Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Gabriele Hiller-Ohm
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Elektroinstallateurin, Redakteurin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Lübeck
Ergebnis
49,7%
Landeslistenplatz
4, Schleswig-Holstein
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Frage zum Thema Bürgerrechte
24.08.2005
Von:
Dr.

Thema Bürgerrechte / Familie / Justiz

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

die Situation "Hartz IV" schützt viele Väter vor Verarmung nicht, wenn Gerichte befinden, sie seien dennoch nach einer Scheidung für ihre Kinder unterhaltspflichtig.

Es wird geradezu nach Gründen gesucht, um den Vater (in selteneren Fällen auch der von den Kindern getrennt lebenden Mutter) zur Zahlung eines Mindestunterhalts zu zwingen.

Knackpunkt ist oft die Anzahl von "qualifizierten" Bewerbungen, die das arbeitslose Elternteil nachder Trennung verschickt hat.

Der Spielraum, gerade für Akademiker, auf dem deutsch Arbeitsmarkt ist aber nicht so gross, dass 20 bis 30 sinnvolle Bewerbungen im Monat möglich sind. Auf diese Willküranzahl berufen sich Gerichte und treiben so manchen Vater zur eidesstattlichen Erklärung - je nach der Militanz der Mutter und ihrer AnwältIn.

Wie sieht die Familiengesetzgebung nach den Vorstellungen Ihrer Partei in Zukunft hier eine Änderung für mehr Gerechtigkeit nach der Trennung von Paaren mit Kindern vor?

Das mutwillige Drücken getrennter Elternteile unter die Armutsgrenze kann in Deutschland nicht akzeptiert werden! Die Beurteilungen beim Europäische Gerichtshof sind in der Hinsicht deutlich weiter entwickelt.

Vielen Dank für aufklärende Informationen.

Mit freundlichen Grüssen,

Antwort von Gabriele Hiller-Ohm
1Empfehlung
14.09.2005
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,

Sie werden mir doch sicher zustimmen, dass es für Eltern, die mit ihren Kindern zusammenleben, trotz geringer Familieneinkünfte eine Selbstverständlichkeit ist, den notwendigen Unterhalt für ihre Kinder zu sichern. Nichts anderes wird auch von dem Elternteil erwartet, das von dem Kind getrennt lebt. Das Elternteil, welches das Kind nicht betreut, ist in der Regel zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. An diesem Umstand planen wir keine Änderung. Ihr spezielles Anliegen mit der Zahl der Bewerbungen habe ich zur Information an unsere Arbeitsgruppe Familie der SPD-Fraktion gegeben. Zu unseren Reformplänen im Bereich des Unterhaltsrechtes im Folgenden ein paar Hinweise. Es geht vor allem darum, das Unterhaltsrecht den neuen Gegebenheiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - insbesondere bei Frauen - anzupassen.

Wir schlagen folgende Änderungen vor:

  • Der Grundsatz der Eigenverantwortung soll ausdrücklich im Gesetz verankert werden.
  • Die Gerichte sollen künftig mehr Möglichkeiten haben, den nachehelichen Unterhalt zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen.
  • Der in der Ehe erreichte Lebensstandard soll nicht mehr der entscheidende, sondern nur noch einer von mehreren Maßstäben dafür sein, ob eine Erwerbstätigkeit - und wenn ja, welche - nach der Scheidung wieder aufgenommen werden muss.
  • Ein vertraglicher Verzicht auf Unterhaltsansprüche soll nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass beide Parteien über die im Einzelfall weitreichenden Folgen umfassend aufgeklärt worden sind. Unterhaltsvereinbarungen vor der Scheidung müssen deshalb notariell beurkundet werden.


Was bedeuten diese Änderungen konkret?


1. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit

Der das Kind betreuende Elternteil erhält von seinem geschiedenen Ehegatten während der Zeit der Kinderbetreuung so lange den sog. Betreuungsunterhalt, bis er durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wieder selbst für sich sorgen kann. Zu der Frage, ab wann ein kinderbetreuender Ehegatte wieder erwerbstätig werden muss, gibt es eine gefestigte Rechtsprechung. Danach kann dem Ehegatten, der ein Kind betreut, unabhängig von den konkreten Kinderbetreuungsmöglichkeit vor Ort, eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden, bis das Kind mindestens acht Jahre alt ist. Ist das Kind zwischen acht und elf Jahre alt, kommt es auf den konkreten Einzelfall an, ob eine Teilzeittätigkeit aufgenommen werden muss. Bei einem elf- bis ca. fünfzehnjährigen Kind ist nach der Rechtsprechung in der Regel eine Teilzeittätigkeit - wenn auch nicht unbedingt eine Halbtagsstelle - zumutbar. Erst wenn das Kind ca. 16 Jahre alt ist, muss der kinderbetreuende Ehegatte eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen.
Diese von der Rechtsprechung entwickelten Altersgrenzen für die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit werden der heutigen Realität mit einer hohen Erwerbstätigenquote bei Frauen und immer besseren Möglichkeiten der Kinderbetreuung nicht mehr gerecht.

Konkret: Ist eine Übermittagbetreuung in der Schule vorhanden, kann von dem kinderbetreuenden Elternteil künftig durchaus früher als heute die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet werden, damit er jedenfalls zum Teil selbst und eigenverantwortlich seinen Unterhalt bestreiten kann. Auch zukünftig kommt es aber immer auf den Einzelfall an, also darauf, ob das Kind einfach oder schwierig ist, ob es stündige Hilfe bei den Schularbeiten braucht oder sie eigenständig erledigen kann, ob der Hort nach der Schule problemlos zu erreichen ist u.s.w..


2. Keine unbegrenzte Lebensstandardgarantie mehr

Während der Ehe schaffen sich die Ehegatten gemeinsam einen bestimmten Lebensstandard. Mit welcher Rollenverteilung sie dies tun, ist allein ihre Entscheidung. Der gemeinsam erarbeitete Lebensstandard ist deshalb nach der Scheidung grundsätzlich der richtige Maßstab für die Höhe des Unterhalts. Gerade bei Ehen, die nicht sehr lange gedauert haben, wird eine unbegrenzte Lebensstandardgarantie heute aber allgemein nicht mehr als angemessen empfunden. Hier sollen die Gerichte mehr Gestaltungsspielraum erhalten, um Unterhaltsansprüche zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen. Auch die Rückkehr in den erlernten und vor der Ehe ausgeübten Beruf soll künftig eher zumutbar sein; dies selbst dann, wenn damit ein geringerer Lebensstandard als in der Ehe verbunden ist. Auch hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an, insbesondere auf die Dauer der Ehe, die Dauer der Kinderbetreuung und die Rollenverteilung in der Ehe.


Fazit:

Die in Aussicht genommenen ?nderungen bedeuten keine "Revolution" im Unterhaltsrecht. Sie bringen im Interesse der Kinder mehr Verteilungsgerechtigkeit im Mangelfall und führen zu mehr Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Ehe. Unverändert gilt aber: Das Unterhaltsrecht muss in besonderem Maße dem Einzelfall gerecht werden und ein über Jahre gewachsenes Vertrauen in die nacheheliche Solidarität schützen. Die neuen Vorschriften sollen zwar grundsätzlich auch für "Altfälle" gelten, dies allerdings nur, wenn es den Betroffenen unter Berücksichtigung ihres Vertrauens in die einmal getroffene Regelung zumutbar ist.

Die geplanten Änderungen passen das Unterhaltsrecht behutsam an eine geänderte gesellschaftliche Wirklichkeit und gewandelte Wertvorstellungen an.


Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm
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Frage zum Thema Arbeit
24.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm

Ersteinmal möcht ich Ihnen sagen, das ich Ihnen und der SPD Lübeck alles gute für die bevorstehenden Wahlen wünsche. Ich selber bin 25 Jahre alt und wohne ebenfalls in Lübeck. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Beiträge hier durchzulesen. Feststellen muß ich wieder, was ich schon lange sage. Viele Bürger bzw. Wähler erwarten "Wunder" seitens der Regierung. Kaum ist eine Reform auf den Weg gebracht wird auch schon munter drauf eingeschoßen. Das Reformen auch Zeit brauchen um sich zu entwicklen und Wirkungen zu zeigen sehen viele leider nicht. Und die CDU, die jahrelang auf die Regierung geschimpft hat wegen der Ökosteuer, der MwSt. usw. hat nichts besseres zu tun als eines Ihrer ersten Ziele, die MwSt.-Erhöhung zu verteidigen. Dabei ist es doch die CDU gewesen, die immer gefordert hat die Ökosteuer abzuschaffen etc. Und was sagt Sie jetzt? Ökosteuer bleibt. MwSt.-Erhöhung kommt. Soviel zum Thema "Besser für Deutschland"

Ich selbst war über ein halbes Jahr arbeitslos, habe nun seit Juli eine neue Anspruchsvolle Anstellung gefunden. Daher kann ich sehr wohl beurteilen, wie sich "die Arbeitslosen fühlen"!

Ich denke, das sich ab nächstem Jahr zeigen wird, das das was die Regierung getan hat das Richtige war und ist. Erste Vorboten darauf werden ja seitens der Wirtschaft ja jetzt schon sichtbar. Und ich möchte mit meiner Stimme mit allen Mitteln verhindern, das die CDU sich die Lorbeeren dafür einstreichen wird. Abschließend möchte ich Ihnen und allen Lesern sagen, ich wähle die SPD weil ich denke, das Sie trotz aller Umstände immer noch die Partei für alle Bürger ist.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Hiller-Ohm
bisher keineEmpfehlungen
25.08.2005
Sehr geehrter Herr Strunk,

vielen Dank für die guten Wünsche. Ich gebe Ihnen Recht, wenn Sie hervor heben, dass unsere Reformen am Arbeitsmarkt und im Sozialsystem wahrscheinlich erst in Zukunft richtig greifen werden. Und ich werde selbstverständlich alles dafür tun, um zu verhindern, dass dann Angela Merkel die Lorbeeren dafür erntet.

Vielleicht haben Sie ja auch Lust, bei uns mitzuarbeiten? Wir können jedes schlaue Köpfchen gebrauchen!

Viele Grüße
Gabriele Hiller-Ohmn
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Frage zum Thema Bürgerrechte
29.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

wie gross ist das derzeitige Haushaltsdefizit der Bundesrepublik Deutschland (ca. Angabe reicht)?
Welches Budget braucht die Bundesregierung pro Jahr, um alle Aufgaben realisieren zu können (ca. Angabe reicht)?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Gabriele Hiller-Ohm
bisher keineEmpfehlungen
08.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Fragen sind im Bundestagsbüro von Frau Hiller-Ohm eingegangen. Zur Beantwortung der Fragen kann ich Ihnen folgende Zahlen liefern:

Das derzeitige Haushaltsdefiziet (für 2005) wird vom Bundesministerium für Finanzen auf 22,3 Mrd. € geschätzt. Die zur Finanzierung des Defizits notwendige Nettokreditaufnahme wird auf 22 Mrd € geschätzt. Bezogen auf die Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes ergibt sich so ein Finanzierungssaldo von etwa 8,5%. Das wäre die niedrigste Neuverschuldung seit dem Jahr 1999.

Um alle Aufgaben realisieren zu können benötigte die Bundesregierung in 2004 251,6 Mrd. €. Für 2005 werden Ausgaben in Höhe von 254,3 Mrd € erwartet.

Ich lasse Ihnen gerne weiter Informationen zum Finanzhaushalt des Bundes zukommen.

Mit freundlichen Grüßen Timm Meike
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Frage zum Thema Steuern
04.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

wird die SPD die Kirchensteuersubvention abschaffen?

Es geht hier nicht um die Kirchensteuer sondern um die steuerliche Abzugsfähigkeit dieses Mitgliedsbeitrages.

Diese steuerliche Subvention verursacht beim Staat jährliche Einnahmeverluste von mehr als 3 Milliarden Euro.
Für "Soziale Dienste" werden jährlich weniger als 1 Milliarde Euro von den Kirchensteuerkirchen ausgegeben.
Konfessionelle Krankenhäuser und Altenheime werden über Staatsgelder und Leistungsentgelte finanziert. Die Kirchen werben mit Leistungen, die Andere bezahlen.

Seriöse Fachleute wiesen nach, dass es keinen rechtlichen Zwang für die Beibehaltung der Kirchensteuersubvention gibt. Wenn diese trotzdem nicht abgeschafft wird, kann sie nur durch Kirchenaustritte langsam abgebaut werden

Freundliche Grüße
Antwort von Gabriele Hiller-Ohm
4Empfehlungen
12.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

die SPD- Bundestagsfraktion plant derzeit keine Änderungen bei den Kirchensteuersubventionen.

Die Kirchen genießen in Deutschland einige Sonderrechte gegenüber anderen wohltätigen Organisationen. Diese müssen im Einzelnen daraufhin geprüft werden, ob sie gerechtfertigt sind. Eine Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer halte ich jedoch nicht für gerechtfertigt. Die Kirchen leisten in Deutschland einen wichtigen Dienst an der gesamten Gesellschaft, der sonst vom Staat finanziert und durchgeführt werden müsste. Die Kirchen in Deutschland werden dabei von ungefähr 70% der Bevölkerung durch ihre Kirchensteuerzahlungen finanziert. Dieser Teil der Bevölkerung erhält durch die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer einen Ausgleich dafür, dass ihre Zahlungen der gesamten Bevölkerung zugute kommen.

Die Förderer anderer gemeinnütziger Organisationen haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Spenden von der Steuer abzusetzen, deshalb sehe ich in der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer selbst keine Ungerechtigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm
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