Erwin Huber (CSU)
Kandidat Landtagswahl Bayern 2008
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Erwin Huber
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Dingolfing
Landeslistenplatz
1, Niederbayern
Bayern hat in Sachen Pendlerpauschale schon gehandelt, denn es ist nötig, die steuerliche Entlastung der fleißigen Menschen in unserem Land schnell voranzubringen. (...) Mit dem Antrag, den die Fraktion "Die Linke" am 25.9. im Bundestag zur Abstimmung gestellt hat, ging es ihr nicht um die Sache, sondern um ein durchsichtiges taktisches Manöver. Dieses Politspektakel lehnt die CSU entschieden ab. (...)
 
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Frage zum Thema Finanzen
09.09.2008
Von:

Die Flughafen München GmbH (FMG) hat von den Gesellschafterdarlehen in Höhe von ursprünglich 1.276,2 Mio Euro Ende 2006 einen Teilbetrag von 784,3 Mio Euro an die Gesellschafter zurückbezahlt, so dass derzeit noch Gesellschafterdarlehen in Höhe von 491,9 Mio Euro bestehen. Eine Verzinsung erfolgt nach Vertragslage nur aus Bilanzgewinnen (bisher noch nicht entstanden; es besteht noch ein Verlustvortrag).

Um wieviel Millionen Steuergelder wurden die Bürger jetzt betrogen, weil die FMG für 1,2 Milliarden in amighohafterweise keine Zinsen bezahlen muss? Auch hier reichen mir "nicht belastbare" Zahlen. Ist dieser Betrug am Wähler auch in den Kosten für eine eventuelle 3.Startbahn geplant?
Antwort von Erwin Huber
5Empfehlungen
12.09.2008
Erwin Huber
Sehr geehrter Herr ,

der Flughafen München wurde im Erdinger Moos im Jahr 1992 neu gebaut. Selbstverständlich ist der Neubau einer solchen Infrastruktureinrichtung, die im Gemeinwohlinteresse geschaffen wird, nicht aus eigener wirtschaftlicher Kraft eines Unternehmens, hier der FMG, möglich. Die Finanzierung setzt eine entsprechende Kapitalausstattung des Unternehmens voraus. Die öffentlichen Gesellschafter der FMG (Freistaat Bayern, Stadt München und Bundesrepublik Deutschland) sind seinerzeit vor der Entscheidung gestanden, diese Kapitalausstattung entweder in Form sofortiger Kapitaleinlagen zu gewähren oder in der gewählten Form als Darlehen, das aus Gewinnen zu bedienen und wenn möglich zu tilgen ist. Von einem Betrug am Steuerzahler kann angesichts dieser Fakten nicht die Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Erwin Huber
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Frage zum Thema Familie und Generationen
10.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Huber,

Anmerkung zu meiner Frage bzgl. Elterngeld: es gibt sehr wohl Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern:

Zitat von Hr. Dr. Pix, ödp auf die gleiche Frage (www.Kanditatenwatch.de Antwort v. 04.09.):

"die Aussage in Ihrem Zeitungsartikel ist richtig, wenn sie auch etwas differenziert zu betrachten ist. Es handelt sich hier nämlich um den Sockelbetrag des Elterngeldes von 300 Euro, welcher tatsächlich in Sachsen steuerlich anders behandelt wird ,als in den restlichen Bundesländern. Es gibt dazu im übrigen eine Bundesratsinitiative, auch von Seiten Bayerns, die die sächsische Lösung auf alle Länder ausdehnen will." Zitat Ende.

Der von Ihnen angesprochene Progressionsvorbehalt bedeutet für uns persönlich als junge Familie mit momentan einem Hauptverdiener (Normalverdiener!), dass wir damit rechnen müssen ca. 800€ Einkommenssteuer am Jahresende nachzuzahlen. In meinem Augen handelt es sich dabei sehr wohl um eine indirekte "Besteuerung" des Elterngeldes.

Natürlich sind wir froh, dass es eine Sache wie das Elterngeld gibt - keine Frage. Aber wie wird die Familie nach diesen 14 Monaten unterstützt?

mit freundlichen Grüßen

Ch.
Antwort von Erwin Huber
4Empfehlungen
16.09.2008
Erwin Huber
Sehr geehrte Frau ,

der von Ihnen zitierte ÖDP-Kandidat scheint nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge zu sein. Es gibt eine klare Vereinbarung der Finanzminister der Länder, dass die Vorgaben zum Elterngeld bundesweit einheitlich anzuwenden sind. Dem hat sich auch der Freistaat Sachsen angeschlossen. Deshalb darf ich Sie nochmals auf meine Antwort vom 10.9.2008 hinweisen, an deren Gültigkeit sich nichts geändert hat: Das Elterngeld selbst bleibt steuer- und abgabenfrei.

Bei der Unterstützung der Eltern gehört Bayern zu den Vorreitern in Deutschland: Der Freistaat gewährt bereits seit 1989 jungen Familien ein eigenes Landeserziehungsgeld. Damit gehört der Freistaat zu den wenigen Bundesländern, die in direktem Anschluss an die Förderung des Bundes eine weitergehende Unterstützung anbieten. Denn die Familie ist uns viel wert.

Unser familienpolitisches Grundanliegen ist die Wahlfreiheit für Eltern. Sie sollen selbst und frei entscheiden, wie Familie, Kinderbetreuung und Ewerbstätigkeit gelebt werden. Mit dem Bayeri-schen Landeserziehungsgeld wollen wir Ihnen die Entscheidung erleichtern, Ihr Kind gerade in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen.
Gleichzeitig honorieren wir damit den großen Beitrag, den Sie durch Ihre Erziehungsarbeit für unsere Gesellschaft leisten.

Mit dem neuen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft trat und das bis dahin gültige Bundeserziehungsgeldgesetz ablöste, wurde auch eine Anpassung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes nötig.

Das Bayerische Landeserziehungsgeld wird nunmehr maximal bezahlt beim ersten Kind in Höhe von 150 Euro für sechs Monate beim zweiten Kind in Höhe von 200 Euro für zwölf Monate beim dritten Kind und weiteren Kindern in Höhe von 300 Euro für zwölf Monate und ist einkommensabhängig.

Das Bayerische Landeserziehungsgeld wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im Anschluss an die Auszahlung des Elterngeldes, frühestens ab dem 13. Lebensmonat und längstens bis zum 36. Lebensmonat des Kindes gewährt.

Nähere Informationen finden Sie hier:
www.arbeitsministerium.bayern.de

Mit besten Grüßen

Ihr
Erwin Huber
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Frage zum Thema Verkehr, Infrastruktur und Stadtentwicklung
10.09.2008
Von:

Sehr geehrter H.Huber,
auf der früheren B11 von Dingolfing bis Wört ist seit Einführung der Mautgebühr auf Autobahnen, der LKW Verkehr durch die Wohngebiete extrem angestiegen. Die parallel zur Autobahn führende Strasse wird verstärkt von Mautflüchtlingen genutzt.Dadurch sind die Anlieger etrem mit Lärm und Abgasen belastet.
Ist es möglich die Wohnqualität der Anlieger Höfen Kronwieden und Wört wieder herzustellen in dem man ein Durchfahrtsverbot für LKW Mautflüchtlinge in diesem Bereich einführt?
Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme
m.f.g.

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Frage zum Thema Arbeit
11.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Huber,
Ihre Antwort auf meine Frage kandidatenwatch.de ist enttäuschend!
Ich finde es sehr bedenklich, daß Sie zu dieser ungerechten Entlassung (mit "Gottes Segen" unterzeichnet) der völlig unschuldigen, kompetenten und loyalen Leiterin des katholischen Kindergartens "St. Irmengard" in Buch am Erlbach keine Stellung beziehen! Dieser Kindergarten wird zu 85% vom Staat finanziert und Sie sehen kommentarlos zu, wie die katholische Kirche Ihre Trägerschaft (bei knapp 10% Kostenbeteiligung!) dazu benutzt hat, um mit mittelalterlicher Sippenhaftung einen Kirchenkritiker und dessen restliche, völlig unschuldige Familie zu bestrafen? Buch am Erlbach liegt in Ihrem Wahlkreis und ich gehe davon aus, daß Sie diesen rücksichtslosen Pfarrer sogar persönlich kennen!
Ich erwarte von einem demokratisch gewählten Volksvertreter und Vorsitzenden einer noch dazu sich christlich bezeichnenden Partei, daß er die Verantwortlichen (Ordinariat und Pfarrer) zum Praktizieren Ihrer selbst bepredigten christlichen Werte ermahnt und zur vollständigen Wiedergutmachung auffordert!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Erwin Huber
1Empfehlung
26.09.2008
Erwin Huber
Sehr geehrter Herr ,

nach meinem Verständnis dient dieses Forum zur Diskussion allgemeiner landespolitischer Themen. Sie haben mir im Rahmen von "Kandidatenwatch" hingegen eine sehr spezielle Einzelfallfrage gestellt, die ich beantwortet habe. Dieser Antwort habe ich nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichem Gruß

Erwin Huber
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Frage zum Thema Familie und Generationen
11.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Huber,

ein Pflegeheimplatz kostet in Bayern in Pflegestufe 1 mit 2.399 €/mtl mehr als in jedem anderen Bundesland (Stand: 1.11.2007, Anl. 5 des 4.Berichts über die Entwicklung der Pflegeversicherung, www.forum-elternunterhalt.de Auch die Sätze für Pflegestufe 2 liegen mit 2761 € weit über dem Bundesdurchschnitt.

1376 € bzw. 1482 € sowie einen Barbetrag von mind. 100 € muss der Heimbewohner trotz der Pflegeversicherungsleistung selbst aufbringen - Beträge, die sich aus der Rente i.d.R. nicht finanzieren lassen. Ehegatten müssen also zunächst ihr gemeinsames Vermögen bis auf einen Minimalbetrag für die hohen Heimkosten aufbrauchen und werden dann sehr schnell von Sozialhilfe abhängig.
Sozialhilfeleistungen holt sich der Sozialhilfeträger aber von unterhaltspflichtigen Kindern über den Elternunterhalt wieder - sind also keineswegs ein "Geschenk" der Solidargemeinschaft an die heute pflegebedürftige, sog. Aufbaugeneration.

Seit 1.1.2007 www.forum-elternunterhalt.de hat Bayern die staatl. Förderung von Altenpflegeheimen eingestellt. Als einzige Partei hat die SPD die "Wiedereinführung der finanziellen Förderung von Altenheimen durch den Freistaat" im Wahlprogramm.

Wie will die CSU ein weiteres Ansteigen der Heimkosten aufgrund höherer Investitionskosten verhindern?
Wie steht die CSU zu einem Pflegewohngeld, also ein subjektbezogene Förderung, um Sozialhilfeabhängigkeit möglichst zu vermeiden?

MfG

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