Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Fragen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie sich
ganz offensichtlich in einer für Sie und Ihre Familie schwierigen
Situation befinden. Allerdings haben Sie eine ganze Reihe von
Sachverhalten angesprochen, die ich in der Form, ohne genauere Kenntnis
der Hintergründe, kaum beantworten kann.
Prinzipiell steht Ihrem Sohn selbstverständlich zu, in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der Familienversicherung versichert
zu werden, es sei denn, Sie sind als Hauptverdiener der Familie
privatversichert. Nach § 10 Abs. 3 SGB V ist ein Kind nur dann nicht
familienversichert, wenn der mit dem GKV-Mitglied in Ehe oder
Lebenspartnerschaft verbundene andere Elternteil kein GKV-Mitglied ist
und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der
Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2012: 4.237 Euro pro Monat bzw.
50.850 Euro im Jahr) übersteigt. Nur in diesem Fall läge die
Versicherungspflicht bei Ihnen, was dem Solidarprinzip auch nicht
zuwiderlaufen würde. Mir sind jedoch Fälle zu Ohren gekommen, in denen
bei schwerkranken Kindern einzelne Krankenkassen Zahlungen
fälschlicherweise verweigert oder in völlig unangemessener Weise
verzögert haben. Dieses Verhalten einzelner Kassen ist
selbstverständlich nicht zu tolerieren und steht im Widerspruch zur
geltenden Rechtslage.
Sie haben auch die Situation der Krankenhäuser in Deutschland
angesprochen. Obwohl ich Ihren Eindruck, dass es in Deutschland
flächendeckend zu einem massiven Einbruch in der Versorgungsqualität
komme und ein Krankenhaussterben eingesetzt habe, so nicht bestätigen
kann, stimme ich mit Ihnen darin überein, dass viele Krankenhäuser vor
großen Konsolidierungsherausforderungen stehen. In einigen Häusern sind
die notwendigen Einsparungen nur über den Personalbereich, was zu den
von Ihnen beschrieben Engpässen führen kann, oder bei den Investitionen,
z.B. bei medizinischem Gerät, erbringbar. Die Krux liegt in der
sogenannten dualen Finanzierung der Krankenhäuser. Für die laufenden
Kosten werden diese gemäß der vereinbarten Fallpauschalen von den
Krankenkassen bezahlt, wohingegen Investitionskosten durch die
Bundesländer zu tragen sind. Hier liegt das Problem vor allem darin,
dass viele Bundesländer über die letzten Jahre zu geringe Summen für die
Investitionsbedarfe der Krankenhäuser bereitgestellt haben. Allein in
Berlin beispielsweise beläuft sich der Investitionsstau der
weltberühmten Charité auf über 1 Milliarde Euro. Dringende Reparaturen
musste das Haus in den letzten Jahren aus sachfremden Mitteln, z.B.
durch Geldabflüsse aus dem Personalbudget, erbringen. Es zeigt sich
leider, dass etliche Länder sich einfach darauf verlassen, dass im
Zweifel der Bund einspringt, wenn sie ihrer Verantwortung nicht
nachkommen - was gegenüber Patienten wie medizinischem Personal
unverantwortlich ist.
Darüber hinaus hat Schwarz-Gelb Anfang diesen Jahres das
Patientenrechtestärkungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde unter
anderem der neue Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient im
Bürgerlichen Gesetzbuch eingeführt. Damit sorgen wir zum Beispiel dafür,
dass Patienten und Ärzte ihre Rechte und Pflichten verständlich und im
Zusammenhang nachlesen können. Wenn Sie oder Ihre Familie sich
unsachgerecht behandelt fühlen oder die Frage im Raum steht, ob ein
Familienmitglied falsch behandelt wurde, möchte ich Ihnen außerdem als
erste Anlaufstelle den Patientenbeauftragten des Bundes empfehlen:
www.patientenbeauftragter.de
Mit freundlichen Grüßen
Florian Bernschneider