Elke Ferner (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Elke Ferner
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Programmiererin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Saarbrücken
Landeslistenplatz
2, Saarland
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(...) Das BMI hat darauf geantwortet, dass die Bundeskanzlerin in ihrer Amtsausübung zunächst nach Schleswig-Holstein und von dort in ihrer Funktion als CDU-Vorsitzende weiter nach Sylt geflogen ist. Die Kosten für den Sylt-Flug in Höhe von 6.813,43 € habe die CDU-Parteizentrale übernommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
22.06.2009
Von:

Liebe Elke,

als Mitglied in den Ausschüßen für Gesundheit und Arbeit, sowie Soziales, wissen Sie bestimmt sehr gut Bescheid wenn es um die seit dem 1. Januar 2009 geltenden Regelungen zum Krankengeld geht.

Ich bin seit 2 Jahren als freie/r Journalist/in tätig ist und schockiert von den Auswirkungen der neuen Regelung:

  • Die frei beschäftigten Journalisten haben an vielen Rundfunksender und an Zeitungen keinerlei Anspruch auf Entgeltfortzahlung und verlieren dadurch seit dem 1. Januar ihren Krankengeldanspruch komplett, den sie bisher ab dem 1. Krankheitstag hatten

  • Gleiches gilt für die hauptberuflichen Selbständigen, die nicht in der Künstlersozialversicherung abgesichert sind, auch sie verlieren ihren Krankengeldanspruch komplett

  • Die in der Künstlersozialversicherung versicherten Personen haben ihren Anspruch auf vorgezogenes Krankengeld von der dritten bis zur siebten Woche verloren

  • Da der Anspruch auf Mutterschaftsgeld an den Krankengeldanspruch gekoppelt ist, verlieren viele Mütter ihren Anspruch gegenüber dem Beschäftigungsgeber

  • Wahltarife, die von den Krankenkassen angeboten werden, diskriminieren unsere Mitglieder auf Grund des Alters und kosten bis zu 400 Euro für Ältere (Beispiel: GEK)

  • Wahltarife binden viel zu lange (3 Jahre), haben Karenzzeiten, in denen die Versicherung nicht läuft

  • Die sozialversicherungsrechtliche Rolle von Wahltarifen ist ungeklärt, die Prämien hierfür laufen auch bei Krankheit bei vielen Kassen weiter – im Gegensatz zum Grundbeitrag.

Meine Frage:

Wie können Sie dieser unglaublich unsozialen Regelung zustimmen, wenn der DJV, ver.di, die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber und sogar der Bundesrat die Rückkehr zum alten Recht gefordert hatten?

Vielen Dank
und
mit freundlichem Gruß

H.
Antwort von Elke Ferner
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31.08.2009
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.06.2009 über abgeordnetenwatch.de und entschuldigen Sie die verspätete Zusendung der Antwort, die leider – wie bei einigen anderen auch – durch ein Büroversehen liegen geblieben ist.

Ich habe Verständnis dafür, dass Sie von der neuen Regelung für das Krankengeld – so wie Sie es darstellen – nicht begeistert sind. Gerne möchte ich Ihnen erläutern, wie sich die Regelung aus meiner Sicht darstellt.

Es ist richtig, dass seit dem 1. Januar 2009 hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, statt des bisherigen Krankengeldanspruchs das Verdienstausfallrisiko über einen Krankengeldwahltarif absichern müssen. Die Krankenkassen sind daher verpflichtet verschiedene Wahltarife anzubieten. Die genannte Versichertengruppe sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten zahlen daher seit Anfang des Jahres den ermäßigten Beitragssatz und können das Risiko eines Einkommensausfalles bei Krankheit über verschiedene Wahltarife absichern.

Für die Versicherten ist damit nach wie vor eine gleichwertige Absicherung des Entgeltausfallrisikos möglich. Zusätzlich werden damit flexible Angebote für die Versicherten ermöglicht und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen verstärkt.

Es hat sich allerdings bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gezeigt, dass die Vorschriften zur Vermeidung von ungerechtfertigten Belastungen der Versicherten und zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Teilbereichen einer Anpassung bedürfen. Deshalb wurde im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung des Arzneimittelgesetzes (15. AMG-Novelle) hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen und unständig und kurzzeitig Beschäftigten als zusätzliche Option neben den Wahltarifen wieder die Wahl des "gesetzlichen" Krankengelds, also eines Krankengeldanspruchs ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit bei Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes, ermöglicht. Damit soll unverhältnismäßigen Belastungen entgegengewirkt werden, die sich in einigen Fällen bei der Umstellung auf Krankengeldwahltarife vor allem für ältere Versicherte ergeben haben.

In diesem Zusammenhang wurde auch der Vorschlag erörtert, für viele Beschäftigte im Bereich Kultur und Medien wieder einen Krankengeldanspruch ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit einzuführen. Bis zuletzt hat sich die Union einer besseren Absicherung vieler Berufsgruppen im Bereich Kultur und Medien verweigert. Die SPD hatte, wie auch der Bundesrat, eine Rückkehr zur alten Regelung vorgeschlagen, die eine Auszahlung von Krankengeld ab dem ersten Tag ermöglichte und bis zum 31. Dezember 2008 galt. Diesem Vorschlag hatten sich auch die Gewerkschaften und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) angeschlossen.

Leider war die Unionsfraktion hierzu nicht bereit und wollte lediglich Scheinlösungen akzeptieren, ohne den Rechtsschutz der Betroffenen wirklich zu verbessern. Die SPD bedauert es sehr, keine Verbesserungen für diese Berufsgruppen realisieren zu können. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Union Unterstützung für die Kultur- und Medienschaffende nur lauthals verkündet. Wenn es dann an die Umsetzung geht, fallen ihr nur fadenscheinige Argumente dagegen ein.

Die Arbeitsgruppen Kultur & Medien und Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion haben angekündigt, sofort nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 erneut eine Initiative zur Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes für Journalisten und Filmschaffende zu starten.

Nach meiner Kenntnis gehen aber auch die Rundfunkanstalten vermehrt dazu über, Ihren so genannten "Freien" einen Entgeltfortzahlungsanspruch in den ersten sechs Krankheitswochen einzuräumen. Ich halte dies auch für eine sachgerechte Lösung und hoffe, dass dieses Modell weitere Verbreitung findet.

Die gesetzliche Neuregelung ist zum 1. August 2009 in Kraft getreten. Vor diesem Datum abgeschlossene Wahltarife enden danach automatisch. Das heißt: auch Versicherte, die bereits einen Wahltarif gewählt haben, können sich dann für eine andere Absicherung des Risikos entscheiden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Befürchtungen etwas entkräften und Ihnen unsere Argumente verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
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Frage zum Thema Internetsperren
27.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner,

da Sie die Direktkandidatin meines Wahlkreises sind, würde ich Sie gerne um eine Stellungnahme zu der folgenden Aussage der EU-Medienkomissarin Viviane Reding bitten.

"Das Blockieren oder Filtern bestimmter Internet-Inhalte ist für die Europäische Union völlig inakzeptabel.” Diese Worte hat EU-Medienkommissarin Viviane Reding der chinesischen Regierung ins Stammbuch geschrieben. "

Insbesondere interessiert mich hierbei, wie diese Aussage mit Ihrem Abstimmungsverhalten bezüglich des "Zugangserschwerungsgesetzes" vereinbar ist und wieso es dennoch Pläne gibt, dieses Gesetz auf die komplette EU auszuweiten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Elke Ferner
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26.08.2009
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr Grojean,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.06.2009 über abgeordnetenwatch.de und entschuldigen Sie die verspätete Zusendung der Antwort, die leider – wie bei einigen anderen auch – durch ein Büroversehen liegen geblieben ist.

Auch vor dem Hintergrund, dass Regierungen, die die Freiheitsrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht als hohes Gut betrachten (z. B. Volksrepublik China) von der Möglichkeit der Internetsperrung Gebrauch machen, ist es mir sehr schwer gefallen, für diesen Gesetzentwurf zu stimmen.

Wobei ich natürlich einwenden muss, dass sowohl die grundlegenden demokratischen Regeln und Prinzipien, wie auch die gelebte demokratische Praxis in unserem Land einen grundsätzlich anderen Rahmen für ein solche Gesetzgebung bilden, als dies in China der Fall ist. Außerdem denke ich, ist es ein Unterschied, ob durch staatliches Handeln Menschen der Zugang zu Informationsmitteln unmöglich gemacht wird oder ob versucht wird, kriminelle Handlungen (und da sind wir uns sicherlich einig das Kinderpornografie kriminell ist) innerhalb eines ansonsten frei zugänglichen Informationsmediums zu unterbinden.

Zudem habe ich nur aufgrund der von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Änderungen diesem Gesetz zustimmen können, die da lauten:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren:
Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener:
Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Anders als es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit heute erklärt hat, wird mit diesem Gremium keine Kontrollbehörde geschaffen, die die Unabhängigkeit seiner Behörde in Frage stellt. Vielmehr soll die Unabhängigkeit der Institution des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Unabhängigkeit des Gremiums zur Prüfung der Sperrliste beim BKA stärken und zur Wahrung der Informationsfreiheit beitragen.

3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann. Mit diesen Änderungen werden auch die wesentlichen Forderungen des Bundesrates, der Sachverständigenanhörung und der Netz-Community Rechnung getragen.

Dennoch bleiben natürlich grundsätzliche Bedenken gegen den Aufbau einer entsprechenden Sperrinfrastruktur bestehen, die – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag – auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Hier waren gerade aus der Unionsfraktion im Rahmen der Debatte Forderungen bekannt geworden, diese Sperren auch für Computerspiele, Glückspiele, extremistische Inhalte oder gar Urheberrechtsverletzungen anzuwenden. Hierzu erkläre ich, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für mich grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet ist mit dieser Gesetzgebung bei weitem nicht abgeschlossen. Die SPD wird weiterhin Gespräche – auch mit der Netz-Community – führen und darüber beraten, wie diesem ekelhaften Verbrechen effektiver das Handwerk gelegt werden kann – nach Möglichkeit ohne eine Sperrinfrastruktur im Internet. Genauso wenig wie ich Gegnern des Gesetzentwurfes unterstelle, sie würden sich zu Handlangern von Pädophilen machen lassen oder Kinderpornographie nicht bekämpfen wollen, lasse ich mir unterstellen, ich sei für eine Zensur des Internets.

Am 27. September entscheiden Sie darüber, ob nach einer Evaluierung des Gesetzes die notwendigen Änderungen erfolgen können bzw. die Regelung ausläuft oder ob CDU und CSU die Gelegenheit bekommen das Gesetz so zu verschärfen, wie z.B. Herr Bosbach sich dies vorstellt. Die SPD wird dafür sorgen, dass es dazu nicht kommt – auch wenn Sie sich das vielleicht derzeit nicht vorstellen können.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
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Frage zum Thema Internetsperren
29.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner,

Sie haben durch die Zustimmung zu den Internet-Sperren Rechtssicherheit für Internetsperrungen geschaffen. Ich habe das Gesetz gelesen und bin völlig ratlos, wann ich mich nun in meinem persönlichen Verhalten strafbar mache:

1.) Im Netz kursieren Programme, mit denen man testen kann, ob eine Domain auf der Sperrliste ist, ohne auf die gesperrte Seite zuzugreifen: hamburger-anon.blogspot.com Mache ich mich strafbar, wenn ich eine solche Liste der gesperrten Seiten veröffentliche?

2.) Mache ich mich strafbar, wenn ich im Router einen ausländischen DNS-Server eintrage?

3.) Macht sich mein Arbeitgeber strafbar, wenn ich mich z.B. über VPN mit ihrem Mutterkonzern im Ausland verbinde, wo ja Stoppseiten nicht greifen, die Sperrinfrastruktur also bewusst umgangen wird?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diesbezüglich eine Auskunft geben könnten.

Viele Grüße
Antwort von Elke Ferner
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10.07.2009
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

grundsätzlich macht sich jeder strafbar, der sich im Internet Angebote/Seiten mit kriminellem Inhalt beschafft. Die Rechtsprechung sieht das bereits erfüllt, wenn man eine Seite anklickt, da sie damit automatisch im Cache-Speicher gespeichert wird. An diesem Sachverhalt hat das Gesetz gegen Kinderpornographie nichts geändert.

Bislang ist es aber so, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht wissen, wer welche Seite anklickt, es sei denn, sie machen eine Hausdurchsuchung oder sie überwachen einen Link im Internet. Das war so bei den Razzien, die unlängst auch in Deutschland einen Kinderpornoring ausgehoben haben. Damals gab es Hausdurchsuchungen bei Hunderten von Pädophilen.

In der Ursprungsfassung des Gesetzentwurfs war aber vorgesehen, dass diejenigen, die eine solche Seite anklicken, zu einem neu einzurichtenden Server umgeleitet werden, der das besagte Stoppschild generiert und an den User weiterleitet. Auf diesem Server wären dann alle PCs gespeichert, die versucht haben, sich eine solche Seite runter zu laden. Das hätte die Staatsanwaltschaft nur auswerten müssen und hätte dann Ermittlungsverfahren gegen alle eröffnen können.

Das ist so, da es sich bei diesem Delikt - sich kriminelle Seiten anzueignen - um ein "Unternehmensdelikt" handelt. Man unternimmt etwas mit dem Ziel, sich dieses anzueignen. Bei diesen Delikten ist bereits der Versuch strafbar.

Deshalb haben wir das Gesetz so geändert, dass diese anfallenden Daten für die Strafverfolgung nicht genutzt werden dürfen.

Wer also über einen Server im Ausland auf Kinderpornoseiten zugreift, der macht sich strafbar - nicht weil er die Sperre umgangen hat, sondern weil er diese Fotos oder Filme hat.

Zu 1: Die Liste des BKA wird als geheim eingestuft werden. Wer sich eine solche Liste direkt vom BKA beschaffen würde und diese veröffentlicht, der würde sich strafbar machen. Wer aber aus anderen Quellen beschaffte Erkenntnisse veröffentlicht, der macht sich nicht strafbar. Wer also einen Warnhinweis ins Netz stellt, "habe ich erfahren" oder "habe ich festgestellt", der macht sich nicht strafbar.

Zu 2: Den Router und/oder Browser darf man so einstellen, wie man will.

Zu 3: Man darf die Sperrinfrastruktur straflos umgehen. Das neue Gesetz verbietet es auch einem Arbeitgeber nicht, die Sperrinfrastruktur zu umgehen. Das ist aber keine abschließende Auskunft! Wenn ein Arbeitgeber wissentlich und willentlich seinen Beschäftigten den Zugang zu Kinderpornographie frei halten will, auf dieses objektive Interesse kommt es an, dann macht er sich strafbar - das war aber auch schon vor dem Gesetz so! Wenn der Arbeitgeber politisch motiviert unser Gesetz als "Zensur" begreift - was völlig abwegig ist - und einen zahlenmäßigen Effekt bei den DNS-Servern herbeiführen will, dann macht er sich nicht strafbar. Grundsätzlich sind die Arbeitgeber frei, ihren Beschäftigten einen vollen oder eingeschränkten oder gar keinen Zugang zum Internet für private und dienstliche Gründe zu erlauben.

Ich möchte Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Antwort keine Rechtsberatung ist. Diese dürfen wir als Bundestagsabgeordnete gar nicht leisten. Dies ist somit nur eine Auskunft, was der Gesetzgeber beabsichtigt hat. Die Antwort bezieht sich daher nur auf den konkreten Inhalt des Gesetzes und schließt eine andere Bewertung durch Gerichte nicht aus. Ich hoffe, ich konnte mit diesen Antworten trotzdem etwas mehr Klarheit zum Umgang mit dem neuen Gesetz schaffen.

Mit freundliche Grüßen

Elke Ferner
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Frage zum Thema Soziales
16.07.2009
Von:

Guten Tag Frau Elke Ferner.
Wie stehen Sie zu der Aussge Ihres Parteivorsitzenden Herr Müntefering?
Nur wer areitet sollauch Essen, forderte Herr Müntefering in der Hartz 4 Debatte 2005
Antwort von Elke Ferner
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26.08.2009
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage. Um die Aussage Münteferings aus dem Jahr 2005 richtig einordnen und damit politisch bewerten zu können, muss man sowohl das Zitat in Gänze als auch dessen Ursprung kennen und berücksichtigen: Franz Müntefering hat sich seinerzeit mit diesem Zitat auf die Tradition der Arbeiterbewegung bezogen, wonach einerseits die menschliche Arbeit als Quelle des Reichtums gilt, andererseits es aber auch die Verpflichtung der Gesellschaft ist, dafür zu sorgen, dass alle, die dazu in der Lage sind, auch die Möglichkeit erhalten, arbeiten zu können.

Hier nochmal der volle Wortlaut des von Ihnen verkürzt wiederholten Zitats von Franz Müntefering:
"Es gab einen ganz alten Spruch in der Sozialdemokratie: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen". Das traut man sich heute gar nicht mehr zu sagen. Aber das war sozialdemokratisches Denken. Die haben gewusst: Jeder muss sich anstrengen, jeder muss seinen Teil dazu beitragen."

Müntefering verwies hier übrigens historisch auf August Bebel, der mit diesem Ausspruch eine Bibelstelle zitiert und den Sozialismus so mit der Bibel verglich. Für das richtige Verständnis des Vergleichs ist allerdings Bebels Definition von Sozialismus sehr wichtig, da hiernach die Gesellschaft im Besitz aller Arbeitsmittel ist und damit Vollbeschäftigung - anders als heute (!) – quasi Selbstverständlichkeit ist. Und genau hier möchte ich nun mit meiner Antwort bzgl. der Einschätzung dieser Aussage von Franz Müntefering ansetzen:

Die SPD möchte und wird sich nicht mit der derzeitigen Arbeitslosigkeit abfinden. Wir wollen diese überwinden. Wir wollen flächendeckende Mindestlöhne, damit man von seiner Arbeit auch ohne Zuschüsse des Staates leben kann. Unser Ziel ist und bleibt die Vollbeschäftigung in Deutschland – denn Arbeit gibt den Menschen Würde und Anerkennung. Wir haben seitens der Politik schon viel in den letzten Jahren angestoßen, um Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten und neue hinzu zu gewinnen. Leider kam uns dann die Weltwirtschaftskrise dazwischen. Aber auch hier haben wir entschlossen gehandelt, Konjunkturpakete auf den Weg gebracht und mit dem Kurzarbeitergeld zur Sicherung von Arbeitsplätzen beigetragen.

Und Frank-Walter Steinmeier hat nun ganz aktuell mit seinem Deutschlandplan konkrete Wege aufgezeigt, wie wir zukünftig trotz Krise neue Arbeitsplätze in Deutschland schaffen können. Ich lade Sie herzlich ein, sich die Zeit zu nehmen, seine Vorschläge anzuschauen. Sie finden den Deutschland-Plan und die Kernbotschaften direkt auf meiner Homepage-Startseite unter www.elke-ferner.de

Da Sie mit ihrer Frage aber die Vergangenheit ansprechen, möchte ich Sie abschließend noch daran erinnern, dass wir mit den Hartz-Gesetzen seinerzeit auch Hunderttausende aus der "Falle" Sozialhilfe herausgeholt und ihnen den Weg in Arbeit, zu Maßnahmen und Angeboten der Arbeitsagenturen überhaupt erst eröffnet. Diese Chancen waren ihnen vorher verwehrt. Das Prinzip "Fördern und Fordern" mag noch nicht immer und überall zufriedenstellend in der Praxis umgesetzt worden sein. Dem Ansatz nach halte ich es aber nach wie vor für richtig, dass nicht nur der Staat seinen Verpflichtungen nachkommen muss, sondern auch der einzelne Bürger – so es Angebote und Arbeit gibt. Fest steht: Wir Sozialdemokraten haben den Kündigungsschutz gegen den Widerstand von CDU/CSU und FDP bislang erfolgreich verteidigt. Wir haben Mindestlöhne in einigen Branchen eingeführt, die Grundsicherung im Alter, wir haben das Kindergeld und BAföG erhöht und dafür gesorgt, dass jede/r Anspruch auf eine (bezahlbare) Krankenversicherung hat. Wir wollen noch mehr Geld in Bildung und Weiterbildung investieren, um Arbeitslosigkeit langfristig zu senken - statt Steuergeschenke für Reiche, wie es die CDU/CSU und FDP gerade im Wahlkampf verspricht.

Unter einer Schwarz-Gelb geführten Bundesregierung würde es gerade arbeitslosen Menschen und Geringverdienern deutlich schlechter gehen – so viel ist sicher!

Wir Sozialdemokraten hingegen werden uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass es in Deutschland gerecht zugeht, dass Bildungschancen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen und starke Schulter mehr tragen als Schwache.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
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Frage zum Thema Gesundheit
25.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner,

in der Sendung plusminus werden Sie erwähnt, dass Sie sich sehr für die Beschäftigten der jetzt ohne Aufgaben befindlichen Bundesverbände der einzelnen Krankenkassen eingesetzt haben. Statt den 7 Bundesverbänden gibt es nur noch einen GKV-Spitzenverband. Dadurch sollte die Verwaltung verschlankt und Kosten gespart werden.
Nur die alten Verbände existieren immer noch und ein Teil der Belegschaft, für die keine andere Verwendung bestand, erhalten weiterhin Ihre Bezüge, obwohl Sie keine Aufgaben mehr haben. Nach diesem Bericht vom 21.7.09 sollen Sie sich sehr stark eingesetzt haben, dass das SGB einen zusätzlichen Paragrafen erhielt, dass diese Beschäftigte in den nächsten 4 Jahren nicht gekündigt werden darf. Ist dies nicht toll. Die Versicherten dürfen mit Ihrem Beitrag dies finanzieren.
Was hat Sie zu diesem Engagment bewogen? Sind Sie der Meinung, im Gesundheitswesen werden hohe Beträge verschleudert, da kommt es auch für diese paar Millionen auch nicht mehr an.

Oder ist Ihnen das Wohl der Beschäftigten wichtiger als das Gemeinwohl?
Gleiches Recht für alle. Wollen Sie betriebsbedingte Kündigungen generell per Gesetz bis zum 31.12.2012 verbieten lassen? Halten Sie eine Ungleichbehandlung nach dem Grundgesetz für konform? Wären nicht Sparmaßnahmen angebracht als teure Geschenke für ein paar Hundert Beschäftigte?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Elke Ferner
bisher keineEmpfehlungen
09.09.2009
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Juli 2009 über abgeordnetenwatch.de.

Die Umstrukturierung der Bundesverbände der Krankenkassen zu einem GKV-Spitzenverband ist eine vom Deutschen Bundestag beschlossene Maßnahme, die – wie Sie richtig erwähnt haben – die Verwaltung verschlanken und langfristig Kosten einsparen soll.

Dabei bestand Konsens, dass die Organisationsänderung nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen darf. Dies war auch im SGB V so vorgesehen. Mit Ausnahme des IKK-Bundesverbandes wurden bei den anderen Kassenarten sozialverträgliche Lösungen gefunden: entweder durch Übernahme bei den jeweiligen neuen Dachverbänden oder durch Übernahme der MitarbeiterInnen bei den Mitgliedskassen.

Der IKK-Bundesverband hat versucht entgegen den gesetzlichen Bestimmungen den teilweise langjährigen MitarbeiterInnen auf kaltem Weg zu kündigen, in dem er die bisherigen Beschäftigten nicht in die neu gegründeten BGB-Gesellschaften übernommen hat. Deshalb haben wir die schon bestehenden gesetzlichen Regelungen auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hin präzisiert, um die MitarbeiterInnen, die nach langwierigen Arbeitsgerichtsprozessen mit Sicherheit Recht bekommen hätten, zu schützen.

Dass der frühere IKK-Bundesverband und seine Mitgliedskassen wegen inneren Querelen nicht willens sind, ihren langjährigen MitarbeiterInnen eine sozialverträgliche Perspektive zu geben, sondern ihre MitarbeiterInnen mit Arbeitsverbot belegen, ist nicht vom Gesetzgeber, sondern von den Gremien der IKK zu verantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
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