Gerald Weiß (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gerald Weiß
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Diplom Handelslehrer, Staatssekretär a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Geschäftsführer, Weiß Consult GmbH
Wahlkreis
Groß-Gerau
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Soweit mir bekannt, gibt es vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 19.5.2005 folgende Ausnahmeerlaubnisse beim Erwerb eines Cannabis-Extraktes:

1. Sie leiden an einer schweren Krankheit ohne Aussicht auf Heilung und zur Behandlung dieser Krankheit steht kein zugelassenes Arzneimittel zur Verfügung,
2. eine Behandlung mit Dronabinol nachgewiesener Maßen wirkt nicht,
3. ein therapeutischer Nutzen von Cannabis zur Behandlung dieser Krankheit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
12.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

mit schrecken habe ich den Bericht des ARD Magazins Monitor vom 10.01.2008 aufgenommen. Dieser Beitrag hatte die Riester Rente zum Thema. Erschreckt hat mich die Tatsache, dass im Rentenalter die Riester Rente auf eventuelle Grundsicherungsansprüche angerechnet wird. Nehmen wir eine Grenze zur Grundsicherung von 350 Euro an (verzeihen Sie mir bitte, dass ich den korrekten Wert gerade nicht im Kopf habe) stellt sich das für mich wie folgt da:
Rentner Mustermann hat aus der gestzlichen Rentenversicherung einen Anspruch von 300 Euro und hat zusätzlich eine Riester Rente aus der er 350 Euro beziehen würde. Nun fällt er mit seinem gesetzlichen Rentenanspruch aber unter die Grundsicherungsgrenze. Also werden die Ansprüche aus der Riester Rente auf die Ansprüche verrechnet. Er bekommt 0€ von Staat und die 300€ Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung verschwinden im Nichts.

Ist diese Beurteilung der momentanen Gesetzeslage richtig?

Ich selbst bin 25, Akademiker und zum Glück in einer zukunftssicheren Branche mit recht hohem Gehalt tätig. Dieses Problem betrifft mich selbst vermutlich also nicht. Ferner bin ich überzeugter Beführworter der Idee hinter den Hartz IV Reformen (auch wenn ich die Umsetzung teilweise als mangelhaft bewerte).

Doch selbst mir fällt die offensichtliche Ungerechtigkeit im oben genannten Fall auf. Jeder der heute in meinem Alter ist wird später nicht einmal ansatzweise das aus der gesetzlichen Rentenkasse zurück bekommen was er einbezahlt hat. Zudem muss man noch privat Vorsorgen, da die gesetzliche Rente bei weitem nicht ausreichen wird und den eigenen Lebensstandart zu halten. Diese private Vorsorge bringt für viele Menschen erhebliche Entbehrungen während des Berufslebens mit sich.

Wie stehen Sie persönlich zu der oben ausgeführten Gesetzeslage?
Gibt es innerhalb Ihrer Fraktion Bestrebungen die Gesetzeslage schnellstmöglich zu ändern?
Wie steht Ihre Parteivorsitzende zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Gerald Weiß
1Empfehlung
17.01.2008
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen erwähnte Fernsehbericht hat ein breites Echo ausgelöst – berührt das Thema Altersvorsorge doch einen sehr sensiblen Punkt. Die Berichterstattung halte ich für zumindest sehr unglücklich, weil sie bei vielen Menschen Zweifel an der privaten Vorsorge geweckt hat.

Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass auch Experten aus dem außerparlamentarischen Raum, wie beispielsweise der Chef des Verbrauchermagazins "Finanztest", erklärt haben, dass auch Geringverdiener von der Riester-Förderung stark profitieren. Es wäre meiner Meinung nach verkehrt auf die großzügig geförderte Vorsorge zu verzichten, nur weil sie mit der Grundsicherung verrechnet werden könnte.

Niemand kann wissen, ob er im Alter wirklich auf Grundsicherung angewiesen sein wird und wie die Anrechnung bis dahin genau geregelt sein wird. Eines ist für junge Menschen wie Sie jedoch gewiss: Nur wer selber für den Ruhestand vorsorgt, kann sicher sein, dass er mögliche Versorgungslücken aus eigener finanzieller Kraft ausgleichen kann - und im Zweifelsfall eben nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wird. Die Riester-Rente bleibt grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer sinnvoll, weil es bei keiner anderen Anlageform eine so hohe Förderung und größere Sicherheit gibt. Das selber angesparte Kapital und die staatlichen Zulagen sind bis zur Auszahlung garantiert.

Dennoch bin ich persönlich der Meinung, dass man leichte Veränderung an der Riester-Rente vornehmen könnte. Ich könnte mir vorstellen, dass Riester-Rente und Einnahmen aus Betriebsrentenanwartschaften nur zu 50 Prozent mit der Grundsicherung verrechnet werden dürfen. Ein solches Modell hätte die klare Botschaft: Wer eine private Altersvorsorge aufbaut, hat im Alter immer mehr als die Grundsicherung. Diese Idee wird auch vom rentenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertreten. Es bleibt abzuwarten, ob man für diesen Vorschlag eine Mehrheit organisieren kann.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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Frage zum Thema Arbeit
13.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

mich hat heute eine Meldung des Institut der deutschen Wirtschaft aufgeschreckt. Dort heißt es, das bei einer flächendeckenden Einführung von Lohnuntergrenzen bis zu 4 Millionen Arbeitsplätze bedroht sind. Das heißt für mich, das bereits 4 Millionen Menschen arbeiten und trotzdem auf Sozialtransfers angewiesen sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich nun konkrete Fragen zur Statistik der Arbeitslosigkeit stellen:
1. Werden 1Euro Tätigkeiten als arbeitssuchend geführt ? Wie hoch ist die Anzahl ?
2. Werden Umschüler als arbeitssuchend geführt ? Wie hoch ist die Anzahl?
3. Werden arbeitslose Menschen, die mangels Alternative einen 400 Euro Job annehmen noch als arbeitssuchend geführt ? Wie hoch ist die Anzahl?

Sollten die unter Punkt 1 bis 3 genannten Personenkreise nicht als arbeitslos in der Statistik geführt werden, würde ich gerne eine Begründung wissen.

Vielen Dank für Ihre Mühe !

Gruss
CS
Antwort von Gerald Weiß
3Empfehlungen
22.01.2008
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

In Ihrer email haben Sie verschiedene Fragen zur Arbeitsmarktstatistik gestellt. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass in der Statistik zwischen den Begriffen "arbeitssuchend" und "arbeitslos" unterschieden wird. Dies habe ich bei der Beantwortung berücksichtigt. Die von Ihnen gewünschten Informationen werden zum überwiegenden Teil von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht. Zudem habe ich Daten der Knappschaft Bahn See verwendet. Nun konkret zu Ihren Fragen:

Zu 1.) Sogenannte 1-Euro-Jobber sind nicht als arbeitslos registriert, da die Norm im Gesetz (§ 16 SGB III) jemanden als arbeitslos definiert, der dem "Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung steht" und "weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet". Er ist dennoch als "arbeitsuchend" registriert. Diese Zahl wird in den monatlichen Statistiken aber nicht explizit ausgewiesen. Die Zahl der aktuellen "1-Euro-Jobber" wird jeden Monat im aktuellen Arbeitsmarktbericht der BA publiziert - im Dezember 2007 entsprach die Zahl 311.859 (siehe S. 51 - Link verweist auf das entsprechende Dokument)

www.pub.arbeitsamt.de

Zu 2.) Bei "Umschülern" gelten grundsätzlich dieselben Kriterien - Ihre Anzahl ist ebenfalls auf Seite 51 vermerkt.

Zu 3.) Ob Arbeitslose, die einem Minijob nachgehen, als arbeitslos geführt werden oder nicht, hängt davon ab, wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten. Grundsätzlich hat Deutschland eine sehr weitete Definition von "arbeitslos", die im Vergleich zu anderen Ländern sehr viele Menschen als arbeitslos erfasst (die Zählmethode der ILO definiert jemanden z.B. als nicht mehr arbeitslos, wenn er mehr als eine Stunde pro Woche arbeitet - dadurch werden teilweise weit weniger Personen erfasst, als nach der deutschen Zählmethode).

Wer einem Minijob nachgeht, während er arbeitslos ist, der fällt unter die jeweiligen Zuverdienstregelungen des Sozialgesetzbuches III oder Sozialgesetzbuches II. Die Anzahl der Minijobs wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Hier ist die Minijobzentrale der Knappschaft federführend. Wie aus dem Bericht der Minijob-Zentrale für das 3. Quartal (Stichtag 30. September 2007) hervorgeht, gibt es in Deutschland 6,6 Millionen Minijobber. Die Knappschaft hat diesbezüglich darauf hingewiesen, dass Minijobs keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen verdrängen und eine zunehmende Bedeutung als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt haben. Dies ist in besonderem Maße seit dem wirtschaftlichen Aufschwung unter Kanzlerin Merkel wirksam.

Wie viele Menschen im SGB II einen Zuverdienst haben/hatten, kann u.a. aus der folgenden Tabelle entnommen werden:

www.pub.arbeitsamt.de

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.01.2008
Von:

Was gedenkt die Politik in die Wege zu leiten, bestehende Gesetze in ihrer Umsetzung zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend zu ahnden?
Dies trifft insbesonder bei Beschäfigung im Minijobsektor.
Oder wie lange spielen die gewählten Vertreter des Volkes noch im hohen Hause den Ahnungslosen?
Antwort von Gerald Weiß
2Empfehlungen
04.03.2008
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

für die Kontrolle bei Minijobs sind nach meiner Kenntnis die Finanzbehörden zuständig. Wenn ich das richtig interpretiere, dann bezweifeln Sie, dass diese Beschäftigungsverhältnisse ordnungsgemäß durchgeführt werden. Das kann ich nicht abschließend beurteilen, da mir hierzu keine konkreten Zahlen vorliegen. Es wird aber mit Sicherheit unter den etwa sechs Millionen Minijobbern auch Missbrauchsfälle geben, so wie bei vielen anderen Beschäftigungsverhältnissen auch, was ich sehr bedaure. Dagegen müssen die Finanzbehörden vorgehen, denn Missbrauch unterläuft das gute Ansinnen, das mit der Schaffung von Minijobs angestrebt wurde. Ziele waren die Schaffung von Beschäftigung im Niedriglohnsektor bei Erhaltung der sozialen Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Schaffung einer Brücke für Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt sowie die Eindämmung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vor allem in Privathaushalten. Nach Angaben der Knappschaft Bahn See konnten diese Ziele erreicht werden. Besonders wichtig erscheint mir unter diesen Punkten, dass die Minijobs anscheinend dazu beigetragen haben die Schwarzarbeit einzudämmen. Das bestätigt auch die Wissenschaft.

Die Schwarzarbeit wird laut einer aktuellen Studie des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) auch in diesem Jahr weiter sinken. Im Vergleich zur Prognose des Vorjahres werde das finanzielle Volumen der Schattenwirtschaft 2008 um rund 2,2 Milliarden Euro auf insgesamt etwa 347 Milliarden Euro zurückgehen. In den vergangenen fünf Jahren ist das Volumen der Schwarzarbeit den Angaben zufolge um rund 23,2 Milliarden Euro zurückgegangen. Das ist mit Sicherheit auch auf die Minijobs zurückzuführen, die im Jahr 2003 in der jetzigen Form geschaffen wurden. Insofern halte ich diese Beschäftigungsform für generell sinnvoll.

Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß
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Frage zum Thema Arbeit
10.03.2008
Von:

Arbeitslose werden gefordert ("gefördert" habe ich zumindest persönlich noch nicht erlebt). Ich frage mich aber, inwiefern Arbeitgeber gefordert werden?

Kontext: Arbeitnehmer wird nicht aus der Probezeit übernommen, weil die Passworte für die Bereiche in denen er arbeiten soll, durch einen Kollegen nicht herausgegeben werden und auch in keinem Safe liegen.

Abgesehen davon, dass schon diese Situation als solche Kurios ist, hat jetzt der Arbeitnehmer das Problem zu erklären, warum er nicht übernommen wurde. Der Arbeitgeber hat aus der Perspektive des Arbeitnehmers *kein* Problem.
Antwort von Gerald Weiß
1Empfehlung
31.03.2008
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

den von Ihnen als kurios beschriebenen Sachverhalt, kann ich aufgrund fehlender Kenntnis der Umstände leider nicht beurteilen. Richtig ist, dass der Arbeitgeber während der Probezeit andere Kündigungsfristen anwenden kann. Sollte die Kündigung während der Probezeit ausgesprochen worden sein, so bedarf es nach meiner Kenntnis beim unbefristeten Arbeitsverhältnis der Anhörung des Betriebsrates nach § 102 des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ich würde Ihnen raten, sich bei Ihrer Gewerkschaft um Rechtsrat zu bemühen.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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Frage zum Thema Senioren
18.03.2008
Von:

Guten Tag,
Wie ich in den Nachrichten gehört habe plant die Bundesregierung die Rentenformel auszusetzen. Wie soll dieses Handeln den Glauben der jungen Bevölkerung in die Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rente stärken. Auf der einen Seite werden die Beiträge erhöht, das Eintrittsalter auf 67 gesetzt und gesagt man soll sich Privat versichern und auf der anderen Seite wird vor der Wahl die Rentenformel ausgesetzt und den Rentnern doppelt so hohe Bezüge gegönnt.

( Quelle: www.sueddeutsche.de ) Natürlich gönne ich den Rentnern das Geld aber es gibt doch einen Grund warum es diese Rentenformel gibt und diese Rentenformel auszusetzen steigert doch nicht die Nachhaltigkeit des Rentensystems. Es sieht so aus als wenn vor der Wahl den Rentnern Wahlgeschenke gemacht werden auf Kosten der jungen Bevölkerung.

Mit freundlichen Grüßen
P.
Antwort von Gerald Weiß
bisher keineEmpfehlungen
31.03.2008
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

ich teile Ihre Kritik nicht, da ich nicht sehe, dass die Rentenformel ausgesetzt würde Wenn dies so wäre, dann würde dies in Tat unverständlich sein, denn mit der Rente mit 67 haben wir gerade eine höchst unpopuläre, aber notwendige Entscheidung getroffen, um das System für die Zukunft stabil zu halten. Was jetzt geplant ist, ist die Verschiebung der sogenannten Riester-Treppe. Durch diese Maßnahme wird es nicht zu Beitragserhöhungen für die Arbeitnehmer kommen – also zu einer Last für die Jüngeren. Aufgrund des Merkel´schen Aufschwungs sind die Kassen der Rentenversicherung gut genug gefüllt, um die Verschiebung zu verkraften.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
Ergänzung vom 11.04.2008
Sehr geehrter Herr ,

über die geplante Rentenerhöhung wurde auch innerhalb der CDU gestritten – ich halte die Maßnahme aber für insgesamt vertretbar. Das liegt auch daran, dass die Rentenformel eben nicht ausgesetzt wird, sondern nur ein Element, der sogenannte "Riester-Faktor", verschoben wird. Dieser Faktor wurde erst von der rot-grünen Regierung eingeführt. Die Rentenformel bleibt in Gänze, wie sie ist.

Die Entwicklung der Rente orientiert sich im Wesentlichen an der Lohnentwicklung. Die Große Koalition hat die Lohnnebenkosten gesenkt. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wurde von 6,5 auf nun 3,3 Prozent reduziert. Davon hatten die Ruheständler aber nichts. Die Renten konnten aufgrund der nahezu stagnierenden Lohnentwicklung in den vergangenen Jahren nur wenig steigen. Dazu kommt, dass eine Reihe von "Abschlagsfaktoren", die mit den Rentenreformen 2001 und 2003 eingeführt wurden und die dafür sorgen, dass Lohnsteigerungen nicht mehr in vollem Umfang zu einer Rentenerhöhung beitragen. Dabei haben wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht vergessen: Mit der jetzt gefundenen Regelung kann der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich im Jahr 2012 auf 19,5 Prozent und im Jahr 2013 auf 19,1 Prozent abgesenkt werden. Das halte ich auch für notwendig. Ansonsten müssen wir uns weiter auf das Kernziel der Großen Koalition konzentrieren: Der Abbau der Arbeitslosigkeit muss weiter gehen – das hilft den Sozialsystemen und damit Jung und Alt.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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