Gerald Weiß (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gerald Weiß
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Diplom Handelslehrer, Staatssekretär a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Geschäftsführer, Weiß Consult GmbH
Wahlkreis
Groß-Gerau
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) Genau dieser Schritt wird mit dem Gesundheitsfonds angegangen. Damit die Zahl der Krankenkassen in ein notwendiges Maß kommt, muss man mehr fairen Wettbewerb schaffen und für mehr Transparenz sorgen. Die Krankenkassen müssen in Zukunft über ihre Leistung konkurrieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
28.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,
wie stehen Sie zur Kürzung der Pendler-Pauschale?
Ich hege gewisse Zweifel, ob die Sparwut die Konsequenzen zu Ende gedacht hat; Sie wissen sicherlich, dass der Privatkonsum lahmt. Glauben Sie, dass der Pendler mehr Geld ausgeben wird, wenn er keine Steuerermäßigung mehr erhält (um seine Arbeitskraft einsetzen zu können)? Wer wesentlich weniger in der Kasse hat, wird wohl in die Stadt,
näher zur Arbeit, weg vom strukturschwachen Gebiet ziehen. Und so haben wir wohl über kurz oder lang ländliche Rentner-Paradiese ohne jüngere Bevölkerung.
Merke: Quidquid agis, respice finem!
M.f.G.
Antwort von Gerald Weiß
1Empfehlung
31.03.2008
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

ich begrüße die aktuelle Diskussion um die Rückkehr zur alten Regelung der Pendlerpauschale, in diesem Sinne habe ich mich auch in der vergangenen Woche in der Presse geäußert. Die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sind nach meinem Dafürhalten klassische Werbungskosten. Es wäre deshalb richtig, zur alten Pauschale zurückzukehren - am besten noch, bevor das Verfassungsgericht die aktuelle Regelung für verfassungswidrig erklärt. Wir dürfen jemanden, der bereit ist, aus beruflichen Gründen weite Wege in Kauf zu nehmen, nicht bestrafen. Vielmehr müssen wir die Leistung honorieren, wenn jemand größere Anstrengungen unternimmt, um täglich zur Arbeit zu kommen.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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Frage zum Thema Gesundheit
08.04.2008
Von:
-

Hallo Herr Weiß,

unterstützen Sie die Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln nach den Vorstellungen von z. Bsp. Foodwatch oder sind Sie der Meinung, dass eine Kennzeichnung nach dem Vorhaben Ihres Kollegen Seehofer ausreichend Informationen bietet und kundenfreundlich ist? Ich habe da durchaus meine Bedenken.
Mit liberalen Grüßen
-
Antwort von Gerald Weiß
1Empfehlung
21.04.2008
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

bezüglich des Themas wurde eine ähnliche Frage von Herrn Gross über "abgeordnetenwatch" gestellt. Ich erlaube mir eine gebündelte Antwort: Die von Ihnen angesprochene Thematik hat durch einen Artikel des Nachrichtenmagazins SPIEGEL neues Futter bekommen. Es gibt unterschiedliche (Lobby-) Interessen: Verbraucherverbände und Wirtschaftsverbände haben unterschiedliche Ansichten bezüglich der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die jetzige Regelung halte ich für nicht besonders zielführend, da sie nicht sonderlich verständlich ist bzw. bei den Angaben auch getrickst wird. Nun geht es anscheinend darum, wie man die Kennzeichnung für den Verbraucher transparenter machen kann. Das Ampel-System erscheint einfach und verständlich zu sein. Wenn man Lebensmittel so einfach zuordnen kann, finde ich das prinzipiell gut. Allerdings gibt es meiner Meinung nach bei der staatlichen Regulierung noch offene Fragen, die geklärt werden müssten.

Nach meiner Kenntnis läuft die Kennzeichnung in Großbritannien, das häufig als Vorbild genannt wird, auf freiwilliger Basis und ist auch nicht flächendeckend. Ich verstehe nicht ganz, wieso das nicht auch in Deutschland funktionieren sollte. Wie Ihr Schreiben beweist, ist bei den Bürgern Sensibilität für das Thema vorhanden. Dass beispielsweise Äpfel gesünder sind als Kartoffelchips, mehr Sport besser als kein Sport ist, muss auch ohne weitere Regulierung des Staates einleuchten. Deshalb sind Informationskampagnen im Ernährungsbereich sowie Ernährungswissen in Schulen und Kindergärten besonders wichtig. Die Bundesregierung hat einen Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Über- und Untergewicht und den damit zusammenhängenden Krankheiten angestoßen. Das finde ich gut. Ich bin zuversichtlich, dass man auch in der Kennzeichnungsfrage zu einer guten Lösung kommt.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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Frage zum Thema Gesundheit
08.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

auch ich möchte Ihren Standpunkt zur geplanten Kennzeichnung von Lebensmitteln kennenlernen. Die in England mit Erfolg eingeführte Ampelkennzeichnung ist meiner Meinung nach praxisorientiert, ehrlich und konsequent durchgeführter Verbraucherschutz. Diese Ehrlichkeit gegenüber den Menschen, für die Sie wie alle Politiker durch Ihr Amt eine Verantwortung übernommen haben, vermisse ich bei den Plänen, die durch Herrn Seehofer unterstützt werden.

Auch Sie sind Verbraucher. Wie stehen Sie zu der momentanen Praxis der Lebensmittelkennzeichnung ? Können Sie die ´ wahren ´ Gehalte hinter den Zahlen erkennen oder geht es Ihnen wie so vielen, die blindlings auf das vertrauen, was sie lesen und damit von einer Lobby an der Nase herumgeführt werden ? Verbraucherschutz wird schon viel zu lange falsch übersetzt, denn es geht nicht darum, etwas oder jemanden vor dem Verbaucher zu schützen, sondern den Verbraucher vor etwas oder jemandem zu schützen !!!!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gerald Weiß
2Empfehlungen
21.04.2008
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen angesprochene Thematik hat durch einen Artikel des Nachrichtenmagazins SPIEGEL neues Futter bekommen. Es gibt unterschiedliche (Lobby-) Interessen: Verbraucherverbände und Wirtschaftsverbände haben unterschiedliche Ansichten bezüglich der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die jetzige Regelung halte ich für nicht besonders zielführend, da sie nicht sonderlich verständlich ist bzw. bei den Angaben auch getrickst wird. Nun geht es anscheinend darum, wie man die Kennzeichnung für den Verbraucher transparenter machen kann. Das Ampel-System erscheint einfach und verständlich zu sein. Wenn man Lebensmittel so einfach zuordnen kann, finde ich das prinzipiell gut. Allerdings gibt es meiner Meinung nach bei der staatlichen Regulierung noch offene Fragen, die geklärt werden müssten.

Nach meiner Kenntnis läuft die Kennzeichnung in Großbritannien, das häufig als Vorbild genannt wird, auf freiwilliger Basis und ist auch nicht flächendeckend. Ich verstehe nicht ganz, wieso das nicht auch in Deutschland funktionieren sollte. Wie Ihr Schreiben beweist, ist bei den Bürgern Sensibilität für das Thema vorhanden. Dass beispielsweise Äpfel gesünder sind als Kartoffelchips, mehr Sport besser als kein Sport ist, muss auch ohne weitere Regulierung des Staates einleuchten, deshalb sind Informationskampagnen im Ernährungsbereich sowie Ernährungswissen in Schulen und Kindergärten besonders wichtig. Die Bundesregierung hat einen Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Über- und Untergewicht und den damit zusammenhängenden Krankheiten angestoßen, das finde ich gut. Ich bin zuversichtlich, dass man auch in der Kennzeichnungsfrage zu einer guten Lösung kommt.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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Frage zum Thema Senioren
09.04.2008
Von:

Hallo Herr Weiß
1.) Warum werden in der Berechnung der persönl. Rentenpunkte RP die steuerl. Bruttoverdienste aller (ohne Begrenz. durch die Beitragsbemessungsgrenze BBGr) berechnet , während d. steuerliche Bruttoverdienst des einzelnen (nur bis zur BBGr)) angesetzt wird ?
2.) Wer berechnet den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer An pro Jahr und werden auch Beamte und 400€-Jobber mitgerechnet ?
3.) Werden bei der Berechnung dieses Durchschnittsverdienstes alle steuerliche Brutto-Einkommen auch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen mitgezählt ?
4.) Warum werden bei d. Berechnung d. Abschläge (bei vorzeitiger Renteninanspruchnahme ) diese Abschläge in einem Rechnungsvorgang berechnet und nicht in monatl. Schritten ?
5.) Was hat der Faktor alpha =0,25 in der Rentenformel für einen Sinn?
6.) Was sind die Gründe , daß kinderlose RV-Pflichtige im Rentenrecht gleich behandelt werden wie RV-Pflichtige mit Kinder ? Denkt man zukünftig in der CDU an eine Besserstellung der RV-Pflichtige mit Kinder ?
7.) Wie weit sind die Überlegungen in der CDU , das Ehegatten Splitting für kinderlose Ehepaare zu streichen ?
Antwort von Gerald Weiß
1Empfehlung
20.06.2008
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

Sie hatten eine Reihe von Detailfragen zum Thema Rente gestellt. Die Antwort hat leider auf sich warten lassen, ist dafür aber umso detaillierter. Ich stütze mich bei der folgenden Beantwortung im Wesentlichen auf Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Zu Frage 1:
Entgegen der Fragestellung wird bei der Berechnung von Entgeltpunkten dem individuellen -- bis zur BBG begrenzten -- Bruttoverdienst kein Bruttoverdienst gegenübergestellt, der die Bruttoverdienste aller (ohne Begrenzung auf die BBG) darstellt. Entgeltpunkte errechnen sich, indem die Beitragsbemessungsgrundlage (beitragspflichtige Einnahme) durch das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geteilt wird. Beitragspflichtige Einnahme ist z. B. bei Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zum SGB VI wird anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (sogenannte "Zusatzjobs" nach § 16 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) fortgeschrieben (§ 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Die um Zusatzjobs bereinigte Größe der "Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer" wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt, umfasst lediglich die Einkommensart "Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit", ohne dass jedoch die BBG eine Rolle spielt.

Es ist richtig, dass sich die rentenrechtlichen Durchschnittsentgelte und die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) nicht entsprechen. Dies liegt in erster Linie an den von Zeit zu Zeit stattfindenden methodischen und systematischen Revisionen der VGR. In deren Folge werden auch die Absolutwerte der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zurückliegender Jahre nachträglich angepasst. Weiterhin gehen in die Ermittlung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer gemäß den Vorschriften des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) auch rentenrechtlich nicht relevante Aspekte ein, z. B. nicht rentenversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Die rentenrechtlichen Durchschnittsentgelte bilden demgegenüber im Ergebnis das durchschnittliche Entgelt der in der Rentenversicherung Versicherten ab. Das Durchschnittsentgelt der Versicherten der Rentenversicherung ist im Jahr 1955 auf der Basis von Teilstatistiken über die Bruttoverdienste von Arbeitern und Angestellten in den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen festgestellt worden. Seitdem wird dieses Entgelt nicht mehr Jahr für Jahr erhoben, sondern entsprechend der Veränderung der Bruttolohn- und -gehaltsentwicklung fortgeschrieben. Eine rückwirkende Revision der rentenrechtlichen Durchschnittsentgelte erfolgt nicht.

Zu Frage 2 und 3:
Das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zum SGB VI wird als Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich neu bestimmt, grundsätzlich mittels Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Das genaue Verfahren kann z. B. der Begründung zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008 entnommen werden, die als Anlage beigefügt ist. Bei der Berechnung des Durchschnittsentgelts der Anlage 1 zum SGB finden auch Einkünfte von Beamten und geringfügig Beschäftigten Berücksichtigung. Es erfolgt keine Begrenzung von Einkünften auf die BBG. Dabei ist jedoch klarzustellen, dass diese Einkünfte nicht unmittelbar in dem Wert der Anlage 1 zum SGB VI enthalten sind. Sie wirken sich lediglich mittelbar über die Entwicklung der "Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer" auf die Fortschreibung des Durchschnittsentgelts aus (vgl. hierzu Frage 1).

Zu Frage 4:
Die lohnbezogene, beitragsabhängige und dynamische Rente leitet sich aus einer Rentenformel mit drei Faktoren ab: Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = Monatlicher Rentenbetrag. Durch den Zugangsfaktor werden finanzielle Vor- und Nachteile einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer ausgeglichen. Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Hinterbliebenenrenten nach dem Alter des Verstorbenen. Er bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung des Monatsbetrags der Rente zu berücksichtigen sind.
Persönliche Entgeltpunkte ergeben sich also aus der Multiplikation des Zugangsfaktors mit der Summe der Entgeltpunkte: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = Persönliche Entgeltpunkte. Der Zugangsfaktor bewirkt damit also Rentenzuschläge beziehungsweise Rentenabschläge.
Bei Inanspruchnahme einer Altersrente vor der maßgeblichen angehobenen Altersgrenze wird die Rente um einen Abschlag von 0,3 Prozent für jeden* Monat* der vorzeitigen Inanspruchnahme vermindert. Bei Inanspruchnahme einer Altersrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze (bis Jahrgang 1947 Vollendung des 65. Lebensjahres) wird die Rente um einen Zu­schlag von 0,5 Prozent für jeden *Monat* der späteren Inanspruchnahme erhöht.
Bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente wird die Rente um einen Abschlag von 0,3 Prozent für jeden *Monat* der Inanspruchnahme vor Vollendung des 63. Lebensjahres vermindert. Beginnt die Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres, beträgt der Abschlag maximal 10,8 Prozent. Bei einer Rente wegen Todes wird in den Fällen, in denen der Ver­sicherte als Nichtrentenbezieher vor Vollendung des 63. Lebensjahres verstorben ist, die Rente um einen Abschlag von 0,3 Prozent für jeden *Monat* vor Vollendung des 63. Lebensjahres des verstorbenen Versicherten vermindert. Auch hier ist der Abschlag auf höchstens 10,8 Prozent begrenzt.

Zu Frage 5:
Der Parameter "alpha" (?) befindet sich nicht in der sog. Rentenformel (§ 64 SGB VI), sondern in der Rentenanpassungsformel (§§ 68, 255e SGB VI). Er ist Teil des sog. Nachhaltigkeitsfaktors, mit dem in der Rentenanpassungsformel seit 2005 das sich verändernde Zahlenverhältnis zwischen Rentnerinnen und Rentnern einerseits und Beitragszahlenden andererseits bei der Rentenanpassung berücksichtigt wird. Über den Parameter ? wird die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors abgemildert und das Erreichen eines Beitragssatzzieles von 22 % im Jahr 2030 gesteuert. Durch den unter Berücksichtigung der aktuellen Vorausschätzungen auf 0,25 festgelegten Wert werden die Rentner unmittelbar zu ¼ an der Veränderung der Relation von Beitragszahlern zu Rentnern beteiligt.

Zu Frage 6:
Die Fragestellung geht offensichtlich von unzutreffenden Gegebenheiten aus, denn Kindererziehende und Kinderlose werden in der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich behandelt. Das Rentenrecht enthält zahlreiche Regelungen, die die Leistung von Erziehenden honorieren und die folgerichtig Kinderlose nicht erhalten. Hierzu zählt in erster Linie die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Für die Erziehung eines Kindes werden danach bei der Rentenberechnung dem erziehenden Elternteil für nach 1991 geborene Kinder pro Kind drei Jahre als Kindererziehungszeit angerechnet die mit 100 % des Durchschnittsverdienstes bewertet werden. Dies führt bei einem aktuellen Rentenwert von derzeit 26,27 Euro zu einem Rentenertrag von rd. 79 Euro pro Kind. Hierfür entrichtet der Bund Beiträge von insgesamt über 17.000 Euro pro Kind. Daneben werden z. B. während der Kinderberücksichtigungszeit (bis zum 10. Lebensjahre des Kindes) Pflichtbeiträge von Erziehenden ab dem Jahr 1992 bei der Rentenberechnung aufgewertet (um 50 % bis auf max. 100 % des Durchschnittsentgelts). Kindererziehende, die in dieser Zeit gleichzeitig zwei oder mehr Kinder unter 10 Jahren erziehen und deshalb nicht er­werbstätig sein können, erhalten eine entsprechende Gutschrift an Entgelt­punkten. Die Gesamtausgaben des Bundes allein im Bereich der Kindererziehungszeiten der gesetzli­chen Rentenversicherung liegen derzeit bei jährlich rund 11,5 Mrd. Euro.
Soweit mit der Fragestellung die einheitliche Höhe der Beiträge für Kindererziehende und Kinderlose angesprochen sein sollte, liegt der Grund hierfür darin, dass eine Differenzierung der Beiträge nach der Kinderzahl mit dem Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Rente nicht vereinbar wäre. Im Übrigen ist im Hinblick auf die Rechtsprechung eine Entlastung von Erziehenden auf der Beitragsseite in der gesetzlichen Rentenversicherung auch verfassungsrechtlich nicht erforderlich. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts geht die nach dem Grundgesetz bestehende Pflicht des Staates zur Förderung der Familie nicht soweit, dass er gehalten wäre, jegliche die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen. Aus dem Gebot zum Schutze der Ehe und Familie lässt sich danach zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher Ausgleich vorzunehmen ist. Dies liegt danach vielmehr grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Dabei ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Ausgleich im Leistungsrecht vorgesehen hat. Eine kumulative Begünstigung auf der Leistungs- und auf der Beitragsseite ist danach nicht geboten.

Zu Frage 7:
Die Union möchte an der momentanen Ausgestaltung des Ehegattensplittings nichts ändern. Es wird jedoch innerhalb der CDU diskutiert, ob man das System zu einem Familiensplitting ummodifizieren sollte. Inhaltlich geht es darum, ob man die Vorhandensein von Kindern stärker berücksichtigt. Das halte ich aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte und der heutigen Familienstrukturen für durchaus überdenkenswert.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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Frage zum Thema Soziales
15.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weiß,

wir sind eine Wählergemeinschaft aus Berlin Prenzlauer Berg.

Wir möchten Ihnen persönlich und als Mitglied der CDU-Fraktion im BT-Ausschusses Arbeit und Soziales folgende Frage stellen:

Wie kann es eigentlich sein, dass Mitbürger auf ihren selbstverdienten Lohn über 40% Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, und damit teilweise unter das Existenzminimum gedrückt werden.
Und deshalb allein durch die Zahlungspflicht der SV-Beiträge selbst zu Hartz-IV-Berechtigten werden.

Können Sie uns die Logik dieser Systematik erklären? Denken Sie, dass diese Abgaben auf das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar sind?

Der Vizepräsident des Bundestages, Herr Dr. h.c. Wolfgang Thierse hat freundlicherweise unsere Frage als erster beantwortet.
Wir würden gerne auch Ihre Antwort auf unserer homepage www.uwp-berlin.de und www.arm-trotz-arbeit.de für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich machen.

Bitte zögern Sie also nicht, unsere zugegebenermaßen nicht ganz einfache Frage zu beantworten.

Vielen Dank


Geschäftsführer der UWP
Antwort von Gerald Weiß
4Empfehlungen
24.04.2008
Gerald Weiß
Sehr geehrter Herr ,

Sie fragen, wieso die Sozialversicherungsbeiträge so hoch sind, dass man dabei mitunter auf ergänzendes Arbeitslosengeld angewiesen ist. Ich möchte versuchen meinen Standpunkt dazu ansatzweise zu erklären. Die Sozialversicherungsbeiträge werden an die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung sowie die Rentenversicherung abgeführt. Dazu gibt es dann noch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Die meistern dieser Posten sind selbsterklärend.

Der Umstand, dass man als Arbeitnehmer bei hohen Abgaben auf andere Sozialtransfers zurückgreifen muss (kann) ist nicht optimal. Die Große Koalition versucht auch, wo möglich, die Sozialversicherungsbeiträge zu senken, auf die Krankenkassenbeiträge hat die Politik keinen direkten Einfluss. Das System ist über eine Selbstverwaltung organisiert, die Politik versucht hier allerdings mehr Wettbewerb zwischen den Kassen zu fördern, damit die Bürger eine Wahl haben und die Beiträge sinken. Die Gesundheitsreform, die 2009 in Kraft tritt, soll weiter an dieser Schraube drehen. Die Reformbemühungen der letzten Jahre in diesem Sektor und der Widerstand gegenüber jeglichen Veränderungen, zeigen wie schwer dieser Weg ist. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde von der Koalition um 0,25% erhöht, was der Tatsache geschuldet ist, dass die Leistungen der Pflegeversicherung aktualisiert und dynamisiert werden mussten. Insbesondere die Leistungen für Demenzerkrankte wurden verbessert. Ich halte die Erhöhung deshalb für vertretbar.

Wenn man den Beitragssatz zur Rentenversicherung weiter kürzen möchte, dann müsste man konkret Renten kürzen bzw. den Steuerzuschuss erhöhen, der ohnehin schon in das System fließt. Die aktuelle Rentendebatte zeigt, dass aufgrund des demographischen Wandels auch schon heute Rentner auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind. Deswegen ist es schwierig an dieser Schraube zu drehen. Die Große Koalition hat sich dennoch vorgenommen, den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich im Jahr 2012 auf 19,5 Prozent und im Jahr 2013 auf 19,1 Prozent abzusenken.

Den einzig vernünftigen Zugriff auf die Lohnnebenkosten hat die Politik bei der Arbeitslosenversicherung. Aufgrund des Aufbaus von Beschäftigung von etwa 1,7 Millionen Arbeitnehmern im Vergleich zum Jahr 2005, hat es hier Spielräume gegeben, die wir genutzt haben. Dafür habe ich mich auch eingesetzt. Der Beitragssatz wurde Anfang 2008 auf 3,3 Prozent vermindert. Zu Beginn der Großen Koalition 2005 hatte er noch 6,5 Prozent betragen. Das war eine in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Senkung. Ich habe Anfang März dafür geworben, dass wir hier noch zu einer weiteren Senkung kommen, sofern es möglich ist. Der Koalitionspartner ist von diesem Schritt leider noch nicht überzeugt. Eine Senkung der Lohnnebenkosten ist nach meinem Dafürhalten der beste Weg, um auf direktem Wege wirtschaftliches Wachstum zu erzeugen. Der Arbeitnehmer hat mehr Geld in der Tasche für den Konsum, der Arbeitgeber bekommt finanzielle Spielräume, um Leute einzustellen und um zu wachsen. Insofern sehen Sie, dass wir das Problem erkannt haben und versuchen gegenzusteuern. Wenn wir weiterhin so erfolgreich in der Arbeitsmarktpolitik sind, werden sich weitere Möglichkeiten der finanziellen Entlastung der Bürger bieten. Sowohl in der Steuer- , als auch in der Lohnnebenkostenfrage.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß
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