Franz Untersteller (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Franz Untersteller
© Grüne BW
Geburtstag
04.04.1957
Berufliche Qualifikation
Dipl.Ing. Landschaftsplanung
Ausgeübte Tätigkeit
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Stuttgart III , über Wahlkreis eingezogen
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(...) Nach Aussage der WAK GmbH liegen jetzt aber erste Daten vor, so dass sie mit ersten Planungen beginnen konnte. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Pläne beim jetzigen Stand der Abfallerhebung noch keineswegs endgültig sind. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
13.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Untersteller,

die Zapfsäulen, die an Baden-Württembergs Tankstellen zu finden sind, sind auf dem technischen Stand eines Entwicklungslandes. Beim Betanken treten viele giftige Abgase aus, und das verdunstende Benzin wird ungenutzt verschwendet, was den Gesamt-Bezinverbrauch des Landes unnötig erhöht.

In entwickelten Ländern sind normalerweise sogenannte "Enhanced Vapor Recovery Nozzles" ("EVR Nozzles") vorgeschrieben, die entweichende Benzingase absaugen und zurück in den Vorratstank der Tankstelle befördern.

Wer einmal an einer zeitgemäßen Tankstelle getankt hat, die mit einem solchen System ausgestattet ist, für den sind hiesige Tankstellen eine Zumutung, wenn man stets in einer Benzinwolke stehen muß beim Tanken.

Für wann ist die Einführung moderner Zapfsäulen in Baden-Württemberg geplant?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Franz Untersteller
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16.01.2013
Franz Untersteller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In Deutschland (und also auch in Baden-Württemberg) ist die von Ihnen genannte Umrüstung der Tankstellen bereits seit 1993 gesetzlich vorgeschrieben. Die maßgebende deutsche Verordnung für das Gaspendelverfahren (entspricht den EVR Nozzles) an Tankstellen ist die 21. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (21. BImSchV).

Tankstellen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die beim Betanken von Fahrzeugen im Fahrzeugtank verdrängten Kraftstoffdämpfe nach dem Stand der Technik mittels eines Gasrückführungssystems erfasst und dem Lagertank der Tankstelle zugeführt werden. Dies betrifft die sogenannten Ottokraftstoffe. Darunter fallen heutzutage insbesondere die gängigen Kraftstoffsorten "Superbenzin" und auch z.B. die Kraftstoffsorte "E10".

In der derzeitig gültigen Fassung der 21. BImSchV sind lediglich bestehende kleine Tankstellen, z.B. Eigenbedarfstankstellen von Gewerbebetrieben, von der Verwendung des Gaspendelverfahrens befreit bzw. müssen dieses spätestens bis zum 01.01.2019 installieren.

Die allermeisten öffentlichen Tankstellen müssen aufgrund ihres jährlichen Durchsatzes das Gaspendelverfahren verwenden. In der 21. BImSchV ist auch vorgegeben, dass die Funktionsfähigkeit der an der jeweiligen Tankstelle installierten Gaspendeleinrichtungen regelmäßig durch Sachverständige zu überprüfen ist.

Da all dies seit 20 Jahren bundesweit und durch Bundesrecht eindeutig geregelt ist, kann ich nicht nachvollziehen, wie Sie zum Ergebnis kommen, dass das Tanken explizit in Baden-Württemberg eine besondere Zumutung sein soll.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller
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Frage zum Thema Umwelt
23.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Untersteller,

seit kurzem geistern Gerüchte umher, dass die EU-Kommission plant, das Wasser zu privatisieren. Da das Wasser aber alle brauchen - daher meine Frage: ist die Privatisierung des Wasserhandels ein weiterer Versuch, den Geldbeutel des Bürgers für das vermeintliche Allheilmittel "Wirtschaftswachstum" zu beanspruchen, da der Bürger gegenwärtig die Binnenkonjunktur durch den Verzicht auf einen permanenten neuen Autokauf nicht gerade ankurbelt? Was ist der Hintergrund der Überlegung, das Wasser zu privatisieren?

In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir noch eine letzte ironische Frage: Wann kommt auch "endlich" eine Geldabgabe für jeden getätigten Atemzug?


Gruß
Antwort von Franz Untersteller
bisher keineEmpfehlungen
30.01.2013
Franz Untersteller
Sehr geehrte Frau Scholz,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich des von der EU Kommission vorgelegten Entwurfs einer Richtlinie über die Konzessionsvergabe.

Die bisherigen Beratungen und Ergebnisse verfolge ich im Hinblick auf die weiterhin vorgesehene Einbeziehung der Wasserversorgungsdienste sehr besorgt.
Bereits im März 2012 hat der Bundesrat seine Bedenken vorgebracht (BR-Drs. 874/11). Im Beschluss heißt es: "Der hohe und europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland ist in hohem Maße auf die von den Kommunen verantwortete Wasserversorgung zurückzuführen. Die Trinkwasserversorgung ist als wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge nicht dem grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zugänglich; bei einer europaweiten Ausschreibung stünde vielmehr zu befürchten, dass die Qualität dieser Versorgung zum Nachteil der Versorger signifikant sinkt."

Aus meiner Sicht wird die Richtlinie bestenfalls bürokratischen Aufwand bedeuten, im schlimmsten Falle würde aber eine Entwicklung zur Beherrschung der Wasserversorgung durch wenige internationale Großunternehmen begünstigt.

Das Anliegen der EU-Kommission, einen internationalen Markt und Wettbewerb für Wasser als frei handelbare Ware einzuführen, steht konträr zur bisher auch auf der europäischen Ebene erfolgten Einstufung der Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge. Im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie hat die EU in Erwägung 1 festgeschrieben: "Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss." Damit besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen der Wasserrahmenrichtlinie und der vorliegenden Initiative.

Zudem räumt der Vertrag von Lissabon den nationalen, regionalen und lokalen Behörden einen weiten Spielraum bei der Erbringung, Auftragsvergabe und Organisation von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bei der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger ein. Traditionell ist die Wasserversorgung daher auch eine kommunale Aufgabe im Rahmen der in Deutschland nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes besonders geschützten kommunalen Selbstverwaltung. In Baden-Württemberg gibt es ca. 980 rein kommunalen Wasserversorgungsunternehmen (entsprechend einem Anteil von 74%).

Auch bei der Betrachtung der Kosten für die Verbraucher finden sich keine Argumente, die für eine De-Kommunalisierung sprechen. Der Wasserpreis (ohne Grundgebühr) liegt in Baden-Württemberg bei durchschnittlich 1,81 €/m³, bei rein kommunal geführten Unternehmen bei 1,76 €/m³, bei Unternehmen in privater Rechtsform mit bis zu 50% privater Beteiligung bei 2,01 €/m³.

Wenn die Konzessionen künftig ab einem bestimmten Schwellenwert europaweit ausgeschrieben werden müssten, würden auch vorgesehene Ausnahmeregelungen bei den derzeit in Deutschland üblichen Strukturen der Mehrsparten-Stadtwerke und auch bei den kommunalen Zweckgesellschaften nicht greifen. Die Konsequenz wäre eine Auflösung der bewährten kommunalen Strukturen.

Im Grundsatz stimme ich dem Ansatz der EU Kommission zu, auf EU-Ebene eine Konzessionsrichtlinie einzuführen. Durch die Richtlinie sollen einheitliche Ausgangsbedingungen sichergestellt werden, um einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in allen 27 Mitgliedsstatten zu garantieren.
Da Wasser aber wie ausgeführt keine Handelsware ist, setze ich mich weiterhin dafür ein, dass der Wassersektor aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie heraus genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller
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Frage zum Thema Wirtschaft
02.04.2013
Von:
lay

Sehr geehrter Herr Minister,
die derzeitige Politik der Förderung der sogenannten Alternativen Energien in Deutschland kann ich nicht verstehen. Warum werden da Technologien gefördert die aus meiner Sicht in keiner Hinsicht für eine Alternative Stromversorgung in Deutschland geeignet sind und darüber hinaus sozial ungerecht sind. Ein paar wenige profitieren und der Große Teil der Bevölkerung, meist sozial schwache, bezahlt die "Zeche".
Fotovoltaik funktioniert im Winter bei Schnee und Eis trotz Sonne nicht, bei bewölkten Himmel , den wir ja meistens haben, überhaupt nicht…..
Windeinergieanlagen produzieren maximal 20 % im Jahr Energie. In der Nordsee nur mit sehr großem Aufwand für den Bau und die Wartung, dann nur mit großen Energie Verlusten und hohen Kosten durch lange Förderstrecken in die Regionen wo der Strom benötigt wird.
Biogasanlagen werden überwiegend mit subventioniertem Dieselöl betrieben. Die Lebensmittel werden nicht mehr angebaut und kommen aus fernen Ländern.
Es wird immer von installierter Leistung in den Zielen und bei Statusberichten gesprochen, aber leider nicht von den tatsächlichen gelieferten Jahresleistungen. Können wir hier in der Politik und in den Medien das nicht wahrheitsgetreu angeben??

Gibt es denn in unserem High Tech Land Deutschland keine Ansätze für wirkliche Alternative Energien die dann auch in der Lage sind unseren Wohlstand und die Zukunft unserer Kinder und Enkel abzusichern ??

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mir freundlichem Gruß Kurt Lay
Antwort von Franz Untersteller
1Empfehlung
15.04.2013
Franz Untersteller
Sehr geehrter Herr Lay,

vielen Dank für Ihre Anfrage, wie die Politik die Zukunft unseres Landes und die Energieversorgung sichern will.

In Deutschland besteht über die Parteigrenzen hinweg Einigkeit, dass wir unser Energieversorgungssystem langfristig fast vollständig auf erneuerbare Energien umstellen wollen.
Der Weg der Nutzung der Atomenergie war nie zukunftsfähig, zumal auch diese auf den endlichen Rohstoff Uran angewiesen ist. Nach den Reaktorunfällen in Tschernobyl und Fukushima ist in Deutschland allen klar geworden, dass das Restrisiko dieser Technologie zu hoch ist, um weiter auf sie zu setzen. Weltweit ist zudem noch kein Standort für ein Endlager des strahlenden Mülls, der noch viele Generationen nach uns belasten wird, gefunden worden.
Dass die fossilen Energieträger mit Ihren klimaschädlichen Emissionen die Umwelt belasten und den Klimawandel verursachen, bezweifelt heute ebenfalls niemand mehr. Auch die endlichen Rohstoffe Kohle, Öl und Gas sichern also nicht die Zukunft unserer Kinder.
Vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen bei gleichzeitig steigender Nachfrage ist ferner mit weiter steigenden, unter Umständen sogar stark steigenden Energiepreisen auf den Weltmärkten zu rechnen, auf die wir nur einen äußerst geringen Einfluss haben. Uns dieser absehbaren Preisentwicklung gewissermaßen auszuliefern, wäre riskant und grob fahrlässig. Deshalb gibt es langfristig keine Alternative zur Energiewende. Ganz im Gegenteil; die Energiewende an führender Position zu gestalten, eröffnet uns neue Perspektiven und Chancen, insbesondere für unsere innovative Industrie. Die Entwicklung neuer Technologien bietet riesige Chancen. Im Zuge der Energiewende bilden sich neue Geschäftsfelder und neue Märkte. Mit Blick auf die künftigen Generationen ist gerade dieser Weg zukunftsweisend und nicht das Verharren in der alten Welt.

Zu Ihren Aussagen zu den einzelnen Energieträgern:
PV-Anlagen produzieren auch im Winter Strom, aber aufgrund der geringeren Sonneneinstrahlung weniger als im Sommer. Besonders wichtig ist, dass sie dann am meisten Strom produzieren, wenn die Nachfrage nach Strom in der Regel besonders hoch ist: in der Mittagszeit.

Windenergieanlagen haben Volllaststundenzahlen von etwa 2000 bis zu 4000 Stunden pro Jahr an besonders guten Standorten. Da die Stromerzeugungskosten von Onshore - Windenergieanlagen innerhalb der erneuerbaren Energien am niedrigsten liegen, muss gerade die Windenergie weiter ausgebaut werden. Nachholbedarf besteht insbesondere in den Lastzentren im Süden Deutschlands. Aber auch der Stromtransport aus dem windreichen Norden in den Süden ist für die Umstellung unseres Energieversorgungssystems auf erneuerbare Energien unerlässlich und auch sinnvoll.

Biogasanlagen werden mit Biogas (Methan) betrieben, das aus der Vergärung von Biomasse (z.B. Energiepflanzen wie Mais, aber auch Gülle) gewonnen wird. Die Ausbaupotenziale sind hier begrenzt, auch weil es Nutzungskonkurrenzen z.B. mit der Lebensmittelerzeugung gibt. BW setzt deshalb vor allem auf die verstärkte Nutzung von bisher ungenutzter Biomasse wie Rest- und Abfallstoffe oder Landschaftspflegematerial.

In den Jahresbilanzen wird zumeist sowohl auf die installierte Leistung als auch auf die erzeugte Strommenge abgestellt. Unser Ziel in BW für 2020 ist, rund 38% des Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Die Windkraft soll einen Anteil von 10 % beisteuern. Das bedeutet auf der anderen Seite aber, dass wir eine installierte Leistung von ca. 3,5 Gigawatt benötigen. Im Übrigen veröffentlicht das Umweltministerium zusammen mit dem statistischen Landesamt jährlich einen Energiebericht ( www.um.baden-wuerttemberg.de ), der detaillierte Zahlen rund um das Thema Energie enthält und auch langjährige Entwicklungen anschaulich darstellt. Zum Thema Erneuerbare Energien in BW veröffentlicht das UM jährlich eine eigene Broschüre mit umfangreichen Informationen und Zahlenangaben ( www.um.baden-wuerttemberg.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller MdL
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