Florian Bernschneider (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
15.12.1986
Berufliche Qualifikation
Betriebswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Braunschweig
Wahlkreis
Braunschweig
Ergebnis
5,4%
Landeslistenplatz
7, Niedersachsen
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(...) Dass die Senkung der Mehrwertsteuer sich positiv auf die Geschäftslage ausgewirkt hat, lässt sich damit erklären, dass die meisten Anrainerstaaten Deutschlands deutlich niedrigere Mehrwertsteuersätze im Bereich des Hotellerie- und Gaststättengewerbes erheben. Möglich wurde dies durch den Beschluss der Finanzminister der Europäischen Union vom 10. März 2009 zur Erweiterung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen wie dem Hotelgewerbe. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

wie steht die FDP in Niedersachsen und bundesweit zur Frage des Berufsverbotes? Hier der Anlaß meiner Frage. Die Stadtratsfraktion der FDP in Goslar will, daß eine Kindergärtnerin aus ihrem Amt entfernt wird, weil sie sich als Gleichstellungsbeauftragte auch für Männer einsetzte. Ihr Wahlkreis liegt in der Nachbarschaft zum Harz, somit müßten Sie eigentlich über den Vorfall in Goslar informiert sein. Wie ist Ihre persönliche Meinung dazu?

www.abgeordnetenwatch.de erwartet einen Beweis, deshalb hier die Zeitungsmeldung aus der Goslarschen Zeitung zur Frage:

www.goslarsche.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Florian Bernschneider
3Empfehlungen
20.09.2011
Florian Bernschneider
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06. September. Im Fall von Frau Monika Ebeling müssen wir zunächst zwei Vorgänge unterscheiden: Zum einen denjenigen im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Gleichstellungbeauftragte der Stadt Goslar, zum anderen denjenigen im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Leiterin eines Kindergartens im Goslarer Stadtteil Jerstedt.

Im Zusammenhang mit der Absetzung von Frau Ebeling als Gleichstellungsbeauftragte kann ich Ihnen versichern, dass sich die FDP selbstverständlich zu der im Grundgesetz verankerten Freiheit der Berufswahl bekennt. Allein deswegen kann es Berufsverbote, wie Sie dies im Fall von Frau Ebeling unterstellen, gar nicht geben. Weder die FDP Goslar noch die FDP im Bund stößt sich an der Tatsache, dass sich Frau Ebeling in ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte um beide Geschlechter bemüht hat. Im Gegenteil: Wie Sie unter anderem meiner Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 14.04.2011 tinyurl.com entnehmen können, setzt sich die FDP aktiv für eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik ein.

Für eine solche Politik stand auch Frau Ebeling. Jedoch ist es für deren Umsetzung unabdingbar, mit allen relevanten Gruppen zusammenzuarbeiten und insbesondere mit Kritikern einer solchen Politik intensiv zu kommunizieren und dafür zu werben. Sie werden verstehen, dass ich mich als Außenstehender auf die Schilderungen meiner Kollegen im Goslarer Stadtrat verlasse. Demnach war Frau Ebeling ein solcher Interessensausgleich bereits kurze Zeit nach Amtsantritt nicht mehr möglich und das Verhältnis der Gleichstellungsbeauftragten zu wichtigen Verbänden und Einzelpersonen in Goslar nachhaltig gestört. Unter diesen Voraussetzungen erschien eine weitere Zusammenarbeit mit Frau Ebeling auch dem Rat der Stadt Goslar nicht länger zielführend, sodass sie im Mai 2011 durch ein überfraktionelles Votum von ihren Aufgaben entbunden wurde.

Die Vorgänge im Zusammenhang mit Frau Ebelings Tätigkeit als Leiterin eines örtlichen Kindergartens stehen mit dem oben geschilderten Vorgang in keinem direkten Zusammenhang. Jedoch hat Frau Ebeling durch mehrere Presseinterviews in großen Nachrichtenmagazinen aus ihrer Absetzung als Gleichstellungsbeauftragte ein bundesweites Politikum gemacht. Im Zuge dieser Interviews hat sie auch mehrfach sehr persönliche Ansichten über das derzeitige Geschlechterverhältnis in Deutschland geäußert.

Frau Ebeling hat als Leiterin eines Kindergartens eine soziale und pädagogische Vorbildfunktion. Zudem sind Angestellte im öffentlichen Dienst, zu denen auch Frau Ebeling zählt, in ihrer öffentlichen Meinungsäußerung einem Mäßigungsgebot unterworfen. Ich kann mich an dieser Stelle nur erneut auf das Urteil meiner Goslarer Ratskollegen verlassen, nachdem Frau Ebeling mit den genannten Interviews eine ihrer Position angemessene Grenze überschritten hat. Zudem schildern die Kollegen vor Ort, dass Frau Ebeling in ihrem Kindergarten für eine benachbarte private Grundschule wirbt, während die örtliche Grundschule aufgrund geringer Anmeldezahlen vor dem Aus steht. Der Stadtrat hat daher bei der zuständigen Verwaltung einen Antrag auf Abmahnung und Versetzung von Frau Ebeling gestellt. Die überfraktionelle Unterstützung auch für diesen Antrag bestärkt mich in der Annahme, dass die Vorwürfe gegen Frau Ebeling nicht ganz unbegründet sein können.

Sie werden Verständnis haben, dass ich mich zu diesem laufenden Verfahren dennoch nicht äußern kann. Daher nur soviel: Als Bundestagsabgeordneter bin ich - wie sicherlich auch Frau Ebeling - der Auffassung, dass es zur Benennung gesellschaftlicher Missstände bisweilen klarer Worte bedarf. Jedoch muss sich jeder der Position bewusst sein, aus der er solche Worte ausspricht - gerade wenn es sich um soziale Vorbildfunktionen handelt. An dieser Stelle ist Frau Ebeling offenkundig in einen Konflikt geraten. Es liegt mir jedoch fern, an dieser Stelle über das mögliche Ausmaß ihres Fehlverhaltens oder die Angemessenheit der getroffenen Maßnahmen ein Urteil abzugeben. Dies überlasse ich - ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips - den zuständigen Stellen vor Ort.



Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Florian Bernschneider
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

die Unterschriftensammlung für die Mitgliederbefragung in der FDP zum permanenten Stabilisierungsmechanismus (ESM) ist gut angelaufen.

Findet dieses Vorhaben (Mitgliederbefragung) Ihre Unterstützung?

Teilen Sie die Ansichten Ihres Vorsitzenden zu einer möglichen Insolvenz Griechenlands?

Sollte es zum ESM bzw. zur Zukunft des Euro eine Volksabstimmung geben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Florian Bernschneider
bisher keineEmpfehlungen
22.09.2011
Florian Bernschneider
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Gegen die Mitgliederbefragung zum geplanten Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) ist nichts einzuwenden, da es das gute Recht der Parteimitglieder ist, über Sachfragen direkt abzustimmen. Diese Möglichkeit sieht die Satzung der Liberalen vor. Ich persönlich unterstütze den Antrag zur Mitgliederbefragung von den sogenannten "Euroskeptikern" nicht, da dieser sehr dezidiert darlegt, wogegen sich die Mitglieder entscheiden können, jedoch zeigt der Antrag keinerlei Alternativen auf. Das ist aus meiner Sicht für eine Partei, die im Bund sowie in mehreren Ländern in der Regierungsverantwortung steht, zu wenig. Es passt auch nicht zu meinem Verständnis von politischer Verantwortung, wenn man Hilfsmaßnahmen für die europäische Gemeinschaftswährung, von der Deutschland als Exportnation seit jeher sehr profitiert hat, alternativlos ablehnt. Das Instrument der Mitgliederbefragung insgesamt befürworte ich hingegen ohne Wenn und Aber.

Um meine Haltung zu Ihrer Frage, ob ich den Vorstoß des Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler unterstützte, darzulegen, möchte ich Sie bitten, sich die Gründe für die aktuelle Eurokrise vor Augen zu führen. Ursache der Krise waren nicht etwa die Ratingagenturen, sondern das jahrzehntelange Anhäufen eines riesigen Schuldenberges in Griechenland. Die Ratingagenturen haben zu Recht an einem gewissen Punkt angezweifelt, ob es Griechenland überhaupt möglich sein wird, den Schuldenberg jemals wieder abzutragen. Folglich stuften sie die Kreditwürdigkeit Griechenlands herab. Die Regierungskoalition hat in dieser Situation keinesfalls die Haltung eingenommen, dass die Griechen mit dieser Situation selbst zurecht kommen müssen, sondern ein Hilfspaket aufgelegt, dass es Griechenland ermöglichte, sich wieder an den Finanzmärkten zu refinanzieren. Wir haben diese Hilfen mit der klaren Auflage verbunden, dass Griechenland einen strikten Konsolidierungs- und Reformprozess einleiten muss, um wieder handlungsfähig zu werden. Allein die No-Bail-Out-Klausel würde es aber verbieten, diese Hilfen nur auf Grundlage europäischer Solidarität aufzubauen. Vielmehr ging es auch darum, eine Kettenreaktion zu verhindern, die nach einer Pleite Griechenlands erhebliche Konsequenzen für den gesamten Währungsraum gehabt hätte. Genau deswegen hat der Deutsche Bundestag mehrfach entschieden, dass neben klaren Auflagen für die Hilfszahlungen Mechanismen entwickelt werden müssen, um eine drohende Kettenreaktion durch die Zahlungsunfähigkeit eines einzelnen Mitgliedsstaates zu verhindern.

Über ein Jahr später stellen wir nun fest, dass Griechenland den versprochenen Konsolidierungs- und vor allem Reformmaßnahmen nicht ausreichend nachgekommen ist. Dabei handelt es sich um weit mehr als eine abstrakte Feststellung der deutschen Tagespolitik. Vielmehr hat die Troika, das Gremium, das wir mit der Kontrolle der Einhaltung dieser Maßnahmen beauftragt haben, ihre Untersuchungen in Griechenland vor einigen Tagen abgebrochen. Sollte die Troika bei ihrer erneuten Prüfung in den kommenden Tagen zu dem Ergebnis kommen, dass tatsächlich die Grundlage für die Auszahlung einer weiteren Tranche fehlt, stehen wir schon in wenigen Wochen vor der konkreten Frage, wie es mit Griechenland weitergeht.

In dieser Situation hat Herr Dr. Rösler in seinem vielzitierten Welt-Beitrag festgestellt, dass es unser aller Ziel sein muss, die Funktionsfähigkeit des betroffenen Staates wiederherzustellen und eine klare Gesundungsperspektive für die Wirtschaft des jeweiligen Mitgliedstaates zu erreichen. Zugleich muss sichergestellt werden, dass der Hilfen erhaltende Staat auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Diese Analyse unterstütze ich voll und ganz. Schließlich stellt der Bundeswirtschaftsminister hiermit klar, dass Griechenland, wenn es die Vorgaben der Troika erfüllt, sich auf die Solidarität der Euroländer verlassen kann. Unternimmt es jedoch nicht die nötigen Reform- und Sparanstrengungen, wird es keine weitern Eurohilfen erhalten. Dann wird Griechenland de facto in wenigen Wochen zahlungsunfähig sein. Vor diesem Hintergrund mahnt Herr Dr. Rösler völlig zu Recht an, dass Verfahren und Instrumente auf europäischer Ebene geschaffen werden müssen, die eine Insolvenz/Resolvenz Griechenlands oder eines anderen Mitgliedsstaates ermöglichen. Schließlich kann es nicht sein, dass ein Staat die Voraussetzungen für weitere Hilfen nicht erbringt, aber trotzdem zusätzliche Gelder erhält. Dann würden Staaten, die sich auch in der Wirtschaftskrise um eine soliden Staatshaushalt bemüht haben, bestraft und Schuldensünder belohnt.

Damit wird auch deutlich, dass der Populismusvorwurf gegenüber Herrn Dr. Rösler ungerechtfertigt ist. Wenn Politik in der geschilderten Situation nicht bereit ist, den Menschen reinen Wein einzuschenken und die Wahrheiten auszusprechen, die sie selbst längst als Versprechen im Rahmen der Euro-Rettung abgegeben hat, ebnet sie tatsächlich den Stammtischen den Weg, mit Euroskepsis nicht nur eine Währung, sondern die gesamte europäische Idee in Frage zu stellen.

Schließlich möchte ich zu Ihrer Frage nach einer Volksabstimmung über den Euro Stellung nehmen. Vorab ist zu sagen, dass unsere Verfassung derzeit einen Volksentscheid auf Bundesebene grundsätzlich (ausgenommen bei einer Neugliederung des Bundesgebietes und im Falle einer Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung) nicht vorsieht. Dies ändert nichts daran, dass ich Volksentscheide für den richtige Weg zu einer transparenten, bürgernahen Demokratie halte, die zum Mitreden und Mitdenken einlädt. Auf diese Weise wird die Politik gezwungen, ihre Entscheidungen den Bürgern zu erklären und sich nicht hinter unverständlichen Formulierungen zu verstecken, da ihre Entscheidungen am Ende durch das Volk, den Souverän, per Volksentscheid korrigiert werden könnten.

Ob dies allerdings in der Euro-Frage zielführend wäre, wage ich zu bezweifeln, zu mal Deutschland über verschiedene Verträge in die Europäische Union und die Eurozone eingebettet ist. Diese multilateralen Verträge lassen sich nicht per Volksentscheid in Deutschland verändern oder aushebeln. Die Menschen in unserem Land könnten lediglich per Abstimmung entscheiden, dass Deutschland aus der Eurozone ausscheiden solle. In diesem Fall wären die wirtschaftlichen Folgen für unser Land, wie für die gesamte Eurozone, unabsehbar. Daher glaube ich auch nicht, dass ein entsprechendes Begehren Erfolg hätte.


Mit freundlichen Grüßen


Florian Bernschneider MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.11.2011
Von:

Sehr geehrter Hr. Bernschneider,

ist der Antrag von Hrn. Schäffler überhaupt verfassungsgemäß?

GG Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Aus dem Schäfflerantrag:
Die FDP lehnt daher auch die Einrichtung eines unbefristeten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ab. Sie wird ihm im Bundestag die Zustimmung verweigern und eine entsprechende Veränderung der Europäischen Verträge ablehnen. Dies ist im Koalitionsvertrag auch nicht vereinbart worden.

Es wird beantragt, dass die FDP dem ESM im Bundestag die Zustimmung verweigert.

Können die FDP-Mitglieder mittels eines Mitgliederentscheides festlegen, wie die Abgeordneten im Bundestag abzustimmen haben?
In der FDP-Satzung steht nur etwas über "politische Beschlusslage der FDP", nicht über Abstimmungsverhalten im Bundestag.

Ich bin über diese Formulierung entsetzt. Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Florian Bernschneider
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16.11.2011
Florian Bernschneider
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Mitgliederentscheid in der FDP. In der Tat stellt die von Ihnen zitierte Passage ein grundlegendes Problem des Antrags von Frank Schäffler dar.

In Deutschland - wie auch in nahezu allen anderen westlichen Demokratien - herrscht ein ausdrückliches Verbot jeglicher Bindung von Abgeordneten an direkte Weisungen von außen. Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen unterworfen, ein sogenanntes "imperatives Mandat" existiert nicht. Zudem gibt es in Deutschland eine klare Trennung von Partei und Fraktion. Diese beiden grundlegenden Prinzipien unserer repräsentativen Demokratie verbieten auch, dass sich die Abgeordneten einer Fraktion an direkte Weisungen ihrer Partei halten müssen.

Frank Schäffler scheint davon auszugehen, diese festen Grundsätze bei einem Erfolg seines Antrages durch die öffentliche Berichterstattung und den medialen Druck (also die "vierte Gewalt") in der Praxis aushebeln zu können. Frank Schäffler hat mit seiner Ablehnung der EFSF und der Griechenlandhilfe selbst die Freiheit seines Mandats in Anspruch genommen. Ich bedauere es sehr, dass er eben jenes freie Mandat seiner Kollegen nun auf solch fragwürdige Weise einschränken möchte. Sollte sich die Mehrheit der Mitglieder übrigens für den Antrag des Bundesvorstandes aussprechen, will Schäffler laut eigener Auskunft trotzdem bei seiner Haltung bleiben. Dass Schäffler hier also mit zweierlei Maß misst, ist nicht hinnehmbar.

Ich empfinde die sachliche und intensive Diskussion, die aus dem Mitgliederentscheid innerhalb der FDP entstanden ist, als sehr bereichernd und möchte keinesfalls den Eindruck erwecken, als würde ich das Instrument des Mitgliederentscheids ablehnen - im Gegenteil. Aber am Ende - da stimme ich Ihnen voll zu - bleibe ich als Abgeordneter meinem Gewissen und nicht einem Mitgliederentscheid verpflichtet. Diese Freiheit werde ich ebenso selbstbewusst nutzen wie mein Kollege Frank Schäffler auch.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Florian Bernschneider
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

mit großem Interesse habe ich die Berichterstattung, über den Herrn Bundespräsidenten Wulff, verfolgt. Herr Wulff war seinerzeit Ministerpräsident von Niedersachsen; daher wird uns diese Angelegenheit sicherlich alle tangieren. Aus welchem Grund, ist die Untersuchung seiner ihm vorgeworfenen Verfehlungen durch den Ältestenrat, auf Wunsch von CDU und FDP "gleich zu Beginn" abgebrochen worden?! Siehe auch Spiegel.de vom 20.12.2011.
Das empfinde ich als unzumutbar; und ist nicht gerade klug, uns Wählern so zu beweisen das solche Verfehlungen nicht Gang und Gebe sind!! Herr Bernschneider, ich lege hiermit offiziell Protest gegen so ein Verhalten ein! Auch wenn die Abschmetterung formaljuristisch korrekt sein mag, nicht alles was legal ist, das ist auch legitim! Auch die Tatsache, dass Herr Wulff heute abend ausschließlich dem ARD und ZDF Rede und Antwort geben mag, ist in meinen Augen ein Tritt für unsere demokratische Gesellschaft! Das duale Fernsehsystem sieht vor, dass private Nachrichtensender wie Pro7, Sat1, NTV, N24 und und und... nicht benachteiligt werden dürfen. Denn gerade von dieser Seite habe ich mir die passenden Fragen an Herrn Wulff gewünscht. In meinen Augen findet hier eine Ungleichbehandlung der Medien statt, die sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt! Sie als mein Abegeordneter, werden mir doch sicherlich Ihre persönliche Meinung mit Vergnügen hierüber zukommen lassen.
Desweiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass Herr Wulff dem Amt des Bundespräsidenten massiv Schaden zugefügt hat. Sofern er heute nicht seinen Rücktritt bekannt gibt, erwarte ich von allen demokratischen Parlamentariern Widerstand! Wer sich als Amsträger dazu nötigt, Einfluss auf Redakteure und führende Köpfe der Presse zu verschaffen, besitzt kein demokratisches Denken! Punkt! Herr Wulff hat ja auch noch anderen Redakteuren, eines weniger publiken Blattes als die Bild, mit Konsequenzen gedroht. Pressefreiheit muss sein!
Was denken Sie?
Antwort von Florian Bernschneider
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09.01.2012
Florian Bernschneider
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Pressefreiheit ist für mich als Liberalen ein hohes Gut und ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie. Kritische Berichterstattung und journalistische Recherche leisten einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Transparenz in unserer Demokratie. Nicht umsonst spricht man bei der Presse auch von der Vierten Gewalt. Deswegen kann ich die Kritik am Umgang des Bundespräsidenten mit Pressevertretern und -organen gut nachvollziehen. So verständlich der persönliche Wunsch sein mag, negative Berichterstattung von sich und seiner Familie fernzuhalten, so sehr muss man aber auch festhalten, dass dieses persönliche Interesse nicht die Prinzipien von freier und kritischer Berichterstattung aushebeln darf. Für dieses Fehlverhalten hat Christian Wulff um Entschuldigung gebeten und Fehler im Umgang mit Medienvertretern eingestanden. Diese Entschuldigung anzunehmen ist vornehmlich nicht meine Aufgabe, sondern die der entsprechenden Medienvertreter.

Die Entscheidung des Bundespräsidenten in einem Interview für ARD und ZDF Rede und Antwort zu stehen, halte ich allerdings nicht für eine Verfehlung im Umgang mit Medienvertretern. Wem der Bundespräsident ein Interview gibt und wem nicht, muss am Ende in seiner Entscheidung liegen.

Was die Vorgänge im Ältestenrat des Hannoveraner Landtages angeht: Ich bin weder Mitglied des Niedersächsischen Landtages noch des Ältestenrates. Da ich an den von Ihnen angesprochenen Gesprächen selbst nicht teilgenommen habe und mich damit nur auf Berichte aus der Tagespresse stützen könnte, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich zum Inhalt der Gespräche nicht äußern werde.
Es ist aus meiner Sicht jedoch verwunderlich, dass die Frage, ob ein Ministerpräsident gegen das Ministergesetz verstoßen oder ob er korrekt auf eine Anfrage einer Parlamentsfraktion geantwortet hat, auf Betreiben der Opposition im Ältestenrat geklärt werden soll. Der Ältestenrat ist für diese Frage nicht das richtige Gremium. Für Fragen von dieser Tragweite sieht die Landesverfassung aus gutem Grund den Staatsgerichtshof vor und es steht den Beteiligten frei, sich an eben diesen zu wenden. Der Staatsgerichtshof kann auch entscheiden, ob das Verhalten von Herrn Wulff als damaliger Ministerpräsident legal war.

Der Ältestenrat hingegen ist ein Gremium, in dem Vertreter aller im Landtag vertretenen Fraktionen kollegial für einen möglichst reibungslosen Ablauf der parlamentarischen Arbeit des Landtages Sorge tragen sollen. Der organisatorische Charakter dieses Gremiums aber auch mein Verständnis von Gewaltenteilung spricht also dafür, dass der Ältestenrat des Landtages nicht der richtige Ort ist, um über Recht und Unrecht zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen


Florian Bernschneider
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

ich wende mich an Sie da Sie Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag sind.
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) begrenzt die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss derzeit auf höchstens 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit der Begründung, dass mit zunehmendem Alter des Kindes der Betreuungsaufwand geringer werde und sich die Erziehungssituation erleichtere, sprich eine Vollzeitbeschäftigung möglich sei. Ob man hiervon in jedem Fall ausgehen kann, halte ich zwar für zweifelhaft, gehe jetzt aber einfach mal von dieser Möglichkeit aus.
Jedoch ist diese Begründung in Zeiten von Niedriglöhnen und anderen prekären Beschäftigungsverhältnissen (insbesondere für Frauen nach längeren Erziehungszeiten), in denen es auch den wenigsten "Zweielternfamilien" möglich ist, von einem Einkommen zu leben, meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.
Denn selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung können viele Alleinerziehende (in 95% der Fälle Mütter, die eben leider von hause aus meistens schon geringere Einkommen erzielen als Väter) den Bedarf für sich und ein oder mehrere Kinder nicht decken.
Würde das UVG hinsichtlich der Bezugsdauer geändert, hätte das für viele Alleinerziehende und deren Kinder zur Folge, nicht mehr auf HartzIV-Leistungen angewiesen zu sein (gefühlt: nicht mehr betteln zu müssen).
UV-Leistungen wiederum könnten bis zu 30 Jahre rückwirkend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden, während die stattdessen geleisteten HartzIV-Bezüge rückerstattbar sind.
Wie stehen Sie zu einer Änderung des UVG dahingehend, UV-Leistungen bis zum Ende des Unterhaltsanspruches des Kindes zu gewähren?
Falls Sie dies ablehnen, womit begründen Sie die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren (oder auch die zeitweise angedachte Altersgrenze von 14 Jahren)?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Florian Bernschneider
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06.02.2012
Florian Bernschneider
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

Der Gedanke des UVG ist es, für eine begrenzte Zeit den Lebensunterhalt eines Kindes teilweise zu sichern. Situationen, in denen dies notwendig ist, liegen auf der Hand. Es kommt leider nicht selten vor, dass ein Elternteil nach einer Scheidung oder Trennung seinen Unterhaltspflichten eine Zeit lang nicht nachkommen will oder, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit, einfach nicht nachkommen kann. Der Unterhaltsvorschuss soll hier kurzfristig und unbürokratisch helfen. Er ist ausdrücklich nicht dazu da, dauerhaft den Bedarf des Kindes zu decken. Diese Funktion, das soziokulturelle Existenzminimum eines bedürftigen Menschen abzusichern, erfüllt die Sozialhilfe. Vielmehr soll die Zeit, in der Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, genutzt werden, um zum Beispiel den Aufenthaltsort, den Arbeitgeber etc. des Unterhaltsschuldners zu ermitteln und ihn dazu zu verpflichten, seine Verantwortung wahrzunehmen.

In der Tat ist die FDP der Auffassung, dass die Altersgrenze von 12 Jahren ausgeweitet werden sollte. Im Koalitionsvertrag haben wir mit der Union vereinbart, dass eine Ausweitung auf 14 Jahre stattfinden soll. Allerdings steht diese Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Die FDP hat auch mehrfach deutlich gemacht, dass sie sich für eine Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden einsetzt. Der gegenwärtig auf dem Tisch liegende Vorschlag zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist für uns nicht ausreichend.

Einer deutliche Ausweitung der Bezugsdauer über 72 Monate hinaus halte ich wie auch meine Fraktionskollegen hingegen weder für gerechtfertigt noch für der Sache dienlich. Es wäre doch nicht gerecht, wenn der Staat (also letztlich der Steuerzahler) dafür aufkommen müsste, dass sich ein Elternteil (häufig der Vater) der Unterhaltspflicht für das eigene Kind entzieht. Vielmehr muss alles getan werden, um die Rückholquoten der Unterhaltsschuld zu verbessern und für mehr Verantwortungsbewusstsein zu sorgen.

Sie haben insbesondere die Situation von Alleinerziehenden angesprochen. Ohne Frage stehen Alleinerziehende häufig vor großen Herausforderungen. Das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen ist gerade auf dem Land nicht so vielseitig und flexibel, dass es immer eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht. Alleinerziehende müssen, da ein zweiter Elternteil zur Erziehung der Kinder/des Kindes und zur Organisation des Alltages ausfällt, ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität und Organisationskompetenz mitbringen. Hier gilt es, bessere Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. In vielen Branchen, in denen sich der Fachkräftemangel bereits angekündigt, wird auch entsprechend umgedacht, indem beispielsweise Telearbeitsplätze eingerichtet werden. Auch der Staat kommt seiner Verantwortung nach. Durch die Förderung entsprechender Betreuungsangebote, dem Ausbau von Ganztagsschulen und dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige ab 2013 sind wir auf einem guten Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider
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