nur sehr begrenzt berücksichtigt werden können.

Zu Ihrem konkreten Anliegen, das in meinem Wahlkreis eine große Bedeutung hat und für mich persönlich auch wichtig ist:
Die Beeinträchtigung durch den militärischen Fluglärm durch die Airbase Ramstein ist vorhanden! Sie wird aber unterschiedlich wahrgenommen (passiert mir auch, wenn ich im Kaiserslauterer Büro bin) und ist deshalb auch nicht immer in "Einklang" mit der Flug-Statistik zu bringen. Entspannung erwarte ich von der angekündigten Umrüstung auf modernere, leisere Flugzeuge.
Dies wird allerdings nichts an Ihrer rechtlichen und moralischen Kritik am Vorgehen der USA/NATO und dem Verhalten der Bundesrepublik Deutschland ändern. Allerdings: Auch ich sehe bestimmte Vorgänge durchaus kritisch. Vielleicht lässt sich Übereinstimmendes und Trennendes unserer Einstellungen in einem persönlichen Gespräche erörtern? Ich bin dazu gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog

PS. Bitte schicken Sie mir den angekündigten Rundbrief.
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Frage zum Thema Internationales
02.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Herzog,

auf welcher rechtlichen Basis dürfen die USA hier in Deutschland eigene Luftwaffenstützpunkte wie z.B. Ramstein betreiben? Warum wirft man diese nicht einfach hohen Bogens hier heraus? Ich glaube, in den USA gibt es keinen Luftwaffenstützpunkt der alleinig von Deutschland betrieben wird.
Antwort von Gustav Herzog
10Empfehlungen
12.11.2007
Gustav Herzog
Sehr geehrter Herr ,

Auf Ihre kurze, dafür aber hochkomplizierte Frage antworte ich komprimiert:
1. die rechtliche Basis ist das NATO-Truppenstatut, ein multilateraler Vertrag.
2. wir sind Bündnispartner der USA
3. wir benutzen Luftwaffenstützpunkte in den USA für die Ausbildung unserer Luftwaffenpiloten. Ein eigener Stützpunkt ist unnötig und zu teuer.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gustav Herzog,

Sie haben sich positiv für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung eingesetzt und mit Ihrer Stimme am Freitag den Weg zur Realisierung dieser geebnet.

Welchen effektiven Nutzen glauben Sie in der Vorratsdatenspeicherung zu erkennen, und in welchem Maß glauben Sie, wird diese Maßnahme positive Auswirkungen auf den Alltag der deutschen Bürger nach sich ziehen?

Wie hoch muss das Verhältnis zwischen ungescholtenen Bürgern und Kriminellen (jeder Art) sein, dass eine Bevorratung und daraus hervorgehende Pauschalüberwachung der Kommunikationsgewohnheiten einer GANZEN Bevölkerung in Kauf genommen wird, mit all ihren Folgen?

Zeigt sich hier nicht langsam ein Weggang von ur-demokratischen Grundwerten, wie: alle Macht dem Volke (das es nun pauschal überwacht wird), Unschuldvermutung ( die Daten werden Verdachtsmomente generieren, ohne das Taten vorliegen ), das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung?

Sollte nicht jeder (demokratische) Politker in Deutschland als oberstes Mantra sich mehrmals am Tag den Artikel 20 des Grundgesetzes verinnerlichen, und sich "überhaupt" darüber im Klaren sein, für welche Werte der Artikel einsteht? Und was es bedeutet, wenn Maßnahmen beschlossen werden, die zum Einen das GG ansatzweise oder teilweise aushöhlen und zum Anderen den Weg ebnen für zukünftige Maßnahmen, die das GG im Ganzen aushöhlen werden.

Die Geschichte hat schon häufig gezeigt, das kleine Dinge zu großen heranwachsen. Wenn Sie also meine Bedenken, und die anderer Mitbürger als übertrieben abtun, so sollte jedem bewusst sein, das alles mal klein angefangen hat... Die demokratischen Grundwerte in Deutschland haben historisch betrachtet noch keine lange Zeit hinter sich, und es sollte jedem zu denken geben, das Tendenzen auszumachen sind, diese Schritt für Schritt wieder aufzugeben.

Grade als traditionell volksnahe und demokratische Partei hat die SPD hier im Ganzen, und speziell mit Ihrer Stimme, regional versagt und enttäuscht.

MfG A.
Antwort von Gustav Herzog
10Empfehlungen
12.11.2007
Gustav Herzog
Sehr geehrter Herr ,

die europäische Vorratsdatenspeicherung ist eine staatliche Antwort auf die Nutzung moderner Kommunikationsmittel für die Planung, Vorbereitung und Durchführung schwerster Straftaten.
Die Aufklärung des Attentats auf die Regionalzüge in Spanien (über 190 Tote) gelang nur durch die Rückverfolgbarkeit der Verbindungsdaten!

Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Gesetz ging es um sehr wichtige Abwägungen. So haben wir bei dem Gesetz einerseits im Auge behalten, dass der Staat für unsere Sicherheit zu sorgen hat und daher die berechtigten Strafverfolgungsinteressen des Staates angemessen berücksichtigt werden müssen.
Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt.

Über die Neuregelungen finden Sie sehr gute, ausführliche Informationen auf der Seite des Bundesjustizministeriums unter der Rubrik Pressemitteilungen: "Bundestag verabschiedet Novelle zum Telekommunikationsüberwachungsrecht". Anhand der Darstellung der faktischen Änderungen werden Sie sehen, dass wir die Balance zwischen den sicherheitspolitischen Notwendigkeiten und den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürgern gut gewahrt haben.

Zum Abschluss möchte ich noch anmerken, dass es die Bundesrepublik Deutschland war, die in der EU darauf bestanden hat, dass die Daten nur für 6 Monate und nicht wie im Entwurf vorgesehen für 36 (!!) Monate gespeichert werden.
Zudem wird die Speicherung der Verbindungsdaten den Alltag der Menschen überhaupt nicht beeinflussen. Haben Sie sich eigentlich schon mal gefragt, wie lange Ihre Geschäftspartner und Ihre Telekommunikationsanbieter Ihre Daten schon jetzt speichern?

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Herzog,

Sie sagen es bereits selbst: "Die Aufklärung des Attentats auf die Regionalzüge in Spanien (über 190 Tote) gelang nur durch die Rückverfolgbarkeit der Verbindungsdaten!"

Hat die Rückverfolgbarkeit der Daten das Attentat und damit die 190 Tote verhindert? Nein.

Was also bringt die Vorratsdatenspeicherung im präventiven Sinne? Nichts. Außer dass Begehrlichkeiten geweckt werden -- nicht nur von Seiten der Sicherheitsbehörden. Es ist eine Frage der Zeit, wann sich die Wirtschaft für diese Unmengen an Kommunikationsdaten ihrer Kunden interessiert.

Zu Ihrer Bemerkung: "Haben Sie sich eigentlich schon mal gefragt, wie lange Ihre Geschäftspartner und Ihre Telekommunikationsanbieter Ihre Daten schon jetzt speichern?"

Vorausgesetzt mein Internetanbieter speichert meine Verbindungsdaten, beweist dies nur, dass Ihre Vorstellungen beim Gesetzesentwurf rein normativer Natur sind. Denn ein Speichern von Verbindungsdaten ist nur zu Abrechnungszwecken erlaubt -- bei Anbietern von Flatrates (egal ob Telefon- oder Datenflatrates) ist demnach jedwede Speicherung seitens der Anbieter illegal. Es ist allerdings bekannt, dass große Kommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten ihrer (Flatrate-) Kunden speichern; wie ja auch bereits ihre Frage impliziert. Beispielsweise speichert auch das BKA Kommunikationsspuren ihrer Webbesucher -- illegal, wie bereits mehrere Gerichte festgestellt haben, als es um die Aufzeichnung von Kommunikationsspuren von Besuchern auf Websites der Bundesministerien ging.

Was soll ich also von einem normativen Gesetz halten, dessen Rahmen bei der erstbesten Gelegenheit durch die Realität der Begehrlichkeiten gesprengt wird?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Gustav Herzog
7Empfehlungen
14.11.2007
Gustav Herzog
Sehr geehrter Herr , sehr geehrter Herr Gorges, sehr geehrter Herr Herding,

Sie alle gehen kritisch auf meine Äußerungen zur sog. Vorratsdatenspeicherung ein, daher bietet sich eine gemeinsame Antwort an Sie für mich an.

Ihnen ist bekannt, dass die Entscheidungsfindung für die Ausgestaltung des Gesetzes mit einer langen und intensiven Diskussion verbunden war- mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Verfassungsrechtlern, Vertretern von Strafverfolgungsbehörden, innerhalb der Parteien, in den Fachgremien und nicht zuletzt im Plenum des Deutschen Bundestages.
Als Resultat dieses Diskussionsprozesses haben wir viele Hürden für die Strafverfolger deutlich höher gehangen als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen. Diese Hürden waren für mich eine wesentliche Voraussetzung, unter der ich dem Gesetz zustimmen konnte. Ich verweise nochmals auf die Seite des Justizministeriums.

Ich habe deutlich in der von Ihnen kritisierten Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass es die Verantwortung der Politik ist, die Sicherheit des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Persönlichkeits- und Datenschutzrechten in Einklang zu bringen. Ich bin der Auffassung, dass uns dies gelungen ist.

Wir haben die Pflicht, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen, ihre Bedenken in Entscheidungen einzubeziehen- aber nicht das Recht, die Augen vor den rasanten technischen Fortschritten bei der Planung und Durchführung schwerster Straftaten zu verschließen und demzufolge politisch nicht darauf zu reagieren.

Dem habe ich nichts hinzu zu fügen.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Herzog,

In Ihrer Antwort an Herrn Alexander Wienands stellten Sie die Frage:

"Haben Sie sich eigentlich schon mal gefragt, wie lange Ihre Geschäftspartner und Ihre Telekommunikationsanbieter Ihre Daten schon jetzt speichern?"

Davon einmal abgesehen, dass Daten wie der Standort bei Mobilfunkgesprächen überhaupt nicht gespeichert werden durften, erlauben Sie mir eine Gegenfrage:

Ist Ihnen bekannt, dass etwa T-Com bei DSL-Flatrate-Tarifen die Verbindungsdaten lediglich sieben Tage speichert [1]? Und wissen Sie, dass gemäß einem Urteil des Landgerichts Darmstadt selbst diese siebentägige Speicherung nicht rechtens ist [2]?


Gruß



[1] www.heise.de
[2] www.heise.de
Antwort von Gustav Herzog
9Empfehlungen
14.11.2007
Gustav Herzog
Sehr geehrter Herr Schwaner, sehr geehrter Herr Gorges, sehr geehrter Herr ,

Sie alle gehen kritisch auf meine Äußerungen zur sog. Vorratsdatenspeicherung ein, daher bietet sich eine gemeinsame Antwort an Sie für mich an.

Ihnen ist bekannt, dass die Entscheidungsfindung für die Ausgestaltung des Gesetzes mit einer langen und intensiven Diskussion verbunden war- mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Verfassungsrechtlern, Vertretern von Strafverfolgungsbehörden, innerhalb der Parteien, in den Fachgremien und nicht zuletzt im Plenum des Deutschen Bundestages.
Als Resultat dieses Diskussionsprozesses haben wir viele Hürden für die Strafverfolger deutlich höher gehangen als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen. Diese Hürden waren für mich eine wesentliche Voraussetzung, unter der ich dem Gesetz zustimmen konnte. Ich verweise nochmals auf die Seite des Justizministeriums.

Ich habe deutlich in der von Ihnen kritisierten Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass es die Verantwortung der Politik ist, die Sicherheit des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Persönlichkeits- und Datenschutzrechten in Einklang zu bringen. Ich bin der Auffassung, dass uns dies gelungen ist.

Wir haben die Pflicht, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen, ihre Bedenken in Entscheidungen einzubeziehen- aber nicht das Recht, die Augen vor den rasanten technischen Fortschritten bei der Planung und Durchführung schwerster Straftaten zu verschließen und demzufolge politisch nicht darauf zu reagieren.

Dem habe ich nichts hinzu zu fügen.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB
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