Gabriele Groneberg (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Fremdsprachensekretärin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Cloppenburg - Vechta
Landeslistenplatz
9, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Positionierung der SPD zur Rente mit 67. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass die SPD die Anhebung der Altersgrenze grundsätzlich für den richtigen Weg hält. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
07.05.2013
Von:

Hallo,wie steht die SPD zur Rente mit 67 ? oder Rente nach 45 Versicherungsjahren ?was sagt das Wahlprogramm der SPD,mein Vorschlag wäre 100% Rente nach 45 Versicherungsjahren und wer länger Arbeiten kann bekommt pro Jahr ein zuschlag von 0,3% pro Monat also 3,6 % pro Jahr.mit freundlichem gruss Kalle
Antwort von Gabriele Groneberg
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08.05.2013
Gabriele Groneberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Positionierung der SPD zur Rente mit 67. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass die SPD die Anhebung der Altersgrenze grundsätzlich für den richtigen Weg hält. Aktuell sind die Voraussetzungen für eine weitere Anhebung jedoch nicht gegeben:

"Wir wollen nicht, dass sich die Anhebung des Renteneintrittsalters wie eine Kürzung der Renten auswirkt. Sie ist erst dann möglich, wenn mindestens die Hälfte der 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und weitere Rentenansprüche erwerben können. In diesem Sinne werden wir die Überprüfungsklausel im Gesetz anwenden." (S. 77, "Das WIR entscheidet", Beschluss vom 14. 4. 2013).

Ihr weitergehender Vorschlag, bei einem Renteneintritt nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze einen Zuschlag zu gewähren, ist gut - er ist sogar so gut, das er seit dem 1. Januar 1992 geltendes Recht ist: Für jeden Monat, den ein Versicherter nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze (also z. B. für den Geburtsjahrgang 1948: 65 Jahre und zwei Monate) in eine Altersrente geht, gibt es einen Zuschlag von 0,5 %; wer also ein Jahr später in Rente geht, erhält einen Zuschlag von 6 %. Dieser Zuschlag soll die – im Durchschnitt - kürzere Rentenlaufzeit ausgleichen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Groneberg, MdB
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