Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gabriele Hiller-Ohm
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Angestellte, Redakteurin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Lübeck
Landeslistenplatz
4, Schleswig-Holstein
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(...) Meine Recherche hat ergeben, dass die Absolvierung eines Berufsvorbereitenden Sozialen Jahres im Einzelfall eine Berufsausbildung darstellen kann, weil die während der Teilnahme erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Grundlagen für einen im Anschluss an das BSJ konkret angestrebten Beruf sein können. Dies wäre auch dann der Fall, wenn anschließend ein Studium mit Bezug zum BSJ, also insbesondere im sozialen Bereich, aufgenommen wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
19.06.2009
Von:

Guten Tag Frau Hiller-Ohm,

Sie wie auch viele andere Politiker schreiben:


Hiller-Ohm und Drabinski: "Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt, nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Heute leben noch ca. 2.700 Contergan-Geschädigte in Deutschland. Trotz ihrer teilweise sehr schweren Behinderung war und ist der überwiegende Teil der Contergan-Geschädigten erwerbstätig, viele leben im eigenen Haushalt.

Zu meinen Fragen:

Woher wissen Sie, dass der überwiegende Teil der Contergangeschädigten in Deutschland erwerbstätig war?

Woher wissen Sie, dass der überwiegende Teil der Contergangeschädigten in Deutschland erwerbstätig ist?

Woher wissen Sie, dass viele Contergangeschädigte im eigenen Haushalt leben?

Woher wissen Sie, dass Contergangeschädigte mit teilweise sehr schweren Behinderungen zur Welt kamen und wie definieren Sie "schwere Behinderungen".

Woher haben Sie diese Erkenntnis?

Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gabriele Hiller-Ohm
2Empfehlungen
10.09.2009
Gabriele Hiller-Ohm
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Contergan.

Die von mir verwendeten Zahlen stützen sich auf Veröffentlichungen des zuständigen Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums für Gesundheitsministerium (BMG) und der Conterganstiftung für behinderte Menschen. Zudem gab es seit dem vergangenen Jahr viele Informationen von den Beteiligten der Anhörungen vor dem Deutschen Bundestag zum Thema Contergan im Mai 2008 und im Mai 2009. Darüber hinaus gab es zahlreiche Informationen vonBetroffenen und Helferinnen und Helfern. Auch fanden Gespräche mit allen Betroffenen-Verbänden statt.

Zudem hatten Sie nach einer Definition für eine "schwere Behinderung" gefragt. Menschen gelten im Sinne des Sozialgesetzbuchs IX Teil 2 als schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben.

Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent, aber wenigstens 30 Prozent, bei denen die übrigen oben genannten Voraussetzungen vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm, MdB
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Frage zum Thema AWACS-Einsatz in Afghanistan
27.07.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

mich hat der Vorschlag ihres Fraktionsvorsitzenden, Hamid Karzai in den Bundestag einzuladen sehr irritiert. Mitten im afghanischen Wahlkampf soll ausgerechnet er den deutschen Abgeordneten und den Wählern in Deutschland erklären, warum die Menschen in Afghanistan unsere Hilfe, auch militärische Hilfe brauchen?

Karzai ist in seinem Land - um es einfach zu sagen - ja nicht unumstritten. Die Parteinahme von Dr. Struck für ihn ist mir völlig unverständlich, weil ich bisher geglaubt habe, dass er sich für das Enstehen einer Demokratie in Afganistan einsetzt..

Meine Fragen dazu habe ich ihm vor Wochen dazu selbst gestellt, aber bisher keine Antwort erhalten.

Von Ihnen wüsste ich gern, wie die Halttung der Fraktion dazu ist - angesichts der Berichte über Wahlmanipulationen und die gewalttätige Unterdrückung der Opposition und die Machenschaften mit den Clans usw.?

Freundliche Grüsse
-
Antwort von Gabriele Hiller-Ohm
2Empfehlungen
14.08.2009
Gabriele Hiller-Ohm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre damit verbundene kritische Nachfrage.

Wie meine Recherchen ergaben, haben Sie mittlerweile eine Antwort von Dr. Peter Struck über abgeordnetenwatch erhalten. Diese finden Sie hier: www.abgeordnetenwatch.de .

Der von Dr. Peter Struck geäußerten Position kann ich mich nur anschließen. Herr Dr. Struck hat in dem Interview der Bild-Zeitung auf die Frage, ob Präsident Karsai nicht einmal vor dem Bundestag sprechen könne, geantwortet "Ich weiß, dass man mit solchen Einladungen sparsam sein muss. Aber der Bundestag sollte überlegen, ob er den afghanischen Präsidenten bei seinem nächsten Berlin-Besuch nicht einladen sollte, für den deutschen Einsatz zu werben." (Das vollständige Interview finden Sie hier:
www.bild.de .) Der neue Bundestag kann das dann überlegen und seine Entscheidung treffen. Ich teile die Meinung von Herrn Dr. Struck, dass wir mit solchen Einladungen sparsam umgehen sollten.

Sollte es zu einer Rede des afghanischen Präsidenten vor dem Deutschen Bundesstag kommen, sehe ich darin allerdings keine Parteinahme für den amtierenden Präsidenten Karsai, denn die Präsidentenwahlen in Afghanistan finden bereits am 20. August dieses Jahres statt und ein eventueller Besuch mit Rede vor dem deutschen Bundestag würde auf keinen Fall vor diesem Wahltermin erfolgen. Auch ist es sehr unwahrscheinlich, dass dies noch in der auslaufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, also vor den Bundestagswahlen am 27. September, passieren wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm
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Frage zum Thema Gesundheit
06.09.2009
Von:
Udo

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm

private Aufkäufer wollen mit Krankenhäusern Profit machen, dies geht jedoch nur auf Kosten der Löhne, da andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies Profite kommen also nur wenigen Personen zu Gute. Bei den Verkäufen der Kommunen suchen sich die Privaten die " Sahnestücke " heraus, der defizitäre Bereich bleibt bei den Kommunen. Die Krankenversorgung ist somit dann auch nicht mehr das, was sie sein sollte.

Wie stehen Sie und Ihre Fraktion zur Privatisierung des Universitätsklinikum SH?
Welche Bereiche werden Sie privatisieren, die Vorbereitungen werden vom derzeitigen Vorstand bereits koordiniert.

Mit freundlichen Grüßen

Udo
Antwort von Gabriele Hiller-Ohm
2Empfehlungen
18.09.2009
Gabriele Hiller-Ohm
Sehr geehrter Herr ,

als SPD-Bundestagsabgeordnete, die mit der "Parlamentarischen Linke" dem linken Parteiflügel angehört, stehe ich Privatisierungen generell kritisch gegenüber. Zudem haben wir in Lübeck mit dem Herrentunnel auch einen sichtbaren Misserfolg als Mahnung präsent.

Bei jeder Privatisierungsabsicht ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob hierdurch überhaupt langfristig tatsächlich Einsparungen erfolgen würden, denn vieles kann der Staat besser und günstiger als Private.

Zudem kommt es natürlich auch darauf an, was konkret privatisiert werden soll. Denn öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung, Personennahverkehr, Flughäfen und Flugsicherung, wichtige Gesundheits- und Sozialdienste und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk dienen dem Gemeinwohl und dürfen nicht einem einseitigen Zwang zur Liberalisierung und Privatisierung ausgesetzt werden. Auch Hoheitsaufgaben und öffentliche Sicherheit (beispielsweise insbesondere Schulen, Polizei, Justiz oder Jugendhilfe) sind Aufgaben des Staates und keine Waren. Meine kritische Position findet innerhalb der SPD in letzter Zeit wieder mehr Zuspruch, wie sich auch an dem klaren Bekenntnis im Wahlprogramm gegen jegliche Bahnreform erkennen lässt. Zudem bekennen wir uns dort auch gegen Privatisierungen von staatlichen Sicherheitsaufgaben, des Justizwesens (beispielsweise des Strafvollzugs, der Grundbuchämter, des Gerichtsvollzieherwesens und Handelsregister) oder der Daseinsvorsorge.

Da das Universitätsklinikum zweifelsfrei für die öffentliche Daseinsvorsorge von herausragender Bedeutung ist, spreche ich mich auch in diesem konkreten Fall ausdrücklich gegen eine Privatisierung aus.

Ebenso hat sich auch der SPD-Landesverband in Schleswig-Holstein positioniert. So heißt es im SPD-Landtagswahlprogramm auf Seite 16: "Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist der größte Arbeitgeber im Land, der größte Träger der medizinischen Maximalversorgung in Norddeutschland und das zweitgrößte Universitätsklinikum in ganz Deutschland. Es ist ein zentraler Eckpfeiler der qualifizierten Medizinerausbildung in Schleswig-Holstein. Wir halten am UKSH in öffentlicher Trägerschaft fest. Wir wollen den Investitionsstau abbauen und die Zusammenarbeit zwischen Kiel und Lübeck festigen." Dieses können Sie unter www.spd-schleswig-holstein.de einsehen.

Darüber hinaus hat sich auch die Lübecker Bürgerschaft gegen eine Privatisierung des Universitätsklinikums ausgesprochen.

Zudem existiert ein Tarifvertrag zwischen ver.di und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, der Privatisierungen bis 2015 grundsätzlich ausschließt. Lediglich die IT-Abteilung und die Service GmbH dürfen nach der Vereinbarung von ver.di und dem Universitätsklinikum zu 49 Prozent privatisiert werden.

Kürzlich habe ich mich zusammen mit den Lübecker SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Baasch, Thomas Rother und Hans Müller über aktuelle Entwicklungen des Lübecker Standortes des Universitätsklinikums im Stadtteil St.-Jürgen informiert. Einen Artikel hierüber finden Sie auf meiner Homepage unter www.hiller-ohm.de

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm
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