Elke Ferner (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Elke Ferner
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Programmiererin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Saarbrücken
Landeslistenplatz
2, Saarland
weitere Profile
(...) Mit dem im Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zuwanderer einheitlich gesetzlich geregelt. Die Integrationskurse des Bundes sind ein Grundangebot des Staates zur Integration für rechtmäßig im Bundesgebiet lebende Ausländer. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Elke Ferner
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Soziales
28.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner,
gelten Marktwirtschaftliche Prinzipien nur wenn sie dem Kapital dienen ?
Wieso wird eine funktionierende marktwirtschaftliche Konkurenz der
Krankenkassen von der Regierung außer Kraft gesetzt ? Wo liegt der Vorteil für die Versicherten?Für mich persönlich steigt der Beitrag um
3,2 %, ohne eine Leistungsverbesserung!

Bravo
Antwort von Elke Ferner
bisher keineEmpfehlungen
09.07.2009
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch.de und ich bitte vielmals um Entschuldigung für die späte Beantwortung.

Die bisherigen Beitragsunterschiede von bis zu 4,7 Beitragssatzpunkten hatten nichts mit Marktwirtschaft zu tun, sondern mit der unterschiedlichen Risikoverteilung bei den einzelnen Krankenkassen und dem nicht ausreichenden Ausgleich der Risiken zwischen den Kassen. Dies führte zu Ungerechtigkeit und Wettbewerbsverzerrungen. Durch den ab 1. Januar 2009 (Absenkung zum 1. Juli 2009 von 15,5 % auf 14,9 %) geltenden einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und die Einführung eines besseren Risikoausgleiches (Gesundheitsfonds) wurde dies beseitigt. Ein gleicher Beitragssatz für gleiche Leistungsansprüche entspricht dem Grundprinzip eines Solidarsystems wie der gesetzlichen Krankenversicherung. Das System wird dadurch gerechter und transparenter und führt zu mehr Verteilungs- und Belastungsgerechtigkeit, wie sie von der SPD angestrebt wird.

Die höhere Verteilungsgerechtigkeit wird erzielt, weil der Verteilungsmechanismus durch den Gesundheitsfonds verändert wird. Das Einkommen und die Höhe der Beitragszahlung der Mitglieder spielt für die Krankenkasse keine Rolle mehr, weil alle Beitragszahlungen an den Gesundheitsfonds gehen. Der Gesundheitsfonds verteilt die Beitragseinnahmen an die Krankenkassen. Diese erhalten für jede Versicherte/jeden Versicherten standardisierte Zuweisungen, für Versicherte mit kostenintensiveren Erkrankungen gibt es Zuschläge.

Der Wettbewerb der Kassen wird sich künftig auf gute und am Behandlungsbedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Angebote konzentrieren, was insbesondere auch Rentnerinnen und Rentner zugute kommt. Bis Ende 2008 mussten die großen Versorgerkassen, die rund 70 Prozent der Rentnerinnen und Rentner versichern, überwiegend aufgrund der Risiko- und Einkommensstruktur ihrer Mitglieder einen überdurchschnittlichen Beitragssatz erheben, während sogenannte Internetkassen gesunde Versicherte mit geringem Leistungsbedarf durch zum Teil deutlich unterdurchschnittliche Beitragssätze absichern konnten.

Die AOK Berlin musste beispielsweise einen Beitragssatz von 15,8 Prozent plus dem zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent erheben, vor allem weil etwa die Hälfte ihrer Versicherten Rentnerinnen oder Rentner sind. Auch die AOK Saarland hat diesen hohen Beitragssatz erhoben und hat mittlerweile nur noch 170.000 Versicherte, von denen gut 84.000 Rentnerinnen und Rentner sind. Dagegen konnte ihr größter Konkurrent, die IKK-Südwest, bei 314.000 Versicherten und nur 10.000 Rentnerinnen und Rentnern einen Beitragssatz von nur 12,3 Prozent erheben.

Diese Verteilung war unfair und deshalb haben wir diese Wettbewerbsverzerrung beseitigt. Krankenkassen, die mehr ältere und mehr kranke Menschen versichern, erhalten durch die Neuordnung der Finanzierung mehr Geld aus dem "Solidartopf" als bisher, weil die Unterschiede im Leistungsbedarf der Versicherten durch die neuen Umverteilungsmechanismen des Gesundheitsfonds besser ausgeglichen werden können.

Sie erwähnen in Ihrer Anfrage, dass es für Sie zu keinen Leistungsverbesserungen gekommen ist. Das ist nicht der Fall, im Gegenteil! Dies ist die erste Gesundheitsreform seit vielen Jahren, durch die keine Zuzahlungen erhöht oder Leistungsbereiche ausgeschlossen wurden. Vielmehr wurden Leistungen dort zielgenau ausgebaut, wo es notwendig war.

Menschen, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden und eine spezialisierte Versorgung benötigen (zum Beispiel Aids- oder Krebspatientinnen und -patienten), sollen eine bestmögliche Behandlung erhalten. Deshalb haben wir die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung dieser Patientinnen und Patienten geöffnet. Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb werden wir für ihre Versorgung so genannte Palliative Care Teams aus ärztlichem und pflegerischem Personal zulassen. Insbesondere wird die Versorgung schwerstkranker und sterbender Kinder in Kinderhospizen verbessert. Unter anderem werden stationäre Kinderhospize finanziell entlastet, indem der Kostenanteil, den sie bisher zum Beispiel durch Spenden aufbringen mussten, von zehn auf fünf Prozent gesenkt wird.

Ältere Menschen sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit weiter nach ihren eigenen Vorstellungen den Alltag gestalten können und nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen. Deshalb wird es für diese Menschen zukünftig einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation geben. Damit dadurch keine Verwerfungen entstehen, machen wir alle Reha-Leistungen zu Pflichtleistungen.

Die (zumeist älteren) Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen Wohnformen leben, erhalten einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege und werden dadurch den Patienten in normalen Privathaushalten gleichgestellt. Zukünftig kann jede/jeder Versicherte, egal ob gesetzlich oder privat, direkten Zugang zu den besten Ärzten des Landes erhalten. Entsprechende Tarife werden zukünftig auch von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Empfohlene Impfungen sowie notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren müssen zukünftig von den Krankenkassen bezahlt werden.

Viele dieser zusätzlichen Leistungen haben wir Sozialdemokraten gegen den Widerstand der Union in den schwierigen und langwierigen Verhandlungen zur Gesundheits- und Pflegereform durchsetzen können. Auch wenn ich hoffe, dass Sie diese Leistungen nie in Anspruch nehmen müssen, stehen sie Ihnen offen, wenn Ihr Gesundheitszustand dies erfordert.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
10.11.2008
Von:
-

Sehr geehrte Fr. Ferner,

dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?

Mit freundlichen Grüßen
HJ
Antwort von Elke Ferner
2Empfehlungen
19.12.2008
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zum Thema Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Die Verabschiedung dieses Gesetzes in 2./3. Lesung im Bundestag am 12.12.2008 beinhaltet die wirkungsgleiche Übertragung der "Rente mit 67" auf Tarifbeschäftigte und Beamte. Daraus ist eine Anhebung aller bestehenden Altersgrenzen erfolgt, so dass die bisher bei 60 Jahren liegende Altersgrenze bei Bundeswehrfeuerwehren (die auch weiterhin wie ihre Kollegen bei den Berufsfeuerwehren eingestuft werden) auf 62 angehoben wurde. Der Abstand von fünf Jahren zur Regelaltersgrenze bleibt dabei natürlich erhalten.

Von Seiten des Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Struck, ist in den Verhandlungen darauf gedrängt worden, noch verschiedene Verbesserungen vor allem für den einfachen und mittleren Dienst beim Schichtausgleich zu erzielen - dies ist leider am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion gescheitert.

Bei der ausführlichen parlamentarischen Behandlung des Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist zu keinem Zeitpunkt - auch nicht von den verschiedenen Interessenverbänden - die Forderung erhoben worden, diese Altersgrenze um fünf bzw. sieben Jahre abzusenken. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussionen in den letzten Jahren zur finanziellen Situation der Alterssicherungssysteme und der demografischen Entwicklung sind derartige Vorschläge auch unrealistisch.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Integration
17.11.2008
Von:

warum muss meine frau eine prüfung für deutsche sprache a1 für einreise in deutschland bestehen? warum ist dieses gesetz gemacht? wo ist das ganz normal, wenn ist sie hier, lernt das sprache und macht das kurs. warum die leute von italien, rumenien, bulgarien, polen müssen das nicht machen, warum? danke.
Antwort von Elke Ferner
2Empfehlungen
19.12.2008
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr Kastrati,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Zuwanderung/Integration. Ich möchte vorausschicken, dass diese Regelung auf Drängen der CDU/CSU in das Zuwanderungsgesetz aufgenommen wurde. Im Gegenzug konnten die bisherigen Regelungen zum eigenständigen Aufenthaltsrecht von Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, erhalten bleiben. Ausnahmslos alle Einbürgerungsbewerber müssen seit 28. August 2007 beim Antrag auf Einbürgerung ausreichende Sprachkenntnisse auf der Kompetenzstufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Dies soll sicherstellen, dass den Neubürgerinnen und Neubürgern in der Bundesrepublik Deutschland eine Verständigung in der Landessprache möglich ist, dass Behördengänge (z.B. Einwohnermeldeamt) aber auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht an sprachlichen Hürden scheitern.

Die Kompetenzstufe B1 beinhaltet folgende Lernziele:

Hören
Ich kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule Freizeit usw. geht. Ich kann in manchen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse oder Themen aus meinem Berufs- oder Interessengebiet die Hauptinformation entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.

Lesen
Ich kann Texte verstehen, in denen vor allem häufig verwendete Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Ich kann in privaten Briefen Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen.

An Gesprächen teilnehmen
Ich kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Ich kann ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die mir vertraut sind oder die mich interessieren (z.B. Familie, meine Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse).

Zusammenhängend sprechen
Ich kann in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse, Träume, Hoffnungen oder Ziele zu beschreiben. Ich kann meine Meinungen und Pläne kurz erklären und begründen. Ich kann die Handlung eines Films wiedergeben und meine Reaktion beschreiben.

Schreiben
Ich kann einen einfachen zusammenhängenden Text über mir vertraute Themen schreiben. Ich kann persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen erzählen und Eindrücke beschreiben.

Mit dem im Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zuwanderer einheitlich gesetzlich geregelt. Die Integrationskurse des Bundes sind ein Grundangebot des Staates zur Integration für rechtmäßig im Bundesgebiet lebende Ausländer. Ziel ist es, Zugewanderte mit den Lebensverhältnissen in Deutschland vertraut zu machen und Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Eine wesentliche Änderung in der Sprachförderpolitik des Bundes war die Einführung der gesetzlichen Verpflichtungsmöglichkeit. Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse". Der Orientierungskurs soll beim Zuwanderer das Verständnis für das deutsche Staatswesen wecken. Insbesondere die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus Deutschlands, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung, der Toleranz und der Religionsfreiheit sollen vermittelt werden.

Für EU-BürgerInnen, wie z.B. bulgarische, rumänische, polnisch oder italienische StaatsbürgerInnen gelten die Freizügigkeitsregeln der EU und damit entfallen auch Sprachkurse.

Aufgrund der wenigen Informationen, die ich in der kurzen Nachricht von Ihnen erhalten habe, kann ich zu Ihrem konkreten Fall keine genaueren Angaben machen. Wenn Sie mir eine Kopie der Unterlagen zur Einreise Ihrer Frau in die Bundesrepublik Deutschland an mein Wahlkreisbüro senden, kann ich mich gerne nochmals genauer erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
11.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner!

In Saarwellingen (Saarland) ereignete sich am 23.02.08 das bisher stärkste bergbauinduzierte Erdbeben mit 4,0 auf der Richterskala und einer Schwinggeschwindigkeit von 93 mm/sec. Das Beben war so stark, dass vom Kirchturm der kath. Kirche Saarwellingen große Teile abbrachen. Dachziegel flogen von den Dächern und Schornsteine brachen in sich zusammen. In Saarlouis gab es einen Stromausfall. In und um Saarwellingen herrschten katastrophale Zustände. Menschen liefen völlig verängstigt auf die Straßen, überall waren Sirenen zu hören. Feuerwehr und Polizei waren im Dauereinsatz. Seit Juni 2007 handelte es sich bei dem Beben im Februar um das 97. Beben, welches durch den Kohleabbau im Kohleflöz Primsmulde verursacht worden war. Zum Glück kamen bei dem schweren Erdbeben vom 23.02.2008 keine Menschen zu Schaden. Viele leiden allerdings noch heute unter den Schrecken der häufigen Beben, sind psychich oder physisch dadurch beeinträchtigt worden und (oder) kämpfen heute noch um eine gerechte Schadensregulierung durch die RAG.
Da ist es ein Schlag für alle Bergbau-Betroffenen, wenn wir in der
Saarbrücker Zeitung vom 06./07.12.2008 lesen müssen:
"Und Elke Ferner, die SPD-Bundestagsabgeordnete, denkt leise darüber nach, ob man nicht vielleicht doch noch mit neuester Technologie einen störungsfreien Kohleabbau in der Primsmulde ermöglichen könnte".
Haben Sie selbst den Schrecken und die Todesangst des 23.02.2008 miterlebt, als alle Häuserwände wackelten, Wellenbewegungen durch die Böden gingen, Gegenstände von Schränken und Regalen herunter fielen und Schornsteine auf Bürgersteige knallten?
Niemand, der dieses Beben nicht selbst erlebt hat, darf sich anmaßen, weiteren Abbau in einem Kohlerevier zu fordern, dessen Tektonik nachweislich schwierig ist, dort wo bereits modernste Technik zur Anwendung kam und schließlich und endlich auch die RAG vor den geologischen Bedingungen kapitulieren musste.
Antwort von Elke Ferner
4Empfehlungen
18.12.2008
Elke Ferner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch.de vom 11. Dezember 2008.

Leider kommt es immer wieder vor, dass einzelne Äußerungen die man gegenüber Journalisten macht, aus dem Zusammenhang gerissen und sinnentstellt wiedergegeben werden. Das war auch in dem von Ihnen angesprochenen Artikel in der Saarbrücker Zeitung so.

Ich habe gegenüber Herrn Sponticcia sinngemäß Folgendes gesagt:

Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt die im Steinkohlefinanzierungsgesetz vorgesehene Revisionsklausel im Jahr 2012 sehr ernst. Wir wollen, dass auch nach dem Jahr 2018 die heimische Energieressource Steinkohle genutzt werden kann. Vor dem Hintergrund steigender Preise für Primärenergieträger auf den Weltmärkten und dem knapper werdenden Angebot an Steinkohle wäre es fahrlässig, den Zugang zu dem heimischen Energieträger Steinkohle auf Dauer aufzugeben und sich in Fragen der Primärenergieversorgung vom Ausland abhängig zu machen. In diesem Zusammenhang habe ich mich dafür ausgesprochen, dass auch im Saarland über das Jahr 2012 der Bergbau fortgesetzt werden soll. Bedingung dafür ist, dass der Abbau sicher und ohne Gefahr für das Leben der Bevölkerung erfolgen kann. Auf die Nachfrage von Herrn Sponticcia, ob dies für alle Kohlevorkommen im Saarland, also auch für die Primsmulde gelte, habe ich erwidert, dass dies überhaupt nur dann in Frage komme, wenn Erschütterungen z.B. mit neuer Technik absolut ausgeschlossen werden könnten.

Dass Herr Sponticcia aus diesen Aussagen eine solche Meldung produziert und damit bei Ihnen und anderen Bergbaubetroffenen, den Eindruck erweckt, als wären mir die Probleme, die beim Abbau in der Primsmulde entstanden sind und die viele Menschen in der Region in Angst und Schrecken versetzt haben egal, tut mir leid. Aber das habe nicht ich, sondern Herr Sponticcia zu verantworten.

Man kann sicher in der Frage, ob es weiterhin in Deutschland Bergbau geben soll oder nicht, unterschiedlicher Auffassung sein. Man sollte aber den Bergbaubefürwortern nicht unterstellen, ihnen wäre die Sicherheit der Menschen -- ob unter oder über Tage -- gleichgültig.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
17.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Ferner,
ich bin Elternsprecher der Klasse 7-Latein am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Lebach. Seit 3 Jahren jammern die 17 Mädchen und 5 Jungs schon, dass sie keinen Klassenausflug machen. Nun kam mir in den Sinn, dass es ja die Möglichkeit gibt über so nette Menschen wie Sie nach Berlin zu kommen um erstens ein wenig Deutschland zu riechen, zu sehen und zu spüren und zweitens auch noch den nicht immer prall gefüllten Geldbeutels der Eltern der Schülerinnen und Schüler zu schonen. Können Sie mir vielleicht freundlicherweise weiterhelfen, wie ich da etwas für die Kinder bewegen kann.
In der Hoffnung auf eine baldige Antwort, verbunden mit den herzlichsten Wünschen zum Weihnachtsfest und den besten Wünschen für Sie für das neue Jahr, verbleibe ich
Ihr
Antwort von Elke Ferner
bisher keineEmpfehlungen
18.06.2009
Elke Ferner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse an einer bildungspolitischen Reise mit einer Schulklasse des Geschwister-Scholl-Gymnasiums nach Berlin.

Bitte entschuldigen Sie vielmals, dass die Antwort auf Ihre Frage erst jetzt erfolgt. Im Trubel zum Jahresende ist die Email anscheinend irgendwo untergegangen und der Fehler blieb leider zu lange unbemerkt.

Grundsätzlich unterstütze ich im Rahmen meiner Möglichkeiten jede Besuchergruppe, die sich für einen Besuch im Deutschen Bundestag interessiert. Hierfür stehen den Abgeordneten im begrenzten Umfang auch Fahrtkostenzuschüsse zur Verfügung.

Da die Anfragen an mich allerdings jedes Jahr die zur Verfügung stehenden Plätze bei weitem übersteigen, kann ich nur Schulklassen berücksichtigen, die aus meinem Wahlkreis kommen. Leider gehört Lebach ja nicht dazu.

Sie müssten sich also an den für den Heimatort der Schule zuständigen Abgeordneten wenden. Dies ist für die SPD Rainer Tabillion, dessen Büro ich auch bereits von Ihrer Anfrage berichtet hatte.

Allerdings wird auch der Kollege Tabillion aktuell nicht mit einem Fahrtkostenzuschuss helfen können, da die Besucherrichtlinien des Bundestages vorschreiben, dass die Schülerinnen und Schüler mindestens 15 Jahre bzw. in der 9. Klasse sein müssen. Sonst kann kein Zuschuss gewährt werden. D.h.: Sie müssten sich mit Ihrer Klassenfahrt nach Berlin zumindest hinsichtlich finanzieller Unterstützung noch ein wenig gedulden.
Wenn es Ihnen jedoch lediglich um die organisatorische Seite eines Besuches im Reichstagsgebäude geht, so wird Rainer Tabillion dies sicherlich sehr gern auch in diesem Jahr schon für sie realisieren und die Gruppe im Bundestag empfangen.

Setzen Sie sich hierfür am besten direkt mit seinem Berliner Büro in Verbindung unter der Email: rainer.tabillion@bundestag.de

Und noch einen Tipp habe ich (für spätere Zeiten): Der Bundesrat in Berlin vergibt speziell an Schulklassen (ab Klasse 9) jedes Jahr ebenfalls Fahrtkostenzuschüsse, wenn man sich dort für einen Besuchstermin per Fax formlos anmeldet und in diesem Schreiben zugleich um einen Fahrtkostenzuschuss bittet. Diese Zuschüsse werden auch unabhängig vom Herkunftsort vergeben; vielmehr entscheidet hier der Zeitpunkt des Antragseinganges -- d.h. die Zuschüsse werden im Windhundverfahren vergeben. Stichtag für die Anmeldung ist der 1. September jeweils für geplante Fahrten im Folgejahr. Selbst wenn man noch nicht 100% weiß, ob man in der angefragten Woche tatsächlich vom Schulkalender her reisen kann, sollte man seine Anfrage trotzdem direkt Anfang September an den Bundesrat abschicken, weil erfahrungsgemäß die Zuschüsse dort schon nach wenigen Tagen alle vergeben sind. Großer Vorteil der Bundesratszuschüsse ist, dass hier die komplette Klasse den Zuschuss erhält, während viele Bundestagsabgeordnete (so wie ich) wegen der enorm großen Nachfrage meist lediglich "Teilzuschüsse" vergeben, um so möglichst viele Gruppen aus dem Wahlkreis berücksichtigen zu können.

Wenn Sie Näheres zu den Anmeldeverfahren für einen Besuch im Bundestag oder/und Bundesrat wissen möchten, schauen sie doch einfach auf meiner Homepage vorbei unter:
www.elke-ferner.de

Auch die Websites der Besucherdienste von Bundestag und Bundesrat bieten viele Informationen. Der Link zum Bundestag lautet: www.bundestag.de .
Den Besucherdienst des Bundesrates finden Sie im Netz unter:
www.bundesrat.de

Natürlich können Sie sich als Gruppe vom Bundesrat "sponsern" lassen und zusätzlich dann auch über ihren Bundestagsabgeordneten den Deutschen Bundestag besuchen. So haben Sie gleich zwei spannende bildungspolitische Höhepunkte in einem Berlinbesuch kombiniert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotz der arg verspäteten Antwort mit diesen Informationen weiterhelfen und würde mich -- ebenso wie ihr Abgeordneter Rainer Tabillion -- freuen, wenn eine Klasse des Geschwister-Scholl-Gymnasiums uns dann einmal im Deutschen Bundestag besuchen wird.

Ihnen einen schönen Sommer, alles Gute und
herzliche Grüße, Elke Ferner
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Elke Ferner
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.