Frank Schwabe (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Frank Schwabe
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Gästeführer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbstständiger Gästeführer
Wahlkreis
Recklinghausen I
Landeslistenplatz
41, Nordrhein-Westfalen
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(...) So ist zum Beispiel der Umweltminister auch kein Umweltfachmann, hat aber hervorragende Berater, weiß wie man Inhalte durchsetzt und macht deshalb, wie ich jedenfalls finde, einen guten job. Überzeugt von einer nachhalten Umwelt- und insbesondere Klimapolitik bin ich u.a. seit meiner Mitarbeit im Klimabündnis Castrop-Rauxel Anfang der 90er Jahre. Das hat sich dann politisch immer weiterentwickelt, so dass mir die SPD-Fraktion nach der Bundestagswahl diese Aufgabe übertragen hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
10.12.2006
Von:

Als niedergelassener Arzt bin ich an Ihren Entscheidungen zur aktuellen Gesundheitspolitik interessiert, insbesondere zu den Folgen der Reform. Soll etwa für die entlassenen (weil nicht mehr zu finanzierenden) Arzthelferinnen, Krankenschwestern und Pflegern eine Auffanggesellschaft gegründet werden, in der sie als Gemeindeschwestern, Mitglied-des-Bundestages-Pfleger oder Gesundheitsministeriumshelferinnen weiterbeschäftigt werden können?
Antwort von Frank Schwabe
4Empfehlungen
13.02.2007
Frank Schwabe
Sehr geehrter Herr ,

Bezug nehmend auf Ihre Email, die Sie über Abgeordnetenwatch an mich geschickt haben und in der Sie auf die Gesundheitsreform eingehen, möchte ich Ihnen nun antworten.

Die Gesundheitsreform ist sicherlich eines der umstrittensten Reformprojekte, das wir in den vergangenen Jahren hatten. Dass eine Reform unbedingt nötig ist, zeigen die Unausgewogenheiten im Gesundheitsbereich. Auf der einen Seite gibt es eine Kostenexplosion z.B. bei den Medikamenten, auf der anderen Seite Einnahmedefizite bei den Gesetzlichen Krankenkassen. In Großstädten finden wir eine Überversorgung, in ländlichen Gebieten wiederum gibt es zu wenig Ärztinnen und Ärzte.

Für mich als Sozialdemokrat gilt: Alle Menschen in Deutschland müssen im Falle einer Erkrankung unabhängig von ihrem Einkommen und von Ihrem Alter Zugang zu einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung erhalten. Auch die Art der Versicherung – ob gesetzlich oder privat – darf dabei keine Rolle spielen. Daher wäre eine Bürgerversicherung in meinen Augen das ideale Modell, da hier alle je nach Einkommen und Vermögen einzahlen würden. Die Bürgerversicherung würde die Solidargemeinschaft im Gesundheitsbereich stärken, die wir als Sozialdemokraten einfordern.

Da wir uns allerdings in einer großen Koalition befinden, müssen wir auf allen Politikfeldern mit unserem Koalitionspartner Kompromisse eingehen. So auch in der Gesundheitsreform. Das Verhandlungsergebnis, das unsere Fachpolitiker im Verlauf von Monaten erzielt haben, hat in meine Augen Schwächen: Dazu zählt zum Beispiel die Nichteinbeziehung der privaten Krankenversicherungen in den Gesundheitsfonds, so dass die Zwei-Klassen-Medizin und damit die Unterteilung der Patientinnen und Patienten in privat und gesetzlich Versicherte aufrecht erhalten bleibt. Und wir alle wissen, dass privat Versicherte von Ärztinnen und Ärzten oftmals bevorzugt behandelt werden.

Als positive Punkte wiederum sind zu nennen, dass alle jene, die bisher keinen Krankenversicherungsschutz haben, ab 1. Januar 2009 eine Krankenversicherung abschließen müssen. Auch verbessert sich der Zugang zur Privaten Krankenversicherung: Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind, haben die Möglichkeit, sich ab 1. Juli 2007 in einem Standardtarif der PKV ohne Risikoprüfung und -zuschläge zu versichern. Es gibt außerdem einen besseren Zugang zu Mutter-Kind-Kuren, zur ambulanten Versorgung in den Krankenhäusern, es gibt eine verstärkte Kosten-Nutzen-Bewertung bei der Verschreibung von Arzneimitteln, und es soll einen finanziellen Ausgleich geben für Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Gebieten. Und als ein weiterer positiver Punkt wäre auch der Wettbewerb unter den Kassen zu nennen, der sich sicherlich positiv auf die Patientinnen und Patienten auswirkt, da die Versicherungen diese nicht mehr nur verwalten, sondern sie auch mit guten Angeboten immer wieder für sich überzeugen müssen.

Sie sehen, die Gesundheitsreform hat Vorteile, die allerdings im Detail liegen. Größere Ziele aber, wie die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung, die alle Patientinnen und Patienten unabhängig vom Geldbeutel gleich behandelt, und die wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gewünscht hätten, können wir in dieser großen Koalition erst einmal nicht erreichen. Dazu bräuchten wir andere Mehrheitsverhältnisse.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe mit
freundlichen Grüßen

gez. Frank Schwabe
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Frage zum Thema Gesundheit
01.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schwabe,
Sie setzten sich für RZR II- Ausbau in Herten (Müllverbrennungsanlage mit dem passenden Namen Rohstoffrückgewinnungs-Zentrum-Ruhrgebiet) ein, da Sie hier langfristiger Kostenvorteil für die Gemeinden im Kreis erwarten. Politisch wurde die MVA mit dem lokalen Müllnotstand begründet!
Wie es sich nun herausstellt, soll diese Erweiterung überwiegend dazu genutzt werden, Ausländischen Giftmüll in großen Mengen zu entsorgen. Den Beginn macht der australische Chemiekonzern Orica der hier eine der letzten großen dioxinhaltige HCB-Altlasten demnächst hier entsorgt, nachdem Greenpeace die "Pazifikverklappung" aufgedeckt.
Finden Sie es richtig, dass nun hier die im Ballungsgebiet Ruhrgebiet befindliche MVA genutzt wird mit internationalen Giftmüll Kasse zu machen?
Weiteres entnehmen Sie bitte :
www.pro-herten.de
Alles gute für Neue Jahr
Antwort von Frank Schwabe
10Empfehlungen
23.02.2007
Frank Schwabe
Sehr geehrter Herr ,

Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf einen Artikel in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 8.3.2006. Lassen Sie mich bitte zunächst klarstellen, dass zum Zeitpunkt, als der Artikel erschienen ist, die Genehmigung der RZR-Erweiterung nicht Gegenstand der aktuellen politischen Debatte war. Die Entscheidung darüber wurde bereits am 24.5.1995 von der Bezirksregierung in Münster getroffen und hat mit dem Widerspruchsbescheid vom 23.1.2004 Bestandskraft erlangt. Die Erweiterung des RZR um zwei weitere Verbrennungslinien war somit im März 2006 bereits von den Aufsichtsbehörden als rechtlich zulässig erklärt worden.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich im letzten Jahr zur der Frage geäußert, welche Rolle der Kreis Recklinghausen im weiteren Verfahrensverlauf einnehmen sollte. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll gewesen, wenn der Kreis Recklinghausen sich finanziell am RZR beteiligt hätte, um sich damit Möglichkeiten der Kontrolle am AGR-Standort im Emscherbruch zu sichern. Insbesondere die Kontrollmöglichkeiten in Fragen der Müllbeschickung hätten, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Entsorgung australischen Giftmülls am Standort in Herten, den Kreistag des Kreises Recklinghausen in die Lage versetzt, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen. Da sich die AGR für eine "Stand-alone-Lösung" entschied, kam es zu keiner Beteiligung durch den Kreis Recklinghausen.

Nun zur aktuellen Diskussion um die Verbrennung von HCB-haltigen Abfällen aus Australien: Wie die meisten Bürgerinnen und Bürger des Kreises Recklinghausen habe auch ich erst aus den Medien von dem geplanten Müllgeschäft erfahren. Es verwundert mich sehr, dass es in einem technisch hoch entwickelten Land wie Australien nicht möglich sein soll, entsprechende Abfälle gefahrlos zu entsorgen und stattdessen ein Transport von vielen tausend Kilometern erforderlich ist, damit der Giftstoff an mehreren Standorten in Nordrhein-Westfalen verbrannt werden kann. Befremdet bin ich zudem über die Informationspolitik der AGR. Auch wenn es laut Unternehmen zum "Tagesgeschäft" gehört, HCB-Abfälle in Herten zu verbrennen, so hätte ich von der Geschäftsführung in dieser Frage eine sensiblere und bürgerfreundlichere Informationspolitik erwartet, da es sich um einen besonderen Vorgang handelt.

Auch wenn die Genehmigungsbehörden aller Wahrscheinlichkeit nach den Import und die Verbrennung des Mülls genehmigen werden, so muss doch insbesondere die Politik die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die im Umfeld entsprechender Verbrennungsanlagen leben, ernst nehmen. Deshalb sollten die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Richtiger Adressat für politische Forderungen ist die Gesellschafterversammlung beim Regionalverband Ruhr (RVR), denn der RVR ist alleiniger Gesellschafter der AGR. Ausschließlich die Gesellschafterversammlung hat die Möglichkeit die AGR-Geschäftsführung anzuweisen, die geschlossenen Verträge für die Entsorgung des australischen Giftmülls zu annullieren. Ein solcher Beschluss kann jedoch nur dann mit einer entsprechenden Mehrheit durchgesetzt werden, wenn alle in der Gesellschafterversammlung vertretenen politischen Fraktionen und Gruppen für eine solche Lösung sensibilisiert werden. Eine Konzentration nur auf einzelne politische Fraktionen wird aus meiner Sicht zu keinem Erfolg führen, da der Grad der Betroffenheit mit zunehmender Entfernung zum RZR-Standort Herten möglicherweise parteiübergreifend abnimmt.

Lassen Sie mich abschließend noch anmerken, dass die grundsätzliche Möglichkeit der Importe von Giftmüll in die Bundesrepublik Deutschland aus meiner Sicht politisch neu zu bewerten ist. Soll ein Importverbot erlassen werden, so sind Bundesgesetze, europäische Richtlinien und internationale Abkommen zu ändern. Im Rahmen meiner Möglichkeiten als Bundestagsabgeordneter werde ich in meiner Fraktion auf die Problematik hinweisen und mich für eine Änderung der gesetzlichen Regelungen einsetzen, damit weder im Ruhrgebiet, noch an anderen Orten in Deutschland, aus dem Ausland importierter Giftmüll verbrannt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schwabe MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
02.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schwabe,

finden Sie es richtig, das Krankenkassen nur noch 6 Wochen Zeit haben um Krankenhausrechnungen zu überprüfen? Andernfalls muß die Rechnung ungeprüft beglichen werden.
Ich finde, es ist eine Aufforderung zum Abrechnungsmißbrauch.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Antwort von Frank Schwabe
6Empfehlungen
25.04.2007
Frank Schwabe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 2. März 2007, in der Sie auf die Sechs-Wochen-Frist für Beanstandungen von Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen Bezug nehmen.

Ich kann Ihre Bedenken gut verstehen. Allerdings beruht die Verkürzung der Frist auf sechs Wochen darauf, dass diese Beanstandungen in letzter Zeit rapide zugenommen haben. Dabei haben Krankenkassen und Krankenhäuser festgestellt, dass nur ein Teil der Beanstandungen gerechtfertigt war.

Man darf nicht vergessen, dass jede Beanstandung für das Personal in den Krankenhäusern eine Mehrbelastung ist, da die Dokumentation des Krankheitsfalls - teilweise unter Hinzuziehung des behandelnden Arztes – genau überprüft und das Ergebnis schriftlich niedergelegt werden muss. Dies wird sicherlich schwieriger, je länger die Fälle zurückliegen.

Da die bisherige Rechtslage keine Aufwandsentschädigung für ungerechtfertigte Beanstandungen vorsah und zugleich oftmals die Zahlung der Rechnung von Seiten der Krankenkassen im Verdachtsfall zurückgestellt wurde, ist diese Situation insbesondere für jene Krankenhäuser, die unter Personalmangel leiden, problematisch. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Krankenhäuser alle Betriebskosten aus den Vergütungen der Kostenträger decken und somit ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein müssen.

Daher hat der Gesetzgeber jetzt festgelegt, dass die Krankenkassen einen Behandlungsfall innerhalb von sechs Wochen bestanden müssen. Im Falle eines unbegründeten Verdachts muss die Krankenkasse einen Betrag von 100 Euro an das Krankenhaus als Aufwandsentschädigung zahlen.

Mit dieser gesetzlichen Novellierung soll vermieden werden, dass Krankenhausrechnungen verspätet und schlecht recherchiert - sozusagen in den blauen Dunst hinein - beanstandet werden. Die Regelung ist somit ein Steuerungsmittel, um den bürokratischen Aufwand sowohl auf der Kostenträger- als auch auf der Leistungserbringerseite zu reduzieren.

Es ist die Pflicht der Krankenkassen, die Krankenhausrechnungen genau zu prüfen. Und wenn eine Krankenkasse ernsthafte Zweifel an einer Abrechnung hat, kann sie diese nach wie vor beanstanden - sie muss dies nur in einer kürzeren Frist machen. Aus all diesen Gründen und unter Abwägung der Positionen teile ich diese Sechs-Wochen-Regelung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schwabe
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Frage zum Thema Gesundheit
20.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schwabe,
als - inzwischen ausgeschiedener - niedergelassener F-Arzt moechte ich einige Anmerkungen zu Ihrer Antwort auf die Ausfuehrungen des Kollegen Gahlen machen: In Ihrer Antwort gehen Sie in keinster Weise auf den Punkt des Kollegen Gahlen ein, wo die entlassenen, weil nicht mehr finanzierbaren Mitarbeiter (-innen ) der Arztpraxen bleiben sollen.
Meine Nachfolger (-innen ) in der Praxis mit integriertem grossen ambul. Operationszentrum beschaeftigen ca. 50 Mitarbeiter (-innen ), von denen die Gehaelter der Haelfte nicht mehr auf zu bringen sein werden. M.W, sind im Gesundweitswesen insgesamt in Deutschland die meisten Mitarbeiter beschaeftigt - Sie brauchen mithin nur hoch zu rechnen, auf welchem Niveau sich die Arbeitslosenquote hier mittel- und langfristig hin entwickeln wird. Im uebrigen entspricht es nicht der Realitaet, wenn von Politikern ( Frau Ulla Schmidt ) immer wieder behauptet wird, es gaebe keinen Qualitaetsverlust in der medizin. Behandlung. Sowohl in der taegl. Versorgung der Patienten als auch bei operativen Spezialleistungen muessen inzwischen erhebliche Abstriche gemacht werden. Warum werden beispielsweise gesetzlich krankenversicherte Patienten (-innen ) quasi entmuendigt, wenn sie nach Cataractoperationen Multifocallinsen implantiert haben moechten, ( mit denen sie ohne Brille nah und weit sehen koennen ) dies aber nicht geht, da es ihnen nicht erlaubt ist. 300 - 400 EURO zu zuzahlen fuer die hochwertigere Linse. Nein, - sie muessen in diesem Fall die gesamte Operation pus Sachkosten aus der eigenen Tasche bezahlen trotz gesetzlicher Krankenversicherung. Warum muessen erforderliche Operationen im ambulanten Bereich , die ja erheblich kostenguenstiger sind als bei stationaerem Aufenthalt auf das naechste Jahr verschoben werden, weil das Budget erfuellt ist und mithin keine Kostenerstattung mehr erfolgt.
Ist Ihnen, sehr geehrter Herr Schwabe, dies alles bekannt?
Den meisten Patienten leider nicht.
Antwort von Frank Schwabe
6Empfehlungen
10.05.2007
Frank Schwabe
Sehr geehrter Herr Hoffmann,

der Gesundheitsbereich - erst recht in der Emscher-Lippe-Region - stellt schon heute und in Zukunft zunehmend einen wichtigen Arbeitsplatzfaktor dar.

Im Mittelpunkt soll eine medizinische Versorgung für alle Menschen stehen - nichts desto trotz ist auch die Effizienz der Erbringung gesundheitlicher Leistungen wichtig. Es wird sich dort immer um ein Spannungsfeld handeln.

Ihre Beispiele im einzelnen kann ich leider nicht nachvollziehen. Ich nehme aber sehr wohl Ihre Sorge um das Wohl der Patientinnen und Patienten zur Kenntnis und will deshalb betonen, dass ich mich für eine umfassende gesundheitliche Versorgung der Menschen im Rahmen einer gerecht finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung einsetze. Dies tun leider nicht alle Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Was im übrigen auch leider nicht alle Patientinnen und Patienten wissen.

Trotzdem bin ich jetzt seit Monaten in einem interessanten Dialog mit vielen Ärzten, Apothekern, Betriebsräten von Krankenhäusern, dem Institut für Arbeit und Technik und anderen. Deshalb stehe ich für ein persönliches Gespräch auch gern zur Verfügung.

Lieben Gruß
Frank Schwabe
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Frage zum Thema Umwelt
04.07.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Schwabe,

als Wähler Ihres Wahlkreise habe ich mich bei der Bundestagswahl bereits gefragt, was ein Gästeführer ist. Vielleicht geben Sie mir eine Erläuterung. Ich sehe und lese, dass Sie sich sehr stark im Bereich Umwelt betätigen und sogar umweltpolitischer Sprecher sind. Was qualifiziert Sie zu dieser Aufgabe? Bitte verstehen Sie meine Fragen nicht als Kritik, ich versuche nur Zusammenhänge zu verstehen und zukünftig Ihre Tätigkeit besser einschätzen zu können.

Viele Grüße
H.-W.
Antwort von Frank Schwabe
14Empfehlungen
17.07.2007
Frank Schwabe
Sehr geehrter Herr ,

als Gästeführer war ich bereits einmal unter den kuriosesten Berufsbezeichnungen in der Süddeutschen Zeitung vertreten. Insofern fragen sie sich das also nicht allein. Ein Gästeführer ist im Prinzip ein Reiseführer, nur ohne Reise. Das heißt, er (oder natürlich auch eine sie) führt durch interessante Orte wie Museen, Schlösser, etc. Bei mir war es insbesondere die Industriekultur im Ruhrgebiet, wie z.B. der Gasometer Oberhausen oder der Chemiepark Marl.

Als Mitglied des Umweltaussschusses bin ich zuständig für die Klimapolitik der SPD-Fraktion. Qualifikation dafür ist im Grundsatz das politische Interesse an diesem Thema. Ich habe Geschichte und Politikwissenschaften studiert und bin deshalb kein Fachmann für Umwelttechnik oder so etwas. Das ist aber auch nicht unbedingt notwendig. Wichtig sind in der Umweltpolitik (und nicht nur dort) nicht die technischen Details, sondern dass man von einem Thema überzeugt ist und dann politisch für die Durchsetzung sorgt. Dabei eignet man sich natürlich Grundkenntnisse an und wird in Detailfragen entsprechend beraten. So ist zum Beispiel der Umweltminister auch kein Umweltfachmann, hat aber hervorragende Berater, weiß wie man Inhalte durchsetzt und macht deshalb, wie ich jedenfalls finde, einen guten job. Überzeugt von einer nachhalten Umwelt- und insbesondere Klimapolitik bin ich u.a. seit meiner Mitarbeit im Klimabündnis Castrop-Rauxel Anfang der 90er Jahre. Das hat sich dann politisch immer weiterentwickelt, so dass mir die SPD-Fraktion nach der Bundestagswahl diese Aufgabe übertragen hat.

Lieben Gruß
Frank Schwabe
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