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Sehr geehrter Herr Bernschneider,
sicherlich haben Sie auch mitbekommen, dass Deutschland am EGMR wegen der praktischen Behandlung unehelicher Väter verurteilt wurde. Die FDP hat eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in dem das Problemgesetz (§1626a) so abgeändert werden soll, Vätern in Zukunft den gerichtlichen Weg einzuräumen, das Sorgerecht für uneheliche Kinder zu erlangen.
Das EGMR verurteilte aber gerade die Ungleichbehandlung von Väter und Mütter unehelicher Kinder.
Die Änderung der Gesetzeslage entsprechend der FDP-Erklärung, läuft also auch dem Urteil des EGMR zu wider.
Ich möchte anmerken, ob Sie Sich vorstellen können, was für eine Erniedrigung es ist, für eigentliche Selbstverständlichkeiten erst vor Gericht ziehen zu müssen, erst beweisen zu müssen, dass Mann gut fürs Kind ist. Wobei erst gar nicht in Betracht gezogen wird, ob nicht die Mutter die Teilnahme des Vaters boykottiert, um somit es vor Gericht es dem Vater unmöglich macht, das Sorgerecht zu bekommen.
Die heutige Gesetzeslage und die Haltung der FDP aber werden am Kernproblem nichts ändern. Vater ist der Mann nur dann, wenn Mutter das will. Wo die Mutter den Vater, unabhängig von der Beziehung zueinander, zulässt, braucht es keine Gesetze. Es braucht Gesetze gegen Mütter die ihre Macht missbrauchen.
Anders als der Gesetzgeber 1998 glaubte, missbrauchen Frauen das alleinige Sorgerecht zum Unwohl des Kindes.
Wenn der Gesetzgeber das Wohl des Kindes will, wie propagiert, sollte er die Eltern zum Kompromiss zwingen und als Basis das Doppelresidenzmodel (wie in vielen Staaten bereits üblich) einführen; wer sich diesem entzieht, sollte bestraft werden.
Ich hoffe, dass Sie mit Mutter und Vater aufwachsen durften und dadurch wissen, wie wichtig beide sind. Sie sind noch ein junger Mensch und vor allem männlich. Sie und Ihre Generation betrifft diese Problematik sehr stark, denn es wird immer seltener geheiratet.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen

G.