Florian Bernschneider (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
15.12.1986
Berufliche Qualifikation
Betriebswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Braunschweig
Wahlkreis
Braunschweig
Ergebnis
5,4%
Landeslistenplatz
7, Niedersachsen
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(...) So lobenswert das Ziel einer besseren Kinderbetreuung ist, das Kindergeld kann aus systematischen Gründen hierfür grundsätzlich nicht eingesetzt werden. (...) Des Weiteren wäre ein verpflichtender Besuch einer Kindertagesstätte ab dem dritten Lebensjahr rechtlich kaum umsetzbar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
16.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

sicherlich haben Sie auch mitbekommen, dass Deutschland am EGMR wegen der praktischen Behandlung unehelicher Väter verurteilt wurde. Die FDP hat eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in dem das Problemgesetz (§1626a) so abgeändert werden soll, Vätern in Zukunft den gerichtlichen Weg einzuräumen, das Sorgerecht für uneheliche Kinder zu erlangen.

Das EGMR verurteilte aber gerade die Ungleichbehandlung von Väter und Mütter unehelicher Kinder.
Die Änderung der Gesetzeslage entsprechend der FDP-Erklärung, läuft also auch dem Urteil des EGMR zu wider.

Ich möchte anmerken, ob Sie Sich vorstellen können, was für eine Erniedrigung es ist, für eigentliche Selbstverständlichkeiten erst vor Gericht ziehen zu müssen, erst beweisen zu müssen, dass Mann gut fürs Kind ist. Wobei erst gar nicht in Betracht gezogen wird, ob nicht die Mutter die Teilnahme des Vaters boykottiert, um somit es vor Gericht es dem Vater unmöglich macht, das Sorgerecht zu bekommen.

Die heutige Gesetzeslage und die Haltung der FDP aber werden am Kernproblem nichts ändern. Vater ist der Mann nur dann, wenn Mutter das will. Wo die Mutter den Vater, unabhängig von der Beziehung zueinander, zulässt, braucht es keine Gesetze. Es braucht Gesetze gegen Mütter die ihre Macht missbrauchen.

Anders als der Gesetzgeber 1998 glaubte, missbrauchen Frauen das alleinige Sorgerecht zum Unwohl des Kindes.

Wenn der Gesetzgeber das Wohl des Kindes will, wie propagiert, sollte er die Eltern zum Kompromiss zwingen und als Basis das Doppelresidenzmodel (wie in vielen Staaten bereits üblich) einführen; wer sich diesem entzieht, sollte bestraft werden.

Ich hoffe, dass Sie mit Mutter und Vater aufwachsen durften und dadurch wissen, wie wichtig beide sind. Sie sind noch ein junger Mensch und vor allem männlich. Sie und Ihre Generation betrifft diese Problematik sehr stark, denn es wird immer seltener geheiratet.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen
G.
Antwort von Florian Bernschneider
7Empfehlungen
22.12.2009
Florian Bernschneider
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Dezember 2009 zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Sorgerecht.

Vorab möchte ich Ihnen versichern, dass solche Richtungsentscheidungen nicht an mir vorbeigehen und dass ich die Stärkung der Mitspracherechte nichtverheirateter Väter, wie die gesamte FDP-Bundestagsfraktion, ausdrücklich begrüße. Allerdings beurteilt der EGMR in der von Ihnen angesprochenen Entscheidung nicht die abstrakte Gesetzeslage der Bundesrepublik Deutschland, sondern einen Einzelfall.

Die FDP setzt sich seit jeher dafür ein, dass gesellschaftlichen Veränderungen wie ein sich änderndes Familienbild und neue Familienformen vom Gesetzgeber nachvollzogen werden. Dazu gehört aus meiner Sicht auch die Tatsache, dass die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften ansteigt, genauso wie die Zahl nichtehelicher Kinder. Es ist unbestritten, dass es dem Kindeswohl am ehesten entspricht, wenn beide Elternteile Verantwortung für das Kind übernehmen. Kinder brauchen Mütter und Väter.

Mit der Kinderschaftsrechtsreform von 1998 hat die damalige CDU/CSU/FDP-Koalition nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht ihrer Kinder gemeinsam auszuüben. Diese grundsätzliche Weichenstellung war und ist richtig. Es steht aber außer Frage, dass Rollenbilder, Familien- und Lebensformen derzeit einem Wandel unterliegen. Daher hat das Bundesjustizministerium (BMJ) eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, die klären soll, wie der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern aussieht. Die Ergebnisse werden Ende 2010 vorliegen. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie sich nichteheliche Lebensgemeinschaften über längere Zeiträume entwickeln. Auf Grundlage dieser Ergebnisse muss eine politische Entscheidung getroffen werden, die dem veränderten Familienbild, den Rechten der Väter und vor allem dem Wohle der Kinder gerecht wird. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im Januar 2003 darauf hingewiesen, dass ein gemeinsames Sorgerecht eine "tragfähige soziale Beziehung der Eltern zueinander und ein Mindestmaß an Übereinstimmung erfordert". Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des EGMR zu prüfen.

Ich bin davon überzeugt, dass die FDP - zusammen mit ihren Koalitionspartnern und dem BMJ - die Debatte über das Urteil des EGMR und die nötigen gesetzgeberischen Änderungen mit der gebotenen Sorgfalt führen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

unter höherer Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, die zu einem Schadensfall führen. Als typische Ereignisse werden dabei auch Aufstände und Kriege genannt.
Nun werden diese Fälle, welche auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, von der Haftung des Versicherers ausgeschlossen. Díe Versicherung hat demnach keine Leistung zu erbringen.

Der als Redakteur und Bestsellerautor bekannte Udo Ulfkotte nennt Städte und Stadtteile in Deutschland, welche aufgrund zunehmender Kriminalität, Massenarbeitslosigkeit, Werteverfall, Finanzkrisen und dem Zusammenbruch von Gesundheits- und Bildungssystem zukünftig innere Unruhen zu erwarten haben.

Der Nachfrage nach staatlicher Hilfe von Deutschen Banken wird bekanntlich mit etwa 290 Milliarden Euro entsprochen.
Habe auch ich Anspruch auf staatliche Hilfe oder wer schützt mein Eigentum (Wohnung, Auto) bei höherer Gewalt (Bürgerkrieg)?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich für Ihre Mühe!

Leider bekomme ich von Frau Dr. Reimann keine Antwort. Ich hoffe, dass Sie unbequemen Fragen, die nicht mit Textbausteinen zu beantworten sind, nicht auch aus dem Weg gehen!

Freundlicher Gruß

M.
Antwort von Florian Bernschneider
1Empfehlung
11.01.2010
Florian Bernschneider
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Dezember 2009. Bevor ich Ihre Frage beantworte, möchte diese Gelegenheit nutzen und Ihnen ein frohes und gesundes Jahr 2010 wünschen.

Ihre Sorge, dass in ganzen Städten in Zukunft, aufgrund zunehmender Kriminalität, Massenarbeitslosigkeit etc., mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu rechnen sei, kann ich so nicht teilen. Da ich die Bücher von Herrn Ulfkotte nicht gelesen habe, kann ich mich auch nicht dazu äußern, welche Städte oder Stadtteile dieser in seinen Publikationen benennt. Sicherlich gibt es in Städten oder Stadtteilen Brennpunkte, in denen es häufiger zu schweren Straftaten kommt. Als Beispiele hierfür lassen sich die jährlichen Ausschreitungen am 1. Mai in Berlin Kreuzberg oder Hamburg oder das Anzünden von PKW im als alternativ geltenden Stadtteil Berlin-Friedrichshain anführen. Gegen die Täter muss durch die Polizei ermittelt werden. Hier sind die Kommunen und Bundesländer aufgerufen, bessere Strategien zur Gewaltprävention zu finden, beispielsweise durch ein entsprechendes Stadtteil- und Quartiersmanagement, durch Jugendprojekte, Aufklärungsprogramme und eine bessere materielle wie personelle Ausstattung der Polizei.

Im Falle von großen Unglücken, wie z.B. einem Hochwasser, besteht die Möglichkeit, dass die Betroffenen vom deutschen Staat Hilfeleistungen erhalten. So haben das Land Brandenburg und der Bund auf das Oder-Hochwasser im Jahre 1997 mit Soforthilfeprogrammen reagiert. Ähnliches geschah auch nach dem Elbhochwasser des Jahres 2002. Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
23.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider geben Sie nur die Argumente wieder, die bereits von Ihrer Parteigenossin und Bundesministerin für Justiz, vorgebracht wurden.

Eben dieses Hauptargument, der EGMR habe nicht die abstrakte Lage verurteilt, sondern den Einzelfall, ist offensichtlich der gewünschte und erhoffte Spielraum, die grundsätzliche, gesetzliche Lage nicht wirklich ändern zu wollen.

Wenn Sie jedoch Sich den Prozess und das logische Urteil ansehen, so hatte der EGMR auch gar nicht über die abstrakte Lage zu urteilen, sondern eben nur den Einzelfall!

Wie auch immer das Urteil ausgelegt wird, so ist doch eines unbestritten: §14 (Antidiskriminierung). Abstrakte Lage hin oder her, ändert an der Diskriminierung nichts. Die eiligst in Auftrag gegebene Studie, die für Ende 2010 erwartet wird, die unbedingt abgewartet werden muss, wird ebenso nichts an der
Diskriminierung ändern.

In der BRD werden uneheliche Kinder und natürlich auch ihre Väter diskriminiert.
Warum also diese Studie? Was soll sie belegen? Soll sie am Ende nur einen rechtlichen Ausweg finden, die Lage möglichst so beizubehalten, wie sie ist? Noch einmal appelliere ich an Sie als Abgeordneter Volksvertreter, als Mann und vielleicht als zukünftigen Vater: es kann und darf nicht sein, die Hälfte der Bevölkerung derart zu behandeln. Vor allem im Interesse der Kinder. Die Auswirkungen bekommt das Land zu spüren, wenn diese vaterlosen Kinder erwachsen sind. In den USA gibt es Studien zu Kindern, die nur von Müttern erzogen wurden (vergleichbares gibt es aus Deutschland nicht), darin haben diese Kinder überall Spitzenplätze in Selbstmord, Verbrechen, Sozialfälle etc.

Dem Missbrauch, der überall möglich ist, und dessen größte Verlierer immer die Kinder sind, ist ein Ende zu setzen. Jeden Tag werden Kinder geboren, auch uneheliche. Jedes dieser Kinder wird mit der Ungewissheit aufwachsen: Wie lange habe ich noch einen Vater!

Mit freundlichen Grüßen
G.
Antwort von Florian Bernschneider
3Empfehlungen
11.01.2010
Florian Bernschneider
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht vom 23. Dezember 2009, in der Sie mich erneut zum Urteil des EGMR ansprechen.

Ich möchte Ihnen vorab versichern, dass ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen kann. Niemand stellt unehelichen Vätern in Abrede, dass sie sich gut um Ihre Kinder kümmern. Darüber hinaus möchte ich klarstellen, dass es bei der angesprochenen Studie keineswegs darum geht, nach Gründen zu suchen, um an der bestehenden Gesetzeslage nichts ändern zu müssen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzgeber muss aber bei einem so diffizilen und sensiblen Rechtsbereich wie dem Sorgerecht, das in andere Bereiche ausstrahlt, besondere Vorsicht walten lassen, wenn er hier Veränderungen vornimmt.
Die bisherige Regelung hat ihren Ursprung darin, dass ein gemeinsames Sorgerecht eine "tragfähige soziale Beziehung der Eltern zueinander und ein Mindestmaß an Übereinstimmung erfordert" (BVerfG 2003). Dies kann - so die bisherige juristische Argumentation - nicht bei jeder nichtehelichen Beziehung vorausgesetzt werden. Daher wird bisher in der Frage des Sorgerechts nach ehelichen und nichtehelichen Vätern unterschieden.

Es geht also gerade darum, einen Ausweg aus der aus meiner Sicht unbefriedigenden Situation zu finden, der Vätern, Müttern und vor allem den Kindern gerecht wird. Die entsprechenden Vorbereitungen sind - wie ich in der vorangegangenen Antwort bereits schrieb - im Bundesministerium der Justiz angelaufen. Wir sollten aber nicht den Fehler begehen und eine Änderung übers Knie brechen. Meines Erachtens muss hier der Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" gelten.

Ich bin davon überzeugt, dass dies schlussendlich auch in Ihrem Sinn sein wird und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
27.12.2009
Von:
Di

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

mit einigem Interesse habe ich die Diskussion um die Änderung der Bachelor- und Master-Studiengänge verfolgt. Dazu habe ich eine eher grundsätzliche Frage. Im Gegensatz zu (den meisten) anderen Staaten gibt es in Deutschland das duales System der Berufsausbildung. In anderen Staaten, die seit langem mit dem Bachelor-/Mastersystem arbeiten, gibt es meines Wissen im Prinzip zwei Kategorien von Mitarbeitern/Arbeitnehmern: Ungelernte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Bachelor- bzw. mit Masterabschluss. Jetzt frage ich mich, inwieweit bei der Berechnung des deutschen Anspruchs auf Akademiker-Quoten die Berufsausbildungsabsolventen Berücksichtigung fanden, da diese zwar nicht an einer Hochschule waren, aber ebenso wie der Bachelor über einen (ersten) berufsqualifizierenden Abschluss verfügen. Falls die Berufsausbildungsabsolventen keine Berücksichtigung fanden, dann interessiert mich, warum nicht.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen aus Braunschweig
Di
Antwort von Florian Bernschneider
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19.01.2010
Florian Bernschneider
Sehr geehrter Herr di ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Dezember 2009, in dem Sie mich auf die Frage der Anerkennung deutscher Bildungs- und Berufsabschlüsse im Zuge der Bologna-Reform ansprechen.

Tatsächlich ist es so, dass die nach wie vor exzellente Duale Berufsausbildung - rund 60 Prozent eines Jahrgangs in Deutschland absolvieren eine berufliche Ausbildung - in der internationalen Bildungsberichterstattung leider noch unzureichend Beachtung findet. Dabei stellen wir fest, dass in Deutschland ausgebildete, beruflich qualifizierte junge Menschen den Vergleich mit der internationalen Konkurrenz nicht scheuen müssen. Darüber hinaus erleichtert die Berufsausbildung vielen den Einstieg in die Berufswelt. Sie trägt dazu bei, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland sehr viel geringer ist als in den skandinavischen Ländern, welche über eine sehr hohe Hochschulzugangsquote verfügen.

Dennoch wäre es wenig zielführend, den Abschluss einer Berufsausbildung mit dem Bachelor (als berufsqualifizierenden Abschluss) gleichzusetzen und zu verrechnen. Schließlich unterscheidet sich die inhaltliche Ausrichtung eines Bachelor-Studiengangs deutlich von der einer beruflichen Qualifizierung. Dennoch werden wir auch weiterhin auf die hohe Wertigkeit der deutschen Berufsabschlüsse im internationalen Vergleich - insbesondere gegenüber der EU und OECD -hinweisen und eine entsprechende Einordnung dieser verlangen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode intensiv mit der Dualen Berufsausbildung beschäftigt. Mit dem Antrag "Mehr Chancen durch bessere Bildung und Qualifizierung" (BT-Drucksache 16/7733) haben wir Vorschläge unterbreitet, wie das System der Dualen Berufsausbildung auf kommende Herausforderungen vorbereitet und das Interesse junger Menschen an dieser gestärkt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Bernschneider
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
22.01.2010
Von:

Guten Tag, Herr Bernschneider,

mehr aus Zufall bin ich darauf gestoßen, dass die Landesmedienanstalten in ihrer "Gewinnspielsatzung" vom 23.02.2009 das Mindestalter zur Teilnahme an Gewinnspielen in TV-Sendungen auf 14 Jahre herabgesetzt haben. Minderjährige können jetzt also mit dem Segen der Aufsichtsbehörden munter abgezockt werden. Kinder also, die nur beschränkt geschäftsfähig sind. Die privaten TV-Sender, die sich besonders an jugendliche Zuschauer wenden (z.B. RTL2 oder Super-RTL u.a.) nutzen dies mittlerweile bei jeder Gelegenheit aus um ihre Einnahmen wegen der sinkenden Werbebuchungen zu kompensieren.

Einerseits hört man tagtäglich, dass die Spielsucht allgemein oder das Glücksspiel im Internet bekämpft werden muss. Und das mit Recht! Schließlich ist auch das normale "Lotto" erst ab 18 zugelassen und das (staatliche) Lotto-Spielen im Internet wegen der Suchtprävention mittlerweile nicht mehr möglich. Und hier wird mit dem Segen von Aufsichtsbehörden das alles wieder ad absurdum geführt.

Halten Sie derartiges Vorgehen der Landesmedienanstalten für richtig oder was haben bzw. werden Sie, bzw. Ihre Partei unternehmen, um derartige "Wildwüchse" im zwielichtigen Gewinnspielsektor zu unterbinden, dem leider auch die Massenmedien immer mehr verfallen.

MfG


Gewinnspielsatzung unter:
www.alm.de
Antwort von Florian Bernschneider
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08.02.2010
Florian Bernschneider
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Frage vom 22. Januar 2010, in der Sie mich auf die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten ansprechen.

Sie haben völlig Recht, wenn Sie feststellen, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor für sie nicht geeigneten Medienangeboten eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie den Rundfunkstaatsvertrag, auf welchem die von Ihnen angesprochene Gewinnspielsatzung beruht, kommen Bund und Länder dieser Aufgabe nach.

Die von Ihnen angesprochene neue Gewinnspielsatzung unterscheidet zwischen kostenpflichtigen Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen, sog. Call-In-Sendungen. So können Jugendliche ab 14 Jahren an Einzel-Gewinnspielen, z.B. im Radio, teilnehmen. Für solche Gewinnspiele gilt allerdings die Einschränkung, dass Teilnahmeappelle, die sich ausschließlich und ausdrücklich an Minderjährige richten und deren Unerfahrenheit/Leichtgläubigkeit ausnutzen, unzulässig sind.

An Gewinnspielsendungen/Call-In-Sendungen hingegen dürfen Minderjährige unter 18 Jahren auch weiterhin nicht teilnehmen. Für diese Anrufsendungen gelten nach der Novelle der Gewinnspielsatzung auch strengere Vorschriften. So dürfen die Sendungen pro Rätselfrage nicht länger als drei Stunden dauern. Mindestens alle 30 Minuten muss ein Anrufer durchgestellt werden. Des Weiteren müssen die Lösungen in jedem einfach zugänglichen Nachschlagewerk auffindbar sein und jede Frage ist am Ende der Sendung aufzulösen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften drohen den Privatsendern Bußgelder in einer Höhe von bis zu 500.000 Euro. Wenn Sie meinen, entsprechende Verstöße festgestellt zu haben, können Sie sich jederzeit an die Kommission für Zulassung und Aufsicht ( ZAK, www.alm.de ) der Landesmedienanstalten wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider
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