Gerald Weiß (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Gerald Weiß
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Diplom Handelslehrer, Staatssekretär a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Geschäftsführer, Weiß Consult GmbH
Wahlkreis
Groß-Gerau
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) In diesen Kontext gehört, dass die Große Koalition beschlossen hat, dass bis 2013 ein bedarfsgerechtes Platzangebot für unter 3-Jährige aufgebaut wird. Ab 2013 wird für diese Kinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt. Zugang zu Bildung und somit Chancengleichheit lassen sich am besten erzielen, wenn Kinder ihre Fähigkeiten früh entfalten können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
20.12.2006
Von:

Übersiedler aus der DDR, die vor der Wende 1989 nach der Bundesrepublik geflohen sind, bekommen für die Zeit in der DDR von der Bundesrepublik Rentenanwartschaften nach Fremdrentengesetz. Vom BMAS wurde jedoch das Rentenüberleitungsgesetz RÜG, das ausschließlich für die Bürger der DDR am 18.05.1990 galt, auch auf seit langem in der BRD lebende Übersiedler angewandt. Die Manipulation geschah in den neunziger Jahren, es gab keine Aufhebungsbescheide. Daraus resultieren Renteneinbußen mitunter gewaltigen Ausmaßes. Es gibt eine große Zahl von Sozialgerichtsverfahren wegen dieser Manipulation der Rentenanwartschaften. Außerdem gibt es viele Petitionen, die meisten der Betroffenen wissen aber noch nichts von den Manipulationen. Die rechtliche Seite ist verworren, in Schulungsunterlagen des BMAS wird der Fall falsch dargestellt, im internet-Auftritt des BMAS wird der Eigentumscharakter der Anwartschaften betont, das BSG scheint nichts davon zu wissen und entscheidet noch heute so, als ob Übersiedler vor dem 19.05.1990 dem FRG unterfielen, die DRV-Berater argumentieren mit Verwaltungsvereinfachung ohne finanzielle Auswirkung, was leider sehr falsch ist. Auch bisher angesprochene Bundestagsabgeordnete wissen davon nichts.

Bei meinem letzten Anruf bei der DRV wegen meines Verfahrens sagte man mir, man würde erst abwarten, was der Gesetzgeber in Folge des Beschlusses vom 13. Juni 2006 – 1 BvL 9/00; 1 BvL 11/00; 1 BvL 12/00; 1 BvL 5/01; 1 BvL 10/04 – beschließt.
Meine Frage an Sie als Ausschussvorsitzender: Wissen Sie beim Ausschuss für Arbeit und Soziales, dass dieser Beschluss des BVerfG ausschließlich für Aussiedler aus nichtdeutschen Ländern gilt und keinesfalls für Übersiedler aus der DDR? Nach Lesart des Sozialministeriums gilt für Übersiedler aus der DDR wegen des Umkehrschlusses des §259a SGB 6 das FRG nicht mehr, die gleichen Übersiedler sollen jetzt aber auf eine Lösung warten, die eine humaneren Übergang für Menschen bedeutet, die Rente nach FRG erhalten?
Antwort von Gerald Weiß
8Empfehlungen
23.01.2007
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

leider bin ich aufgrund der Angaben nicht in der Lage, Ihre Anfrage abschließend zu behandeln. Bei der Antwort auf Ihre Frage kann ich daher nur allgemein auf den angesprochenen Sachverhalt zu sprechen kommen.

Bei der Bewertung der Beitragszeiten für die Rentenanwartschaften wird darauf abgestellt, ob der jeweilige Versicherte seinen Wohnsitz bzw. sich sein gewöhnlicher Aufenthalt am 18. Mai 1990 in West- oder Ostdeutschland befunden hat. Hat sich der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt eines Versicherten am 18. Mai 1990 im alten Bundesgebiet befunden, ist allein das jeweilige Rentenrecht des alten Bundesgebietes maßgebend. DDR-Bestimmungen als sekundäres Bundesrecht finden keine Anwendung.

§ 259 a SGB VI in der Fassung des Rentenüberleitungsgesetzes vom 25. Juli 1991 legte fest, dass Beitragszeiten -- die in der ehemaligen DDR erbracht wurden -- bei gewöhnlichen Aufenthalt im alten Bundesgebiet zu Beginn des Rentenbezugs vor dem 1. Januar 1996 nach den Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz (FRG) bewertet werden. Das Rentenüberleistungs-Ergänzungsgesetz (RÜ-ErgG) vom 24. Juni 1993 fasst den § 259 a SGB VI neu. Dies hat zur Folge, dass die Bewertung von Beitragszeiten -- die in der ehemaligen DDR erbracht wurden -- lediglich für die Geburtsjahrgänge vor 1937 und unabhängig vom Zeitpunkt des Beginns des Rentenbezugs nach den Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz erfolgt. Allerdings bleibt die bisherige Regelung erhalten, wenn bis zur Verkündung des RÜ-ErgG am 24. Juni 1993 der Rentenbezug bereits bindend festgestellt wurde. Für jüngere Versicherte werden die individuellen Verdienste für die Berechnung der Renten zugrunde gelegt.

In dem von Ihnen angesprochenen Beschluss vom 13. Juni 2006 geht es um die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, bei der Berechnung der Renten von Aussiedlern und Spätaussiedlern die auf der Grundlage des Fremdrentengesetzes ermittelten Entgeldpunkte (EP) um 40 Prozent zu kürzen. Das BVerfG bejaht diese Frage. Allerdings stellt es fest, dass es gegen das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip verstoße, wenn keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge geschaffen würden. Der Gesetzgeber wurde daher aufgefordert bis zum 31. Dezember 2007 eine Übergangsregelung für Leistungsberechtigte zu schaffen, deren gewöhnlicher Aufenthalt vor dem 1. Januar 1991 dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen ist und deren Rentenbezug nach dem 30. September 1996 beginnt. Eine solche Regelung wurde bisher nicht geschaffen.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen nur eine allgemeine Antwort auf Ihre Anfrage geben kann. Insbesondere da dieses Thema für Sie von übergeordneter Bedeutung ist, bedaure ich es. Für weitere Auskünfte können Sie sich aber an das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn wenden. Hier werden Ihnen Informationen zu Ihrem konkreten Fall gegeben. Für Anfragen sollten Sie dort Name, Adresse, Versicherungsnummer und Ihren zuständigen Versicherungsträger angeben.

Ich hoffe, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Gerald WeißBürgerpflicht
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Frage zum Thema Steueränderungsgesetz 2007
29.12.2006
Von:

Sie behaupten, den Arbeitnehmerflügel der CDU zu vertreten. Wie erklären sie, dass die Arbeitnehmer zu Beginn 2007 mit einer weiteren Steuer- und Abgabenorgie überzogen werden, während auf der Ausgabenseite keine ernsthaften Einsparungen erkennbar sind - Beispiele:
1. BND Umzug nach Berlin 1,5 Mrd. Euro
2. Neubau Innenministerium 220 Mio. Euro
3. Bw Einsätze im Libanon und Afganistan - 1 Mio. Euro/Tag
Die Liste lässt sich beliebig verlängern. Bitte antworten Sie nicht mit den üblichen Sprechblasen.

Gruss
J.
Antwort von Gerald Weiß
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09.01.2007
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.12.2006.

In Ihrer email äußern Sie, dass die große Koalition nicht ernsthaft an Einsparungen interessiert sei. Diese Einschätzung teile ich nicht. Die boomende Konjunktur und die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes zeigen, dass eine gute Wirtschaftspolitik gemacht wird. Was die deutschen Arbeitnehmer betrifft, so muss ich doch darauf hinweisen, dass die Bürger mit der von der Union durchgesetzten stärkeren Senkung der Arbeitslosenversicherung insgesamt netto mehr Geld in der Tasche haben werden.
Zudem zeigt der Haushalt von 2007, dass wir in verschiedenen Bereichen Geld einsparen. Zunächst aber zu Ihren Beispielen, die alle einen sicherheitspolitischen Hintergrund haben.
Eine Entscheidung für den Umzug des BND nach Berlin ist durch die veränderte Sicherheitslage nach dem 11. September notwendig geworden. Die Sicherheit in Deutschland ist ein kostbares Gut. Mit Hinblick auf die entstehenden Kosten ist zu beachten, dass auch der bisherige Standort in Pullach auf einen neueren technischen Stand gebracht werden müsste, was auch Investitionen in Millionenhöhe nach sich ziehen würde. Der Neubau des Innenministeriums ist noch nicht vom Bundestag beschlossen worden. Der jetzige Bau entspricht jedoch nicht den Sicherheitsanforderungen nach den Terroranschlägen in New York, Madrid und anderswo. Zudem zahlt der Bund eine hohe Miete für die Räumlichkeiten. Langfristig könnte ein Neubau also wirtschaftlicher sein. Die Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind ebenfalls sicherheitspolitisch begründet. Wenn in Afghanistan und im Libanon kein Friede einkehrt, dann wirkt sich dies auch auf die Sicherheit in Deutschland aus.

Ganz generell sieht der Bundeshaushalt 2007 Ausgaben in Höhe von 270,5 Mrd. € vor. Dies entspricht einer Steigerung, gegenüber 2006, um 0.9 %. Damit wächst der Bundeshaushalt - auch in den folgenden Jahren - mit einer Rate unterhalb der erwarteten Inflationsrate. Dies trotz der Tatsache, dass die Investitionsausgaben insbesondere in den Bereichen Verkehr, Städtebau, Wirtschaft und Umwelt für 2007 insgesamt um etwa 300 Mio. € aufgestockt wurden, was, wie man den aktuellen Daten entnehmen kann, der Wirtschaft und den Arbeitnehmern zugute kommt.
An der pauschalen Stellenkürzung der letzten Jahre in den Bundesbehörden wird festgehalten. Wir haben die von der Bundesregierung vorgesehene pauschale Kürzung sogar von 1 % auf 1,2 % angehoben. Weitere Entscheidungen in diesem Bereich wird die große Koalition von einem Bericht der Bundesregierung zur Stellen-, Ausgaben- und Aufgabenentwicklung abhängig machen, den wir für Ende April 2007 erbeten haben. Außerdem wurde beschlossen, die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in allen Ressorts, wie in 2006, auch in 2007 um insgesamt 9,2 Mio. € abzusenken. Dies entspricht 10 % der Gesamtausgaben für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit.

Ich hoffe mit diesen Informationen weitergeholfen zu habe.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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Frage zum Thema Soziales
19.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

Der Frage von Herrn Gebauer schließe ich mich an. Bereits vor einiger Zeit habe ich einen in dieselbe Richtung zielenden Brief an ein anderes Mitglied Ihres Ausschusses geschrieben, aber leider bisher keine Antwort erhalten.

Ich möchte die Frage nach dem bei Ihnen vorhandenen Wissensstand um die Vorgänge in der DRV auf meinen persönlichen Fall bezogen präzisieren :
Ist Ihnen bekannt, dass die DRV ausdrücklich auch Sowjetzonenflüchtlingen gem. § 3 BVFG die Anwartschaften gemäß Fremdrentengesetz entzieht und ausdrücklich Zeiten stasiverursachter Arbeitslosigkeit in der DDR rentenrechtlich völlig unbewertet lässt, d.h. diese nicht einmal als Wartezeiten wertet?

Noch eine sehr allgemeine, wenig sachlich präzise, aber im Jahre 18 nach der großen Wende wohl unabweisbare Frage: können Sie ermessen, wie Menschen, die schon einmal schwere persönliche Opfer gebracht haben wegen der Nachstellungen im SED-Staat, sich fühlen, wenn sie jetzt erneut faktisch bestraft werden und sich hilflos einer übermächtigen Instanz ausgeliefert sehen, die willkürlich Gesetze klittert und insgesamt sehr rücksichtslos und kaltschnäuzig mit ebendiesen Menschen umgeht? Natürlich ist das eine rhetorische Frage, weshalb ich sie auch gleich selbst beantworte: diese Menschen fühlen sich verhöhnt und verbittern. Bitte nehmen Sie sich der Sache vordringlich an. Fiskalische Argumente können hier nicht ausschlaggebend sein. Es geht um viel mehr als Geld.
Antwort von Gerald Weiß
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01.02.2007
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.01.2007.

Durch politische Verfolgung verursachte Arbeitslosigkeit bleibt rentenrechtlich nicht unbewertet. Hierzu hat der Gesetzgeber das berufliche Rehabilitierungsgesetz geschaffen.

Weshalb Ihre Ansprüche als Sowjetzonenflüchtling gemäß Fremdrentengesetz entzogen wurden, kann ich im Einzelnen nicht beurteilen. Um Ihre Rentenansprüche im Detail zu klären, möchte ich Sie bitten, sich direkt das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, zu wenden. Zur Klärung Ihrer Konten können Sie sich auch an den DRV-Bund (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) wenden. Des Weiteren möchte ich Sie auch auf die Beantwortung der Frage von Herrn Gebauer auf dieser Seite verweisen.

Mir ist bewusst, wie wichtig dieses Thema für Sie ist. Ich hoffe daher, dass eine Kontenklärung zu einem positiven Ergebnis für Sie führt.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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Frage zum Thema Soziales
28.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,
mich beschäftigt schon seit längerer Zeit die Problematik "Mindestlohn",welche z. Z. etwas in den Hintergrund geraten ist,aber wieder aktuell werden wird.
Nach den bis jetzt zu diesem Thema geführten Diskussionen muss ich leider zu dem Ergebnis bzw. der Meinung kommen,dass (fast) alle Abgeordneten aller Parteien die Realität nicht kennen oder nicht kennen wollen.Was nutzt ein festgelegter Mindestlohn,wenn er a) nicht von Amtswegen auf Einhaltung überprüft und b) durch andere Regelungen/Tarifverträge ausgehebelt wird!
Beispiel:
Ich arbeite als Omnibusfahrer im Freistaat Bayern.Seit Mai 2005 ist der Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Bayern (LBO-Tarif) für allgemeinverbindlich erklärt worden.Dies würde für mich einen Mindeststundenlohn von 10,74€ bedeuten.Als ich diesen bei meinem ehemaligen Arbeitgeber einforderte (mein damaliger Stundenlohn war 8,50 €),wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert.Zu meiner Lohnnachforderung läuft noch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht.Nach 8-wöchiger Arbeitslosigkeit habe ich seit Februar 2006 wieder einen Job als Omnibusfahrer,diesmal in einer Zeitarbeitsfirma.Von dieser Firma werde ich aber nicht nach dem allgemeinverbindlichen LBO-Tarifvertrag entlohnt,sondern nach deren gültigen Tarifvertrag mit einem Stundenlohn von 9,00€ (8,55 Tariflohn + 0,45€ außertarifliche Zulage).Auf diesbezügliche Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde mir mitgeteilt,dass es eine staatliche Überwachung der Einhaltung der Tarifverträge in Deutschland grundsätzlich nicht gibt.Eine Nichteinhaltung ist dementsprechend auch nicht mit Strafe oder Geldbuße bedroht.Können sie mir bitte ihre Meinung bzw. Einstellung zu dieser Problematik mitteilen, besonders auch, ob die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Grund dafür ist,weshalb tarifliche Lösungen bevorzugt werden sollen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gerald Weiß
bisher keineEmpfehlungen
18.07.2007
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

durch den jüngst zwischen den Koalitionsparteien gefundenen Kompromiss in Sachen Mindestlohn, kommt einige Bewegung in das Thema. Nach meiner Auffassung kommen wir damit auch ein gutes Stück weiter. Was Ihre konkrete Frage betrifft, so haben Sie ja anscheinend schon ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht angestrengt. Dies ist der richtige Weg. Da ich selber kein Jurist bin, kann ich Ihnen leider keinen Rechtsrat für Ihren konkreten Sachverhalt erteilen. Generell gilt aber: Sollte ein Arbeitgeber sich nicht an den von seinem Arbeitgeberverband ausgehandelten Tariflohn halten, so kann man vor dem Arbeitsgericht klagen. Bei einem entsprechenden Urteil wird der Arbeitgeber auch zur Verantwortung gezogen. Es kann auch helfen bei dem ansässigen Gewerkschaftssekretär um Rat zu fragen.

Generell haben wir in Deutschland gute Erfahrungen mit der Tarifautonomie gemacht. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen regeln zusammen die Rahmenbedingungen -- der Staat hält sich raus. Es sei denn, es gibt Probleme - dann kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden.

Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß
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Frage zum Thema Wirtschaft
28.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

mit Freude lese ich, dass es der deutschen Wirtschaft gut geht und die Konjunktur nach wie vor boomt. Und so sollte eigentlich die Nachricht vom 28.01.2007 18:53:33 (dpa-AFX), dass es der Firma Mauser AG aus Brühl bei 900 Mio Euro Umsatz gelungen ist eine operative Marge von 10-12% zu erzielen ein gutes Zeichen sein, dass ein weiteres deutsches Unternehmen langfristig Arbeitsplätze sichern kann. Stutzig macht einen im Zusammenhang dieser Meldung indes, dass die Verschuldung des Unternehmens derzeit beim 3-4 fachen des EBITDA liege (also kurz hochgerechnet ca. 350 Mio Euro) und dass der Finanzinvestor One Equity Partners (OEP) zusätzliche Schulden in Höhe von 200 Mio Euro plant. Diese, wie man liest, zur "Rekapitalisierung", ein Großteil dieser Schulden solle an den Finanzinvestor (OEP) ausgeschüttet werden. Zweifelsohne wird hierdurch also folgendes erreicht: ein gesundes Unternehmen, welches in der Lage sein sollte seine Schulden innerhalb der nächsten 5 Jahre abzutragen, soll hier mit weiteren 200 Mio Euro Schulden belastet, sodass der Schuldenberg auf das ca. 6-7 fache des jährlichen operativen Ertrags steigt. Von disen neuen Schulden wird nur ein Bruchteil der Gesellschaft zugute kommen, der Rest aus dem Unternehmen gezogen. Bei einem Abflauen der Konjunktur kann dies mittelfristig nur Stellenabbau, Sanierungsmaßnahmen und eine drohende Insolvez des Unternehmens zur Folge haben, wie Beispiele aus der Vergangenheit auch schon gezeigt haben (Herr Müntefering sprach in iesem Zusammenhang einmal von "Heuschreckenmentalität")

Folgende Frage: Kann einem solchen letztlich sozialunverträglichen Geschäftsgebahren von Finanzinvestoren nicht durch Änderungen in der Gesetzgebung Einhalt geboten werden? Sollte nicht die Möglichkeit geschaffen werden, eine Handhabe zu schaffen um gegebenenfalls Regreß auf den "Investor" und auch die kreditgebenden Banken nehmen zu können? Wenn Sie nicht zuständig sind, können Sie die Frage weiterleiten?
Antwort von Gerald Weiß
1Empfehlung
07.02.2007
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.01.2007.

Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt habe ich zur Prüfung an das Bundeswirtschaftsministerium weitergeleitet.
Ich würde Sie bitten, Ihre Postadresse in meinem Bundestagsbüro zu hinterlegen, damit wir uns wieder mit Ihnen in Kontakt setzen können, sobald wir eine Rückmeldung bekommen.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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